Gute Pflege nur mit genügend Pflegekräften möglich ...
Moderator: WernerSchell
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Stärkung der professionellen Pflege nötig
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viewtopic.php?f=3&t=22096&p=98289#p98289
Stärkung der professionellen Pflege nötig
Gesundheit/Anhörung
Berlin: (hib/PK) Die Arbeitsbedingungen in der Pflege müssen sich nach Einschätzung von Gesundheitsexperten deutlich und dauerhaft verbessern. Anlässlich einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses über einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen am Mittwoch machten die Fachleute in ihren Stellungnahmen deutlich, dass die professionelle Pflege personell gestärkt werden muss.
Durch den Personalmangel komme es zu einer Arbeitsverdichtung, in der Folge zu Konflikten am Arbeitsplatz und in vielen Fällen zur Aufgabe des Jobs, was das Personalproblem wiederum verschärfe. Die Experten merkten aber auch an, dass es auf dem Arbeitsmarkt zu wenige Pflegefachkräfte gibt, die in Krankenhäusern, Altenheimen oder Pflegediensten angestellt werden könnten.
Die Grünen-Fraktion erklärte in ihrem Antrag (18/11414 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/114/1811414.pdf ), trotz des Personalmangels fehlten wirksame gesetzgeberische Initiativen, um die prekäre Lage in den Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern nachhaltig zu lösen. Dringend entwickelt, erprobt und eingeführt werden müssten bundesweit verbindliche Personalbemessungsregelungen für Krankenhäuser sowie die ambulante und stationäre Pflege. Zudem müsse darauf hingewirkt werden, die Arbeitsbedingungen der Pflegekräfte zu verbessern, etwa durch gesundheitsfördernde und altersgerechte Arbeitsplätze sowie die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Zahlung tarifvertraglich vereinbarter Gehälter müsse erleichtert werden.
Nach Ansicht der Deutschen Stiftung Patientenschutz müssen zur Verbesserung der Lage langjährige Fehlentwicklungen korrigiert werden. Die jetzt geplanten Personaluntergrenzen für pflegesensitive Bereiche im Krankenhaus seien nur "ein Tropfen auf den heißen Stein". In den Jahren 1991 bis 2015 sei in den Kliniken das Pflegepersonal abgebaut worden, während das ärztliche Personal gleichzeitig um 62 Prozent aufgestockt worden sei. Bundeseinheitliche Personalschüssel sollten zügig eingeführt werden. Für Pflegeheime und Krankenhäuser müssten im Sinne der Patienten und Pflegebedürftigen sofort wirksame Initiativen ergriffen werden. Speziell für Demenzkranke gälten Kliniken bereits als "gefährliche Orte". Oft werde die Demenz dort gar nicht erkannt oder nur unzureichend berücksichtigt.
Alarmierende Zahlen präsentierte auch das Deutsche Institut für angewandte Pflegeforschung (dip). Seit mehr als 20 Jahren müsse die Pflege im Krankenhaus "einen erheblichen Aderlass" verkraften. In dieser Zeit habe es an den Kliniken einen gigantischen Umverteilungsprozess zugunsten der Ärzte und zuungunsten der Pflegekräfte gegeben. Die Gesamtpersonalkosten für Ärzte an Krankenhäusern seien seit 2005 um 80 Prozent gestiegen, für das Pflegepersonal hingegen nur um rund 25 Prozent. 2013 seien erstmals die Gesamtpersonalkosten für Ärzte an Kliniken höher ausgefallen als die für das gesamte Pflegepersonal. Zudem weise die Bundesagentur für Arbeit schon seit Jahren in fast allen Teilen Deutschlands einen "leer gefegten" Arbeitsmarkt aus.
Ein Vertreter der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) hielt in der Anhörung dagegen, seit 2007 steige die Zahl der Pflegestellen wieder an. Heute seien rund zehn Prozent mehr Pflegekräfte an den Kliniken angestellt als vor zehn Jahren.
Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) forderte "eine Antwort darauf, wie eine qualitativ begründete Pflege und Betreuung bei der absehbaren demografischen Entwicklung realisiert werden" könne. Wichtig seien gute Arbeitsbedingungen und eine angemessene Vergütung für die Pflegefachkräfte. Dies sei jedoch Aufgabe der Einrichtungen beziehungsweise der Tarifpartner. Ein von der Politik für allgemeinverbindlich erklärter "Tarifvertrag Soziales" werde jedoch abgelehnt. Vielmehr könnte die Politik durch Steuer- und Abgabenerleichterungen bei Diensten an Randzeiten und Wochenenden zu höheren Nettoverdiensten der Pflegekräfte beitragen. Der Verband warnte zugleich, das Versprechen einer höheren Bezahlung bei gleichbleibenden Preisen und einem gleichbleibenden Beitrag zur Pflegeversicherung könne niemand einlösen. Hier sollte die Politik sich "ehrlich machen" und den Bürgern "reinen Wein einschenken".
Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Spitzenverband) wies darauf hin, dass bis Mitte 2020 ein wissenschaftlich fundiertes Verfahren zur einheitlichen Personalbemessung in Pflegeeinrichtungen entwickelt und erprobt werde. Was die Krankenhäuser betreffe, seien "undifferenzierte übergreifende gesetzliche Personalvorgaben" für alle Bereiche abzulehnen. Entscheidungsspielräume der Kliniken müssten erhalten bleiben. In "qualitätskritischen Bereichen" sollten jedoch Mindestanforderungen an die Personalausstattung gestellt werden. In den Kliniken werde beim Pflegepersonal im Übrigen gespart, weil die Länder ihren Investitionsverpflichtungen nicht nachkämen. Unterstützt werde das Ziel, das Berufsbild in der Pflege attraktiver zu gestalten.
Nach Ansicht des Gesundheitsökonomen Stefan Greß von der Hochschule Fulda ist das Personalproblem zu gravierend, um eine Lösung erst 2020 anzubieten. Dieser lange Übergangszeitraum sei angesichts der schwierigen Personallage in den Pflegeeinrichtungen, der damit verbundenen Belastungen für die Pflegekräfte und der daraus resultierenden Gefährdung der Pflegequalität "nicht akzeptabel". Es sollten "schnellstmöglich bundesweit verbindliche Personalbemessungsregelungen auch für die Langzeitpflege umgesetzt werden". Zur Überwindung des Fachkräftemangels in der Pflege gehöre zwingend neben verbesserten Arbeitsbedingungen durch mehr Personal auch eine "Vergütungskomponente".
Quelle: Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten, PuK 2
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Die Statements von Werner Schell, Vorstand von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk, beim Neusser Pflegetreff am 21.10.2015 sind in einem gesonderten Filmbeitrag (7.30 Minuten) anschaubar unter:
> https://youtu.be/qbyHRxX9ikk
Die wesentlichen Aussagen:
- Mehr Pflegepersonal - jetzt und nicht später!
- Mehr Zeit für Zuwendung und Pflege ermöglichen.
- Der im PSG II vorgesehene § 113c SGB XI, der ein Personalbemessungssystem anspricht, reicht nicht!
- Mängel müssen abgestellt werden, auch im Hinblick auf den Einsatz der Betreuungskräfte nach § 87b SGB XI.
Hinweise zu weiteren Filmdokumentationen u.a. unter
> viewtopic.php?f=6&t=21070
+++
Zu der o.a. Mitteilung wurde am 01.06.2017 bei Facebook gepostet:
Stärkung der professionellen Pflege ist dringend nötig. Im Gesundheitsausschuss des Bundestages wurden am 31.05.2017 entsprechende Forderungen deutlich formuliert. Wie seit Jahren von Pro Pflege … herausgestellt wird, müssen schnellstmöglich bundesweit verbindliche Personalbemessungsregelungen gestaltet und umgesetzt werden. Ein weiteres Zuwarten ist mit Rücksicht auf den bereits bestehenden Fachkräftemangel unverantwortlich!
viewtopic.php?f=3&t=22096&p=98289#p98289
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Stärkung der professionellen Pflege nötig
Gesundheit/Anhörung
Berlin: (hib/PK) Die Arbeitsbedingungen in der Pflege müssen sich nach Einschätzung von Gesundheitsexperten deutlich und dauerhaft verbessern. Anlässlich einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses über einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen am Mittwoch machten die Fachleute in ihren Stellungnahmen deutlich, dass die professionelle Pflege personell gestärkt werden muss.
Durch den Personalmangel komme es zu einer Arbeitsverdichtung, in der Folge zu Konflikten am Arbeitsplatz und in vielen Fällen zur Aufgabe des Jobs, was das Personalproblem wiederum verschärfe. Die Experten merkten aber auch an, dass es auf dem Arbeitsmarkt zu wenige Pflegefachkräfte gibt, die in Krankenhäusern, Altenheimen oder Pflegediensten angestellt werden könnten.
Die Grünen-Fraktion erklärte in ihrem Antrag (18/11414 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/114/1811414.pdf ), trotz des Personalmangels fehlten wirksame gesetzgeberische Initiativen, um die prekäre Lage in den Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern nachhaltig zu lösen. Dringend entwickelt, erprobt und eingeführt werden müssten bundesweit verbindliche Personalbemessungsregelungen für Krankenhäuser sowie die ambulante und stationäre Pflege. Zudem müsse darauf hingewirkt werden, die Arbeitsbedingungen der Pflegekräfte zu verbessern, etwa durch gesundheitsfördernde und altersgerechte Arbeitsplätze sowie die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Zahlung tarifvertraglich vereinbarter Gehälter müsse erleichtert werden.
Nach Ansicht der Deutschen Stiftung Patientenschutz müssen zur Verbesserung der Lage langjährige Fehlentwicklungen korrigiert werden. Die jetzt geplanten Personaluntergrenzen für pflegesensitive Bereiche im Krankenhaus seien nur "ein Tropfen auf den heißen Stein". In den Jahren 1991 bis 2015 sei in den Kliniken das Pflegepersonal abgebaut worden, während das ärztliche Personal gleichzeitig um 62 Prozent aufgestockt worden sei. Bundeseinheitliche Personalschüssel sollten zügig eingeführt werden. Für Pflegeheime und Krankenhäuser müssten im Sinne der Patienten und Pflegebedürftigen sofort wirksame Initiativen ergriffen werden. Speziell für Demenzkranke gälten Kliniken bereits als "gefährliche Orte". Oft werde die Demenz dort gar nicht erkannt oder nur unzureichend berücksichtigt.
Alarmierende Zahlen präsentierte auch das Deutsche Institut für angewandte Pflegeforschung (dip). Seit mehr als 20 Jahren müsse die Pflege im Krankenhaus "einen erheblichen Aderlass" verkraften. In dieser Zeit habe es an den Kliniken einen gigantischen Umverteilungsprozess zugunsten der Ärzte und zuungunsten der Pflegekräfte gegeben. Die Gesamtpersonalkosten für Ärzte an Krankenhäusern seien seit 2005 um 80 Prozent gestiegen, für das Pflegepersonal hingegen nur um rund 25 Prozent. 2013 seien erstmals die Gesamtpersonalkosten für Ärzte an Kliniken höher ausgefallen als die für das gesamte Pflegepersonal. Zudem weise die Bundesagentur für Arbeit schon seit Jahren in fast allen Teilen Deutschlands einen "leer gefegten" Arbeitsmarkt aus.
Ein Vertreter der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) hielt in der Anhörung dagegen, seit 2007 steige die Zahl der Pflegestellen wieder an. Heute seien rund zehn Prozent mehr Pflegekräfte an den Kliniken angestellt als vor zehn Jahren.
Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) forderte "eine Antwort darauf, wie eine qualitativ begründete Pflege und Betreuung bei der absehbaren demografischen Entwicklung realisiert werden" könne. Wichtig seien gute Arbeitsbedingungen und eine angemessene Vergütung für die Pflegefachkräfte. Dies sei jedoch Aufgabe der Einrichtungen beziehungsweise der Tarifpartner. Ein von der Politik für allgemeinverbindlich erklärter "Tarifvertrag Soziales" werde jedoch abgelehnt. Vielmehr könnte die Politik durch Steuer- und Abgabenerleichterungen bei Diensten an Randzeiten und Wochenenden zu höheren Nettoverdiensten der Pflegekräfte beitragen. Der Verband warnte zugleich, das Versprechen einer höheren Bezahlung bei gleichbleibenden Preisen und einem gleichbleibenden Beitrag zur Pflegeversicherung könne niemand einlösen. Hier sollte die Politik sich "ehrlich machen" und den Bürgern "reinen Wein einschenken".
Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Spitzenverband) wies darauf hin, dass bis Mitte 2020 ein wissenschaftlich fundiertes Verfahren zur einheitlichen Personalbemessung in Pflegeeinrichtungen entwickelt und erprobt werde. Was die Krankenhäuser betreffe, seien "undifferenzierte übergreifende gesetzliche Personalvorgaben" für alle Bereiche abzulehnen. Entscheidungsspielräume der Kliniken müssten erhalten bleiben. In "qualitätskritischen Bereichen" sollten jedoch Mindestanforderungen an die Personalausstattung gestellt werden. In den Kliniken werde beim Pflegepersonal im Übrigen gespart, weil die Länder ihren Investitionsverpflichtungen nicht nachkämen. Unterstützt werde das Ziel, das Berufsbild in der Pflege attraktiver zu gestalten.
Nach Ansicht des Gesundheitsökonomen Stefan Greß von der Hochschule Fulda ist das Personalproblem zu gravierend, um eine Lösung erst 2020 anzubieten. Dieser lange Übergangszeitraum sei angesichts der schwierigen Personallage in den Pflegeeinrichtungen, der damit verbundenen Belastungen für die Pflegekräfte und der daraus resultierenden Gefährdung der Pflegequalität "nicht akzeptabel". Es sollten "schnellstmöglich bundesweit verbindliche Personalbemessungsregelungen auch für die Langzeitpflege umgesetzt werden". Zur Überwindung des Fachkräftemangels in der Pflege gehöre zwingend neben verbesserten Arbeitsbedingungen durch mehr Personal auch eine "Vergütungskomponente".
Quelle: Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten, PuK 2
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Die Statements von Werner Schell, Vorstand von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk, beim Neusser Pflegetreff am 21.10.2015 sind in einem gesonderten Filmbeitrag (7.30 Minuten) anschaubar unter:
> https://youtu.be/qbyHRxX9ikk
Die wesentlichen Aussagen:
- Mehr Pflegepersonal - jetzt und nicht später!
- Mehr Zeit für Zuwendung und Pflege ermöglichen.
- Der im PSG II vorgesehene § 113c SGB XI, der ein Personalbemessungssystem anspricht, reicht nicht!
- Mängel müssen abgestellt werden, auch im Hinblick auf den Einsatz der Betreuungskräfte nach § 87b SGB XI.
Hinweise zu weiteren Filmdokumentationen u.a. unter
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Zu der o.a. Mitteilung wurde am 01.06.2017 bei Facebook gepostet:
Stärkung der professionellen Pflege ist dringend nötig. Im Gesundheitsausschuss des Bundestages wurden am 31.05.2017 entsprechende Forderungen deutlich formuliert. Wie seit Jahren von Pro Pflege … herausgestellt wird, müssen schnellstmöglich bundesweit verbindliche Personalbemessungsregelungen gestaltet und umgesetzt werden. Ein weiteres Zuwarten ist mit Rücksicht auf den bereits bestehenden Fachkräftemangel unverantwortlich!
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Die Altenpflege geht auf dem Zahnfleisch ...
"Die Altenpflege geht auf dem Zahnfleisch ..." - Pro Pflege macht seit Jahren auf die dringlichsten Handlungserfordernisse aufmerksam und hat den politisch Verantwortlichen konkrete Vorschläge präsentiert, u.a. bei den Neusser Pflegetreffs (u.a. mit Hermann Gröhe, Karl-Josef Laumann) und in Zuschriften an den Deutschen Bundestag. Leider hat es an der notwendigen Unterstützung gemangelt, so dass die Unzulänglichkeiten über die Legislaturperiode des Parlaments hinaus fortbestehen werden. Einige Hinweise dazu > viewtopic.php?f=3&t=22096 - Ganz aktuell hat die Heimaufsicht in Mettmann in Altenheimen des Kreises schwere Mängel aufgedeckt. Infos dazu > viewtopic.php?f=3&t=22163 - Am 12.06.2017 greift "Hart aber fair" erneut das Thema Pflege auf … "Waschen, pflegen, trösten – wer kümmert sich um uns, wenn wir alt sind?" - Hinweise dazu > viewtopic.php?f=7&t=22162 - Es sind aber offensichtlich wieder die bekannten Studiohocker eingeladen. Insoweit hat der Präsident des Deutschen Bundestages bereits vor einiger Zeit geäußert: "Politik-Talkshows simulieren nur politische Debatten. In Wahrheit benutzen sie Politik zu Unterhaltungszwecken". - Verändern wird sich durch solche Veranstaltungen nichts! - Werner Schell - http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de
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Bündnis Pro Pflege ... überfällig ...
Am 17.06.2017 bei Facebook gepostet:
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk macht seit vielen Jahren auf Mängel im Gesundheits- und Pflegesystem aufmerksam und fordert entsprechende Reformmaßnahmen, u.a. bei den Neusser Pflegetreffs mit hochkarätigen Podiumsgästen und Zuschriften an die zuständigen Ministerien und den Deutschen Bundestag. Dabei wird es für wichtig erachtet, alle Aspekte des soziales Netzes bzw. des Gesundheits- und Pflegesystems ganzheitlich im Blick zu haben, ohne dabei andere wichtige Politikfelder zu vernachlässigen.
Der im Pflegerecht geltende Grundsatz "ambulant und stationär" erfordert in den Kommunen die Gestaltung von altengerechten Quartiershilfen. Natürlich schließt das ergänzende Schwerpunktsetzungen in den Heimen zur Auflösung des Pflegenotstandes nicht aus.
Was von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk angestoßen wurde, war nicht alles vergeblich, trotz fortbestehender Mängel konnten zahlreiche Verbesserungen erreicht werden. Vieles ist noch in der Diskussion und bleibt weiterhin im Fokus.
Es erscheint sinnvoll, dass sich endlich alle Akteure, die an einer Verbesserung der Gesundheits- Pflegedienstleistungen interessiert sind, endlich zu einem wirksamen Bündnis Pro Pflege … zusammen schließen. Die bloße Verfolgung von Einzelinteressen wird den Bedürfnissen unterschiedlicher Pflegesituationen nicht gerecht. In diesem Sinne wurde über Jahre hinweg zu den Neusser Pflegetreffs eingeladen. - Dies ist Grund genug, noch einmal allgemein über die hiesige Arbeit zu informieren. Zum Film (rd. 7 Minuten) > https://www.youtube.com/watch?v=GYGxFhE_GcI&t=51s
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk macht seit vielen Jahren auf Mängel im Gesundheits- und Pflegesystem aufmerksam und fordert entsprechende Reformmaßnahmen, u.a. bei den Neusser Pflegetreffs mit hochkarätigen Podiumsgästen und Zuschriften an die zuständigen Ministerien und den Deutschen Bundestag. Dabei wird es für wichtig erachtet, alle Aspekte des soziales Netzes bzw. des Gesundheits- und Pflegesystems ganzheitlich im Blick zu haben, ohne dabei andere wichtige Politikfelder zu vernachlässigen.
Der im Pflegerecht geltende Grundsatz "ambulant und stationär" erfordert in den Kommunen die Gestaltung von altengerechten Quartiershilfen. Natürlich schließt das ergänzende Schwerpunktsetzungen in den Heimen zur Auflösung des Pflegenotstandes nicht aus.
Was von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk angestoßen wurde, war nicht alles vergeblich, trotz fortbestehender Mängel konnten zahlreiche Verbesserungen erreicht werden. Vieles ist noch in der Diskussion und bleibt weiterhin im Fokus.
Es erscheint sinnvoll, dass sich endlich alle Akteure, die an einer Verbesserung der Gesundheits- Pflegedienstleistungen interessiert sind, endlich zu einem wirksamen Bündnis Pro Pflege … zusammen schließen. Die bloße Verfolgung von Einzelinteressen wird den Bedürfnissen unterschiedlicher Pflegesituationen nicht gerecht. In diesem Sinne wurde über Jahre hinweg zu den Neusser Pflegetreffs eingeladen. - Dies ist Grund genug, noch einmal allgemein über die hiesige Arbeit zu informieren. Zum Film (rd. 7 Minuten) > https://www.youtube.com/watch?v=GYGxFhE_GcI&t=51s
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Pflegeberufegesetz verabschiedet
Am 25.06.2017 bei Facebook gepostet:
Hermann Gröhe, Bundesgesundheitsminister, hat zur Gestaltung und Verabschiedung eines neuen Pflegeberufegesetzes bei Facebook Stellung genommen. Dazu ergibt sich aus der Sicht von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk:
Über die Notwendigkeit, ein neues Pflegeberufegesetz zu schaffen, kann man lebhaft streiten. Über 40 Jahre Rechtskunde-Lehrtätigkeit in der Krankenpflegeausbildung (einschließlich Lehraufträge an der Katholischen Fachhochschule Köln im Fach Pflegepädagogik) zeigen mir deutlich auf, worauf es entscheidend ankommen muss. Der seit Jahren bestehende und dramatisch zunehmende Pflegenotstand erfordert aktuell vorrangig andere pflegepolitische Maßnahmen. Wie ich bereits mehrfach verdeutlicht habe, sind die Pflege-Personalausstattungen in den Krankenhäusern und den Pflegeeinrichtungen nicht auskömmlich, um eine angemessene Pflege nach pflegewissenschaftlichen Standards (§ 11 SGB XI) zu gewährleisten. Ich schätze den Fehlbedarf auf mittlerweile weit über 100.000 Dienstkräfte ein. Es ist daher dringend geboten, JETZT - und nicht irgendwann in den 2020er Jahren - für Personalbemessungssysteme Sorge zu tragen, die eine verbesserte Pflege-Personalausstattung in Gang bringen können. Nur wenn die Rahmenbedingungen stimmen, werden wir mehr Fachpersonal gewinnen können. Ein neues Pflegeberufegesetz wird dazu keinen nennenswerten Beitrag leisten. Im Übrigen kann durch die im Rahmen der Pflegestärkungsgesetze vorgesehenen Betreuungskräfte keine Verbesserung der Pflege erwartet werden. Solche Betreuungskräfte machen nur Sinn, wenn die Pflegepersonalausstattungen stimmig geregelt sind und damit Pflege und Betreuung zusammen für eine verbesserte Versorgung der Patienten und pflegebedürftigen Menschen wirksam werden können. Ich mache im Übrigen noch einmal auf mein Statement vom 21.10.2015 beim Neusser Pflegetreff aufmerksam > https://youtu.be/qbyHRxX9ikk - Werner Schell
Hermann Gröhe, Bundesgesundheitsminister, hat zur Gestaltung und Verabschiedung eines neuen Pflegeberufegesetzes bei Facebook Stellung genommen. Dazu ergibt sich aus der Sicht von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk:
Über die Notwendigkeit, ein neues Pflegeberufegesetz zu schaffen, kann man lebhaft streiten. Über 40 Jahre Rechtskunde-Lehrtätigkeit in der Krankenpflegeausbildung (einschließlich Lehraufträge an der Katholischen Fachhochschule Köln im Fach Pflegepädagogik) zeigen mir deutlich auf, worauf es entscheidend ankommen muss. Der seit Jahren bestehende und dramatisch zunehmende Pflegenotstand erfordert aktuell vorrangig andere pflegepolitische Maßnahmen. Wie ich bereits mehrfach verdeutlicht habe, sind die Pflege-Personalausstattungen in den Krankenhäusern und den Pflegeeinrichtungen nicht auskömmlich, um eine angemessene Pflege nach pflegewissenschaftlichen Standards (§ 11 SGB XI) zu gewährleisten. Ich schätze den Fehlbedarf auf mittlerweile weit über 100.000 Dienstkräfte ein. Es ist daher dringend geboten, JETZT - und nicht irgendwann in den 2020er Jahren - für Personalbemessungssysteme Sorge zu tragen, die eine verbesserte Pflege-Personalausstattung in Gang bringen können. Nur wenn die Rahmenbedingungen stimmen, werden wir mehr Fachpersonal gewinnen können. Ein neues Pflegeberufegesetz wird dazu keinen nennenswerten Beitrag leisten. Im Übrigen kann durch die im Rahmen der Pflegestärkungsgesetze vorgesehenen Betreuungskräfte keine Verbesserung der Pflege erwartet werden. Solche Betreuungskräfte machen nur Sinn, wenn die Pflegepersonalausstattungen stimmig geregelt sind und damit Pflege und Betreuung zusammen für eine verbesserte Versorgung der Patienten und pflegebedürftigen Menschen wirksam werden können. Ich mache im Übrigen noch einmal auf mein Statement vom 21.10.2015 beim Neusser Pflegetreff aufmerksam > https://youtu.be/qbyHRxX9ikk - Werner Schell
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Pflegefachpersonen bald auf der Roten Liste
Am 14.07.2017 bei Facebook gepostet:
Pflegefachpersonen bald auf der Roten Liste
Versäumnisse der Vergangenheit rächen sich!
>>> viewtopic.php?f=3&t=22096&p=99009#p99009
Pflegefachpersonen bald auf der Roten Liste
Versäumnisse der Vergangenheit rächen sich!
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Re: Gute Pflege nur mit genügend Pflegekräften möglich ...
Deutsches Ärzteblatt vom 19.07.2017 :
Mindestlohn in der Pflege steigt auf bis zu 11,35 Euro
Der Mindestlohn für Pflegekräfte wird bis Anfang 2020 in mehreren Schritten auf 11,35 Euro pro Stunde im Westen und 10,85 Euro im Osten erhöht. Das geht aus einer Verordnung von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles ... https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/ ... 11-35-Euro
Pflege: Initiative gegen unterschiedlichen Mindestlohn > https://www.aerzteblatt.de/archiv/18858 ... indestlohn
Pflege: Mindestlohn soll ab Januar 2018 steigen > https://www.aerzteblatt.de/archiv/18846 ... 18-steigen
Mindestlohn in der Pflege soll ab 2018 steigen > https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/ ... 18-steigen
Mindestlohn in der Pflege steigt auf bis zu 11,35 Euro
Der Mindestlohn für Pflegekräfte wird bis Anfang 2020 in mehreren Schritten auf 11,35 Euro pro Stunde im Westen und 10,85 Euro im Osten erhöht. Das geht aus einer Verordnung von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles ... https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/ ... 11-35-Euro
Pflege: Initiative gegen unterschiedlichen Mindestlohn > https://www.aerzteblatt.de/archiv/18858 ... indestlohn
Pflege: Mindestlohn soll ab Januar 2018 steigen > https://www.aerzteblatt.de/archiv/18846 ... 18-steigen
Mindestlohn in der Pflege soll ab 2018 steigen > https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/ ... 18-steigen
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Angemessene Vergütungen für die Pflegekräfte
Auszubildende in Pflegeberufen leiden unter Zeitdruck - dpa Bildfunk
"Mindestlohn in der Pflege steigt auf bis zu 11,35 Euro" (Quelle: Verordnung des Bundesarbeitsministeriums). Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hält Mindestlöhne in der Pflege für einen Irrweg. Erforderlich ist die Gestaltung von angemessenen Vergütungen, die der anspruchsvollen Pflegetätigkeit gerecht werden. Ähnlich verhält es sich mit den vorgesehenen Mindestpersonalausstattungen. Das ist ebenfalls keine akzeptable Lösung. Vernünftige bundesweit geltende Personalbemessungssysteme müssen für die Stellendotierungen maßgeblich sein!
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Pflegesystem gehört auf den Prüfstand - Klartext !
Klartext: Deutschlands Pflegesystem gehört nach der Bundestagswahl am 24.09.2017 auf den Prüfstand. Dabei muss das gesamte soziale Netz mit in den Blick genommen werden! - Statement von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hier (PDF)
> http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... 082017.pdf und im Forum
von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hier > viewtopic.php?f=4&t=22268
> http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... 082017.pdf und im Forum
von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hier > viewtopic.php?f=4&t=22268
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Pflegenotstand auflösen
Am 21.08.2017 wurde auf der Facebookseite des Bundesministeriums für Gesundheit gepostet:
Gute Arbeitsbedingungen in der Pflege (Krankenhäuser und Pflegeheime) setzen zunächst einmal voraus, dass aufgrund ausreichender Stellenschlüssel genügend Personal angestellt werden kann. Es war ein klarer Fehler, insoweit erst einmal Kommissionen neue Personalbemessungssysteme prüfen zu lassen (vgl. z.B. § 113c SGB XI). Was zu tun ist, kann als bekannt vorausgesetzt werden. Man muss nur wollen. Inzwischen flüchten die überforderten Pflegekräfte aus dem Beruf oder werden krank ( > viewtopic.php?f=5&t=22199 ). Wir brauchen JETZT auskömmliche Stellenschlüssel. Jedes Zuwarten verschlimmert die Situation. Zu den Reformanforderungen habe ich bereits 2014 ein umfängliches Statement vorgelegt und dies im Bundesgesundheitsministerium erläutern können > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... se2014.pdf Die zurückliegenden Reformgesetze waren aber leider nicht geeignet, die seit vielen Jahren bekannten unzureichenden Pflege-Rahmenbedingungen zu verbessern. Betreuungskräfte, die überhaupt nicht pflegen dürfen, sind ergänzend hilfreich, können aber die Pflegekräfte nicht wirklich entlasten. Daher bleibt nur die Forderung, schnellstmöglich nachzubessern und nicht erst bis in die 2020er Jahre zu warten. Geld ist offensichtlich genügend in der Staatskasse. Der Finanzminister hat Milliarden Euros zusätzlich eingenommen und wäre damit zur Finanzierung zusätzlicher Pflegekräfte in der Lage. Ein aktueller Klartext bringt alles noch einmal auf den Punkt. > Text hier (PDF) > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... 082017.pdf und im Forum von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hier > viewtopic.php?f=4&t=22268 - Bezüglich der Gestaltung angemessener Vergütungen für die Pflegekräfte sind im Übrigen die Tarifvertragsparteien gefordert. - Werner Schell
Gute Arbeitsbedingungen in der Pflege (Krankenhäuser und Pflegeheime) setzen zunächst einmal voraus, dass aufgrund ausreichender Stellenschlüssel genügend Personal angestellt werden kann. Es war ein klarer Fehler, insoweit erst einmal Kommissionen neue Personalbemessungssysteme prüfen zu lassen (vgl. z.B. § 113c SGB XI). Was zu tun ist, kann als bekannt vorausgesetzt werden. Man muss nur wollen. Inzwischen flüchten die überforderten Pflegekräfte aus dem Beruf oder werden krank ( > viewtopic.php?f=5&t=22199 ). Wir brauchen JETZT auskömmliche Stellenschlüssel. Jedes Zuwarten verschlimmert die Situation. Zu den Reformanforderungen habe ich bereits 2014 ein umfängliches Statement vorgelegt und dies im Bundesgesundheitsministerium erläutern können > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... se2014.pdf Die zurückliegenden Reformgesetze waren aber leider nicht geeignet, die seit vielen Jahren bekannten unzureichenden Pflege-Rahmenbedingungen zu verbessern. Betreuungskräfte, die überhaupt nicht pflegen dürfen, sind ergänzend hilfreich, können aber die Pflegekräfte nicht wirklich entlasten. Daher bleibt nur die Forderung, schnellstmöglich nachzubessern und nicht erst bis in die 2020er Jahre zu warten. Geld ist offensichtlich genügend in der Staatskasse. Der Finanzminister hat Milliarden Euros zusätzlich eingenommen und wäre damit zur Finanzierung zusätzlicher Pflegekräfte in der Lage. Ein aktueller Klartext bringt alles noch einmal auf den Punkt. > Text hier (PDF) > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... 082017.pdf und im Forum von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hier > viewtopic.php?f=4&t=22268 - Bezüglich der Gestaltung angemessener Vergütungen für die Pflegekräfte sind im Übrigen die Tarifvertragsparteien gefordert. - Werner Schell
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Debatte um eine Absenkung der Fachkraftquote
Zitat der Woche:
"Wenn es zu wenig Zugführer gibt, würde die Deutsche Bahn
auch keine Hilfskräfte nehmen, um einen ICE zu steuern."
Foto: Frank Pipenbrink
Frank Pipenbrink, Geschäftsführer des NEVAP*,
zur Debatte um eine Absenkung der Fachkraftquote
(Quelle: "CAREkonkret", Ausgabe vom 25.08.2017)
* Niedersächsischer Evangelischer Verband für Altenhilfe und Pflege e.V. (NEVAP)
http://www.nevap.de/pages/index.html
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Wachstum, aber auch harter Wettbewerb im Pflegemarkt
Ärzte Zeitung vom 23.11.2017:
Demografie
Wachstum, aber auch harter Wettbewerb im Pflegemarkt
Der Demografiewandel begünstigt Pflegeheimbetreiber, der Fachkräftemangel beutelt sie. Da ist die richtige Strategie gefragt, so eine Analyse.
mehr » https://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=94 ... efpuryykqr
Demografie
Wachstum, aber auch harter Wettbewerb im Pflegemarkt
Der Demografiewandel begünstigt Pflegeheimbetreiber, der Fachkräftemangel beutelt sie. Da ist die richtige Strategie gefragt, so eine Analyse.
mehr » https://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=94 ... efpuryykqr
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Bis 2030 475.000 zusätzliche Pflegefachkräfte nötig
Deutsches Ärzteblatt vom 24.11.2017:
Bis 2030 475.000 zusätzliche Pflegefachkräfte nötig
Quelle: Deutsches Ärzteblatt
In den Jahren bis 2030 wird die Zahl der Pflegebedürftigen um 34 Prozent auf 4,1 Millionen zunehmen. Es werden bis zu 400.000 zusätzliche vollstationäre Pflegeplätze benötigt, der Bedarf an ... > https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/ ... fte-noetig
Pflegemarkt wird stark wachsen > https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/ ... rk-wachsen
Pflegebedürftige: Deutlicher Anstieg prognostiziert > https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/ ... nostiziert
Altenpflege: Verdi warnt vor Personalmangel > https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/ ... ltenpflege
Pflegeeinrichtungen: Mehr Betreuer > https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/ ... richtungen
Bis 2030 475.000 zusätzliche Pflegefachkräfte nötig
Quelle: Deutsches Ärzteblatt
In den Jahren bis 2030 wird die Zahl der Pflegebedürftigen um 34 Prozent auf 4,1 Millionen zunehmen. Es werden bis zu 400.000 zusätzliche vollstationäre Pflegeplätze benötigt, der Bedarf an ... > https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/ ... fte-noetig
Pflegemarkt wird stark wachsen > https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/ ... rk-wachsen
Pflegebedürftige: Deutlicher Anstieg prognostiziert > https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/ ... nostiziert
Altenpflege: Verdi warnt vor Personalmangel > https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/ ... ltenpflege
Pflegeeinrichtungen: Mehr Betreuer > https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/ ... richtungen
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Ausreichende Stellenschlüssel sind zwingend erforderlich
Bei Facebook und mittels Newsletter wurde informiert:
"Gute Pflege setzt voraus, dass genügend Pflegekräfte eingesetzt werden, die für ihre anspruchsvolle Arbeit auch ausreichend Zeit haben."
In einer Pflegeeinrichtung genügt der Einsatz von nur einer Pflege(fach)kraft in der Nacht evident nicht für die Betreuung von 50 bzw. 60 Bewohnern. Das ergibt sich aus einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Cottbus vom 22.11.2017 (Az.: VG 5 L 294/17). - Diese Beurteilung verdient volle Zustimmung. Allerdings wird man bei Gewährleistung einer dem Sorgfaltsgebot (§§ 276, 278 BGB) entsprechenden Pflege und Betreuung von schwerst pflegebedürftigen Menschen eine wesentlich niedrige Zahl zu versorgender Menschen anzusetzen haben. Dass überhaupt über solche Situationen diskutiert werden muss, ist darin begründet, dass bislang trotz entsprechender Handlungsanforderungen keine auskömmlichen Stellenschlüssel für die Pflegeeinrichtungen vorgelegt worden sind. Es wird lediglich ein mit der Menschenwürde nicht zu verantwortender Pflegenotstand verwaltet.
Quelle: viewtopic.php?f=3&t=22389
"Gute Pflege setzt voraus, dass genügend Pflegekräfte eingesetzt werden, die für ihre anspruchsvolle Arbeit auch ausreichend Zeit haben."
In einer Pflegeeinrichtung genügt der Einsatz von nur einer Pflege(fach)kraft in der Nacht evident nicht für die Betreuung von 50 bzw. 60 Bewohnern. Das ergibt sich aus einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Cottbus vom 22.11.2017 (Az.: VG 5 L 294/17). - Diese Beurteilung verdient volle Zustimmung. Allerdings wird man bei Gewährleistung einer dem Sorgfaltsgebot (§§ 276, 278 BGB) entsprechenden Pflege und Betreuung von schwerst pflegebedürftigen Menschen eine wesentlich niedrige Zahl zu versorgender Menschen anzusetzen haben. Dass überhaupt über solche Situationen diskutiert werden muss, ist darin begründet, dass bislang trotz entsprechender Handlungsanforderungen keine auskömmlichen Stellenschlüssel für die Pflegeeinrichtungen vorgelegt worden sind. Es wird lediglich ein mit der Menschenwürde nicht zu verantwortender Pflegenotstand verwaltet.
Quelle: viewtopic.php?f=3&t=22389
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Gute Pflege nur mit genügend Pflegekräften möglich ...
Kein Absenken der Fachkraftquote!
In einem neuen Positionspapier bezieht der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) Stellung zu vermehrten Diskussionen um die Höhe der Fachkraftquote im Bereich SGB XI. Die Quote, die bislang in allen Bundesländern knapp über der 50%-Marke liegt, wird immer häufiger unterlaufen, unterschritten und infrage gestellt. Die Folgen einer in Quantität und Qualifikation unzureichenden Pflegepersonalbemessung sorgen aber seit langem und gerade in der laufenden Woche für Schlagzeilen. Vor wenigen Tagen veröffentlichte Zahlen der AOK zu Antipsychotika-Verordnungen, Dekubitus-Fällen und Krankenhaus-Einweisungen in vielen Pflegeheimen machen die erheblichen Versorgungsdefizite deutlich. Und ein Artikel im aktuellen SPIEGEL (Der Tod kam im Plastikbecher; DER SPIEGEL Nr. 23, Seiten 102 f) beschreibt die Missstände und belegt, wie dramatisch sich Fachkräftemangel für Bewohner und Mitarbeiter auswirken kann. „Die Versorgungsmängel sind seit langem bekannt und nehmen zu. Vor diesem Hintergrund ein Aussetzen oder Absenken der Fachkraftquote zu fordern ist unverantwortlich. Betrachtet man den immer komplexeren Pflegebedarf und die weiter steigenden fachlichen Anforderungen, müsste die Quote sogar deutlich angehoben werden. Jedes Aufweichen ist eine unmittelbare Gefährdung der Patientensicherheit und macht zudem die Arbeitsplätze in der Langzeitpflege für Pflegefachpersonen unattraktiv“, sagt DBfK-Sprecherin Johanna Knüppel.
Die Personalbemessung in der stationären Langzeitpflege ist Aufgabe der Länder. Während die Personalschlüssel zwischen den Leistungserbringern und den Leistungsträgern verhandelt werden, ergibt sich die Pflegefachkraftquote aus der jeweiligen Heimgesetzgebung des Landes. Sowohl die Personalschlüssel als auch die Pflegefachkraftquote wurden dabei relativ willkürlich auf der Basis von empirischen Werten festgelegt. Die Personalschlüssel unterscheiden sich zwischen den Bundesländern erheblich. Aktuell werden erste Ansätze, von der allgemein gültigen Pflegefachkraftquote von 50% abzuweichen, bereits Bestandteil in Länderregelungen. Zudem beherrschen die Diskussion um die Personalbemessung nicht Fragen der Versorgungsqualität und -bedarfe, sondern vor allem die Fokussierung auf die Verrichtungen und der mit dem eingesetzten Personal verbundene Kostenaufwand sowie der (hausgemachte) Personalmangel in der Pflege.
Aus fachlicher, qualitativer und ethischer Sicht sind Überlegungen, ob Pflegefachkraftquoten weiter abgesenkt werden können, nicht haltbar. Eine gegenteilige Entwicklung muss jetzt beginnen: neben den Pflegefachpersonen, die eine regelhafte Versorgung übernehmen, braucht es auch hochschulisch ausgebildetes Personal, das sich auf die Versorgung hochkomplexer Fälle fokussiert und dabei die durch das Studium erworbenen zusätzlichen Kompetenzen für die Versorgung und das Team nutzbar macht .
Der DBfK fordert daher:
den Erhalt der aktuell geltenden Pflegefachkraftquote von mindestens 50% in der stationären Altenpflege sowie eine ergebnisoffene, kontrollierte Evaluation dieser Quote in Bezug auf die Endpunkte Pflegequalität und Belastung der Pflegefachpersonen.
ein Personalbemessungsinstrument, das sich an den Versorgungsbedarfen der zu pflegenden Menschen und professionellen Anforderungen orientiert.
ein Sofortprogramm für die Langzeitpflege mit der Schaffung von 50.000 Stellen und einem perspektivischen Ausbau auf 100.000 Stellen.
eine Offensive in der beruflichen und der hochschulischen Ausbildung mit der Gewährleistung guter Ausbildungsbedingungen – insbesondere Praxisanleitung – und ohne Absenken der Qualifikationsanforderungen.
eine bundeseinheitlich geregelte 2jährige Pflegeassistenzausbildung.
eine Systematisierung von Qualifizierung mit weniger als einem Jahr Dauer mit der Chance, eine weitere darauf aufbauende Qualifikation zu erreichen.
deutlich bessere Rahmenbedingungen pflegerischer Arbeit, um Pflegefachpersonen im Beruf zu halten und Interessent/innen für Ausbildung und Studium zu gewinnen.
eine Investition in die Zusatzqualifizierung von Pflegefachpersonen mit Leitungsaufgaben.
Das ausführliche Positionspapier ist als Download unter http://www.dbfk.de/de/veroeffentlichung ... apiere.php abzurufen.
Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK)
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin
Tel.: 030-2191570
Fax: 030-21915777
dbfk@dbfk.de
www.dbfk.de
Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) ist die berufliche Interessenvertretung der Gesundheits- und Krankenpflege, der Altenpflege und der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege. Der DBfK ist deutsches Mitglied im International Council of Nurses (ICN) und Gründungsmitglied des Deutschen Pflegerates (DPR). Mehr Informationen über den Verband und seine internationalen und nationalen Netzwerke finden Sie auf der Homepage www.dbfk.de. Für Interviewwünsche oder weitere Informationen wenden Sie sich bitte per E-Mail an presse@dbfk.de oder rufen Sie uns unter 030-219157-0 an.
Quelle: Pressemitteilung vom 07.06.2018
Johanna Knüppel | Referentin | Redaktion DBfK Aktuell | Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe - Bundesverband e.V.
www.dbfk.de | Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin | Fon 030-219157-0 | Fax 030-219157-77 | Umsatzsteuer Id.Nr. DE 114235140
In einem neuen Positionspapier bezieht der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) Stellung zu vermehrten Diskussionen um die Höhe der Fachkraftquote im Bereich SGB XI. Die Quote, die bislang in allen Bundesländern knapp über der 50%-Marke liegt, wird immer häufiger unterlaufen, unterschritten und infrage gestellt. Die Folgen einer in Quantität und Qualifikation unzureichenden Pflegepersonalbemessung sorgen aber seit langem und gerade in der laufenden Woche für Schlagzeilen. Vor wenigen Tagen veröffentlichte Zahlen der AOK zu Antipsychotika-Verordnungen, Dekubitus-Fällen und Krankenhaus-Einweisungen in vielen Pflegeheimen machen die erheblichen Versorgungsdefizite deutlich. Und ein Artikel im aktuellen SPIEGEL (Der Tod kam im Plastikbecher; DER SPIEGEL Nr. 23, Seiten 102 f) beschreibt die Missstände und belegt, wie dramatisch sich Fachkräftemangel für Bewohner und Mitarbeiter auswirken kann. „Die Versorgungsmängel sind seit langem bekannt und nehmen zu. Vor diesem Hintergrund ein Aussetzen oder Absenken der Fachkraftquote zu fordern ist unverantwortlich. Betrachtet man den immer komplexeren Pflegebedarf und die weiter steigenden fachlichen Anforderungen, müsste die Quote sogar deutlich angehoben werden. Jedes Aufweichen ist eine unmittelbare Gefährdung der Patientensicherheit und macht zudem die Arbeitsplätze in der Langzeitpflege für Pflegefachpersonen unattraktiv“, sagt DBfK-Sprecherin Johanna Knüppel.
Die Personalbemessung in der stationären Langzeitpflege ist Aufgabe der Länder. Während die Personalschlüssel zwischen den Leistungserbringern und den Leistungsträgern verhandelt werden, ergibt sich die Pflegefachkraftquote aus der jeweiligen Heimgesetzgebung des Landes. Sowohl die Personalschlüssel als auch die Pflegefachkraftquote wurden dabei relativ willkürlich auf der Basis von empirischen Werten festgelegt. Die Personalschlüssel unterscheiden sich zwischen den Bundesländern erheblich. Aktuell werden erste Ansätze, von der allgemein gültigen Pflegefachkraftquote von 50% abzuweichen, bereits Bestandteil in Länderregelungen. Zudem beherrschen die Diskussion um die Personalbemessung nicht Fragen der Versorgungsqualität und -bedarfe, sondern vor allem die Fokussierung auf die Verrichtungen und der mit dem eingesetzten Personal verbundene Kostenaufwand sowie der (hausgemachte) Personalmangel in der Pflege.
Aus fachlicher, qualitativer und ethischer Sicht sind Überlegungen, ob Pflegefachkraftquoten weiter abgesenkt werden können, nicht haltbar. Eine gegenteilige Entwicklung muss jetzt beginnen: neben den Pflegefachpersonen, die eine regelhafte Versorgung übernehmen, braucht es auch hochschulisch ausgebildetes Personal, das sich auf die Versorgung hochkomplexer Fälle fokussiert und dabei die durch das Studium erworbenen zusätzlichen Kompetenzen für die Versorgung und das Team nutzbar macht .
Der DBfK fordert daher:
den Erhalt der aktuell geltenden Pflegefachkraftquote von mindestens 50% in der stationären Altenpflege sowie eine ergebnisoffene, kontrollierte Evaluation dieser Quote in Bezug auf die Endpunkte Pflegequalität und Belastung der Pflegefachpersonen.
ein Personalbemessungsinstrument, das sich an den Versorgungsbedarfen der zu pflegenden Menschen und professionellen Anforderungen orientiert.
ein Sofortprogramm für die Langzeitpflege mit der Schaffung von 50.000 Stellen und einem perspektivischen Ausbau auf 100.000 Stellen.
eine Offensive in der beruflichen und der hochschulischen Ausbildung mit der Gewährleistung guter Ausbildungsbedingungen – insbesondere Praxisanleitung – und ohne Absenken der Qualifikationsanforderungen.
eine bundeseinheitlich geregelte 2jährige Pflegeassistenzausbildung.
eine Systematisierung von Qualifizierung mit weniger als einem Jahr Dauer mit der Chance, eine weitere darauf aufbauende Qualifikation zu erreichen.
deutlich bessere Rahmenbedingungen pflegerischer Arbeit, um Pflegefachpersonen im Beruf zu halten und Interessent/innen für Ausbildung und Studium zu gewinnen.
eine Investition in die Zusatzqualifizierung von Pflegefachpersonen mit Leitungsaufgaben.
Das ausführliche Positionspapier ist als Download unter http://www.dbfk.de/de/veroeffentlichung ... apiere.php abzurufen.
Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK)
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin
Tel.: 030-2191570
Fax: 030-21915777
dbfk@dbfk.de
www.dbfk.de
Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) ist die berufliche Interessenvertretung der Gesundheits- und Krankenpflege, der Altenpflege und der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege. Der DBfK ist deutsches Mitglied im International Council of Nurses (ICN) und Gründungsmitglied des Deutschen Pflegerates (DPR). Mehr Informationen über den Verband und seine internationalen und nationalen Netzwerke finden Sie auf der Homepage www.dbfk.de. Für Interviewwünsche oder weitere Informationen wenden Sie sich bitte per E-Mail an presse@dbfk.de oder rufen Sie uns unter 030-219157-0 an.
Quelle: Pressemitteilung vom 07.06.2018
Johanna Knüppel | Referentin | Redaktion DBfK Aktuell | Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe - Bundesverband e.V.
www.dbfk.de | Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin | Fon 030-219157-0 | Fax 030-219157-77 | Umsatzsteuer Id.Nr. DE 114235140
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Aufwertung sozialer Dienstleistungen - Studie informiert
Aufwertung sozialer Dienstleistungen - Studie informiert
Die Hans-Böckler-Stiftung hat am 12.6.2018 eine Studie zur Aufwertung sozialer Dienstleistungen veröffentlicht, in der es um Personalbemessung, Arbeitsorganisation und Bezahlung geht. Der Report liefert Argumente, warum die Aufwertung notwendig ist, und zeigt aus einer akteursbezogenen Sicht, wo Stolpersteine liegen, die dafür aus dem Weg zu räumen sind.
Die Studie können Sie herunterladen: https://www.boeckler.de/pdf/p_fofoe_report_004_2018.pdf
Die Hans-Böckler-Stiftung hat am 12.6.2018 eine Studie zur Aufwertung sozialer Dienstleistungen veröffentlicht, in der es um Personalbemessung, Arbeitsorganisation und Bezahlung geht. Der Report liefert Argumente, warum die Aufwertung notwendig ist, und zeigt aus einer akteursbezogenen Sicht, wo Stolpersteine liegen, die dafür aus dem Weg zu räumen sind.
Die Studie können Sie herunterladen: https://www.boeckler.de/pdf/p_fofoe_report_004_2018.pdf