Heimrecht Länderrecht? = Qualität endgültig adieu!
Moderator: WernerSchell
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Zersplitterung des Heim- und Pflegerechts ...
Zersplitterung des Heim- und Pflegerechts - Föderalismusreform von 2006 korrigieren
Pressemitteilung von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk vom 23.04.2009 hier
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... eilung.php
Der Newsletter des Rhein-Kreises Neuss hat das Thema aufgegriffen und die Pressemitteilung von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk in Kurzform vorgestellt. - Siehe Bericht auf Seite 6:
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk zum Heim- und Pflegerecht
Föderalismusreform von 2006 korrigieren
Pressemitteilung von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk vom 23.04.2009 hier
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... eilung.php
Der Newsletter des Rhein-Kreises Neuss hat das Thema aufgegriffen und die Pressemitteilung von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk in Kurzform vorgestellt. - Siehe Bericht auf Seite 6:
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk zum Heim- und Pflegerecht
Föderalismusreform von 2006 korrigieren
Rechtszersplitterung im Heim- und Pflegerecht beenden
Sehr geehrter Herr Schell,
ich finde es richtig, dass Sie wiederholt die Rechtssituationen im Heim- und Pflegerecht ansprechen. Dazu habe ich in diesem Forum auch eine kleine Anmerkung eingestellt. Unten mein Text. M.E. sollte der Druck auf die politisch Verantwortlichen nach der Bundestagswahl erhöht werden. Das Durcheinander muss beendet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Rob Hüser
Text aus
Aufwertung ehrenamtlicher Betreuer:
viewtopic.php?t=12431
Rechtszersplitterung im Heim- und Pflegerecht
Es ist hier mehrfach deutlich ausgeführt worden, dass es im Heim- und Pflegerecht eine Rechtszersplitterung gibt, die die Rechtssituationen für die pflegebedürftigen Menschen und ihrer Angehörigen nicht vereinfacht, sondern alles nur erschwert. Da hilft auch nicht wirklich weiter, dass man nun den ehrenamtlichen Betreuern eine kleine mehr als bescheidene steuerliche Unterstützung zuspricht. Wir brauchen nicht nur mehr verbale Wertschätzungserklärungen, sondern ganz klar mehr Rechte für die "Betroffenen."
Rob Hüser
ich finde es richtig, dass Sie wiederholt die Rechtssituationen im Heim- und Pflegerecht ansprechen. Dazu habe ich in diesem Forum auch eine kleine Anmerkung eingestellt. Unten mein Text. M.E. sollte der Druck auf die politisch Verantwortlichen nach der Bundestagswahl erhöht werden. Das Durcheinander muss beendet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Rob Hüser
Text aus
Aufwertung ehrenamtlicher Betreuer:
viewtopic.php?t=12431
Rechtszersplitterung im Heim- und Pflegerecht
Es ist hier mehrfach deutlich ausgeführt worden, dass es im Heim- und Pflegerecht eine Rechtszersplitterung gibt, die die Rechtssituationen für die pflegebedürftigen Menschen und ihrer Angehörigen nicht vereinfacht, sondern alles nur erschwert. Da hilft auch nicht wirklich weiter, dass man nun den ehrenamtlichen Betreuern eine kleine mehr als bescheidene steuerliche Unterstützung zuspricht. Wir brauchen nicht nur mehr verbale Wertschätzungserklärungen, sondern ganz klar mehr Rechte für die "Betroffenen."
Rob Hüser
Das Pflegesystem muss dringend zukunftsfest reformiert werden!
Es sollte sich aber niemand gehindert fühlen, auch jetzt schon auf die Partei seiner Wahl oder den Abgeordneten seines Vertrauens Einfluss zu nehmen.
Die Aussagen einiger Parteien sind nicht nur dünn und nichtssagend, sondern beschönigen auch gezielt die Situation. Das dürfen wir so nicht tolerieren.
Die Aussagen einiger Parteien sind nicht nur dünn und nichtssagend, sondern beschönigen auch gezielt die Situation. Das dürfen wir so nicht tolerieren.
Heimprüfungen - abgestimmt durchführen
Stolz: „MDK und Heimaufsicht stimmen ihre Arbeit zum Wohl der pflegebedürftigen Menschen in den Einrichtungen ab“
Arbeits- und Sozialministerin Dr. Monika Stolz unterzeichnet die Vereinbarung zur Zusammenarbeit zwischen dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung Baden-Württemberg (MDK), den Landesverbänden der Kranken- und Pflegekassen und dem Ministerium für Arbeit und Soziales
15.02.2010 „Der Schutz der Heimbewohner und das Wohl der pflegebedürftigen Menschen sind das gemeinsame Ziel von MDK und Heimaufsicht“, erklärte Arbeits- und Sozialministerin Dr. Monika Stolz anlässlich der Unterzeichnung der Vereinbarung.
„Mit dieser Vereinbarung wird es gelingen, die Prüftätigkeit von MDK und Heimaufsicht effektiv zu koordinieren, das gegenseitige Verständnis zu verbessern und nicht notwendige Mehrfachprüfungen zu vermeiden“, betonte Stolz. Diese Vereinbarung sei aufgrund der gesetzlichen Regelungen im Pflege-Weiterentwicklungsgesetz und im Heimgesetz notwendig geworden. Sie werde die vertrauensvolle Zusammenarbeit beider Prüfinstitutionen stärken. „Neben Vertrauen und gegenseitiger Wertschätzung sind klare Regelungen und eindeutige Zuständigkeiten wichtig, damit die Zusammenarbeit zwischen MDK und Heimaufsicht reibungslos funktionieren kann“, so die Ministerin. Geplant seien u.a. Terminabsprachen, gegenseitige Information und ggf. die Verständigung über die im Einzelfall notwendigen Maßnahmen. Nach Möglichkeit soll ein Mindestabstand von mindestens vier Monaten zwischen den Regelprüfungen der Heimaufsicht und des MDK eingehalten werden. „So wird auch gewährleistet, dass die Einrichtungsträger nicht unnötig belastet werden“, unterstrich Stolz.
Hinweise für die Redaktion:
Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) führt im Auftrag der Landesverbände der Pflegekassen Qualitätsprüfungen in den Pflegeeinrichtungen durch (§ 114 SGB XI). Dabei wird geprüft, ob die zugelassenen Pflegeeinrichtungen die Leistungs- und Qualitätsanforderungen nach dem SGB XI erfüllen.
Die Heimaufsicht überwacht die Qualität in den Heimen (Einrichtungen für Pflegebedürftige oder psychisch kranke oder behinderte Menschen) durch wiederkehrende (Regelprüfungen) oder anlassbezogene Prüfungen (§ 15 LHeimG) und gewährleistet so den Schutz der Bewohner. Werden Mängel festgestellt, berät die Heimaufsicht den Träger über die Möglichkeiten zur Abstellung der festgestellten Mängel. Werden die Mängel nicht abgestellt, kann die Heimaufsicht Anordnungen erlassen, Beschäftigungsverbote aussprechen und ggf. den Betrieb des Heimes untersagen.
Die Zusammenarbeit zwischen MDK Baden-Württemberg und Heimaufsicht steht seit dem 01.07.2008 auf veränderten Grundlagen. Bis dahin hatte der MDK Baden-Württemberg die stationären Pflegeeinrichtungen lediglich anlassbezogen und – im Vergleich zur Heimaufsicht – in einem geringeren Umfang geprüft. Die Berührungspunkte des MDK mit der Heimaufsicht waren daher beschränkt. Dies hat sich nun grundlegend verändert.
Das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz, das am 01.07.2008 in Kraft getreten ist, verpflichtet den MDK, bis zum 31.12.2010 alle Einrichtungen mindestens einmal zu prüfen und ab dem Jahr 2011 einen jährlichen Begehungsturnus einzuhalten. Somit werden in Zukunft nach dem Gesetz alle Pflegeeinrichtungen sowohl von der Heimaufsicht als auch vom MDK einmal im Jahr geprüft. Hierdurch ergeben sich vielfältige Fragen hinsichtlich der Terminkoordination, der Prüfungsinhalte, der Prüfberichte, der Verständigung über die im Einzelfall notwendigen Maßnahmen und gemeinsamer Prüfungen. Dabei soll auch eine Belastung der Heime durch unnötige Mehrfachprüfungen vermieden werden. Das heißt jedoch nicht, dass jede Mehrfachprüfung unnötig ist; z.B. bei problematischen Einrichtungen können Mehrfachprüfungen zwingend notwendig sein.
Quelle: Pressemitteilung vom 15.02.2010
Ministerium für Arbeit und Soziales
Arbeits- und Sozialministerin Dr. Monika Stolz unterzeichnet die Vereinbarung zur Zusammenarbeit zwischen dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung Baden-Württemberg (MDK), den Landesverbänden der Kranken- und Pflegekassen und dem Ministerium für Arbeit und Soziales
15.02.2010 „Der Schutz der Heimbewohner und das Wohl der pflegebedürftigen Menschen sind das gemeinsame Ziel von MDK und Heimaufsicht“, erklärte Arbeits- und Sozialministerin Dr. Monika Stolz anlässlich der Unterzeichnung der Vereinbarung.
„Mit dieser Vereinbarung wird es gelingen, die Prüftätigkeit von MDK und Heimaufsicht effektiv zu koordinieren, das gegenseitige Verständnis zu verbessern und nicht notwendige Mehrfachprüfungen zu vermeiden“, betonte Stolz. Diese Vereinbarung sei aufgrund der gesetzlichen Regelungen im Pflege-Weiterentwicklungsgesetz und im Heimgesetz notwendig geworden. Sie werde die vertrauensvolle Zusammenarbeit beider Prüfinstitutionen stärken. „Neben Vertrauen und gegenseitiger Wertschätzung sind klare Regelungen und eindeutige Zuständigkeiten wichtig, damit die Zusammenarbeit zwischen MDK und Heimaufsicht reibungslos funktionieren kann“, so die Ministerin. Geplant seien u.a. Terminabsprachen, gegenseitige Information und ggf. die Verständigung über die im Einzelfall notwendigen Maßnahmen. Nach Möglichkeit soll ein Mindestabstand von mindestens vier Monaten zwischen den Regelprüfungen der Heimaufsicht und des MDK eingehalten werden. „So wird auch gewährleistet, dass die Einrichtungsträger nicht unnötig belastet werden“, unterstrich Stolz.
Hinweise für die Redaktion:
Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) führt im Auftrag der Landesverbände der Pflegekassen Qualitätsprüfungen in den Pflegeeinrichtungen durch (§ 114 SGB XI). Dabei wird geprüft, ob die zugelassenen Pflegeeinrichtungen die Leistungs- und Qualitätsanforderungen nach dem SGB XI erfüllen.
Die Heimaufsicht überwacht die Qualität in den Heimen (Einrichtungen für Pflegebedürftige oder psychisch kranke oder behinderte Menschen) durch wiederkehrende (Regelprüfungen) oder anlassbezogene Prüfungen (§ 15 LHeimG) und gewährleistet so den Schutz der Bewohner. Werden Mängel festgestellt, berät die Heimaufsicht den Träger über die Möglichkeiten zur Abstellung der festgestellten Mängel. Werden die Mängel nicht abgestellt, kann die Heimaufsicht Anordnungen erlassen, Beschäftigungsverbote aussprechen und ggf. den Betrieb des Heimes untersagen.
Die Zusammenarbeit zwischen MDK Baden-Württemberg und Heimaufsicht steht seit dem 01.07.2008 auf veränderten Grundlagen. Bis dahin hatte der MDK Baden-Württemberg die stationären Pflegeeinrichtungen lediglich anlassbezogen und – im Vergleich zur Heimaufsicht – in einem geringeren Umfang geprüft. Die Berührungspunkte des MDK mit der Heimaufsicht waren daher beschränkt. Dies hat sich nun grundlegend verändert.
Das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz, das am 01.07.2008 in Kraft getreten ist, verpflichtet den MDK, bis zum 31.12.2010 alle Einrichtungen mindestens einmal zu prüfen und ab dem Jahr 2011 einen jährlichen Begehungsturnus einzuhalten. Somit werden in Zukunft nach dem Gesetz alle Pflegeeinrichtungen sowohl von der Heimaufsicht als auch vom MDK einmal im Jahr geprüft. Hierdurch ergeben sich vielfältige Fragen hinsichtlich der Terminkoordination, der Prüfungsinhalte, der Prüfberichte, der Verständigung über die im Einzelfall notwendigen Maßnahmen und gemeinsamer Prüfungen. Dabei soll auch eine Belastung der Heime durch unnötige Mehrfachprüfungen vermieden werden. Das heißt jedoch nicht, dass jede Mehrfachprüfung unnötig ist; z.B. bei problematischen Einrichtungen können Mehrfachprüfungen zwingend notwendig sein.
Quelle: Pressemitteilung vom 15.02.2010
Ministerium für Arbeit und Soziales
Prüfungen an einer Stelle festmachen.
Die Föderalismusreform hat in der Tat ein komplettes Durcheinander im Heim- und Pflegerecht gebracht. Die verschiedenen Prüfstrukturen verstärken dieses Durcheinander. M.E. reicht es völlig, wenn eine Stelle prüft. Dafür brauchen wir keine zwei (und weitere) Institutionen. Eine Koordination der jetzigen Prüfstrukturen ist ein verzweifelter Versuch, einem Missstand zu begegnen, der so zwar abgemildert, aber nicht beseitigt werden kann.
Qualität kann man im Übrigen nicht in die Heime hinein prüfen. Strukturelle Reformen, mehr gut bezahltes Personal usw., sind erforderlich.
Rob
Qualität kann man im Übrigen nicht in die Heime hinein prüfen. Strukturelle Reformen, mehr gut bezahltes Personal usw., sind erforderlich.
Rob
Das Pflegesystem muss dringend zukunftsfest reformiert werden!
Heimrechtszersplitterung rückgängig machen !
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Initiative - Harffer Straße 59 - 41469 Neuss
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk führt regelmäßig Pflegetreffs mit bundesweiter Ausrichtung durch.
Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk ist Kooperationspartner der „Aktion Saubere Hände.“
Neuss, den 12.10.2010
An die
Ministerpräsidentin des Landes NRW
Frau Hannelore Kraft
hannelore.kraft@landtag.nrw.de; spd-fraktion@landtag.nrw.de; internetredaktion@stk.nrw.de;
Sehr geehrte Frau Kraft,
die Rheinische Post berichtete in ihrer Ausgabe vom 11.10.2010 darüber, dass Sie in Ihrer Amtszeit den „Föderalismus beleben“ wollen (Titel des Beitrages: „Kraft: NRW-Politik kann Modell für den Bund werden“).
Dazu teile ich Ihnen für Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk mit:
Es mag sein, dass für bestimmte Politikbereiche der Ausbau der föderalen Strukturen voran gebracht werden sollte / kann. Aber für den Bereich der Pflege hat die vor Jahren erfolgte Föderalismusreform verheerende Auswirkungen. Wir sind nun in der Bundesrepublik Deutschland auf dem Weg, 16x Landesheimgesetze zu haben, 16x verschiedene Ausführungsvorschriften … usw. Andererseits hat der Bund die Gesetzeskompetenz für die Pflegeversicherung und das (Heim)-Vertragsrecht behalten. Das passt alles nicht zusammen und führt zu einem Durcheinander an Kompetenzen und Vorschriften. Die hilfe- und pflegebedürftigen Menschen bzw. die Angehörigen haben das auszubaden.
Wir haben diese Entwicklung bereits in einer Pressemitteilung vom 23.04.2009 kritisiert und auch in einem Statement zum Koalitionsvertrag der Bundesregierung eine Rückabwicklung der Heimrechtszersplitterung eingefordert. Siehe dazu unsere Texte im Internet unter
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... eilung.php
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... ysteme.php
Vielleicht nehmen Sie unsere Hinweise zum Anlass, die Heimrechtszersplitterung im Bundesrat zu problematisieren.
Für Ihre Bemühungen vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Werner Schell,
Dozent für Pflegerecht und Vorstand von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Initiative - Harffer Straße 59 - 41469 Neuss
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk führt regelmäßig Pflegetreffs mit bundesweiter Ausrichtung durch.
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Neuss, den 12.10.2010
An die
Ministerpräsidentin des Landes NRW
Frau Hannelore Kraft
hannelore.kraft@landtag.nrw.de; spd-fraktion@landtag.nrw.de; internetredaktion@stk.nrw.de;
Sehr geehrte Frau Kraft,
die Rheinische Post berichtete in ihrer Ausgabe vom 11.10.2010 darüber, dass Sie in Ihrer Amtszeit den „Föderalismus beleben“ wollen (Titel des Beitrages: „Kraft: NRW-Politik kann Modell für den Bund werden“).
Dazu teile ich Ihnen für Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk mit:
Es mag sein, dass für bestimmte Politikbereiche der Ausbau der föderalen Strukturen voran gebracht werden sollte / kann. Aber für den Bereich der Pflege hat die vor Jahren erfolgte Föderalismusreform verheerende Auswirkungen. Wir sind nun in der Bundesrepublik Deutschland auf dem Weg, 16x Landesheimgesetze zu haben, 16x verschiedene Ausführungsvorschriften … usw. Andererseits hat der Bund die Gesetzeskompetenz für die Pflegeversicherung und das (Heim)-Vertragsrecht behalten. Das passt alles nicht zusammen und führt zu einem Durcheinander an Kompetenzen und Vorschriften. Die hilfe- und pflegebedürftigen Menschen bzw. die Angehörigen haben das auszubaden.
Wir haben diese Entwicklung bereits in einer Pressemitteilung vom 23.04.2009 kritisiert und auch in einem Statement zum Koalitionsvertrag der Bundesregierung eine Rückabwicklung der Heimrechtszersplitterung eingefordert. Siehe dazu unsere Texte im Internet unter
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... eilung.php
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Vielleicht nehmen Sie unsere Hinweise zum Anlass, die Heimrechtszersplitterung im Bundesrat zu problematisieren.
Für Ihre Bemühungen vielen Dank.
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Werner Schell,
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Heimrecht Länderrecht? = Qualität endgültig adieu!
Am 03.10.2016 bei Facebook gepostet:
Einheit Deutschland - 03.10.2016 ist Gedenktag für die BürgerInnen des Landes. - Es sollte, trotz aller Freude, kritisch bemerkt werden, dass die durchgeführten Föderalismusreformen in Deutschland für das Pflegesystem deutliche Nachteile gebracht haben. Während die Pflegeversicherung und das Vertragsrecht Bundesangelegenheiten blieben, hat man die heimrechtlichen Vorschriften (Organisationsstrukturen, Aufsicht usw.) komplett in die Länderkompetenz überstellt mit dem Ergebnis, dass es nun 16 verschiedene Heimgesetze mit unterschiedlichsten Ausführungsvorschriften gibt. Unübersichtlichkeit im Pflegesystem ist die Folge. Das Nachsehen haben die pflegebedürftigen Menschen bzw. ihre Angehörigen. Aber auch die Pflegekräfte sind durch unzureichende und voneinander abweichende Stellenschlüssel betroffen.- Auf die Fehlentwicklungen wurde seinerzeit (2005 …) in vielfältiger Weise aufmerksam gemacht. Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat in einer Pressemitteilung vom 23.04.2019 alles noch einmal auf den Punkt gebracht > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... eilung.php Leider blieben die Forderungen / Warnungen unberücksichtigt! - Werner Schell (Quelle: viewtopic.php?f=3&t=3508 )
Einheit Deutschland - 03.10.2016 ist Gedenktag für die BürgerInnen des Landes. - Es sollte, trotz aller Freude, kritisch bemerkt werden, dass die durchgeführten Föderalismusreformen in Deutschland für das Pflegesystem deutliche Nachteile gebracht haben. Während die Pflegeversicherung und das Vertragsrecht Bundesangelegenheiten blieben, hat man die heimrechtlichen Vorschriften (Organisationsstrukturen, Aufsicht usw.) komplett in die Länderkompetenz überstellt mit dem Ergebnis, dass es nun 16 verschiedene Heimgesetze mit unterschiedlichsten Ausführungsvorschriften gibt. Unübersichtlichkeit im Pflegesystem ist die Folge. Das Nachsehen haben die pflegebedürftigen Menschen bzw. ihre Angehörigen. Aber auch die Pflegekräfte sind durch unzureichende und voneinander abweichende Stellenschlüssel betroffen.- Auf die Fehlentwicklungen wurde seinerzeit (2005 …) in vielfältiger Weise aufmerksam gemacht. Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat in einer Pressemitteilung vom 23.04.2019 alles noch einmal auf den Punkt gebracht > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... eilung.php Leider blieben die Forderungen / Warnungen unberücksichtigt! - Werner Schell (Quelle: viewtopic.php?f=3&t=3508 )