Ernährung & Flüssigkeitsversorgung verbessern

Pflegespezifische Themen; z.B. Delegation, Pflegedokumentation, Pflegefehler und Haftung, Berufsrecht der Pflegeberufe

Moderator: WernerSchell

Gast

enterale Ernährung - Künstliche Ernährung

Beitrag von Gast » 18.02.2005, 19:42

Hintergrund enterale Ernährung - Künstliche Ernährung

http://www.g-ba.de/cms/upload/pdf/news/ ... und_EE.pdf

Gast

Richtlinie zur Sondennahrung

Beitrag von Gast » 19.02.2005, 11:20

Dritter Anlauf für Richtlinie zur Sondennahrung
Hersteller protestieren erneut

BERLIN (HL). Zum drittenmal hat der Bundesausschuß (GBA) jetzt eine Richtlinie zur Verordnungsfähigkeit von künstlicher Ernährung beschlossen - in der Hoffnung, die neue Version finde nun die Billigung des Bundesgesundheitsministeriums. Zwei vorangegangene Richtlinien hatte das Ministerium beanstandet.

Ziel der Richtlinien ist es, Ärzten einen einheitlichen Maßstab dafür an die Hand zu geben, bei welchen Krankheiten Aminosäuremischungen, Eiweißhydrolysate, Elementardiäten und Sondennahrung zu Lasten der Krankenkassen verordnungsfähig sind.

Beispielhaft werden in der Richtlinie dazu Indikationen aufgelistet. Dieser Katalog ist jedoch nicht abschließend, sondern enthält eine Öffnungsklausel auch für nicht explizit aufgeführte Krankheiten, bei denen der Arzt künstliche Ernährung für indiziert hält.

Möglich ist dabei auch die Verordnung von Ballaststoffen - allerdings unter der Voraussetzung, daß diese Produkte nicht teurer sind. Bezahlen müssen die Kassen auch solche Kunstnahrung, die geschmacksverbessernde Stoffe enthält, weil dies für die Behandlung von Kindern oder von Patienten mit Refluxstörung von Bedeutung ist.

Patientenvertreter tragen Richtlinie in weiten Teilen mit
...
Weiter unter
http://www.aerztezeitung.de/docs/2005/0 ... versorgung

Gast

Angemessene Ernährung für chronisch Kranke!

Beitrag von Gast » 01.03.2005, 17:47

Neue Vorschrift bedroht die Rechte chronisch Kranker

Das Recht von zigtausenden Menschen auf angemessene Ernährung wird mit Füßen getreten. Mit diesem Vorwurf hat die Interessenvertretung künstlich ernährter Menschen, der Verein Recht auf Essen und Leben, die Entscheidung von Krankenkassen und Ärztevertretern kritisiert, die Erstattung künstlicher Ernährung drastisch einzuschränken. Betroffen seien bis zu 100.000 Menschen, die zuhause oder in Heimen gepflegt werden. Die Interessenvertretung forderte daher das Bundesgesundheitsministerium auf, diese Schlechterstellung schwer Kranker zu unterbinden und die Änderung der entsprechenden Vorschriften abzulehnen.

"Kein Mensch lässt sich aus Spaß eine Sonde legen, die nicht ohne medizinische Risiken ist und niemals den sinnlichen mit dem Essen verbundenen Genuss ersetzen kann", betonte der Vorsitzende von Recht auf Essen und Leben, Armin Nentwig, heute (22.2.2005) in Amberg. Nentwig sprach damit einen entsprechenden Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses an, in dem Ärzte- und Krankenkassenvertreter festlegen, was die gesetzlichen Krankenkassen noch bezahlen dürfen.

So soll ein bisher sechszeiliger Passus des Abschnitts 21.1.i der Arzneimittelrichtlinien, der dem einzelnen Arzt generell die Verordnung von künstlicher Nahrung erlaubt, wenn er dies aus medizinischen Gründen für nötig hält, durch eine 40-seitige Neufassung mit vielen Detailregelungen für verschiedene Krankheiten ersetzt werden. Nentwig: "Leidtragende sind die Ärmsten der Armen, chronisch Kranke, die sowieso bereits gebeutelt sind."

Ethisch höchst bedenklich sei dabei die unterschiedliche Behandlung verschiedener Patientengruppen. Während es für Aids- und Krebskranke mit Mangelernährung einen Stufenplan der Ernährungstherapie geben soll, der von Ernährungsberatung über Trinknahrung bis zu Sondennahrung und parenteraler Ernährung reicht, gehen Mangelernährte, die an chronischen Leber-, Herz- oder Lungenerkrankungen leiden, künftig leer aus. "Dabei gilt es in der Ernährungsmedizin als erwiesen, dass Mangelernährung den Verlauf vieler chronischer Krankheiten verschlimmert und die Überlebenschancen drastisch verringert."

Auch Menschen, die aufgrund von neurologischen Erkrankungen wie Parkinson oder verschiedener Muskelkrankheiten an Schluckstörungen leiden, seien von den Einschränkungen betroffen. Sie kommen nur bei hochgradigen Schluckstörungen in den Genuss einer Ernährungstherapie. Symptome von Mangelernährung, die nur schwer wieder rückgängig zu machen sind, treten jedoch bereits viel früher und auch bei anderen Erkrankungen auf.

Der Verein Recht auf Essen und Leben glaubt, dass die Ärzte mit der Handhabung der komplizierten Neuregelung überfordert sind. Sie werden zudem mit dem ethischen Dilemma konfrontiert, bestimmten Patientengruppen die Ernährungstherapie ganz zu versagen und andere Kranke erst auf einen bestimmten Schwellenwert (Body Mass Index unter 21) abmagern zu lassen, bevor sie eingreifen dürfen. Der Verein "Recht auf Essen und Leben" hofft deshalb auf die Hilfe des Bundesgesundheitsministeriums. Nentwig: "Das Ministerium hat bereits zwei Mal Angriffe der Krankenkassen auf diese unsere Patientengruppen abgewehrt. Wir appellieren an Ministerin Ulla Schmidt und ihren Staatssekretär Klaus Theo Schröder, erneut hart zu bleiben!" "Für das bisherige patientenfreundliche Verhalten des Gesundheitsministeriums bedanken wir uns ausdrücklich", unterstrich Nentwig.

Quelle: Pressemitteilung des Vereins Recht auf Essen und Leben vom 22.02.2005

Gast

Angemessene Ernährung für chronisch Kranke

Beitrag von Gast » 01.03.2005, 17:57

Neue Vorschrift bedroht die Rechte chronisch Kranker

Das Recht von zigtausenden Menschen auf angemessene Ernährung wird mit Füßen getreten. Mit diesem Vorwurf hat die Interessenvertretung künstlich ernährter Menschen, der Verein Recht auf Essen und Leben, die Entscheidung von Krankenkassen und Ärztevertretern kritisiert, die Erstattung künstlicher Ernährung drastisch einzuschränken. Betroffen seien bis zu 100.000 Menschen, die zuhause oder in Heimen gepflegt werden. Die Interessenvertretung forderte daher das Bundesgesundheitsministerium auf, diese Schlechterstellung schwer Kranker zu unterbinden und die Änderung der entsprechenden Vorschriften abzulehnen.

"Kein Mensch lässt sich aus Spaß eine Sonde legen, die nicht ohne medizinische Risiken ist und niemals den sinnlichen mit dem Essen verbundenen Genuss ersetzen kann", betonte der Vorsitzende von Recht auf Essen und Leben, Armin Nentwig, heute (22.2.2005) in Amberg. Nentwig sprach damit einen entsprechenden Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses an, in dem Ärzte- und Krankenkassenvertreter festlegen, was die gesetzlichen Krankenkassen noch bezahlen dürfen.

So soll ein bisher sechszeiliger Passus des Abschnitts 21.1.i der Arzneimittelrichtlinien, der dem einzelnen Arzt generell die Verordnung von künstlicher Nahrung erlaubt, wenn er dies aus medizinischen Gründen für nötig hält, durch eine 40-seitige Neufassung mit vielen Detailregelungen für verschiedene Krankheiten ersetzt werden. Nentwig: "Leidtragende sind die Ärmsten der Armen, chronisch Kranke, die sowieso bereits gebeutelt sind."

Ethisch höchst bedenklich sei dabei die unterschiedliche Behandlung verschiedener Patientengruppen. Während es für Aids- und Krebskranke mit Mangelernährung einen Stufenplan der Ernährungstherapie geben soll, der von Ernährungsberatung über Trinknahrung bis zu Sondennahrung und parenteraler Ernährung reicht, gehen Mangelernährte, die an chronischen Leber-, Herz- oder Lungenerkrankungen leiden, künftig leer aus. "Dabei gilt es in der Ernährungsmedizin als erwiesen, dass Mangelernährung den Verlauf vieler chronischer Krankheiten verschlimmert und die Überlebenschancen drastisch verringert."

Auch Menschen, die aufgrund von neurologischen Erkrankungen wie Parkinson oder verschiedener Muskelkrankheiten an Schluckstörungen leiden, seien von den Einschränkungen betroffen. Sie kommen nur bei hochgradigen Schluckstörungen in den Genuss einer Ernährungstherapie. Symptome von Mangelernährung, die nur schwer wieder rückgängig zu machen sind, treten jedoch bereits viel früher und auch bei anderen Erkrankungen auf.

Der Verein Recht auf Essen und Leben glaubt, dass die Ärzte mit der Handhabung der komplizierten Neuregelung überfordert sind. Sie werden zudem mit dem ethischen Dilemma konfrontiert, bestimmten Patientengruppen die Ernährungstherapie ganz zu versagen und andere Kranke erst auf einen bestimmten Schwellenwert (Body Mass Index unter 21) abmagern zu lassen, bevor sie eingreifen dürfen. Der Verein "Recht auf Essen und Leben" hofft deshalb auf die Hilfe des Bundesgesundheitsministeriums. Nentwig: "Das Ministerium hat bereits zwei Mal Angriffe der Krankenkassen auf diese unsere Patientengruppen abgewehrt. Wir appellieren an Ministerin Ulla Schmidt und ihren Staatssekretär Klaus Theo Schröder, erneut hart zu bleiben!" "Für das bisherige patientenfreundliche Verhalten des Gesundheitsministeriums bedanken wir uns ausdrücklich", unterstrich Nentwig.

Quelle: Pressemitteilung des Vereins Recht auf Essen und Leben vom 22.02.2005

Gast

Keine Zahlung von Sondennahrung mehr?

Beitrag von Gast » 02.03.2005, 17:39

bpa: „Vielen Heimbewohnern bliebe nur der Gang zum Sozialamt“

Geht es nach der Vorlage des Gemeinsamen Bundesausschusses, werden sich die Krankenkassen weitgehend aus der Finanzierung der enteralen Ernährung zurückziehen. Bisher kann der Arzt enterale Nahrung verordnen, wenn dies (z. B. wegen Mangelernährung) indiziert ist. Damit soll im bisherigen Sinne nun Schluss sein: Die bisherige Richtlinie, die kurz und knapp ist, soll ersetzt werden durch eine Fassung, die auf 30 Seiten die künftig zu beachtenden allgemeinen Vorgaben und Verordnungsvoraussetzungen darstellt. Hierbei überwiegen deutlich die Fälle, in denen die Verordnungsfähigkeit von enteraler Ernährung ausgeschlossen wird, gegenüber den Ausnahmen.

Obwohl künstliche Ernährung von Patienten in erster Linie darauf abzielt, Mangelernährung mit Krankheitswert zu beheben, will der Bundesausschuss zukünftig ausdrücklich vorsehen, dass das Vorliegen einer Mangelernährung allein keine Verordnungsfähigkeit von enteraler Ernährung begründet.

„Im Ergebnis würde dies bedeuten, dass ein Großteil der betroffenen Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen künftig die Sondennahrung selbst zu zahlen hätte. Wegen der erheblichen Kosten würde dies dazu führen, dass die Heimentgelte in diesen Fällen deutlich steigen würden und für viele nur der Gang zum Sozialamt bliebe“, so Herbert Mauel, Geschäftsführer des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa), der bundesweit die Interessen von rund 4.000 privaten Pflegeeinrichtungen vertritt.

Mauel weiter: „Es kann nicht sein, dass die Kosten der Krankenversicherung jetzt verschoben werden sollen zu Lasten der Heimbewohnerinnen und Heimbewohner sowie der Sozialhilfeträger. Die Frage der medizinischen Indikation darf doch nicht gestellt werden, wenn der normale Weg der Nah-rungsaufnahme nicht mehr möglich ist.“

„Der bpa fordert, dass enterale Ernährung mit Sondennahrung allgemein indiziert ist, wenn ein Patient eine behandlungsbedürftige Mangelernährung beziehungsweise Untergewicht hat und seine Ernährung auf normalem Wege nicht sichergestellt werden kann“, so Mauel.

Quelle: Pressemitteilung des bpa - Bundesverband privater Anbieter Sozialer Dienste e.V. vom 2.3.2005
http://www.bpa.de

Gast

Künstliche Ernährung ....

Beitrag von Gast » 07.03.2005, 16:13

Künstliche Ernährung: Gesundheitsministerin darf Streichung der Erstattung nicht akzeptieren

Berlin. Die geplante massive Einschränkung der Erstattung von künstlicher Nahrung für Schwerstkranke hat heute (7.) in Berlin den Diätverband, den Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) und den Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) auf den Plan gerufen. Gemeinsam forderten sie das Bundesgesundheitsministerium eindringlich auf, den entsprechenden Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses, in dem Vertreter der Ärzteschaft und der gesetzlichen Krankenkassen den Erstattungsausschluss von Trink- und Sondennahrung regeln, wegen gravierender Fehler zu beanstanden.

In einer gemeinsamen Pressekonferenz betonten die Geschäftsführer der Verbände, die am 15. Februar beschlossene Neufassung der Arzneimittelrichtlinien 20.1.i schieße weit über das Ziel hinaus. „Statt den Ärzten eine praktikable Entscheidungshilfe bei der Verordnung von Trink- und Sondennahrung in der ambulanten oder Heim-Versorgung zu bieten, werden sie nun mit einem bürokratischen Monstrum konfrontiert“, betonte der Geschäftsführer des Diätverbands, Norbert Pahne. „Aus der ursprünglich zehnzeiligen Vorschrift sind 40 Seiten geworden, die jeden Arzt überfordern und viele Patienten im Regen stehen lassen.“ Die neuen Vorschriften treten in Kraft, falls das Bundesgesundheitsministerium in den nächsten acht Wochen keine Einwände erhebt.

Enterale Ernährung wäre danach nur noch bei vier Krankheitsbildern generell erlaubt, etwa bei Patienten im Koma oder bei Kranken, die wegen Fisteln oder Erkrankungen im Rachen oder in der Speiseröhre nicht mehr essen können. „Bei den weiteren 23 aufgeführten Erkrankungen wird die künstliche Ernährung entweder ganz gestrichen oder ist an eine Fülle von Voraussetzungen geknüpft.“ Bei weiteren Krankheiten sowie bei krankheitsbedingter Mangel- und Unterernährung an sich dürfe ein Arzt keine künstliche Ernährung verordnen. Eine angebliche Öffnungsklausel, die dem Arzt Entscheidungsspielraum verschafft, sei geschickte Augenwischerei. „Die Klausel schließt nämlich mit dem Nachsatz, dass der Arzt all die vorher aufgestellten Vorschriften beachten muss“, betonte Pahne.
Die stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des BPI, Professor Barbara Sickmüller, unterstrich, dass insbesondere Krebskranke, Menschen mit neurologischen Grunderkrankungen sowie erblichen Stoffwechselstörungen betroffen sind. Viele dieser Patienten hätten erst wieder Anrecht auf enterale Ernährung, wenn ihr Allgemeinzustand einen Klinikaufenthalt unumgänglich mache. Denn in Krankenhäusern werde Trink- und Sondennahrung weiterhin bezahlt. Die Erstattungsausschlüsse für Menschen, die zu Hause oder in Heimen lebten, würden mit dem falschen Ansatz begründet, bei der künstlichen Ernährung fehle der Beweis, dass die Nahrung eine bestimmte Krankheit heilt. „Eine therapeutische Wirkung darf enterale Ernährung gar nicht haben. Dies verbiete die Diätverordnung ausdrücklich. Sondennahrung ist zur Ernährung da und beeinflusst über den verbesserten Allgemeinzustand den Heilungsprozess“, betonte Sickmüller.
Die Bewertung des G-BA zur Erstattung der Trink- und Sondennahrung sei aus ethischer Sicht äußerst bedenklich, stellt Joachim M. Schmitt, BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied fest. „Mit dem G-BA-Vorschlag kommt es zu Ungleichbehandlungen von Patienten“. Noch gravierender sei aber, dass der G-BA sich nicht dem Problem der krankheitsbedingten Mangelernährung annimmt, obwohl das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung mit seiner letzten Beanstandung gefordert hat, ethische Fragen wie Sondennahrung bei Sterbenden und bei Patienten mit fortgeschrittener Demenz in einer breiten fachlichen Diskussion zu berücksichtigen. Es gäbe genügend Gründe, sowohl aus rechtlicher, ethischer wie auch praktischer Sicht, die Richtlinie erneut zu beanstanden. „Wir kritisieren nicht nur, wir haben auch gemeinsam mit den anderen Verbänden einen konkreten Lösungsvorschlag erarbeitet.“ betont Joachim M. Schmitt. Die Verbände hatten diesen Vorschlag bereits im April letzten Jahres in die Anhörungen des Gemeinsamen Bundesausschusses eingebracht. Dieser sieht ein Therapie-Stufenschema vor, das dem Arzt Kriterien vorgibt, wann welche Ernährungsmaßnahme sinnvoll ist.

Rückfragen an:
Manfred Beeres c/o BVMed Tel. 030/246255-20 Fax: 030/24625599
E-Mail: beeres@bvmed.de
Norbert Pahne c/o Diätverband e.V. Tel. 0228/30851-10 Fax: 0228/30851-50
E-Mail: pahne@diaetverband.de
Uwe Dolderer c/o BPI Tel. 030/27909-131 Fax: 030

Quelle: Pressemitteilung vom 7.3.2005
http://www.bvmed.de/presse/pressemittei ... language=1

Gast

Wachkoma - Recht auf Ernährung

Beitrag von Gast » 01.04.2005, 14:43

Pressemitteilung vom 31.3.2005 - Armin Nentwig Handy – 0171/5309545 oder 0160/9603060

„Verhungernlassen ist Mord an Wehrlosen“
„Gewaltsamer Tod darf nicht Schule machen“

(Amberg) Der Selbsthilfeverband für Koma und Wachkoma, „Schädel-Hirnpatienten in Not e.V.“ mit der bundesweiten Notrufzentrale in Amberg ist über den gewaltsamen Tod der Wachkoma-Patientin Terri Schiavo erschüttert sowie traurig und empört zugleich.
Bundesvorsitzender Armin Nentwig (Landrat Amberg-Sulzbach) dazu: „Dies darf nicht Schule machen. Verhungernlassen von schwerkranken Patienten ist gezielte Tötung, in jedem Fall aktive Sterbehilfe und damit strafbar. Für mich ist dies Mord an Wehrlosen.“
Selbst passive Sterbehilfe darf in Deutschland nur nach Patientenverfügung und bei Sterbetestamenten geleistet werden. Jedoch nicht bei Wachkoma-Patienten.

Wo ist der Unterschied?

Patienten im Koma und Wachkoma sind Schwerkranke und weder gehirntot noch Sterbende. Deshalb gibt es für Nentwig keinen Unterschied, ob schwerkranken Patienten mit Krebs, Aids, Parkinson usw. Essen und Trinken entzogen wird bis sie sterben oder Patienten im Wachkoma (Krankheitsbild Apallisches Syndrom) die Nahrungssonde entfernt wird.
„Alle haben ein Recht auf Leben, Nahrung, ärztliche Behandlung und unsere uneingeschränkte Solidarität. Ausnahme bildet eine klare schriftliche Patientenverfügung zur Wiederbelebung und zu lebenserhaltenden Maßnahmen (z.B. Gabe von Antibiotika) als „passive Sterbehilfe“ nach klarer ärztlicher Diagnose. Dabei muss es bleiben!“
Die weitaus größte Vereinigung betroffener Familien mit Wachkoma-Patienten betreibt die bundesweite Notrufzentrale für Komapatienten und Schwerkopfverletzten in Amberg
(Tel. 0 96 21/6 48 00), informiert über alle damit zusammenhängenden Themen und begleitete bisher 40.000 betroffene Familien.
Der Aufbau der weltweit einzigartigen Rehapalette für Koma und Wachkoma ist der größte Erfolg des Selbsthilfeverbandes „Schädel-Hirnpatienten in Not e.V.“

Bundesselbsthilfeverband
Schädel-Hirnpatienten in Not e.V.
Bayreuther Str. 33
92224 Amberg
Tel. 0 96 21/6 48 00
Fax 0 96 21/6 36 63
http://www.schaedel-hirnpatienten.de
e-mail: schaedel-hirn@t-online.de

Gast

Sondennahrung bleibt Leistungsanspruch

Beitrag von Gast » 13.04.2005, 20:09

Sondennahrung bleibt Leistungsanspruch

Zur Diskussion um die Versorgung mit enteraler Ernährung (diätetische Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke in Form von Trink- oder Sondennahrung) stellt Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt klar:

"Die vom Gemeinsamen Bundesausschuss zu erlassene Richtlinie regelt die Verordnungsfähigkeit von enteraler Ernährung in der ambulanten (vertragsärztlichen) Versorgung. Die Versorgung mit enteraler Ernährung im Krankenhaus wird durch die Richtlinien nicht berührt. Unter enteraler Ernährung versteht man eine Form von künstlicher Ernährung, bei der die Nahrung über den Magen-Darm-Trakt zugeführt wird, d. h. als Trinknahrung über den Mund (oral) oder über eine Nahrungssonde (z. B. eine Magensonde).

Die enterale Ernährung ist und bleibt Leistung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Versicherten können in jedem Fall davon ausgehen, dass der gesetzlich verankerte Anspruch auf eine medizinisch notwendige enterale Ernährung, selbstverständlich auch für ältere Patientinnen und Patienten und für Kinder, der zentrale Maßstab bei der Entscheidung über die Genehmigung der Richtlinien ist. Dies bedeutet, dass Sondennahrung in den verschiedenen Formen in medizinisch notwendigen Fällen weiterhin erstattet wird."

Die Konkretisierung des Leistungsanspruchs ist Aufgabe des Gemeinsamen Bundesausschusses. Der Richtlinienentwurf des Gemeinsamen Bundesausschusses liegt dem Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung vor und wird geprüft. Angesichts der sehr umfangreichen und komplexen Neuregelungen kann erst demnächst die Prüfung abgeschlossen werden. Dazu gehört insbesondere auch die Prüfung, ob alle medizinisch notwendigen Indikationen in den Richtlinien erfasst sind.

Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt: "Die Patientinnen und Patienten können darauf vertrauen, dass auch zukünftig Sondennahrung, die notwendig ist, in guter Qualität zur Verfügung steht."

Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung vom 13.4.2005
http://www.bmgs.bund.de/deu/gra/aktuell ... 4_7148.php

Gast

Sonden-Ernährung muss Kassenleistung bleiben

Beitrag von Gast » 14.04.2005, 11:00

Patientenorganisationen protestieren gegen Streichungs-Pläne
Sonden-Ernährung muss Kassenleistung bleiben

Gegen die angekündigte Streichung von künstlicher Ernährung für schwer kranke Kassenpatienten formiert sich massiver Widerstand.
Eine Reihe von Patientenorganisationen, darunter die Deutsche Krebsgesellschaft und die Deutsche Parkinson Vereinigung, haben am heutigen Mittwoch, den 13. April 2005 in Berlin gegen die geplante Kürzung des Leistungskatalogs der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) protestiert.

Hintergrund der Proteste ist der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-Ba), demzufolge einem großen Teil der Patienten, die zu Hause oder in Heimen versorgt werden, unabhängig von der Schwere ihrer Erkrankung die medizinisch notwendige Trink- oder Sondennahrung gestrichen oder nur dann noch erstattet werden soll, wenn äußerst eng gefasste Kriterien erfüllt sind.

Das Gesundheitsministerium prüft derzeit

Der Beschluss mit seinem Kriterienkatalog umfasst vierzig Seiten und liegt derzeit zur Prüfung beim Bundesgesundheitsministerium.
Die Patientenorganisationen halten die detaillierten Regelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses in der Praxis für unpraktikabel. Ein niedergelassener Arzt sei kaum in der Lage, das komplizierte Regelwerk anzuwenden. Er müsse befürchten, für eventuelle Fehler in Regress genommen zu werden.

Quelle: Zeitung „Ärztliche Praxis“ (Der Beitrag wird mit Genehmigung der Redaktion vorgestellt)
http://www.aerztlichepraxis.de/aktuell/ ... ktuell?n=1

Gast

Künstliche Ernährung in der Kritik

Beitrag von Gast » 18.04.2005, 18:10

Geplante Neuregelung zur künstlichen Ernährung in der Kritik

BERLIN/HAMBURG. Experten kritisieren scharf den Plan des Gemeinsamen Bundesausschusses von Ärzten und Krankenkassen, die Erstattung einer künstlichen Ernährung bei schwerkranken und behinderten Menschen deutlich einzuschränken. Sie befürchten schwere Gesundheitsschäden, vor allem bei behinderten Kindern. „Es ist wirklich empörend und unerträglich, dass die Behandlung mangelernährter Kinder weitgehend von einer Erstattung ausgeschlossen wird“, sagte der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Ernährungsmedizin, Bertold Koletzko, der „Bild am Sonntag“ vom 17. April 2005.

Gerade bei diesen kleinen Patienten drohten schwerwiegende Folgen für ihr Wachstum, ihre Entwicklung und Gesundheit, sagte Koletzko. Doch nicht nur Kinder seien von dem Plan betroffen, schreibt das Blatt. Nicht mehr gezahlt werden solle laut der neuen Regelung die Trink- oder Sondennahrung zum Beispiel bei Demenzkranken oder wenn eine Auszehrung (Kachexie) durch eine Herzschwäche oder Lungenerkrankung entstanden ist. Selbst viele schwer Krebskranke hätten künftig keinen Anspruch mehr darauf - es sei denn, sie seien bereits stark abgemagert.
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http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=19828

Gast

Ernährung & Flüssigkeitsversorgung verbessern

Beitrag von Gast » 19.04.2005, 11:14

Schmidt will Bundesausschuß zurückpfeifen
Gesundheitsministerin Ulla Schmidt kündigt kritische Prüfung der neuen Richtlinie zur enteralen Ernährung an

BERLIN (hak). Der Protest von Patientenorganisationen und Fachverbänden scheint gefruchtet zu haben. Offenbar soll die Möglichkeit für Ärzte, enterale Ernährung zu verordnen, doch nicht so stark eingeschränkt werden, wie vom Gemeinsamen Bundesausschuß (G-BA) per Richtlinie gefordert.

"Die Ministerin wird nicht zulassen, daß Menschen, die sich selber nicht ernähren können oder die in ihrer Nahrungsaufnahmefähigkeit eingeschränkt sind, diese Leistung verweigert wird", erklärte der Sprecher von Gesundheitsministerin Ulla Schmidt, Klaus Vater, gestern in Berlin. In diesem Sinne werde das Ministerium als Rechtsaufsicht des G-BA die neue Richtlinie prüfen.

Danach gebe es zwei Möglichkeiten: Der Beschluß wird zurückgewiesen oder dem Bundesausschuß wird über einen sogenannten Maßnahmenbeschluß diktiert, was in einer Richtlinie zur enteralen Ernährung enthalten sein muß. Das Ministerium will die Prüfung des G-BA-Votums bis Anfang Mai abschließen.

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http://www.aerztezeitung.de/docs/2005/0 ... versorgung

Gast

Enterale Ernährung - Richtlinien

Beitrag von Gast » 22.04.2005, 16:15

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat umfangreiche Informationen zum Thema Enterale Ernährung ins Internet gestellt: Sowohl den Beschluss der noch nicht in Kraft getretenen Richtlinienänderung als auch
erläuternde Texte sowie Antworten auf zwölf häufig gestellte Fragen.

Diese Dokumente stehen auf folgender Seite zum Download bereit:

http://cms.g-ba.de/cms/front_content.ph ... t=358&m=&s

Gast

Wer Sondennahrung braucht, bekommt sie auch!

Beitrag von Gast » 23.04.2005, 11:01

Bundesausschuss: „Wer Sondennahrung braucht, bekommt sie auch!“

SIEGBURG. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat Vorwürfe zurückgewiesen, wonach behinderte Kinder aufgrund von Entscheidungen des G-BA künftig nicht mehr die notwendige Sondennahrung erhalten sollen. Eine entsprechende Darstellung hatte die Zeitung „Bild am Sonntag“ am 17. April 2005 veröffentlicht.

„Auf unverantwortliche Weise werden hier die Eltern von behinderten Kindern verunsichert. Hätte der Autor dieses Artikels bei uns nachgefragt, wäre ihm klar geworden, dass behinderte Kinder nach der Neuregelung weiterhin einen Anspruch auf Sondennahrung haben“, erklärte der Vorsitzende des G-BA, Dr. Rainer Hess. Er betonte: „Alle Kranken, die aus medizinischen Gründen auf Sondennahrung angewiesen sind, werden diese auch weiterhin bezahlt bekommen.“
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http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=19866

Gast

Künstliche Ernährung weiter erstatten!

Beitrag von Gast » 24.04.2005, 14:22

Schmidt stoppt Gesetzentwurf
Künstliche Ernährung soll weiter erstattet werden

Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt wird die Pläne zur künstlichen Ernährung stoppen. Nach Informationen der "Bild am Sonntag" (24.4.2005) will ihr Ministerium den Entwurf des gemeinsamen Bundesausschusses von Ärzten und Krankenkassen zur künftigen Erstattung der so genannten enteralen Ernährung nicht nur in einzelnen Punkten ändern, sondern ihn komplett ablehnen.

Der Entwurf, der dem Ministerium zurzeit zur Prüfung vorliegt, sah vor, dass die Erstattung von künstlicher Ernährung bei Krebspatienten, Demenzkranken und behinderten Kindern deutlich eingeschränkt werden sollte.
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http://www.tagesschau.de/aktuell/meldun ... F1,00.html

Quelle: tagesschau-newsletter vom 24.04.2005 (11 Uhr)

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Enterale Ernährung

Beitrag von Gast » 26.04.2005, 11:46

Die Pressemitteilung des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 25.4.2005:

"Enterale Ernährung: Skandalmeldungen entbehren jeder Grundlage"

kann jetzt im Internet unter folgender Adresse abgerufen werden: http://cms.g-ba.de/cms/upload/pdf/abs5/ ... g-BAMS.pdf

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