Studie: Pflegezustand vieler alter Menschen alarmierend

Pflegespezifische Themen; z.B. Delegation, Pflegedokumentation, Pflegefehler und Haftung, Berufsrecht der Pflegeberufe

Moderator: WernerSchell

thorstein
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Beitrag von thorstein » 20.07.2009, 13:38

Sehr geehrter Herr Lutz,

zunächst einmal wieder, wie schon so oft, der Hinweis, dass bis zu 50% der Pflegekräfte in den Heimen angelernt sind, d.h. über keinerlei Ausbildung verfügen. Diese leisten tatsächlich bis zu 70% der Grundpflege, da die Fachkräfte durch die Behandlungspflege und Planungs- und Dokumentationstätigkeiten gebunden sind. Von einer professionellen Pflege in den Heimen kann deshalb nicht ausgegangen werden, wenn wir uns darin einig sind, das dazu eine Ausbildung die Voraussetzung darstellt.

Außerdem nehmen sie endlich zur Kenntnis, das die gesamte medizinisch-pflegerische Versorgung der BewohnerInnen in Heimen von den Pflegefachkräften durchgeführt wird, ohne dass hier weit und breit ein Arzt in Sicht wäre. Der Light-Mediziner ist damit längst Realität, auch wenn dass vielen KollegInnen auch nie so richtig bewusst wird. Und die einzige Alternative zu dieser Situation wären fest angestellte Heimärzte.
Die Behandlungspflege macht inzwischen fast 10% des Arbeitsvolumens aus. Wollten sie davon nur 2% - Stichwort: überschrittene Kompetenzen – wieder in die Hände der Ärzte legen, wären dafür ( von mir über den Daumen gepeilt) bundesweit etwa 6000 Ärzte notwendig. Ich hätte nichts dagegen und ich denke die meisten meiner KollegInnen auch nicht.

Unabhängig von dieser (für mich) ermüdenden Diskussion ist damit noch nichts über die mangelnde Personalausstattung, und damit über den eigentlichen Grund der Pflegemisere in den Heimen gesagt. Und daran sind die Pflegekräfte mit Sicherheit nicht Schuld.

Diese Diskussion hat ursprünglich den Titel: Pflegezustand vieler alter Menschen alarmierend. Glauben sie tatsächlich, der Pflegzustand dieser Menschen ist alarmierend weil Pflegekräfte sich zu Höherem berufen fühlen?

Grüße

moviliti-care
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Beitrag von moviliti-care » 20.07.2009, 16:33

Werter thorstein,

Außerdem nehmen sie endlich zur Kenntnis, das die gesamte medizinisch-pflegerische Versorgung der BewohnerInnen in Heimen von den Pflegefachkräften durchgeführt wird, ohne dass hier weit und breit ein Arzt in Sicht wäre. (Weiß irgendwie nicht wie das mit dem zitieren funktioniert :?: )

Da überschreitet die Pflege (Teile) schon die Kompetenzen und führt wider besserem Wissen (Berufsbild / Qualifikation) eine gefährliche Pflege durch. Kommt es zu Fehlern, haftet der Durchführende.
Das hat nichts mit dem System zu tun, sondern das hat die Pflege zu unterlassen und anzumahnen - es durchzuführen ist Irrsinn und gefährlich.
Grenzen erkennen ist Professionalität.
Der Pflegezustand der Menschen ist alarmierend, weil sie ja irgend jemand nicht fachgerecht ausführt - und damit seinen Teil an der Misere trägt.
Und tut mir leid, aber wenn meinem Vater die Schulter ausgekugelt wird, dann schreibe ich nicht an die Bundes-Ulla und beschwere mich über das System, sondern nehme die Person (incl. Institution), die an dem Arm gezogen hat.

Herzlichen Gruß
Lars Dohrmann
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thorstein
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Beitrag von thorstein » 20.07.2009, 18:03

Sehr geehrter Herr Dohrmann,

was ihr Beispiel mit dem ausgekugeltem Arm mit der medizinisch-pflegerischen Versorgung zu tun haben soll, erschliesst sich mir leider nicht. Das klingt eher nach schlecht- oder gar nicht eingearbeiteten Pflegekräften ohne Erfahrung.
Und lassen sie bitte niemals zu, dass ein Arzt bei ihrem Vater einen Transfer durchführt. Ansonsten müßten sie noch zusätzlich mit einem Oberschenkelhalsbruch rechnen.
Falls ihnen Kompetenzüberschreitungen bekannt geworden sind, die die Ausbildung von Pflegfachkräften nicht abdeckt, würde mich das schon interessieren.
Hier geht es in erster Linie um die Frage, ob die Handlungen alle eindeutig vom Arzt delegiert wurden bzw. überhaupt delegiert werden dürfen.
Als Beispiel darf ich vielleicht anmerken, dass mir im Nachtdienst für 100 BewohnerInnen mehr als 500 Medikamentenverordnungen bei Bedarf zur Verfügung stehen.

Grüße

Rob Hüser
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Menschen können nur durch Menschen gepflegt werden

Beitrag von Rob Hüser » 21.07.2009, 07:38

Hallo,
es wird hier in verschiedenen Äußerungen suggeriert, dass schlechte Pflege-Rahmenbedingungen hin und her, die Pflegekräfte immer ordentlich arbeiten müssen. Sie seien also insoweit eher nicht schutzbedürftig und müssten sich in die Pflicht nehmen lassen.
Dem muss ich doch ein wenig widersprechen:
Richtig ist, dass Pflegekräfte immer dem Sorgfaltsgebot des BGB verpflichtet sind. Das wurde hier im Forum immer wieder herausgestellt, auch seitens der Moderation. Allerdings kann, wenn z.B. die personalle Ausstattung völlig unzureichend ist, das sorgfaltsmäßige Arbeiten nur darin bestehen, richtig zu entscheiden, welche Aufgaben vorrangig erledigt werden müsen und welche Aufgaben ggf. nicht erledigt werden können.
Damit den rechtlichen Anforderungen Genüge getan ist, muss dann auch noch eine Überlastungsanzeige geschrieben werden.
Was ist das Ergebnis: Bestimmte Dienstleistungen sind trotz der möglichen Sorgfaltsanstrengungen und der Überlastanzeige nicht oder nur unvollkommen erledigt worden, werden als Mangel empfunden und können, wenn sie sich über eine bestimmte Zeit anhäufen, als pflegerische Unterversorgung einzelnen Pflegekräften um die Ohren gehauen werden. Persönliche Verantwortung für systemische Fehler und Unzulänglichkeiten ? Das kann doch nicht richtig sein. Claus Fussek würde jetzt sagen: Dann muss die Pflegekraft eben couragiert in die Öffentlichkeit gehen und das Ergebnis: null Verbesserungen und für Pflegekraft: Arbeitslosigkeit!
Noch ein Beispiel: Was soll denn eine Pflegekraft im Nachtdienst machen, wenn sie gleichzeitig für 30 - 40 BewohnerInnen zuständig ist, oder gar mehr. Wie kann sie bei verschiedenen nach Hilfe rufenden Bewohnern gleichzeitig verfügbar sein ??? Und so könnte man unzählige Beispiele anfügen und damit die in Richtung Pflege gehenden Anforderungen relativieren.
Ich bin daher - mit anderen - der Meinung, dass wir nur zu Verbesserungen kommen, wenn es umfassende personelle Aufstockungen gibt. Menschen können nur durch Menschen gepflegt werden. Das ist und bleibt der Knackpunkt.

Mfg
Rob Hüser
Das Pflegesystem muss dringend zukunftsfest reformiert werden!

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Beitrag von moviliti-care » 21.07.2009, 08:31

Es ist gut zu lesen, das es eine Dienstleistung ist, die gemäß BGB klassifiziert werden kann.
Naja, und wenn die nicht so ganz ausgeführt werden - macht ja nichts! Gibt es eben eine Überlastungsanzeige und wir aktzeptieren halt mal, das die nicht so ganz zu Ede geführt wurde. Dann entscheiden wir halt mal was da so wichtig sein könnte!
Solche Entscheidungszustände kenne ich nur bei Katastrophen und Kriegen.
Hinter dieser mangelnden Dienstleistung stecken Menschen! Dahinter stecken Pflegefehler durch Unterlassung - zum Beispiel Tonuserhöhungen, die zu Kontrakturen führen können(Lagerungen)! Dahinter steckt Immobilität durch Stürze und Brüche, die durch falsche Tansfers entstehen. Dhinter steckt fixiert zu werden. Dahinter steckt die Persönlichkeit...
Das kann Ihre Mutter - Ihr Vater - Ihr/e Partner/in - Ihr Kind sein ... oder Sie selbst ..... wenn Menschen dann das Handeln der Pflege aktzeptieren:Alle Achtung - dann haben Sie einen hohen Grad des Lebens erreicht.
Naja, ist ja auch nicht weiter wild - sind ja nur Einzelfälle.
Ich persönlich bin nicht bereit dieses Schicksal als Kollateralschaden hinzunehmen.

Natürlich bringt mehr Personal eine Besserung - aber nur qualifizertes Personal - keine "Pflegen-kann-jeder-Truppen".

Aber all das ersetzt nicht die professionelle Arbeitsweise des Einzelnen, auch nicht seine Pflicht aus der Garantenstellung.
Die Pflegekraft hat gemäß der Gesetzgebung zu handeln, wie jeder Dienstleistungserbringer - ist es ihr nicht möglich, so hat sie gesetzeskonform Maßnahmen zu treffen und zu handeln - auch basierend auf ihrem Gewissen. Das kann bis zur Verweigerung der unfachlichen Forderung gehen. Handelt sie dennoch, wider besseren Wissens, so handelt sie vorsätzlich und nicht mehr fahrlässig.
Und das sagt nicht nur Herr Fussek - das sagt das Gesetz!
Bei jedem Gefahrgutfahrer oder Kfz-Mechaniker würde niemand auf diesem Level diskutieren!

Eine sinnvolle Diskussion beeinhaltet auch die Handlungen, den Anteil der Pflege. Am besten aus der Pflege heraus!
Ein wichtiger Ansatz ist die Ausbildung. Das heute vermittelte Wissen ist oftmals veraltet und muss angepasst werden. Und da muss die heutige Pflege selbstkritisch sein (was die meisten gerne sein würden)
Und natürlich muss! die Personalstärke nicht nur diskutiert, sondern angeprangert werden!
Über viele Kanäle.......
Und bitte schön, wenn alle uns Pflege aus der Haftung nehmen - uns lieb haben ohne Ende - uns sagen, dass es kein Beruf, sondern Berufung ist - Deckeln sie unsere Kompetenzen.... Wenn Pflege gefordert ist zu Handeln, dann wird es erst möglich Veränderungen herbeizuführen - weil dann können/müssen wir selbst aktiv werden!!
Diese Meinung vertrete übrigens nicht nur ich, sondern ein paar mehr..
Herzlichen Gruß aus dem sonnigen Norden
Lars Dohrmann
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... überall und zu jeder Zeit gute Pflege ...

Beitrag von Rob Hüser » 21.07.2009, 08:58

Hallo Lars,
ich denke, dass wir eigentlich weit auseinander sind. Wenn mehr Pflegekräfte eingefordert werden, dann Fachpersonal und nicht Hilfskräfte. Diese Hilfskräfte mögen zusätzlich kommen, aber es muss ausreichend Fachpersonal zur Verfügung stehen. Dann können wir endlich überall und zu jeder Zeit gute Pflege nach dem aktuellen pflegewissenschaftlichen Stand verlangen. Dies ist aber im Moment nicht möglich.
Eine aktuelle Umfrage im Raum Köln, von Pflegekräften durchgeführt, hat ergeben, dass die meisten Pflegekräfte tatsächlich nicht mehr nach Standards arbeiten können. Es geht in Richtung Notversorgung. Da muss stets über nicht mehr mögliche Dienstleistungen geurteilt und entschieden werden. Der DBfK hat kürzlich die Krankenpflege als katastrophal schlecht beschrieben, gemeint sind im Wesentlichen die systemischen Unzulänglichkeiten.
Wir müssen alle die gebotenen Rahmenbedingungen einfordern. Wir dürfen aber nicht unterstellen, dass mit den jetzigen Verhältnissen gute angemesse Pflege überall und zu jeder Zeit bereits möglich sei.
MfG
Rob
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... überall und zu jeder Zeit gute Pflege ...

Beitrag von PflegeCologne » 21.07.2009, 09:06

Rob Hüser hat geschrieben: .... Wir müssen alle die gebotenen Rahmenbedingungen einfordern. Wir dürfen aber nicht unterstellen, dass mit den jetzigen Verhältnissen gute angemesse Pflege überall und zu jeder Zeit bereits möglich sei. ....
Hallo Diskutanten!
Ich meine, dass hier alle SchreiberInnen sehr engagiert für ein und dasselbe Ziel antreten. Das sollten wir in den Vordergrund stellen!
Gruß
Pflege Cologne
Alzheimer - eine Krankheit, die mehr Aufmerksamkeit erfordert! - Pflegesystem muss dem angepasst werden, auch, wenn es teurer wird! - Ich bin dabei:
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Beitrag von moviliti-care » 21.07.2009, 09:19

Hallo Rob,
ich möchte den ersten Satz um etwas erweitern: Wir sind eigentlich nicht weit auseinander. Haben nur beide berechtigte Ansätze :wink:

Die Umfrage ist erschreckend, spiegelt aber meine Erfahrungen genau wieder. Der DBfK prangert die systemischen Probleme an (ein Ansatz), aber sieht nicht die von mir genannten Faktoren. Da sind sie recht unkritisch. Im Prinzip müsste die Forderung kommen, die Arbeit sofort einzustellen und damit den Gesetzgeber zum Handeln zu zwingen.
Aber das passiert ja nicht - es ist Gefahr im Verzug: für die Betroffenen und die Pflegekräfte! Doch es wird stets nur diskutiert.

Wir müssen alle die gebotenen Rahmenbedingungen einfordern. Wir dürfen aber nicht unterstellen, dass mit den jetzigen Verhältnissen gute angemesse Pflege überall und zu jeder Zeit bereits möglich sei. << Diesen Satz unterschreibe ich sofort!

Es gibt dabei nicht nur einen Ansatz, sondern es kann nur über viele Wege funktionieren - also lasst es uns auf allen Kanälen angehen :wink:
Herzlichen Gruß
Lars
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Lutz Barth
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Kompetenzüberschreitung

Beitrag von Lutz Barth » 21.07.2009, 09:36

"Falls ihnen Kompetenzüberschreitungen bekannt geworden sind, die die Ausbildung von Pflegfachkräften nicht abdeckt, würde mich das schon interessieren.
Hier geht es in erster Linie um die Frage, ob die Handlungen alle eindeutig vom Arzt delegiert wurden bzw. überhaupt delegiert werden dürfen.
Als Beispiel darf ich vielleicht anmerken, dass mir im Nachtdienst für 100 BewohnerInnen mehr als 500 Medikamentenverordnungen bei Bedarf zur Verfügung stehen"
so Thorstein.

Nun - steht nicht das eingeführte Beispiel für eine "Kompetenzüberschreitung"?

Die "Bedarfsmedikation" - immer mal wieder lebhaft diskutiert - ist gerade bei der Betreuung eines multimorbiden Geriatriepatienten höchst problematisch und konnte sich wohl nur deshalb etablieren, weil hierin per definitionem kein "Problem" gesehen wurde und im Übrigen zu Pflichtaufgaben in der stationären Altenpflege lanciert wurden. Dass hierbei gleichmaßen das Verhalten der Ärzte und Pflegenden zu kritisieren ist, liegt auf der Hand ebenso wie die Tatsache, dass mehr Personal benötigt wird.

Im Übrigen gebe ich zu bedenken, dass stets eine lege artis Pflege geschuldet ist; problematisch freilich ist, dass in Zeiten der knappen wirtschaftlichen und personellen Ressourcen hier eine "Priorisierung" stattfindet, in deren Folge dann zugleich auch die Haftungsmaßstäbe den wirtschaftlichen und personellen Möglichkeiten angepasst werden soll. Von daher wird tatsächlich der geriatrische Patient ein "Opfer" der desolaten Gesundheitspolitik - und erste Anzeichen hierfür können wir bereits in einschlägigen Urteilen (etwa zur Sturzproblematik) ablesen. Hier wird ausdrücklich die personelle und wirtschaftliche Zumutbarkeit zum (ungeschriebenen!) gesetzlichen Tatbestand erhoben - eine Tendenz, die mehr als bedenklich stimmt, zumal ansonsten bisher davon ausgegangen werden konnte, dass z.B. der BGH Wirtschaftlichkeitsüberlegungen im Rahmen der Bestimmung der Reichweite eines Pflichtenmaßstabs eher zurückhaltend, wenn nicht gar verneinend, bewertet hat (Stichwort: Betreuung psychiatrischer Patienten).

Interessant ist, dass eine ähnlich gelagerte Diskussion bei den Ärzten geführt wird. Auch hier wird darüber geklagt, dass das Haftungsrecht nicht das sanktionieren könne, was vom Leistungsrecht her nicht finanziert wird, gleichwohl aber zum Standard erhoben wird.

Vielleicht könnte es ja Sinn machen, in der "Neuordnungsdebatte der Gesundheitsberufe" tatsächlich eine Neuausrichtung vorzunehmen; allerdings bin ich auch hier (leider) skeptisch, wenn ich die Literatur dazu verfolge. Alle wollen "Substitution", reden aber letztlich den Problemen einer "Delegation" das Wort und nehmen wir dann noch einige Pflegekundler hinzu, wird das Bild nahezu dramatisch, weil diese doch sehr dem Begriff der "Allokation" zugewandt sind.

Wie soll eine fundierte Debatte stattfinden, wenn schon im Ansatz her noch nicht einmal die Begriffe in ihrer Definition eine korrekte Anwendung finden?

Was also bleibt?

Wir brauchen weitaus mehr Personal, als bisher angenommen. Die Pflegenden verabschieden sich zum Teil in Managementpositionen, verbleibende Pflegefachkräfte im Sinne von Traiditonalisten werden künftig Pflegeassistenzen anleiten müssen, die dann hoffentlich in der Lage sein werden, dass personelle Vakuum mit Blick auf eine lege artis Pflege schließen zu können.

Ob es allerdings gelingen wird, ausreichend vorhandenes Personal zu rekrutieren, ist eine offene Frage. Gesetzt den Fall, wir bekommen flächendeckend Pflegekammern, dann wird sicherlich im Rahmen der Selbstverwaltung "das Rad der Geschichte" wieder zurückgedreht, so dass dann etwa Hauptschülern der Weg in den Ausbildungsberuf wieder versperrt ist.
Der "Standesdünkel" wäre gewahrt, denn natürlich macht es allen Akademisierungstendenzen zum Trotz keinen Sinn, irgendwie die Pflegenden wieder zwischen "Putzfrau und Hausfrau" anzusiedeln - zumindestens so aus der Wahrnehmung der Öffentlichkeit. Nur - wer pflegt denn persektivisch die Patienten und Bewohner?

Freilich sind die Probleme je nach Versorgungstypus differenziert zu diskutieren und zu lösen - eine Debatte, die offen und ehrlich zu führen ist und da muss m.E. in erster Linie die Frage beantwortet werden, woher denn das Personal kommen soll, was dringend gebraucht wird? Immerhin: die Pflegefachkräfte sind bereit, ärztliche Aufgaben zu übernehmen! Das ist lobenswert, aber die Berufsverbände erinnern zugleich auch daran, dass sie ihrerseits dann eine Entlastung benötigen, ohne die es dann wohl nicht gehen würde? Was aber passiert hier eigentlich? Werden vielleicht die ehemaligen pflegefachlichen Aufgaben nur deshalb nach "unten" übertragen und damit in gewisserweise auch substituiert, weil die Pflege im Begriff ist, sich nicht nur ein neues Kompetenzprofil, sondern auch ein geändertes Berufsbild zu geben? Und wo bleiben dann noch die Ärzte? In welchem Kernbereich sollen diese Tätigkeit werden, wenn es doch augenscheinlich kein Problem ist, dass Pflegende genuin ärztliche Aufgaben wahrnehmen?

Könnte die These vertreten werden, dass die Professionalsierungsbestrebungen der beruflich Pflegenden - jedenfalls die der Berufsverbände - zur weiteren Verknappung einer ganz gewichtigen Ressource führen - nämlich die des pflegerischen Personals?

Wir dürfen mehr als gespannt sein, wohin die "Reise" führt ...
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Nachtrag

Beitrag von Lutz Barth » 21.07.2009, 09:45

Vielleicht ist es gestattet, noch einen kleinen Nachtrag zu verfassen:

Wo ist der kollektive Unmut der 1,2 Mio. Beschäftigten sichtbar, die immerhin nach dem Selbstbekenntnis des DPR von diesem "vertreten" werden?

Anderenorts wurde darüber debattiert, ob die "ErzieherInnen" zu recht streiken - :roll:

Nun - sie werden aber wahrgenommen :wink:
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Und was wäre wenn ...

Beitrag von moviliti-care » 21.07.2009, 10:24

Werter Herr Barth,
1. Wann soll Pflege streiken? Bei den engen Dienstplänen und der chronischen Unterbesetzung?
2. Und wer kümmert sich um die Bewohner - ne, also da kann ich dann nicht streiken!
3. Und wenn ich mal frei hab, will ich nicht auch noch was mit Arbeit zu tun haben!! Da hab ich mir mein frei verdient, also ehrlich.
4. Und was sollen den dia Angehörigen über uns denken?

Und wenn dann noch einer sich hinstellt, wie bei mir passiert! :"Sicher sind Eure Forderungen berechtigt, aber vergesst nie-das ist kein Beruf, nein, es ist eine Berufung!" (Pastor zur Streikforderung von Mitarbeitern, da Überstunden nicht angerechnet werden sollten)

Wie sähe es denn aus, wenn:
An einem Tag - sagen wir mal - 21.September - alle Pflegekräfte, die nicht im Dienst sind zur Staatsanwaltschaft gehen und Selbstanzeige erstatten? Ebenso die Angehörigen und Betreuer wegen Mitwisserschaft.
Rechnen wir nur 10% der 1,2 Millionen ... dann kann niemand mehr die Augen verschliessen und der Zustand wäre manifestiert.... Leider Utopie :cry:

Etwas was absolut lobenswert ist und die Pflegenden auszeichnet, aber in eigener Sache im Wege steht: Der Ehrenkodex den Betroffenen zu helfen :wink:

Herzlichen Gruß
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Offene Fragen...

Beitrag von Lutz Barth » 21.07.2009, 12:23

Nun - ich habe Verständnis für die Situation, aber sind es nicht genau die Fragen, die Sie aufgeworfen haben und die nach einer Beantwortung verlangen?

Auch wenn sich die Pflege dem Vorwurf analog der Ärzteschaft aussetzen sollte, die zu Pflegenden und zu Betreuenden in "Geiselhaft" für ihre Zwecke nehmen zu wollen, ist ein "Streik" durchaus möglich und vielleicht auch einer der probaten Problemlöser in einer Zeit, wo Papier, Statements und Appelle mehr als geduldig sind.

Wenn die beruflich Pflegenden es schaffen, eine Allianz mit den Trägern und den Bewohner resp. den Angehörigen zu schließen, könnte dies eine Option sein, zumal hier die Gewerkschaft sicherlich "Schützenhilfe" leisten könnte. Dies meinte ich mit einer "Konzertierten Aktion" - denn das Engagement von Herrn Schell ist ohne Frage sehr beachtenswert, so wie viele andere auch dafür eintreten, dass sich Grundlegendes ändern muss.

Liegt es da nicht nahe, Kräfte zu bündeln und basisdemokratischen Druck zu erzeugen, um endlich etwas bewegen zu können?

Und was nutzt uns der "Ehrenkodex" oder der vielleicht irgendwann einmal kommende "Eid für berufliche Pflegende", wenn doch Körperverletzungstatbestände zu beklagen sind?

Schauen Sie in die Leitbilder der Institutionen. Nahezu jede Institution fühlt sich verpflichtet, darauf hinzuweisen, dass man/frau der "Würde der zu Pflegenden" verpflichtet ist - hehre Worte, denen im Zweifel dann auch Taten folgen müssen, um nicht zur Makulatur zu werden.

Der Hinweis auf die "Berufung" treibt mir allerdings die Zornesröte ins Gesicht, denn Sie haben damit völlig recht. Es gibt kein Tag, an dem die Barmherzigkeit ruht und im Zweifel sind wir dann alle noch zum kollektiven (Mit)Leiden aufgerufen, denn schließlich wird in der Literatur auch die These vertreten, dass wir erst dann wahren Wert von Freiheit verinnerlichen werden, wenn wir ein stückweit das auf uns zukommende Leid "ertragen" und bewusst annehmen.

:roll: Stellen wir uns vor die zu Pflegenden und verkünden diese Botschaft, auch wenn dabei aufgrund des Pflegenotstandes die physische und psychische Integrität der Bewohner beeinträchtigt wird. Wir leben und sterben nicht nur dem Herrn, sondern leiden auch für ihn und da fällt es kaum ins Gewicht, wenn wir Körperverletzungstatbestände (auch solche aus struktureller Gewalt) als läuternde Leiderfahrung zu tragen bereit sind.

Mann oh Mann ... lassen wir mal die Kirche aus dem Spiel, denn diese haben nun wahrlich das Privileg, am Sonntag Reden zu halten und konzentrieren uns auf das, was geboten ist: deutliche Zeichen in unserer Gesellschaft und da schaue ich dann auch in das vielgelobte Grundgesetz, in dem scheinbar alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht.

Ihr Hinweis auf die "Selbstanzeige" bei den Staatsanwaltschaften erscheint mir als streitbarer Jurist nicht unsympathisch, aber diesbezüglich darf zu bedenken gegeben werden, dass das StGB eine sog. strafbefreiende Selbstanzeige (wie etwa bei Steuerstraftaten) nicht kennt. Dies kann dann im Einzelfall zu unliebsamen Überraschungen führen, da ggf. im Rahmen einer Selbstanzeige und bei entsprechender staatsanwaltschaftlicher Verfolgung der Tatvorwurf sich erhärten könnte.

Und auch Ihr Hinweis darauf, dass Sie einmal "frei" haben, ist weder anrüchig noch ethisch verwerflich - im Gegenteil, es zeugt für mich von einer gesunden Einstellung über das ansonsten selbst auferlegte "Helfersyndom", dass ich gelegentlich schon mal gerne als "Florence Nightingale-Syndrom" bezeichne. Aber wenn`s denn der Achtung der Menschenwürde dient, käme wohl auch ein Sonntag oder "freier Tag" ausnahmsweise dann in Betracht, wenn sich der kollektive Unmut nicht zu anderen (vor allem empfindlicherer) Zeiten organisieren ließe.

Immer dann, wenn wir für "Werte" eintreten, holen wir uns nicht selten heiße Ohren - aber dass, so meine feste Überzeugung, sollten wir alle aushalten, denn wir befinden uns tatsächlich in einem "Kulturkampf" vermeintlich widerstreitender Werte, in denen die Individualität auf der Strecke bleiben zu droht. Kollektive Interessenwahrnehmung erscheint mit hier der richtige Weg zu sein, denn hierin werden die einzelnen Individualinteressen gebündelt und stellen so ein gesellschaftliches Pfund dar, mit dem man/frau wuchern kann und zwar im Diesseits, statt darauf zu vertrauen, dass sich schon alles richten wird. Nicht das Gebet versetzt Berge, sondern im Zweifel schweres Gerät ... :wink:

Gruß Lutz Barth
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Beitrag von moviliti-care » 21.07.2009, 12:34

Werter Herr Barth,
ich mache etwas, was ich selten mache - ich schweige und schließe mich Ihren Worten an :D
Aber nicht ohne einen herzlichen Gruß
Lars Dohrmann
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Beitrag von thorstein » 21.07.2009, 13:12

Sehr geehrter Herr Barth,


Ich möchte ihr ars legis Motiv/Argument aufgreifen, und auf das Problem der Personalausstattung anwenden.


SGB11 §75
(3) Als Teil der Verträge nach Absatz 2 Nr. 3 sind entweder
1. landesweite Verfahren zur Ermittlung des Personalbedarfs oder zur Bemessung der Pflegezeiten oder
2. landesweite Personalrichtwerte
zu vereinbaren.

SGB 11 §11 Rechte und Pflichten der Pflegeeinrichtungen
(1) Die Pflegeeinrichtungen pflegen, versorgen und betreuen die Pflegebedürftigen, die ihre Leistungen in Anspruch nehmen, entsprechend dem allgemein anerkannten Stand medizinisch-pflegerischer Erkenntnisse. Inhalt und Organisation der Leistungen haben eine humane und aktivierende Pflege unter Achtung der Menschenwürde zu gewährleisten.

Tatsache ist nun, dass bundesweit keinerlei Verfahren zur Ermittlung des Personalbedarfs zur Anwendung kommen. Tatsache ist, dass die landesweiten Personalrichtwerte sehr unterschiedlich sind, so dass in der Regel in reicheren Bundesländern auch bessere Personalrichtwerte vereinbart werden.

Tatsache ist weiterhin, dass durchschnittlich etwa 80min/Tag und BewohnerIn für die Pflege zur Verfügung stehen. Es gibt aber kein einziges Gutachten, nicht einmal ein Erklärungsversuch, wie damit eine Pflege nach allgemein anerkannten Stand medizinisch-pflegerischer Erkenntnisse möglich sein soll.
Auch unter dem Gesichtspunkt, dass bis zu 50% der Pflegekräfte über keinerlei Ausbildung verfügen müssen.

Die Kunst des Rechts treibt hier wahrlich merkwürdige Blüten. Ihre Antwort als Jurist lautet hier offensichtlich: da müssen wir halt mehr Personal fordern.

Geht es aber um die Frage, wie grenze ich ärztliche Leistungen und Kompetenzen von pflegerischen Leitungen und Kompetenzen ab, blüht der Jurist auf und belehrt uns, sieht Gefahren auf uns zukommen. Die Pflegekammer droht.

Insofern bin ich nach wie vor irritiert bezüglich ihrer Problemgewichtungen und Lösungsstrategien.

grüße

Presse
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Dekubitusprophylaxe - Übernahme in Katalog der GKV

Beitrag von Presse » 21.07.2009, 18:00

Studie der Hamburger Rechtsmedizin zur Situation älterer Menschen in Hamburg und Umgebung

Der Deutsche Pflegerat fordert erneut mit Nachdruck die Aufnahme der Dekubitusprophylaxe in den Katalog der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Damit könnten viele Menschen von leidvollen Schmerzen, sozialer Ausgrenzung befreit und Milionen Euro bei der Krankenversicherung eingespart werden.

DPR Presseinformation

Berlin (20. Juli 2009) – Der Deutsche Pflegerat begrüßt die Studie der Hamburger Rechtsmedizin zur Situation älterer Menschen in Hamburg und Umgebung aus 2008. In der Studie wird sichtbar, dass den Themen Dekubitus und Dekubitusprophylaxe weiterhin unsere verstärkte Aufmerksamkeit und Intervention bedürfen.

Der Deutsche Pflegerat unterstützt nach wie vor die Umsetzung des Expertenstandards Dekubitusprophylaxe, der gegenwärtig vom Deutschen Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP) aktualisiert wird. Namhafte Experten haben die in der Literatur beschriebenen Auswirkungen und Ergebnisse in die Aktualisierung einbezogen und damit ein sektorenübergreifendes anzuwendendes Muster für den Umgang mit Dekubitalgeschwüren bzw. deren Prophylaxe beschrieben. In Berlin am Pflegewissenschaftlichen Institut der Charité Universitätsmedizin Berlin wurde 2009 bereits zum achten Mal eine bundesweite Prävalenzerhebung durchgeführt. Der in 2008 darin nachgewiesene Risikostand in 37 Pflegeheimen und 19 bundesweiten Kliniken zeigt die Risikogruppen in diesem Zusammenhang auf. Insgesamt wurden 3192 Personen mit einem Dekubitusrisiko in der Studie erfasst. In den Kliniken entsprach dies einem Anteil von 39,4 % und in den Pflegeheimen sogar von 62,5 %. Die Prävalenz von Dekubitalgeschwüren in den Kliniken betrug 12,7 % und in den Pflegeheimen 7,3 %. Dabei variierten die Unterschiede sehr weit. Selbst wenn die Risikogruppen vergleichbar waren, wurden Differenzen in der Prävalenz festgestellt.

In Hamburg wurde seit 2001 regelhaft eine Erfassung zu der Dekubitusbehandlung durchgeführt. Auch wenn festzustellen ist, dass es rückläufige Bewegungen gibt, so ist jeder einzelne Dekubitus für die Patienten oder den Bewohner eine sehr schwere Bürde und verursacht unendliches Leid. Der Deutsche Pflegerat fordert seine Berufsangehörigen zu weiterer intensiver Intervention in diesen Feldern auf. Die Rahmenbedingungen haben entscheidenden Einfluss auf die Qualität der Versorgung. Die Kranken- und Pflegekassen sowie die Träger der Einrichtungen werden daher aufgefordert, vor allem ausreichend Personal und die entsprechenden Rahmenbedingungen – wie Materialien zur Lagerung, Prophylaxe und Behandlung – zur Verfügung zu stellen. Nur mit verbindlicher und guter Strukturvorhaltung ist ein besseres Ergebnis zu erzielen. Die Prozessverantwortung liegt bei Trägern und Pflegekräften gemeinsam.

Quelle: Pressemitteilung vom 20.7.2009

Anhänge:
DPR_Presseinformation_Studie der Hamburger Rechtsmedizin für Situation älterer Menschen in Hamburg und Umgebung_090720_out.pdf
( 423,89 KB )

http://www.deutscher-pflegerat.de/balk. ... 20_out.pdf

Siehe auch unter
viewtopic.php?t=12417

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