Erste Pflegekammer in Deutschland (!?)
Verfasst: 30.09.2011, 15:30
Bayern arbeitet an Gesetzentwurf für Pflegekammer
Quelle: bibliomed.de / News v. 30.09.11 >>> http://www.bibliomed.de/news/-/content/detail/506058 <<< (html)
Kurze Anmerkung (L. Barth, 30.09.11):
Nun – wie es scheint, werden in Bayern die Pflegeberufe mit einer Zwangsmitgliedschaft in einer Landespflegekammer „beglückt“. Nach wie vor steht allerdings nachhaltig zu bezweifeln an, ob dies der „richtige Weg“ ist, mag er auch verfassungsrechtlich möglich sein. Es verbleibt bei der Erkenntnis, dass alle Aufgaben, die eine Pflegekammer wahrzunehmen gedenkt, auch von privaten Verbänden resp. Vereinen wahrgenommen werden können – mit Ausnahme der Schaffung eines verbindlichen Berufsrechts und der Tatsache, dass die Mitglieder aufgrund ihrer Zwangsmitglied nicht mehr „freiwillig“ austreten können.
Da die Berufsverbände bis zum heutigen Tag sich davor scheuen, den konkreten Grad ihrer Organisiertheit offen zu legen, bleibt natürlich ein Unbehagen bestehen: Wenn auf andere Art und Weise nicht die Basis erreicht werden kann, scheint der Weg in die Verkammerung ein probater Problemlöser zu sein.
Ob die Videobotschaft des Herrn Söder allgemeine Begeisterungsstürme auslösen wird, vermag ich nicht beurteilen zu wollen und es bleibt den beruflich Pflegenden selbst überlassen, das Für und Wider einer Verkammerung abzuwägen.
In diesem Sinne sollten vielleicht doch die anderen Bundesländer dem Beispiel Bayern folgen, denn damit wäre auch die Möglichkeit gegeben, auf Bundesebene eine „private Arbeitsgemeinschaft“ unter der Firmierung einer „Bundespflegekammer“ zu gründen, die dann analog der BÄK perspektivisch den Anspruch erheben könnte, als „moralische Autorität“ auch im Innenverhältnis zu den verkammerten Zwangsmitgliedern wahrgenommen zu werden.
Immerhin hätten dann die Befürworter einer Kammer nachhaltig die Gelegenheit, einen Beitrag zur Patienten- und Bewohnersicherheit zu leisten und so mancher Selbsthilfe-Verein wäre von der altruistischen Aufgabe entbunden, für angemessene Pflegebedingungen einzutreten. Ob allerdings die Kammer für bessere Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen der beruflich Pflegenden eintreten wird (besser darf!), steht doch nachhaltig zu bezweifeln an und in diesem Sinne tat der DPR auch gut daran, dass Engagement der Gewerkschaft ver.di zu loben.
Die Kammer wird sich den "entscheidenen Fragen" zu widmen haben und da ist es nur allzu gut, wenn andere Vereine und Verbände die Aufgaben einer nachhaltigen Interessenvertretung wahrnehmen, während demgegenüber die künftigen Funktionäre im Haifischbecken der Selbstverwaltungskörperschaften mitschwimmen und sich als "berufspolitische Vollprofis" bewähren können, getreu dem Motto: yes - we can!
Na dann…
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Nachtrag: Vgl. auch hier im Forum >>>viewtopic.php?t=15416&highlight=pflegekammer
Quelle: bibliomed.de / News v. 30.09.11 >>> http://www.bibliomed.de/news/-/content/detail/506058 <<< (html)
Kurze Anmerkung (L. Barth, 30.09.11):
Nun – wie es scheint, werden in Bayern die Pflegeberufe mit einer Zwangsmitgliedschaft in einer Landespflegekammer „beglückt“. Nach wie vor steht allerdings nachhaltig zu bezweifeln an, ob dies der „richtige Weg“ ist, mag er auch verfassungsrechtlich möglich sein. Es verbleibt bei der Erkenntnis, dass alle Aufgaben, die eine Pflegekammer wahrzunehmen gedenkt, auch von privaten Verbänden resp. Vereinen wahrgenommen werden können – mit Ausnahme der Schaffung eines verbindlichen Berufsrechts und der Tatsache, dass die Mitglieder aufgrund ihrer Zwangsmitglied nicht mehr „freiwillig“ austreten können.
Da die Berufsverbände bis zum heutigen Tag sich davor scheuen, den konkreten Grad ihrer Organisiertheit offen zu legen, bleibt natürlich ein Unbehagen bestehen: Wenn auf andere Art und Weise nicht die Basis erreicht werden kann, scheint der Weg in die Verkammerung ein probater Problemlöser zu sein.
Ob die Videobotschaft des Herrn Söder allgemeine Begeisterungsstürme auslösen wird, vermag ich nicht beurteilen zu wollen und es bleibt den beruflich Pflegenden selbst überlassen, das Für und Wider einer Verkammerung abzuwägen.
In diesem Sinne sollten vielleicht doch die anderen Bundesländer dem Beispiel Bayern folgen, denn damit wäre auch die Möglichkeit gegeben, auf Bundesebene eine „private Arbeitsgemeinschaft“ unter der Firmierung einer „Bundespflegekammer“ zu gründen, die dann analog der BÄK perspektivisch den Anspruch erheben könnte, als „moralische Autorität“ auch im Innenverhältnis zu den verkammerten Zwangsmitgliedern wahrgenommen zu werden.
Immerhin hätten dann die Befürworter einer Kammer nachhaltig die Gelegenheit, einen Beitrag zur Patienten- und Bewohnersicherheit zu leisten und so mancher Selbsthilfe-Verein wäre von der altruistischen Aufgabe entbunden, für angemessene Pflegebedingungen einzutreten. Ob allerdings die Kammer für bessere Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen der beruflich Pflegenden eintreten wird (besser darf!), steht doch nachhaltig zu bezweifeln an und in diesem Sinne tat der DPR auch gut daran, dass Engagement der Gewerkschaft ver.di zu loben.
Die Kammer wird sich den "entscheidenen Fragen" zu widmen haben und da ist es nur allzu gut, wenn andere Vereine und Verbände die Aufgaben einer nachhaltigen Interessenvertretung wahrnehmen, während demgegenüber die künftigen Funktionäre im Haifischbecken der Selbstverwaltungskörperschaften mitschwimmen und sich als "berufspolitische Vollprofis" bewähren können, getreu dem Motto: yes - we can!
Na dann…
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Nachtrag: Vgl. auch hier im Forum >>>viewtopic.php?t=15416&highlight=pflegekammer