Heilkundeübertragung im Rahmen von Modellvorhaben

Pflegespezifische Themen; z.B. Delegation, Pflegedokumentation, Pflegefehler und Haftung, Berufsrecht der Pflegeberufe

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Übertragung ärztlicher Aufgaben auf das Pflegepersonal

Beitrag von WernerSchell » 20.02.2012, 16:41

Richtlinie über die Festlegung ärztlicher Tätigkeiten zur Übertragung auf Berufsangehörige der Alten- und Krankenpflege zur selbständigen Ausübung von Heilkunde im Rahmen von Modellvorhaben nach § 63 Abs. 3c SGB V (Erstfassung)
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 20. Oktober 2011 wurde vom BMG nicht beanstandet und tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Mitteilung des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 18.02.2012
http://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/1401/
Beschlusstext:
http://www.g-ba.de/downloads/39-261-140 ... assung.pdf
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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Neue Chancen für Zusammenarbeit

Beitrag von Presse » 21.02.2012, 08:03

Neue Chancen für Zusammenarbeit
BMG genehmigt Richtlinie des G-BA zu § 63 SGB V

„Ein weiterer Schritt zu Professionalisierung der Pflege“, so bewertet Michael
Breuckmann, Vorsitzender des Bundesverbandes Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe
(BLGS) die Entscheidung des BMG zur Richtlinie nach § 63 (3c) SGB V.
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat am 17.02.2012 dem Gemeinsamen
Bundesausschuss (G-BA) mitgeteilt, dass es die am 20.10.2011 verabschiedete
Richtlinie für Modelle zur Übertragung von ärztlichen Tätigkeiten zur selbständigen
Ausübung der Heilkunde nicht beanstandet. Damit tritt die Richtlinie in Kraft.
„Der BLGS begrüßt ausdrücklich die Entscheidung des BMG, das damit dem Druck
verschiedener Lobbyinteressen nicht nachgegeben hat. Mit dieser Entscheidung ist
nun der Weg frei für innovative Modelle. Es sind alle Beteiligten aufgefordert, aktiv zu
neuen Wegen der Sicherung der Versorgung der Bevölkerung beizutragen“ so
Breuckmann weiter. Insbesondere einige ärztliche Verbandsvertreter und Verbände
sollten ihre Blockadehaltung aufgeben und die Chancen der Richtlinie nutzen.
Der Deutsche Pflegerat (DPR) hat mit der im G-BA einstimmig beschlossenen Richtlinie
seine erfolgreiche Arbeit unter Beweis gestellt. Die Richtlinie ermöglicht auf der
Grundlage einer erweiterten Qualifikation, die auf den vorhandenen gesetzlichen
Bestimmungen basiert, die Versorgung von Patienten mit den Diagnosen Diabetes
mellitus Typ I und II, Hypertonie, chronische Wunden, Demenz sowie die Übertragung
einer Reihe von Prozeduren. Ärztliche Diagnose und Indikationsstellung sind in
diesem Zusammenhang Grundlage für die Tätigkeit der Pflegefachperson.
Das Schreiben des BMG findet sich zum Download unter:
http://www.g-ba.de/downloads/39-261-140 ... assung.pdf

Quelle: Pressemitteilung vom 20. Januar 2012
Michael Breuckmann
Vorsitzender BLGS
Der Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozilabrufe (BLGS) vertritt die Interessen
der Lehrerinnen und Lehrer und der Schulen im Gesundheits- und Sozialwesen.
Er sieht sich als Ansprechpartner für alle fachlichen Belange in Fragen der Bildung
im Gesundheits- und Sozialwesen auf nationaler und internationaler Ebene und
für pädagogische und betriebswirtschaftliche Angelegenheiten der Lehrer / -innen
und Lehrenden der Bildungseinrichtungen für Gesundheits- und Sozialwesen in
Deutschland.
Der BLGS ist Ratsmitglied im Deutschen Pflegerat (DPR) und Trägerverband des
Deutschen Bildungsrates für Pflegeberufe (DBR).

Aktuelle Kontaktdaten:
BLGS
Bundesgeschäftsstelle
Salzufer 6
10587 Berlin
Telefon: 0 30 / 39 40 53 80
Telefax: 0 30 / 39 40 53 85
Mobil: 01 71 / 5 15 85 83
http://www.blgs-ev.de
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Übertragung ärztlicher Tätigkeiten auf die Pflege

Beitrag von Presse » 21.02.2012, 10:18

Richtlinie zur Übertragung ärztlicher Tätigkeiten auf die Pflege genehmigt / bpa: Neue Wege der Teamarbeit für Pflege und Ärzte werden frei

Berlin (ots) - "Wir begrüßen es, dass endlich ein systematisches, für die Pflegenden rechtssicheres Reglement geschaffen wird und dass das Bundesministerium die Richtlinie zur Übertragung ärztlicher Tätigkeiten auf die Pflege nicht beanstandet", kommentiert Bernd Tews, Geschäftsführer des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa).

Gestern endete die Beanstandungsfrist für das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) für die Richtlinie nach § 63 Abs. 3c SGB V. Es wurde lediglich ein ergänzender Hinweis zur Regelung der Ausbildungsinhalte in Verbindung mit dem Kranken- und Altenpflegegesetz formuliert, der aber das Inkrafttreten der Richtlinie nicht blockiert. Ab sofort sind also Modellversuche möglich, in denen Gesundheits- und Krankenpfleger wie auch Altenpfleger ihnen übertragene ärztliche Tätigkeiten übernehmen dürfen, die vorher ausschließlich den Ärzten vorbehalten waren. Der bpa appelliert jetzt an die Krankenkassen, entsprechende Modellvorhaben zügig zu ermöglichen.

"Auch wenn die Richtlinie zunächst lediglich Modellversuche vorsieht, ist dies ein richtiger Anfang und eine richtungsweisende Orientierung für die verantwortliche Arbeit in der Pflege. Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels brauchen wir klare Signale an die Pflege. Mit der Übertragung der ärztlichen Tätigkeiten werden die Kompetenzen der Pflege anerkannt und neue Möglichkeiten der Kooperation zwischen Ärzten und Pflegekräften geschaffen."

Das BMG hat trotz der Genehmigung deutlich gemacht, dass die jeweiligen Berufsgesetze die Ausbildungsinhalte festlegen und damit die berufsrechtlichen Voraussetzungen für die Übertragung ärztlicher Tätigkeiten schaffen. Die Formulierungen der Richtlinie könnten verbindlichen Qualitätsanforderungen der Berufsordnungen nicht vorgreifen. "In der Richtlinie sind ausschließlich Qualifikationsanforderungen für die Pflegefachkräfte definiert, die bereits Bestandteil der Pflegeausbildung und Anerkennung sind. So dürfte der Hinweis des BMG kein Hindernis sein, sondern eher klarstellend und umsetzungsförderlich wirken", so Tews abschließend.

Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) Friedrichstraße 148 10117 Berlin http://www.bpa.de

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) bildet mit mehr als 7.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen, davon rund 300 in Hamburg, die größte Interessenvertretung privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in Deutschland. Einrichtungen der ambulanten und (teil-) stationären Pflege, der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind im bpa organisiert. Die Mitglieder des bpa tragen die Verantwortung für rund
215.000 Arbeitsplätze und ca.16.500 Ausbildungsplätze.

Quelle: Pressemitteilung vom 21.02.2012 bpa - priv. Anbieter sozialer Dienste
Pressekontakt: Herbert Mauel, Bernd Tews, Tel.: (030) 30 87 88 60

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Delegation erhitzt Gemüter

Beitrag von Presse » 22.02.2012, 18:31

Delegation erhitzt Gemüter
Die Pflegeverbände jubeln, die Ärzte sind skeptisch: Jetzt können Pflegende ärztliche Tätigkeiten übernehmen -
so hat es jüngst der GBA entschieden. Ein Ärztekammer-Chef befürchtet schlimme Auswirkungen. mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=805 ... ege&n=1710

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Richtlinie zu Modellen nach § 63 (3c) SGB V

Beitrag von Presse » 22.02.2012, 18:36

BMG stimmt Richtlinie zu Modellen nach § 63 (3c) SGB V zu

Berlin, 20.02.2012 – Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat am 17.2.2012 dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) mitgeteilt, dass es die am 20.10.2011 verabschiedete Richtlinie für Modelle zur Übertragung von ärztlichen Tätigkeiten zur selbständigen Ausübung der Heilkunde nicht beanstandet. Damit tritt die Richtlinie in Kraft.

„Der Deutsche Pflegerat ist sehr froh, dass das BMG dem Druck einiger ärztlicher Verbände nicht nachgegeben hat und die Richtlinie ohne Einschränkungen akzeptiert“, sagt Franz Wagner, Vize-Präsident des Deutschen Pflegerates (DPR). „In der Richtlinie – die im G-BA einstimmig verabschiedet worden war – wurde eine Reihe von Kompromissen gefunden, die den Bedenken der Ärzteschaft Rechnung tragen; der gesetzlich mögliche Rahmen wurde nicht voll ausgeschöpft“, so Wagner weiter. Der DPR fordere die Ärzteverbände – insbesondere die Kassenärztliche Bundesvereinigung und den Hausärzteverband – auf, aktiv in Modellen mitzuwirken, um durch die Evaluation Wege für eine Sicherung und Verbesserung der Versorgung zu finden. Er sei davon überzeugt, dass in den Modellen Chancen sowohl für die Patienten als auch für die beiden involvierten Professionen liegen.

Die Richtlinie ermöglicht auf der Grundlage einer erweiterten Ausbildung nach Alten- oder Krankenpflegegesetz die Versorgung von Patienten mit den Diagnosen Diabetes mellitus Typ I und II, Hypertonie, chronischen Wunden, Demenz sowie die Übertragung einer Reihe von Prozeduren. Das Tätigwerden einer Pflegefachperson in einem Modell erfordert eine ärztliche Diagnose und Indikationsstellung.

Das Schreiben des BMG findet sich zum Download unter:
http://www.g-ba.de/downloads/39-261-140 ... assung.pdf

Anhänge:
http://www.deutscher-pflegerat.de/dpr.n ... 120220.pdf

Quelle: Pressemitteilung vom 20.02.2012
Deutscher Pflegerat e.V. - DPR
Salzufer 6
10587 Berlin
Tel.: + 49 30 / 21 91 57 57
Fax: + 49 30 / 21 91 57 77
E-Mail: info@deutscher-pflegerat.de
http://www.deutscher-pflegerat.de

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Ausübung der Heilkunde durch die Pflege

Beitrag von Presse » 23.02.2012, 08:35

Selbstständige Ausübung der Heilkunde durch die Pflege: Noch ein sehr langer Weg
Donnerstag, 23. Februar 2012
Berlin – „Ein erster vorsichtiger Einstieg ist geschafft – mit der Richtlinie über Modellvorhaben über die selbstständige Ausübung der Heilkunde durch die Pflege wurde das Tor in eine Welt des neuen Professionenmixes einen Spalt breit geöffnet.“ Für Josef Siebig, Unparteiisches Mitglied des Gemeinsamen Bundesauschusses (G-BA), ist das „Kind Modellvorhaben nach § 63 Abs. 3c“ nach einer schwierigen Geburt nun zur Welt gebracht.
.... (mehr)
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/49231

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Heilkundetätigkeit durch Pflegekräfte

Beitrag von Sabrina Merck » 23.02.2012, 09:49

Die Heilkundeübertragung auf Pflegekräfte halte ich grundsätzlich für vertretbar, gerechtfertigt. Allerdings müssen die Pflegekräfte für die Aufgaben ggf. ergänzend qualifiziert werden. Dies wird einen gewissen Aufwand erfordern. Wenn dann die Pflege zusätzliche Aufgaben wahrnimmt, müssen auch die entsprechenden stellenrechtlichen Konsequenzen gezogen werden. Es kann und darf nämlich nicht sein, dass die Ärzte für die Heilkundetätigkeiten die Stellen zugeordnet bekommen, und die Pflege macht die Arbeit. Das kann so nicht gehen. Vor allem auch deshalb nicht, weil es ja bekanntlich schon jetzt einen Pflegenotstand gibt, also die Stellendefizite dringend ausgeglichen gehören.
Wenn aber die gesamte Debatte nur geführt wird, um die Gesundheitskosten zu reduzieren, Pflegekräfte sind meistens billiger als Ärzte, dann halte ich das alles für bedenklich.

Sabrina
Dem Pflegesystem und den pflegebedürftigen Menschen muss mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden! Daher:
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk!
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de

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Delegation - Resoliton der ärztlichen Spitzenverbände

Beitrag von Presse » 24.02.2012, 16:19

Ärztliche Spitzenverbände verabschieden gemeinsame Resolution zur Delegation

Berlin (ots) - Die unterzeichnenden ärztlichen Spitzenverbände haben am 23. Februar 2012 auf Einladung der Bundesärztekammer in einer gemeinsamen Sitzung dringende gesundheitspolitische Probleme erörtert und in nachfolgender Resolution ihre gemeinsamen Kernforderungen zur Delegation formuliert.

Resolution zur Delegation

Deutschland besitzt im Vergleich zu anderen Ländern ein herausragendes Gesundheitswesen, dessen gute Qualität und Patientensicherheit insbesondere mit der ärztlichen Gesamtverantwortung für Diagnostik und Therapie in Klinik und Praxis zu begründen ist.

Eine Übertragung ärztlicher Leistungen und Verantwortlichkeiten auf nichtärztliche Gesundheitsberufe im Sinne einer Substitution würde aber das Recht des Patienten auf eine Behandlung nach fachärztlichem Standard unterlaufen und zu einem Qualitätsabfall und einer Unwirtschaftlichkeit in der Versorgung führen. Die absehbare demographische Entwicklung mit einem Anstieg von chronischen Erkrankungen und Mehrfacherkrankungen führt zu einem zunehmenden
Koordinierungs- und Kooperationsbedarf bei der Patientenbetreuung.
Dabei darf vor allem die ärztliche ganzheitliche Sicht auf die zu behandelnden Menschen nicht verlorengehen. Eine weitere Fragmentierung unseres Gesundheitssystems ist zwingend zu vermeiden.

Man kann aber in der Politik nicht glaubwürdig über Patientenrechte reden und zugleich eine Verschlechterung der Versorgung in Kauf nehmen.

Die stärkere Einbeziehung gut qualifizierter und erfahrener nichtärztlicher Mitarbeiter durch die Delegation ärztlich verantworteter Leistungen kann hingegen gerade vor dem Hintergrund des demographischen Wandels, des steigenden Behandlungsbedarfs und des derzeitigen Nachwuchsmangels im Arztberuf eine sinnvolle Maßnahme zur Aufrechterhaltung einer guten ärztlichen Versorgung in Praxen, Krankenhäusern und Pflegeheimen sein. Zugleich kann sich der Arzt durch Delegation von Verwaltung und Bürokratie entlasten und sich so stärker seinen Patienten widmen; auch das erhöht die dringend notwendige Attraktivität des Arztberufes.

Eine Leistungsdelegation an nichtärztliche Mitarbeiter aber kann und darf nicht pauschal oder allein leistungsbezogen erfolgen. Sie muss vielmehr in jedem Einzelfall weitere Kriterien verantwortungsvoll berücksichtigen:

- Die sich beim Patienten individuell ergebende
Indikationsstellung und dabei zu berücksichtigende
Einflussfaktoren, wie z.B. weitere Erkrankungen oder ob es sich
um bereits bekannte oder neu auftretende Beschwerden handelt.
- Die berufsgruppenspezifische Qualifikation des mit der Leistung
beauftragten nichtärztlichen Mitarbeiters im Allgemeinen und
dessen persönliche (Zusatz-) Qualifikationen, Erfahrungen und
Fertigkeiten im Besonderen.
- Das Versorgungsumfeld des Patienten bzw. Versicherten.

Aus diesem Grund muss die Leistungsdelegation an nichtärztliche Mitarbeiter, deren Auswahl, Anleitung, Koordination und Kommunikation, Durchführungs- und Erfolgskontrolle sowie deren Dokumentation, vollständig in der Verantwortung des Arztes bleiben.

Der Gesetzgeber und die beteiligten Institutionen der Selbstverwaltung werden daher aufgefordert, die Vorgaben für das Zusammenwirken von Ärzten und nichtärztlichen Gesundheitsberufen im Sinne des Facharztstandards zu gestalten und eine ärztliche Kompetenz ausschließende Medizinsubstitution nicht zuzulassen. Die mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz vorgesehene Vereinbarung der Partner der Bundesmantelverträge zur Aufgabenübertragung nach § 28 Absatz 1 SGB V ist in diesem Sinne zwingend zu regeln.

Unterzeichnende Verbände

- Bundesärztekammer
- Kassenärztliche Bundesvereinigung
- Hartmannbund - Verband der Ärzte Deutschlands e.V.
- Marburger Bund - Verband der angestellten und beamteten
Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V. - Bundesverband
- NAV Virchow-Bund
- Verband der Leitenden Krankenhausärzte Deutschlands e.V.
- Deutscher Hausärzteverband e.V.
- Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen
Fachgesellschaften (AWMF)
- Bundesverband der Knappschaftsärzte e.V.
- Gemeinschaft Fachärztlicher Berufsverbände (GFB)
- Deutscher Ärztinnenbund
- Medizinischer Fakultätentag der Bundesrepublik Deutschland
- MEDI Deutschland
- Freie Ärzteschaft e. V.
- Arbeitskreis "Potsdamer Runde"

Quelle: Pressemitteilung der Bundesärztekammer vom 23.02.2012
Pressekontakt: Pressestelle der deutschen Ärzteschaft
Herbert-Lewin-Platz 1
10623 Berlin
Tel. 030-400456700
Fax. 030-400456707
presse@baek.de
http://www.baek.de

Die unterzeichnenden ärztlichen Spitzenverbände haben auf Einladung der Bundesärztekammer in einer gemeinsamen Sitzung dringende gesundheitspolitische Probleme erörtert und in einer Resolution ihre gemeinsamen Kernforderungen zur Delegation formuliert
Berlin, 23.02.2012
Resolution zur Delegation.pdf
http://www.baek.de/downloads/24022012_- ... praech.pdf

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Delegation muss Sache des Arztes sein

Beitrag von Presse » 24.02.2012, 16:21

"Delegation muss Sache des Arztes sein"
Freude bei Pflegern: Bald darf ärztliche Leistung delegiert werden. Die Entscheidung des GBA hat jetzt die Ärzteverbände auf den Plan gerufen: Sie warnen vor einem Qualitätsabfall in der Medizin. mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=806 ... tik&n=1716

Delegation muss in der Verantwortung des Arztes liegen
Ärztliche Spitzenverbände haben in einer gemeinsamen Resolution ihre Kernforderungen zur Delegation ärztlicher Tätigkeiten formuliert. Darin lehnen neben Bundesärztekammer (BÄK), Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) sowie der Ärztegewerkschaft Marburger Bund zahlreiche Ärzteverbände ...
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/49259
Substitution ärztlicher Tätigkeiten: Kammer Westfalen-Lippe warnt
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/49197
Selbstständige Ausübung der Heilkunde durch die Pflege: Noch ein sehr langer Weg
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/49231

Rob Hüser
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Heilkunde per Delegation oder eigener Kompetenz

Beitrag von Rob Hüser » 25.02.2012, 08:55

Die Pflegekräfte - und auch ArzthelferInnen - nehmen eigentlich seit Jahren / Jahrzehnten bestimmte ärztliche Aufgaben war. Sie werden dazu qualifiziert und können dann tätig werden. Das hat bislang ohne Probleme funktioniert. Nun soll es einen Schritt weiter gehen in der Form, dass Pflegekräfte bei entsprechender Qualifizierung in eigener Kompetenz - also ohne ausdrückliche Arztübertragung - tätig werden können. Über Sinn und Unsinn einer solchen Neuerung wird jetzt gestritten. Ich denke, dass die Pflegekräfte der erweiterten Aufgabenstellung - nach ergänzender Qualifizierung - gewachsen sind. Aber die Ärzte fürchten um ihre "Lufthoheit" bei der Patientenbetreuung und wollen die Zuständigkeit eher nicht hergeben.
Wie werden diese Diskussionen - oder ist es sogar ein Streit - enden? Ich setze auf mehr Pflege und weniger Arzt - allerdings bei Verlagerung entsprechender Stellen.

Rob
Das Pflegesystem muss dringend zukunftsfest reformiert werden!

PflegeCologne
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Heilkunde per Delegation oder eigener Kompetenz

Beitrag von PflegeCologne » 26.02.2012, 08:11

Rob Hüser hat geschrieben: ...Die Pflegekräfte - und auch ArzthelferInnen - nehmen eigentlich seit Jahren / Jahrzehnten bestimmte ärztliche Aufgaben war. Sie werden dazu qualifiziert und können dann tätig werden. Das hat bislang ohne Probleme funktioniert. Nun soll es einen Schritt weiter gehen in der Form, dass Pflegekräfte bei entsprechender Qualifizierung in eigener Kompetenz - also ohne ausdrückliche Arztübertragung - tätig werden können. Über Sinn und Unsinn einer solchen Neuerung wird jetzt gestritten. Ich denke, dass die Pflegekräfte der erweiterten Aufgabenstellung - nach ergänzender Qualifizierung - gewachsen sind. Aber die Ärzte fürchten um ihre "Lufthoheit" bei der Patientenbetreuung und wollen die Zuständigkeit eher nicht hergeben.
Wie werden diese Diskussionen - oder ist es sogar ein Streit - enden? Ich setze auf mehr Pflege und weniger Arzt - allerdings bei Verlagerung entsprechender Stellen. ....
Hallo Rob und Forum!
Es ist den Pflegekräften gut vertraut, dass ihnen seit Jahrzehnten bestimmte ärztliche Tätigkeiten übertragen und bestens erledigt werden.
Wenn man diese "arbeitsteilige Medizin", die auch von den Gerichten durchaus anerkqnnt worden ist, nunmehr in einer Richtlinie modellhaft näher präzisiert, ist das grundsätzlich in Ordnung. Allerdings müssen für die dann wahrzunehmenden Aufgaben endlich die entsprechenden Stellen im Pflegebereich ausgewiesen werden. Es kann und darf nicht sein, dass der Ärztebereich für all seine Heilkundeaufgaben Stellen zugedacht kommt und die Pflege wesentliche Aufgaben tatsächlich erledigt. Und dies bei bereits bestehendem Pflegenotstand.
Ich sehe also bezüglich der sog. Heilkundeübertragung noch viel Handlungsbedarf.
Lb. Grüße Pflege Cologne
Alzheimer - eine Krankheit, die mehr Aufmerksamkeit erfordert! - Pflegesystem muss dem angepasst werden, auch, wenn es teurer wird! - Ich bin dabei:
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Übertragung von Heilkunde auf Pflegeberufe

Beitrag von Presse » 28.02.2012, 07:26

P R E S S E M I T T E I L U N G vom 27.02.2012

Bundesgesundheitsministerium gibt grünes Licht für G-BA-Richtlinie zur Übertragung von Heilkunde auf Kranken- und Altenpflegeberufe
bad-Bundesgeschäftsführerin Andrea Kapp: Großer Schritt in die richtige Richtung


Essen. Als „großen Schritt in die richtige Richtung“ hat der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad e. V.) die jetzt vom Bundesgesundheitsministerium gebilligte Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses für Modellvorhaben zur Heilkundeübertragung auf Kranken- und Altenpflegeberufe begrüßt. Dazu Andrea Kapp: „Endlich ist auch in Deutschland der Weg dafür geebnet, dass examinierte Pflegefachkräfte bislang rein ärztlich verantwortete Aufgaben der Heilkunde wie spezifische Infusionstherapien, Wund- oder Schmerztherapie selbstständig und eigenverantwortlich übernehmen können.“
Das Bundesministerium für Gesundheit beanstande die Richtlinie nicht, die allen staatlich geprüften Pflegekräften das Recht auf Teilnahme an Modellversuchen zur Delegation ärztlicher Tätigkeiten gewährt, heißt es sinngemäß im Schreiben von Ministerialrat Joachim Becker an den Gemeinsamen Bundesausschuss vom 17. Februar 2012. Damit könne die Richtlinie in Kraft treten.
Interessanter Hinweis des Leiters der Unterabteilung 22 (Krankenversicherung) im Gesundheitsministerium an den G-BA: „Dass die erforderliche Qualifikation erreicht wurde, ist im Anschluss an die (Gesundheits- und Krankenpflege- bzw. Altenpflege-)Ausbildung in einer staatlichen Prüfung nachzuweisen. Damit sind die in den jeweiligen Berufsgesetzen Regelungen enthalten, die die berufsrechtlichen Voraussetzungen für die Übertragung ärztlicher Tätigkeiten enthalten. Ihnen kann nicht durch verbindliche Qualitätsanforderungen vorgegriffen werden, die in der Richtlinie formuliert sind.“
Erfreulich sei, wie deutlich das Ministerium gegenüber dem G-BA die Regelungskompetenzen von Bundesgesundheits- und Bundesfamilienministerium bei den Pflegeausbildungen klarstelle, sagte bad-Bundesgeschäftsführerin Andrea Kapp.
Im Interesse der in ambulanten und stationären Einrichtungen tätigen Pflegekräfte sollte auch das geplante Pflegeberufegesetz, das Kranken- und Altenpflegeausbildungen zur generalistischen Pflegeausbildung zusammenführen soll, die Kompetenzen und Verantwortungsbereiche der Pflegeberufe eindeutig definieren.
„Dies wird den Pflegeberuf so aufwerten, wie es die gute Ausbildung der Pflegenden verdient, und erleichtert den Weg für eine Akademisierung der Pflege,“ betonte Kapp. Imagekampagnen zur dringend nötigen Gewinnung von Berufsnachwuchs und Fachkräften ließen sich dann weit überzeugender führen als bisher.
Nach der überarbeiteten G-BA-Richtlinie liegen Diagnose, deren Überprüfung sowie die Indikationsstellung weiterhin in ärztlicher Verantwortung. - Wann und in welchem Umfang nun die Modellvorhaben realisiert werden, entscheiden die gesetzlichen Krankenkassen und die Leistungserbringer. Mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger tritt die G-BA-Richtlinie demnächst in Kraft.

Nähere Informationen:
Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e. V., Andrea Kapp, Annastr. 58-64, 45130 Essen, Tel. 0201-354001, E-Mail: a.kapp@bad-ev.de

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Heilkunde & Delegation - ärztliches Monopol überholt

Beitrag von Presse » 29.02.2012, 08:30

Ärztliches Monopol als Garant der Versorgungssicherheit überholt

Berlin, 27.02.2012 – Mit einer Resolution zur Delegation haben eine Reihe ärztlicher Verbände ihren Anspruch auf das Monopol in der Heilkunde bekräftigt. „Es ist bedauerlich, dass angesichts der großen Herausforderungen in der Gesundheitsversorgung, auf die die Medizin vielfach keine ausreichende Antwort hat, eine Haltung aus dem letzten Jahrhundert dominiert“, sagt Andreas Westerfellhaus, Präsident des Deutschen Pflegrates (DPR). „Trotz wachsender Ärztezahlen und einer hohen Arztdichte ist Deutschland bei den Gesundheitskennzahlen nicht Weltmeister“, so Westerfellhaus weiter. Spitzenreiter in der Gesundheitsversorgung seien Länder, in denen es eine sinnvolle Aufgabenteilung zwischen den Gesundheitsprofessionen gibt, die auf Partnerschaftlichkeit und nicht auf Hierarchie beruhen. Beispiele dafür seien u.a. die skandinavischen Länder.

Vordergründig geht es um die Sicherheit der Patienten, den vielzitierten Facharztstandard. Es entsteht aber zunehmend der Eindruck, dass lediglich ein Monopol und Privilegien verteidigt werden sollen, die sich längst überholt haben. Internationale Studien belegen, dass in entsprechenden Rahmenbedingungen z.B. Pflegefachpersonen einen identischen oder sogar höheren Versorgungsstandard erreichen als Ärzte. Es kann doch nicht angehen, dass die pflegerische Expertin für die Wundversorgung den völlig überlasteten und zur Spezifik der konkreten Situation des Patienten überforderten niedergelassenen Arzt für ein Detail der Versorgung ein Rezept ausstellen lassen muss. In Krankenhäusern ist die Aufgaben- und Verantwortungsübertragung an pflegerische Wundexperten längst Praxis. Und das ist nur ein Beispiel von vielen.

Wenn es nicht möglich ist, einen Dialog über eine sinnvolle Aufgabenverteilung herzustellen, sind Gesetzgeber und Kassen gefordert im Sinne der Patienten zu handeln.

Anhänge:
Presseinformation_Ärztliches Monopol als Garant der Versorgungssicherheit überholt _120227.pdf
( 26.85 KB )
http://www.deutscher-pflegerat.de/dpr.n ... 120227.pdf

Quelle: Pressemitteilung vom 27.02.2012
Deutscher Pflegerat e.V. - DPR
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10587 Berlin
Tel.: + 49 30 / 21 91 57 57
Fax: + 49 30 / 21 91 57 77
E-Mail: info@deutscher-pflegerat.de
http://www.deutscher-pflegerat.de

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Resolution zur Delegation

Beitrag von Presse » 29.02.2012, 14:50

Ärztevertreter klammern an alten Strukturen und werden dabei von der Realität überholt.

Der Bundesverband Pflegemanagement nimmt Stellung zu der von den ärztlichen Spitzenverbänden gemeinsam unterzeichneten Resolution zur Delegation vom 23.02.2012.

Berlin, 28. Februar 2012. Bei der Resolution der ärztlichen Spitzenverbände steht die Forderung nach einer klaren ärztlichen Hoheit über alle den Patienten betreffenden Anordnungen im Mittelpunkt. Eine Reaktion auf die Verabschiedung des § 63 (3c) SGB V zur Delegation heilkundlicher Aufgaben an die Pflege. Dabei wird jedoch außer Acht gelassen, dass es um die flächendeckende Gesundheitsversorgung der Menschen in unserem Land geht. Wer hier alte Zöpfe weiter flechtet, statt sich konzeptionell und realistisch an die Aufgaben der Zukunft zu machen, darf sich nicht wundern, wenn er von der Zeit überholt wird“, erläuterte Vorstandsvorsitzender Peter Bechtel.

Bechtel ergänzte, man habe selten auf der Standspur ein Rennen gewonnen. Aber genau da stünden die Ärzte nun mit ihrer Resolution, die die eigenständige Ausübung heilkundlicher Tätigkeiten durch speziell ausgebildete Pflegekräfte verhindern soll. „Nein schlimmer sogar, die ärztlichen Verbandsvertreter schalten ihre Warnblinkanlage ein und haben den Rückwärtsgang eingelegt. Denn, was hier noch kritisiert wird ist längst gängige Praxis. Sie müssen nur einmal ehrlich und richtig hinschauen, um zu erkennen, was die qualifiziert Pflegenden wirklich tun“, Bechtel weiter.

Pflege ist ein wissenschaftlich begründeter Beruf. Der Pflegeberuf hat sich weiterentwickelt, was sich jedoch weder in Status noch in Werten ausdrückt. Mit dieser Resolution würde man die qualitativ hochwertige und wirtschaftliche Patientenversorgung, die seit langem von ausgebildetem Pflegepersonal gerade in ländlichen Gebieten aufgefangen wird, geradezu zurückfahren. Unvorstellbar, was wäre, wenn nicht die Wundmanagerin, die Diabetesfachkraft oder die Fachkrankenpflegende für Geriatrie so konsequent ihre Patienten in der alltäglichen Praxis versorgen würde.

Derzeit wird in unserem Gesundheitssystem alles per Delegation geregelt. So muss im Regelfall der Arzt etwas verordnen, von dem er selbst oft deutlich weniger versteht als beispielsweise die Wundmanagerin. Letztendlich ist in einer gut vernetzten Gesundheitsversorgung für den Patienten nur wichtig, was jeder am besten leisten, verordnen und verantworten kann und wozu er am besten ausgebildet ist. Und das ist eben an manchen Stellen die qualifizierte Pflegeperson.

Die nun im Modellvorhaben mögliche eigenständige Übernahme heilkundlicher Tätigkeiten legitimiert an vielen Stellen nur gelebte Konzepte. Und schafft damit endlich die Möglichkeit, die Gesundheitsversorgung unserer Bevölkerung zu evaluieren und zu optimieren. Wovor also haben die Ärzte Angst, dass sie mit einem solchen, schon verzweifelt anmutendem Elan, an der Delegation festhalten? Vor dem Machtverlust, der Leistungsvergütung oder etwa vor der wissenschaftlichen Evaluation?

Anhang
Bundesverband Pflegemanagement_Pressemitteilung_Aerztevertreter klammern an alten Strukturen und werden dabei von der Realitaet ueberholt._120228_out.pdf (197,4 kB)
http://www.bv-pflegemanagement.de/meldu ... 28_out.pdf
24022012 - Resolution Verbaendegespraech.pdf (166,6 kB)
http://www.bv-pflegemanagement.de/meldu ... praech.pdf

Quelle: Pressemitteilung vom 28.02.2012
Bundesverband Pflegemanagement
Salzufer 6
10587 Berlin
http://www.bv-pflegemanagement.de/meldung/items/30.html

Hildegard Kaiser
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Heilkunde & Delegation - ärztliches Monopol überholt

Beitrag von Hildegard Kaiser » 01.03.2012, 08:16

Presse hat geschrieben:Ärztliches Monopol als Garant der Versorgungssicherheit überholt
Dem kann man nur zustimmen. Die Patientenversorgung wird durch die Übertragung von Aufgaben auf die Pflege nicht verschlechtert. Im Gegenteil: Die Praxis hat gezeigt, dass gut ausgebildetes Pflegepersonal mit ihren Dienstleistungen gute Arbeit am Patienten abliefern kann. Injektionstätigkeit und Blutentnahmen werden ja ohnehin schon seit vielen Jahren durch das Pflegepersonal erledigt. Das kann z.B. nachlesen in "Injektionstätigkeit aus rechtlicher Sicht" - http://www.wernerschell.de/html/injektionen.php
Es gibt sogar Ärzte, die diese Arbeit weniger gut beherrschen und ausdrücklich darum bitten, dass Pflegekräfte sie insoweit entlasten.

Hilde
Mehr Pflegekräfte = bessere Pflege!

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