Betriebsfremde Mitarbeiter in der Pflege
Verfasst: 09.04.2004, 21:54
Sehr geehrte Damen und Herren ,
unter der Überschrift "Aktuelles" fand ich oben erwähnten Artikel und möchte hierzu einpaar Zeilen ins Forum stellen :
Hier steht geschrieben das Krankenpflegehelfer nicht pflegefremd sind , jedoch aufgrund der mangelnden Qualifikation , nicht als Pflegefachkraft einzustufen sind .
Krankenpflegehelfer : Diese Berufsgruppe , war vor dem Hintergrund des Pflegenotstandes , jahrelang mit Aufgaben betraut worden, die überlicherweise gemäß Krankenpflegegetz a.F.der Ausbildungs - und Prüfungsverordnung in den Bereichen der Krankenpflegekräfte fielen.
Mit einen Blick ins Krankenpflegegesetz wird deutlich , dass die Ausbildung zum Krankenpflegehelfer in erster Linie als Assistenzberuf der Pflege einzustufen sind und daher viele bisher übernommenen Aufgaben , insbesondere Tätigkeiten aus dem Bereich der Behandlungspflege nicht eigenständig durchzuführen sollten. Vieles in der ambulanten Pflege und im Heimbereich , die etwa 50 Prozent Nichtpflegefachkräfte beschäftigen , mussten in den vergangen Jahren vieles aus diesem Grund umstrukturiert werden .
Meine Meinung hierzu ist , das diese Auffassung untern anderen zu der ständig steigenden Kosten in Gesundheitswesen geführt hat.
Während des sogenannten Pflegenotstandes haben diese Kräfte zum großen Teil eine sehr gute Arbeit geleistet und im Spätdienst und Nachtdienst zum Teil eigenverantwortlich die Dienste abgedeckt. In 24 Berufsjahren ist mir persönlich kein gravierender Vorfall bekannt geworden , den es bei Pflegefachkräfte nicht gegeben hätte.
Es gibt nach meiner Kenntnis kein Gesetz was die Krankenpflege schützt , sondern nur die Berufsbezeichnung Krankenschwester oder Krankenpfleger.
Jeder Angehörige kann heute nach einen Kurzlehrgang seinen Angehörigen der Pflegestufe III zu Hause alleine Pflegen, was man erfahrenden KrankenpflegehelferInnen heute auf Grund einer Empfehlung des MDK`S versagt.
Die Ausbildung der Krankenpflegehelfer eendet mit einen staatlich Anerkannten Examen , womit der Betreffende diese Berufsbezeichnung tragen darf , das sie in vielen Bereichen der Heime den Pflegehelfern gleichgestellt sind , ist für mich persönlich eine Frechheit , somal auch das KPH - Examen unter bestimmten Voraussetzungen nur entzogen werden darf.
Hinzufügen möchte ich auch einmal das die KPH`s , durchaus in der Lage sind , sich Behandlungspflegerisch Fort - und Weiterzubilden .Viele haben es gemacht und sind heute Berater bei der Behandlungspflege für Fachkräfte die keine Erfahrung haben.Ich kenne viele KPH´S den es nur an den Papier fehlt , aber gut Pflegefachkräfte sein könnten.Sie haben ein Fundiertes Fachwissen und durch lange Berufserfahrung auch materielle Befähigung verschiedene Tätigkeiten auszuführen.
Abschließend möchte ich bemerken , das alles nicht ohne angemessene Beteiligung von Fachkräften geht , aber die KPH`S haben ein Recht auch für voll genommen zuwerden .
Mein Ratschlag ist KPH`S sind keine Pflegehelfer und Pflegehelfer keine KPH`S. Eigendlich sollte die Betroffene Berufsgruppe klagen wenn sie den Pflegehelfern gleichgestellt werden .
In Berlin werden viele KPH`s aus diesem Grund entlassen und Pflegehelfer eingestellt , weil diese Billiger sind .
Soll dies das Ziel sein?
Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Köppe
Reinhard.de@t-online.de
unter der Überschrift "Aktuelles" fand ich oben erwähnten Artikel und möchte hierzu einpaar Zeilen ins Forum stellen :
Hier steht geschrieben das Krankenpflegehelfer nicht pflegefremd sind , jedoch aufgrund der mangelnden Qualifikation , nicht als Pflegefachkraft einzustufen sind .
Krankenpflegehelfer : Diese Berufsgruppe , war vor dem Hintergrund des Pflegenotstandes , jahrelang mit Aufgaben betraut worden, die überlicherweise gemäß Krankenpflegegetz a.F.der Ausbildungs - und Prüfungsverordnung in den Bereichen der Krankenpflegekräfte fielen.
Mit einen Blick ins Krankenpflegegesetz wird deutlich , dass die Ausbildung zum Krankenpflegehelfer in erster Linie als Assistenzberuf der Pflege einzustufen sind und daher viele bisher übernommenen Aufgaben , insbesondere Tätigkeiten aus dem Bereich der Behandlungspflege nicht eigenständig durchzuführen sollten. Vieles in der ambulanten Pflege und im Heimbereich , die etwa 50 Prozent Nichtpflegefachkräfte beschäftigen , mussten in den vergangen Jahren vieles aus diesem Grund umstrukturiert werden .
Meine Meinung hierzu ist , das diese Auffassung untern anderen zu der ständig steigenden Kosten in Gesundheitswesen geführt hat.
Während des sogenannten Pflegenotstandes haben diese Kräfte zum großen Teil eine sehr gute Arbeit geleistet und im Spätdienst und Nachtdienst zum Teil eigenverantwortlich die Dienste abgedeckt. In 24 Berufsjahren ist mir persönlich kein gravierender Vorfall bekannt geworden , den es bei Pflegefachkräfte nicht gegeben hätte.
Es gibt nach meiner Kenntnis kein Gesetz was die Krankenpflege schützt , sondern nur die Berufsbezeichnung Krankenschwester oder Krankenpfleger.
Jeder Angehörige kann heute nach einen Kurzlehrgang seinen Angehörigen der Pflegestufe III zu Hause alleine Pflegen, was man erfahrenden KrankenpflegehelferInnen heute auf Grund einer Empfehlung des MDK`S versagt.
Die Ausbildung der Krankenpflegehelfer eendet mit einen staatlich Anerkannten Examen , womit der Betreffende diese Berufsbezeichnung tragen darf , das sie in vielen Bereichen der Heime den Pflegehelfern gleichgestellt sind , ist für mich persönlich eine Frechheit , somal auch das KPH - Examen unter bestimmten Voraussetzungen nur entzogen werden darf.
Hinzufügen möchte ich auch einmal das die KPH`s , durchaus in der Lage sind , sich Behandlungspflegerisch Fort - und Weiterzubilden .Viele haben es gemacht und sind heute Berater bei der Behandlungspflege für Fachkräfte die keine Erfahrung haben.Ich kenne viele KPH´S den es nur an den Papier fehlt , aber gut Pflegefachkräfte sein könnten.Sie haben ein Fundiertes Fachwissen und durch lange Berufserfahrung auch materielle Befähigung verschiedene Tätigkeiten auszuführen.
Abschließend möchte ich bemerken , das alles nicht ohne angemessene Beteiligung von Fachkräften geht , aber die KPH`S haben ein Recht auch für voll genommen zuwerden .
Mein Ratschlag ist KPH`S sind keine Pflegehelfer und Pflegehelfer keine KPH`S. Eigendlich sollte die Betroffene Berufsgruppe klagen wenn sie den Pflegehelfern gleichgestellt werden .
In Berlin werden viele KPH`s aus diesem Grund entlassen und Pflegehelfer eingestellt , weil diese Billiger sind .
Soll dies das Ziel sein?
Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Köppe
Reinhard.de@t-online.de