Transport/Begleitung eines Patienten

Pflegespezifische Themen; z.B. Delegation, Pflegedokumentation, Pflegefehler und Haftung, Berufsrecht der Pflegeberufe

Moderator: WernerSchell

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dk
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Transport/Begleitung eines Patienten

Beitrag von dk » 21.04.2004, 13:03

Hallo,
in unserem Haus (Klinik) ist die Frage aufgetreten, welche Qualifikationen zur Begleitung/zum hausinternen Transport von Patienten notwendig sind (z.B. Begleitung durch einen Studenten ohne Pflegeausbildung), welche Schutzvorschriften zu berücksichtigen sind und wer die Entscheidung über die Transportart im Einzelfall trifft (immer ärztliche Entscheidung oder auch Entscheidung durch Pflegekraft aufgrund der ärztlichen Diagnose?).
dk

Berti
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Begleitung eines Patienten bei Transport

Beitrag von Berti » 21.04.2004, 17:33

Hallo dk,
wie schon öfter in diesem (aktuellen und archivierten) Forum erörtert wurde, richtet sich der Personaleinsatz in der Krankenversorgung weitgehend nach dem Prinzip des jeweiligen "Können und Wissens". Beim nichtärztlichen Personal gibt es bekanntlich keinen Tätigkeitsschutz. Lesen Sie einmal die Delegationsgrundsätze im Rechtsalmanach dieser Homepage, Nr. 12. Dort ist beschrieben, wie die Delegation bestimmter Aufgaben erfolgen kann. Entsprechende Erwägungen müssen wohl auch bei der Begleitung eines Patienten gelten. D.h., ist eine nicht 3jährig ausgebildete Krankenpflegekraft für eine Patientenbegleitung geeignet, erscheint dies (mangels Patientengefährdung) vertretbar. Aber, es sind immer die Einzelumstände maßgeblich! So wird man auch die Entscheidung darüber, wer konkret den Patiententransport anordnet und in welcher Begleitung von den Einzelumständen abhängig machen müssen. Je größer die Patientengefährdung, umso eher ist der Arzt mit seiner Fachkunde verantwortlich!
Gruß Berti

Gast

Re: Transport/Begleitung eines Patienten

Beitrag von Gast » 23.04.2004, 11:50

Die Erwägungen für den Patiententransport sind, wie Berti schon ausführte, vom Einzelfall abhängig.
Welcher Patient ist mit welchen Problemen wohin und aus welchem Grund zu befördern?? Die Notwendigkeit, ggf. dem Patient beizustehen, bestimmt letztlich darüber, wer ihn zu begleiten hat. Es ist ein Unterschied, ob ich einen frisch Operierten transportiere oder einen lediglich gehbehinderten Patienten zum Röntgen bringe.
Anhand der Problemlage wird sich auch ergeben, wer die Anforderungen an die Begleitung festlegt (Arzt oder Pflegekrafte).

ML.

Gast

Transport/Begleitung eines Patienten

Beitrag von Gast » 24.04.2004, 11:30

.... wer die Entscheidung über die Transportart im Einzelfall trifft (immer ärztliche Entscheidung oder auch Entscheidung durch Pflegekraft aufgrund der ärztlichen Diagnose?). ...
Ich denke, dass die Entscheidung darüber, ob und ggf. wie ein Patient zu transportieren ist, unter Umständen therapeutisches Wissen und Können voraussetzt. Dann ist wohl der Arzt gefordert und zuständig.
Ansonsten hängt es von den Festlegungen der Führungskräfte ab, wer über die Krankentransporte entscheidet. Dann kann m.E. die Pflege regelhaft zuständig sein.

H.P.

Gast

Transport/Begleitung eines Patienten

Beitrag von Gast » 05.06.2004, 13:00

Hi !

Meine Meinung:
Der Transport eines Patienten und die zu beachtenden Schutzregeln müssen von den Umständen abhängig gemacht werden.
Wird jemand innerhalb des Hauses transport (z.B. zum Röntgen), außerhalb zu einem anderen Gebäude ? Oder handelt es sich gar um eine Beförderung innerhalb eines Ortes oder noch weiter usw. ?
Die begleitende Kraft muss um die Person, die Risiken, die Transportbedingungen usw. informiert sein - und vor allen Dingen geeignet sein, diese Aufgaben ohne Patientenschädigung zu beherrschen. Je größer die Risiken, um so höher die Anforderungen an die Begleitung - Anordnung und Qualifikation des Personals!

MfG
Doris

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