Krankenhauspflege - verbindlicher Personalschlüssel nötig

Pflegespezifische Themen; z.B. Delegation, Pflegedokumentation, Pflegefehler und Haftung, Berufsrecht der Pflegeberufe

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Personaluntergrenzen in Kliniken auf den Weg

Beitrag von WernerSchell » 06.04.2017, 07:02

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Deutsches Ärzteblatt vom 06.04.2017:
Pflege: Bundeskabinett bringt Personaluntergrenzen in Kliniken auf den Weg
Krankenhäuser müssen künftig ausreichend Pflegepersonal etwa auf Intensivstationen oder im Nachtdienst beschäftigen. Eine entsprechende Regelung verabschiedete das Bundeskabinett heute in Berlin ... https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/ ... uf-den-Weg
Pflegepersonal: Politik plant Untergrenzen > https://www.aerzteblatt.de/archiv/18695 ... tergrenzen
Krankenhäuser: Linke fordert mehr Pflegekräfte > https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/ ... enhaeusern
Personalvorgaben für Kliniken könnten Ärztemangel quantifizieren > https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/ ... tifizieren

+++
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk bemerkt zu der vorgesehenen Regelung:
Personaluntergrenzen bzw. Mindestpersonalregelungen für die Pflege sind nicht wirklich geeignet, den Pflegenotstand aufzulösen. Dringend erforderlich ist ein bundesweit geltendes Personalbemessungssystem für die Krankenhauspflege (und die Heimpflege), das angemessene Personalausstattungen gewährleistet, im Tages- und Nachtdienst. Die von der Bundesregierung gefundene Untergrenzenregelung ist keine wirkliche Lösung der unzureichenden Personalausstattungen. Man kann dies noch nicht einmal als Schritt in die richtige Richtung einstufen. Die pflegerischen Verrichtungen haben sich nach den anerkannten wissenschaftlichen Pflege-Standards auszurichten (§ 11 SGB XI). Und dies erfordert keine Mindestbesetzung, sondern eine auskömmliche Personalausstattung. - Werner Schell
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Personaluntergrenzen in Kliniken - Pflegenotstand bleibt

Beitrag von WernerSchell » 09.04.2017, 07:38

Am 09.04.2017 bei Facebook gepostet:
Klartext von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk: Personaluntergrenzen, Mindestpersonalregelungen bzw. projektgebundene Pflegestellenprogramme für die Pflege sind nicht wirklich geeignet, den Pflegenotstand aufzulösen. Dringend erforderlich ist ein bundesweit geltendes Personalbemessungssystem für die Krankenhauspflege (und die Heimpflege), das angemessene Personalausstattungen gewährleistet, im Tages- und Nachtdienst. …
viewtopic.php?f=4&t=22074
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Notfall Notaufnahme - TV-Tipp für den 05.04.2017

Beitrag von WernerSchell » 18.04.2017, 08:31

Am 18.04.2017 bei Facebook gepostet:
Pro Pflege … mit Klartext! --> Notleidendes Pflegesystem = zielgerichtet verbessern. Es ist alles gesagt.
Alle Akteure müssen zusammen wirken. Leider ist viel Zeit für geeignete Maßnahmen vertrödelt worden.
>>> viewtopic.php?f=4&t=22085
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Pflegenotstand bleibt uns erhalten

Beitrag von WernerSchell » 29.04.2017, 07:16

Bundestag lehnt Anträge der Linken für mehr Pflegekräfte in Kliniken ab
Die Personalprobleme in der Krankenhauspflege sorgen weiter für Streit zwischen Regierung und Opposition. Nach Ansicht von Linken und Grünen muss wesentlich mehr getan werden, um die Pflegekräfte in den Kliniken wirksam zu entlasten. Redner von Union und SPD räumten am Freitag in einer Debatte über zwei Anträge der Linksfraktion zwar ein, dass mehr Pflegepersonal benötigt werde. Sie wiesen zugleich aber darauf hin, dass mit dem Ende 2015 verabschiedeten Krankenhausstrukturgesetz (18/6586 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/065/1806586.pdf ) und anderen Reformen bereits eine wesentliche Verbesserung erreicht worden sei.
... (weitere Informationen) ... https://www.bundestag.de/dokumente/text ... ser/501826
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Personaluntergrenzen: Auf die Ausgestaltung kommt es an!

Beitrag von WernerSchell » 18.05.2017, 11:23

Personaluntergrenzen: Auf die Ausgestaltung kommt es an!

Nachdem die Pflegepersonalbemessung in deutschen Krankenhäusern seit zwanzig Jahren heruntergefahren wurde und jetzt gravierende Versorgungsmängel auftreten, zieht die Bundesregierung endlich die Reißleine. In einem Änderungsantrag zum ‚Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Krankheiten‘ werden Pflegepersonaluntergrenzen in pflegesensitiven Krankenhausbereichen auf den Weg gebracht.

Nach der gestrigen Expertenanhörung im Gesundheitsausschuss weist der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) auf zentrale Sachverhalte hin, die konkret geregelt werden müssen, damit das erklärte Ziel des Gesetzes – bessere Pflege und wirksame Entlastung des Pflegepersonals – überhaupt erreicht werden können. „Der Einstieg in eine verbindliche Pflegepersonalbemessung für die Krankenhäuser ist damit gegeben und nach unserer Einschätzung unumkehrbar, auch wenn viele Kritiker das nicht wahrhaben wollen“, erklärt DBfK-Sprecherin Johanna Knüppel. „Anders ist der Abwärtstrend von Krankenhauspflege seit Einführung der DRG`s auch nicht mehr zu stoppen. Die Klinikleitungen haben viel zu lange falsche Prioritäten gesetzt und das Wohl ihrer Patienten, aber auch ihrer Beschäftigten sträflich missachtet. Jetzt muss ein Umdenken einsetzen – selbst da, wo bisher noch die Einsicht fehlt! Und um Schlupflöcher und Fehlanreize zu verhindern – schon jetzt sind Einrichtungen auf der phantasievollen Suche danach, wie die zu erwartenden Regelungen umgangen werden können – sind die Vorgaben so konkret wie nur möglich zu formulieren und jeweils zeitnahe Überprüfungen und Nachweispflichten vorzusehen. Der Aufwand dafür ist den Krankenhäusern durchaus zuzumuten“, so die DBfK-Expertin.

Nach den unbefriedigenden Erfahrungen mit bisherigen Pflegestellenförderprogrammen fordert der DBfK für die Ausgestaltung der Pflegepersonaluntergrenzen:

Die professionell Pflegenden müssen als die eigentlichen Experten konsequent einbezogen werden, auch in Entscheidungen.

Die Beschränkung auf „pflegesensitive Bereiche“ darf nur als erster Schritt gelten, dem eine Ausdehnung auf alle Pflegebereiche eines Krankenhauses folgen muss. Wo Kranke versorgt werden müssen, sind Bereiche immer „pflegesensitiv“. Den Krankenhäusern die Verantwortung für die Personaleinsatzgestaltung uneingeschränkt zu überlassen, hat zu den heutigen Problemen geführt, hier ist eine Änderung zwingend erforderlich.
Personaluntergrenzen sind das absolute Minimum und dürfen nicht zur Norm werden. Wer eine gute Pflege will, muss in der Pflegepersonalbemessung oberhalb der Untergrenzen agieren.
Es sind in Deutschland bisher keine echten Qualitätsindikatoren etabliert, die gute oder schlechte Pflege abbilden. Das ist zu entwickeln und in die Qualitätsberichterstattung der Krankenhäuser einzufügen. So wird eine Datenbasis aufgebaut, die für Pflegepersonalbemessung herangezogen werden kann.
Mögliche Fehlanreize müssen von vornherein mitbedacht und konsequent ausgeschaltet werden.
Es ist sicherzustellen, dass die Einhaltung der Personaluntergrenzen in definierten Bereichen nicht durch „Ausbluten“ anderer Bereiche erkauft wird. Sonst wäre das Ziel des Gesetzes verfehlt und die Gefährdung der Patienten keineswegs gebessert.
Es sind klare Vorgaben zu treffen über die Qualifikation des vorzuhaltenden Pflegepersonals, nämlich dreijährig ausgebildete Pflegefachpersonen. Sonst steht zu befürchten, dass die Fachkraftquote der Krankenhauspflege aus Kostengründen erheblich abgesenkt wird.
Nachweise über die gesetzeskonforme Verwendung der Geldmittel und die Einhaltung der Besetzungsvorgaben sind in überschaubaren Zeitintervallen zu gestalten. Durchschnittswerte über lange Zeiträume lösen die Probleme nicht und führen zu keiner spürbaren Entlastung beim Pflegepersonal.
Die Zweckbindung der zusätzlichen Geldmittel muss an strikte Nachweisverpflichtungen geknüpft werden, die wirksame Kontrollen ermöglichen. Bisher sind noch bei allen früheren Pflegestellenförderprogrammen erhebliche Geldsummen von der Pflege abgezweigt und in andere Bereiche verschoben worden.
Zu einer qualifizierten Personalplanung gehören konsequente Berücksichtigung von Fehlzeiten und Arbeitsspitzen, Einführung rechtskonformer Ausfallkonzepte und Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes. Das muss auch in den Krankenhäusern wieder gelten! Kurzfristiger Personalausfall ist ein normales Unternehmerrisiko und darf nicht als Ausnahmetatbestand mit der Folge des Aushebelns der Untergrenzen anerkannt werden.
Nach den Erfahrungen mit den Personalvorgaben des GBA für die Neonatologie sind diesmal die Übergangsregelungen kurz zu halten und straff umzusetzen. Sonst besteht erneut die Gefahr, dass Krankenhäuser die Verpflichtungen aussitzen in der Erwartung, sie im Ernstfall doch noch umgehen zu können.
Verstöße gegen die Pflegepersonaluntergrenzen sind zeitnah und empfindlich zu sanktionieren, ein „Durchmogeln“ ist inakzeptabel und darf nicht hingenommen werden.
Das Argument der Krankenhäuser, es gäbe keine qualifizierten BewerberInnen auf dem Arbeitsmarkt, kann nur vorläufig und sehr eingeschränkt gelten. Die Krankenhäuser haben durch ihre Personalpolitik der vergangenen Jahre maßgeblich dazu beigetragen, dass Pflegefachpersonen nach Ende der Ausbildung nicht in den Beruf einmünden, berufs- und belastungsbedingt erkranken oder in die Teilzeit bzw. aus dem Beruf flüchten. Die Kliniken werden sich anstrengen müssen, um als Arbeitgeber Vertrauen, Loyalität und Glaubwürdigkeit wieder zu gewinnen. Fachkräftepotenzial liegt in der Aufstockung bei Teilzeitkräften, dem Einstieg von PflegeschülerInnen im ausbildenden Unternehmen nach Abschluss der Ausbildung sowie der Werbung um Berufsaussteiger.

Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK)
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin
Tel.: 030-2191570
Fax: 030-21915777
dbfk@dbfk.de
http://www.dbfk.de

Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) ist die berufliche Interessenvertretung der Gesundheits- und Krankenpflege, der Altenpflege und der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege. Der DBfK ist deutsches Mitglied im International Council of Nurses (ICN) und Gründungsmitglied des Deutschen Pflegerates (DPR). Mehr Informationen über den Verband und seine internationalen und nationalen Netzwerke finden Sie auf der Homepage http://www.dbfk.de. Für Interviewwünsche oder weitere Informationen wenden Sie sich bitte per E-Mail an presse@dbfk.de oder rufen Sie uns unter 030-219157-0 an.

Quelle: Pressemitteilung vom 18.05.2017
Johanna Knüppel | Referentin | Redaktion DBfK Aktuell | Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe - Bundesverband e.V.
http://www.dbfk.de | Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin | Fon 030-219157-0 | Fax 030-219157-77 | Umsatzsteuer Id.Nr. DE 114235140
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Pflege - Mehr Personal = bessere Pflege

Beitrag von WernerSchell » 18.05.2017, 14:31

Bertelsmann Stiftung (Hrsg.)

SPOTLIGHT Gesundheit
Pflegepersonal im Krankenhaus
Mehr Pflegepersonal erhöht die Versorgungsqualität –
Konkrete Vorgaben zum Stellenplan sind erforderlich


Wichtige gesetzliche Änderungen zur Pflegepersonalausstattung an Kliniken sind auf den Weg gebracht worden.
Unser aktuelles SPOTLIGHT Gesundheit zeigt: Sie enthalten viele gute Ansätze, aber auch noch einige Fallstricke
für eine erfolgreiche Implementierung.

Quelle und weitere Informationen:
https://www.bertelsmann-stiftung.de/de/ ... ankenhaus/

+++
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat am 18.05.2017 zum Thema bei Facebook gepostet:
Der Deutsche Bundestag diskutierte über Personaluntergrenzen in Krankenhäusern:
> viewtopic.php?f=4&t=22074&p=98014#p98014 - Pro Pflege …hält an seiner Auffassung fest,
dass Personaluntergrenzen, Mindestpersonalregelungen bzw. projektgebundene Pflegestellenprogramme
für die Pflege nicht wirklich geeignet sind, den Pflegenotstand aufzulösen. Die Pflege braucht keine
Mindestbesetzung, sondern eine auskömmliche Personalausstattung!
> viewtopic.php?f=4&t=22074
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Experten für mehr Pflegepersonal

Beitrag von WernerSchell » 19.05.2017, 08:08

Deutsches Ärzteblatt:

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Experten diskutieren über Personaluntergrenzen im Krankenhaus
In einer Anhörung vor dem Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags haben die Krankenkassen gestern über die
konkrete Ausgestaltung von Pflegepersonal­untergrenzen im Krankenhaus diskutiert. Union und SPD wollen ... 
https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/ ... rankenhaus

Pflegekräfte im Krankenhaus: Regierung schreibt Untergrenzen vor https://www.aerzteblatt.de/archiv/18805 ... renzen-vor
Krankenbett auf der Straße: Aktionstag für mehr Pflegepersonal https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/ ... gepersonal
Personalvorgaben in der Pflege: Kassen und Krankenhäuser streiten https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/ ... der-Pflege
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Erkrankungsgeschehen bei Pflegeberufen besorgniserregend

Beitrag von WernerSchell » 06.07.2017, 06:01

Am 05.07.2017 bei Facebook gepostet:
Erkrankungsgeschehen bei Pflegeberufen besorgniserregend - Gesundheitsförderung wichtig für Erhalt der Arbeitskraft. - Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk macht seit Jahren auf die Probleme in aller Deutlichkeit aufmerksam und fordert Verbesserungen der Pflege-Rahmenbedingungen. Der BKK Gesundheitsatlas 2017 analysiert aktuell die Gesundheitsberufe.
>>> viewtopic.php?f=5&t=22199
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Mehr pflegende Hände ans Krankenbett

Beitrag von WernerSchell » 10.07.2017, 06:30

Mehr pflegende Hände ans Krankenbett

(Quelle: GKV) Insgesamt 600 Krankenhäuser haben im ersten Projektjahr vom Pflegestellen-Förderprogramm profitiert und wollen 1.600 zusätzliche Pflegestellen aufbauen. Finanziert werden diese zusätzlich Pflegenden in den Krankenhäusern durch Gelder der gesetzlichen Krankenkassen. Die Krankenkassen stellten in den ersten zwölf Monaten des Programms 52 Millionen Euro zur Verfügung, wie der aktuelle Projektbericht des GKV-Spitzenverbandes an das Bundesgesundheitsministerium auflistet.

Quelle: Mitteilung vom 10.07.2017
Verband Kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Rheinland-Westfalen-Lippe
Beratgerstraße 36
44149 Dortmund
Tel.: 0231/ 579743
Fax: 0231/ 579754
E-Mail: info@vkm-rwl.de
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Pflegefachpersonen bald auf der Roten Liste

Beitrag von WernerSchell » 14.07.2017, 16:36

Am 14.07.2017 bei Facebook gepostet:
Pflegefachpersonen bald auf der Roten Liste
Versäumnisse der Vergangenheit rächen sich!
>>> viewtopic.php?f=3&t=22096&p=99009#p99009
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Erkrankungsgeschehen bei Pflegeberufen besorgniserregend

Beitrag von WernerSchell » 09.08.2017, 06:42

Am 09.08.2017 bei Facebook gepostet:
Das Erkrankungsgeschehen bei Pflegeberufen ist besorgniserregend - Pflegekräfte brauchen Gesundheits¬prävention. Insoweit informieren aktuell der BKK Gesundheitsatlas 2017 und das Deutsche Ärzteblatt. Vor allem braucht die Pflege dringend verbesserte Personalausstattungen (Stellenschlüssel). … Das würde Stressabbau gewährleisten und käme durch mehr Zuwendungsmöglichkeiten den Patienten und pflegebedürftigen Menschen zugute.
>>> viewtopic.php?f=3&t=22246
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Notaufnahme am Limit

Beitrag von WernerSchell » 20.04.2018, 07:01

GBA-Beschluss zur Notfallversorgung - 628 Kliniken soll Geld gestrichen werden. Damit sind aber die Probleme in den Notfallaufnahmen keineswegs gelöst. - Die Deutschen suchen 18x im Jahr eine Arztpraxis auf und sind damit "Weltmeister". Dennoch sind sie nicht gesünder als die Menschen in anderen Ländern mit erheblich weniger Arztbesuche. Daher kann und muss gefolgert werden, dass viele Arztkontakte, Notrufe und Inanspruchnahmen von Notfallambulanzen in Krankenhäusern überflüssig sind. Diese Fakten gehören angesprochen, weil das ausufernde Gesundheitssystem in der Zukunft nicht mehr finanzierbar sein wird. >>> viewtopic.php?f=4&t=20917 bzw. viewtopic.php?f=7&t=22064
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Stationäre Notfallversorgung

Beitrag von WernerSchell » 20.04.2018, 08:24

Marburger Bund – Bundesverband
Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V.
Pressemitteilung vom 20. April 2018


Stationäre Notfallversorgung
„Ärzte schlagen niemandem die Tür vor der Nase zu“
Stufenkonzept des G-BA ohne verlässliche Folgenabschätzung


„Der Gemeinsame Bundesausschuss hat einen Beschluss gefasst, der in etlichen Kliniken Besorgnisse auslösen wird. Dem von gesundheitsökonomischen Auguren und Krankenkassen geforderten Kahlschlag kann aber wirksam entgegengewirkt werden, wenn die Länder ihrer Verantwortung für eine Basisnotfallversorgung in strukturschwachen Gebieten gerecht werden“, kommentierte Rudolf Henke, 1. Vorsitzender des Marburger Bundes, den heutigen Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zu einem gestuften System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern.

Der Gemeinsame Bundesausschuss hatte den Auftrag, bereits zum 31. Dezember 2016 ein Stufenkonzept für die stationäre Notfallversorgung zu erarbeiten. Der Gesetzgeber entschied sich für eine Fristverlängerung bis zum 31. Dezember 2017, damit der G-BA vor Beschlussfassung eine Folgenabschätzung vornehmen und deren Ergebnisse berücksichtigen kann. „Bei dem vorliegenden Ergebnis stellt sich schon die Frage, auf welcher Grundlage der G-BA die Folgewirkungen seiner Mindestvorgaben für die flächendeckende Notfallversorgung beurteilt hat. Das Beschlussverfahren und das Ergebnis der Wirkungsprognose sind bis zum Schluss für Außenstehende intransparent geblieben. Es ist jedenfalls ein Versäumnis, derart weitreichende Entscheidungen zu treffen, ohne den Beteiligten eine verlässliche Folgenabschätzung zur Verfügung zu stellen“, kritisierte Henke.

„Ein Kernproblem des Beschlusses ist, dass Kapazitäten der stationären Notfallversorgung in Frage gestellt werden, ohne dass an anderer Stelle ausreichend Möglichkeiten bestehen, diese Lücken zu schließen. Wir haben in vielen Krankenhäusern erhebliche Personalnöte und im ambulanten Bereich noch längst nicht die notwendigen vernetzten Strukturen, um zusätzliche Patienten auffangen zu können, die anderswo nicht mehr notfallmedizinisch behandelt werden sollen. Ein entsprechender Aufgabenzuwachs von rund fünf Prozent in der stationären Notfallversorgung erfordert dann auch eine verlässliche Refinanzierung“, betonte Henke.

Der G-BA lasse zudem unberücksichtigt, dass Patienten auch dann versorgt werden müssen, wenn sie in Krankenhäuser kommen, die zukünftig für ihre Notfallbehandlungen keine Zuschläge mehr erhalten. „Ärzte sind ja keine Türsteher, die nach Belieben darüber befinden können, wem sie Zutritt gewähren und wem nicht. Wir sind von Berufs wegen verpflichtet, jeden Patienten anzunehmen und schlagen niemandem die Tür vor der Nase zu“, sagte Henke.

In arbeitsrechtlicher wie praktischer Hinsicht hochproblematisch sei vor allem die vorgesehene Zeitvorgabe von 30 Minuten zur Aufnahme der Behandlung durch einen Facharzt. „Hier wäre eine offene Formulierung, die eine ärztliche Versorgung selbstverständlich unverzüglich aber stets in Abhängigkeit vom Schweregrad der Erkrankung und der vitalen Bedrohung des Patienten vorsieht, besser geeignet als starre zeitliche Vorgaben“, so der MB-Vorsitzende.
_________________________________________
Marburger Bund Bundesverband
Referat Verbandskommunikation
Hans-Jörg Freese (Pressesprecher)
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Notfallversorgung - Kliniken über GBA-Beschluss verärgert

Beitrag von WernerSchell » 23.04.2018, 06:18

Ärzte Zeitung vom 23.04.2018:
Notfallversorgung
Kliniken über GBA-Beschluss verärgert

Zuschläge soll künftig nur bekommen, wer Mindestanforderungen erfüllt. Viele Kliniken fallen da wohl durchs Raster. mehr » https://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=96 ... efpuryykqr
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Kammer sieht "Realitätsverlust" beim GBA

Beitrag von WernerSchell » 24.04.2018, 06:12

Ärzte Zeitung vom 24.04.2018:
Rheinland-Pfalz
Kammer sieht "Realitätsverlust" beim GBA

Die Neuregelungen für ein gestuftes System der stationären Notfallversorgung enthalten den Passus, falls nötig müsse spätestens 30 Minuten nach Einlieferung ein Facharzt am Klinikbett stehen: Unrealistisch, findet die LÄK Rheinland-Pfalz. mehr » https://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=96 ... efpuryykqr
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