Haftpflicht für Demente? ... wann die Versicherung zahlt
Verfasst: 18.07.2014, 07:13
Haftpflicht für Demente? / Verwirrte Menschen können leicht Schäden anrichten - wann die Versicherung zahlt
Baierbrunn (ots) - Wird ein Haftpflichtversicherter dement, bleibt sein Versicherungsschutz bestehen. Im Schadensfall ist entscheidend, ob er noch für sein Handeln verantwortlich war. Wird dies bejaht, haftet er und die Versicherung reguliert den Schaden. Ist er nicht mehr schuldfähig, haftet er nicht mehr, und die Versicherung muss nicht zahlen, berichtet das Apothekenmagazin "Senioren Ratgeber".
Trotzdem sollte die Haftpflicht nicht gekündigt werden, weil sie unberechtigte Ansprüche von Geschädigten abwehrt. Angehörige können im Regelfall nur belangt werden, wenn sie amtliche Betreuer sind.
Dieser Beitrag ist nur mit Quellenangabe zur Veröffentlichung frei.
Das Apothekenmagazin "Senioren Ratgeber" 7/2014 liegt in den meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung an Kunden abgegeben.
Quelle: Pressemitteilung vom 18.09.2014 Wort und Bild - Senioren Ratgeber
Pressekontakt: Ruth Pirhalla
Tel. 089 / 744 33 123
Fax 089 / 744 33 459
E-Mail: pirhalla@wortundbildverlag.de
http://www.wortundbildverlag.de
http://www.senioren-ratgeber.de
Baierbrunn (ots) - Wird ein Haftpflichtversicherter dement, bleibt sein Versicherungsschutz bestehen. Im Schadensfall ist entscheidend, ob er noch für sein Handeln verantwortlich war. Wird dies bejaht, haftet er und die Versicherung reguliert den Schaden. Ist er nicht mehr schuldfähig, haftet er nicht mehr, und die Versicherung muss nicht zahlen, berichtet das Apothekenmagazin "Senioren Ratgeber".
Trotzdem sollte die Haftpflicht nicht gekündigt werden, weil sie unberechtigte Ansprüche von Geschädigten abwehrt. Angehörige können im Regelfall nur belangt werden, wenn sie amtliche Betreuer sind.
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