Mindeststandards für Personalschlüssel in der Krankenpflege
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Mindeststandards für Personalschlüssel in der Krankenpflege
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Bundesrat fordert angemessene Personalschlüssel in der Pflege
Foto: Bundesrat - © panthermedia | gilles lougassi
Um die Sicherstellung von angemessenen Personalschlüsseln in der Pflege geht es dem Bundesrat in einer Entschließung vom 23. März 2018. Die im kommenden Jahr einzuführenden Untergrenzen müssten in sämtlichen Bereichen gelten, in denen Pflegepersonal tätig ist. Keinesfalls dürften die Vorgaben nur in den pflegeintensiven Bereichen Anwendung finden. Ansonsten drohe die Gefahr, dass Personal von Stationen ohne Personalschlüssel abgezogen wird. Wichtig sei außerdem, dass die Vereinbarung 24 Stunden gilt und eine bedarfsgerechte Versorgung sowie Pflege der Patientinnen und Patienten sicherstellt.
Keine Aushebelung durch Hilfskräfte
Darüber hinaus machen die Länder deutlich, dass der Personalschlüssel nur durch Fachpersonal und nicht etwa Auszubildende erfüllt werden darf. Um Personalknappheit und mögliche Versorgungsengpässe insbesondere im ländlichen Raum zu vermeiden, seien Bund, Länder und die Partner der Selbstverwaltung gemeinsam in der Verantwortung, umfassende Maßnahmen zur Fachkräftesicherung zu ergreifen. Nur so könnten Personaluntergrenzen umgesetzt und eingehalten werden.
Keine zusätzliche Belastung der Krankenhäuser
Damit die zusätzlichen Personalkosten die Krankenhäuser nicht über Gebühr belasten, soll nach Ansicht des Bundesrates die Gesetzliche Krankenversicherung für deren Finanzierung aufkommen. Außerdem plädiert er dafür, die Sachleistungen in der Pflege an die Personalentwicklung anzupassen. Ansonsten sei zu befürchten, dass die finanziellen Folgen der Personalverbesserung allein von den Pflegebedürftigen getragen werden.
Geltung auch im Kreißsaal
Die Entschließung enthält auch einen Passus zur stationären Hebammenbetreuung: Hier erwartet der Bundesrat ebenfalls die Festsetzung eines angemessenen Personalschlüssels.
Die Entschließung wird nun der Bundesregierung zugeleitet. Für die Befassung gibt es allerdings keine festen Fristen.
Zum Hintergrund
Das SGB V verpflichtet den Spitzenverband der Krankenkassen und die Deutsche Krankenhausgesellschaft, unter Beteiligung des Verbandes der Privaten Krankenversicherung zum 1. Januar 2019 Personaluntergrenzen für alle pflegeintensiven Bereiche einzuführen. Die Definition des pflegeintensiven Bereichs obliegt den Vertragsparteien. Sollte die Vereinbarung nicht zustande kommen, muss das Bundesgesundheitsministerium die Personalschlüssel per Verordnung zeitnah regeln.
Zugehörige Drucksachen > https://www.bundesrat.de/bv.html?id=0048-18
Quelle: Mitteilung vom 23.03.2018
Bundesrat | Presse und Kommunikation
11055 Berlin
Telefon: 030 18 9100-170 | E-Mail: newsletterredaktion@bundesrat.de
Verantwortlich: Camilla Linke
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Anmerkung:
Ärztliche Versorgung in den Pflegeeinrichtungen und Polypharmazie - Werner Schell
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Bundesrat fordert angemessene Personalschlüssel in der Pflege
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Um die Sicherstellung von angemessenen Personalschlüsseln in der Pflege geht es dem Bundesrat in einer Entschließung vom 23. März 2018. Die im kommenden Jahr einzuführenden Untergrenzen müssten in sämtlichen Bereichen gelten, in denen Pflegepersonal tätig ist. Keinesfalls dürften die Vorgaben nur in den pflegeintensiven Bereichen Anwendung finden. Ansonsten drohe die Gefahr, dass Personal von Stationen ohne Personalschlüssel abgezogen wird. Wichtig sei außerdem, dass die Vereinbarung 24 Stunden gilt und eine bedarfsgerechte Versorgung sowie Pflege der Patientinnen und Patienten sicherstellt.
Keine Aushebelung durch Hilfskräfte
Darüber hinaus machen die Länder deutlich, dass der Personalschlüssel nur durch Fachpersonal und nicht etwa Auszubildende erfüllt werden darf. Um Personalknappheit und mögliche Versorgungsengpässe insbesondere im ländlichen Raum zu vermeiden, seien Bund, Länder und die Partner der Selbstverwaltung gemeinsam in der Verantwortung, umfassende Maßnahmen zur Fachkräftesicherung zu ergreifen. Nur so könnten Personaluntergrenzen umgesetzt und eingehalten werden.
Keine zusätzliche Belastung der Krankenhäuser
Damit die zusätzlichen Personalkosten die Krankenhäuser nicht über Gebühr belasten, soll nach Ansicht des Bundesrates die Gesetzliche Krankenversicherung für deren Finanzierung aufkommen. Außerdem plädiert er dafür, die Sachleistungen in der Pflege an die Personalentwicklung anzupassen. Ansonsten sei zu befürchten, dass die finanziellen Folgen der Personalverbesserung allein von den Pflegebedürftigen getragen werden.
Geltung auch im Kreißsaal
Die Entschließung enthält auch einen Passus zur stationären Hebammenbetreuung: Hier erwartet der Bundesrat ebenfalls die Festsetzung eines angemessenen Personalschlüssels.
Die Entschließung wird nun der Bundesregierung zugeleitet. Für die Befassung gibt es allerdings keine festen Fristen.
Zum Hintergrund
Das SGB V verpflichtet den Spitzenverband der Krankenkassen und die Deutsche Krankenhausgesellschaft, unter Beteiligung des Verbandes der Privaten Krankenversicherung zum 1. Januar 2019 Personaluntergrenzen für alle pflegeintensiven Bereiche einzuführen. Die Definition des pflegeintensiven Bereichs obliegt den Vertragsparteien. Sollte die Vereinbarung nicht zustande kommen, muss das Bundesgesundheitsministerium die Personalschlüssel per Verordnung zeitnah regeln.
Zugehörige Drucksachen > https://www.bundesrat.de/bv.html?id=0048-18
Quelle: Mitteilung vom 23.03.2018
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Anmerkung:
Ärztliche Versorgung in den Pflegeeinrichtungen und Polypharmazie - Werner Schell
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Länder pochen auf Pflege-Personaluntergrenzen
Ärzte Zeitung vom 26.03.2018:
Überall im Krankenhaus
Länder pochen auf Pflege-Personaluntergrenzen
Der Bundesrat will verbindliche Vorgaben überall im Krankenhaus. Auch auf der Agenda der Länder: die Portalpraxis 2.0. mehr » https://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=96 ... efpuryykqr
Anmerkung der Moderation:
Man muss es wohl gebetsmühlenartig wiederholen: Wir brauchen keine Personaluntergrenzen, sondern vernünftige Personalbemessungssysteme mit angemessener Personalausstattung in allen Bereichen, Tag und Nacht! Die Untergrenzenforderung hat offensichtlich mit einer Kosteneinschränkung zu tun. Dass dabei die Patienten und pflegebedürftigen Menschen weiterhin unzureichende Zuwendung erfahren, ist wohl zweitrangig.
Richtig ist allein:
Überall im Krankenhaus
Länder pochen auf Pflege-Personaluntergrenzen
Der Bundesrat will verbindliche Vorgaben überall im Krankenhaus. Auch auf der Agenda der Länder: die Portalpraxis 2.0. mehr » https://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=96 ... efpuryykqr
Anmerkung der Moderation:
Man muss es wohl gebetsmühlenartig wiederholen: Wir brauchen keine Personaluntergrenzen, sondern vernünftige Personalbemessungssysteme mit angemessener Personalausstattung in allen Bereichen, Tag und Nacht! Die Untergrenzenforderung hat offensichtlich mit einer Kosteneinschränkung zu tun. Dass dabei die Patienten und pflegebedürftigen Menschen weiterhin unzureichende Zuwendung erfahren, ist wohl zweitrangig.
Richtig ist allein:
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Mal keine Obergrenzen - oder doch? Die Ambivalenz der Diskussion über Personaluntergrenzen für die Pflegekräfte in Krank
Siehe auch unter:
Mal keine Obergrenzen - oder doch? Die Ambivalenz der Diskussion über Personaluntergrenzen für die Pflegekräfte in Krankenhäusern
>>> https://aktuelle-sozialpolitik.blogspot ... .html#more
Mal keine Obergrenzen - oder doch? Die Ambivalenz der Diskussion über Personaluntergrenzen für die Pflegekräfte in Krankenhäusern
>>> https://aktuelle-sozialpolitik.blogspot ... .html#more
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Pflege - Fluch und Segen der Personal-Untergrenzen
Ärzte Zeitung vom 28.03.2018:
Pflege
Fluch und Segen der Personal-Untergrenzen
Verpflichtende Personalschlüssel für den Pflegedienst einzuführen finden selbst viele Klinikmanager richtig. Aber wie soll die richtige Zahl bemessen werden und vor allem, wo sollen die Pflegekräfte kurzfristig herkommen? mehr » https://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=96 ... efpuryykqr
Pflege
Fluch und Segen der Personal-Untergrenzen
Verpflichtende Personalschlüssel für den Pflegedienst einzuführen finden selbst viele Klinikmanager richtig. Aber wie soll die richtige Zahl bemessen werden und vor allem, wo sollen die Pflegekräfte kurzfristig herkommen? mehr » https://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=96 ... efpuryykqr
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Kolat macht sich für Personaluntergrenzen in allen Bereichen stark
P r e s s e m i t t e i l u n g vom 29.03.2018
Kolat macht sich für Personaluntergrenzen in allen Bereichen stark
Vergangenen Freitag forderte Berlins Senatorin für Gesundheit, Gleichstellung und Pflege, Dilek Kolat, im Bundesrat verbindliche Personaluntergrenzen in der Pflege für alle Bereiche. Eine deutliche Mehrheit des Bundesrats folgte dem Antrag von Kolat.
Bisher sind im Koalitionsvertrag Personaluntergrenzen für „pflegeintensive“ Bereiche in Krankenhäusern vorgesehen. Kolat sieht allerdings dringenden Handlungsbedarf, um dem Pflegenotstand entgegenzuwirken und fordert daher verbindliche Personaluntergrenzen für Pflegende in allen Bereichen. Der Bundesrat hat letzten Freitag mehrheitlich beschlossen, die Bundesregierung aufzufordern, verbindliche Personaluntergrenzen in allen Krankenhausbereichen einzuführen. In den letzten 15 Jahren sank die Anzahl von Pflegenden in deutschen Krankenhäusern um ca. 30 Prozent bei steigender Fluktuation von Patienten und Zunahme administrativer Tätigkeiten.
„Wir begrüßen das Engagement von Senatorin, Dilek Kolat, für die Pflegenden. Das ist das richtige Zeichen zur richtigen Zeit“, erklärte Franziska Rahmel, Geschäftsführerin des DBfK Nordost e.V. „Wir unterstützen Frau Kolat gerne mit unserem Fachwissen und sind immer zu Gesprächen bereit“, so Rahmel.
DBfK Nordost e.V. | Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe
Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin
Fon: 030 / 208 98 72 -60
Fax:030 / 208 98 72 -89
www.dbfk.de
Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) ist die berufliche Interessenvertretung der Gesundheits- und Krankenpflege, der Altenpflege und der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege.
Mehr Informationen über den Regionalverband DBfK-Nordost e.V. können Sie auf der Homepage http://www.dbfk.de/de/ueber-uns/region- ... /index.php nachlesen. Falls Sie Interviewwünsche haben oder mehr Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte per E-Mail an presse-nordost@dbfk.de oder rufen Sie uns unter 030 / 208 98 72 -60 an.
Nadine Lexa, MAS
Referentin für Öffentlichkeitsarbeit| Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe Nordost e.V.
Berlin / Brandenburg / Mecklenburg-Vorpommern
Gesundheits- und Krankenpflegerin | MAS Palliative Care
Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe | DBfK Nordost e.V.
Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin
Tel: 030 / 208 98 72 -60 (Mo-Do 9-16 Uhr | Fr 9-13 Uhr)
Fax: 030 / 208 98 72 -89
Mobil: 0176 70492943
E-Mail: lexa@dbfk.de oder nordost@dbfk.de
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Anmerkung:
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat es mehrfach erklärt: Untergrenzenregelungen sind der falsche Weg. Wir brauchen angemessene Stellenschlüssel für alle Bereiche, Tag und Nacht.
Kolat macht sich für Personaluntergrenzen in allen Bereichen stark
Vergangenen Freitag forderte Berlins Senatorin für Gesundheit, Gleichstellung und Pflege, Dilek Kolat, im Bundesrat verbindliche Personaluntergrenzen in der Pflege für alle Bereiche. Eine deutliche Mehrheit des Bundesrats folgte dem Antrag von Kolat.
Bisher sind im Koalitionsvertrag Personaluntergrenzen für „pflegeintensive“ Bereiche in Krankenhäusern vorgesehen. Kolat sieht allerdings dringenden Handlungsbedarf, um dem Pflegenotstand entgegenzuwirken und fordert daher verbindliche Personaluntergrenzen für Pflegende in allen Bereichen. Der Bundesrat hat letzten Freitag mehrheitlich beschlossen, die Bundesregierung aufzufordern, verbindliche Personaluntergrenzen in allen Krankenhausbereichen einzuführen. In den letzten 15 Jahren sank die Anzahl von Pflegenden in deutschen Krankenhäusern um ca. 30 Prozent bei steigender Fluktuation von Patienten und Zunahme administrativer Tätigkeiten.
„Wir begrüßen das Engagement von Senatorin, Dilek Kolat, für die Pflegenden. Das ist das richtige Zeichen zur richtigen Zeit“, erklärte Franziska Rahmel, Geschäftsführerin des DBfK Nordost e.V. „Wir unterstützen Frau Kolat gerne mit unserem Fachwissen und sind immer zu Gesprächen bereit“, so Rahmel.
DBfK Nordost e.V. | Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe
Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin
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Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) ist die berufliche Interessenvertretung der Gesundheits- und Krankenpflege, der Altenpflege und der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege.
Mehr Informationen über den Regionalverband DBfK-Nordost e.V. können Sie auf der Homepage http://www.dbfk.de/de/ueber-uns/region- ... /index.php nachlesen. Falls Sie Interviewwünsche haben oder mehr Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte per E-Mail an presse-nordost@dbfk.de oder rufen Sie uns unter 030 / 208 98 72 -60 an.
Nadine Lexa, MAS
Referentin für Öffentlichkeitsarbeit| Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe Nordost e.V.
Berlin / Brandenburg / Mecklenburg-Vorpommern
Gesundheits- und Krankenpflegerin | MAS Palliative Care
Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe | DBfK Nordost e.V.
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Tel: 030 / 208 98 72 -60 (Mo-Do 9-16 Uhr | Fr 9-13 Uhr)
Fax: 030 / 208 98 72 -89
Mobil: 0176 70492943
E-Mail: lexa@dbfk.de oder nordost@dbfk.de
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Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat es mehrfach erklärt: Untergrenzenregelungen sind der falsche Weg. Wir brauchen angemessene Stellenschlüssel für alle Bereiche, Tag und Nacht.
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Personalbemessung – auch im OP ein drängendes Thema
Personalbemessung – auch im OP ein drängendes Thema
Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) weist anlässlich der morgen in Berlin beginnenden ‚DBfK-Fortbildungstage für Pflegeberufe im Operationsdienst‘ auf die in vielen OP-Bereichen der Krankenhäuser herrschende Personalknappheit hin. „Personalmangel mit gravierenden Auswirkungen für Patienten und die Gesundheit der Beschäftigten – das ist nicht nur ein Thema auf den bettenführenden Stationen, sondern auch in Operationssälen und weiteren Funktionsbereichen der Kliniken. Es muss dringend angegangen werden“, fordert DBfK-Sprecherin Johanna Knüppel. „Die Tätigkeit im Operationssaal ist harte körperliche Arbeit, verbunden mit hoher Anspannung und Konzentration. Zeitdruck, enge Taktung der Wechsel und immer weiter steigende Leistungsanforderungen gehören seit Jahren zum Alltag in der OP-Pflege. Gerade der OP-Bereich ist in den Kliniken maximal durchökonomisiert und soll viel Geld erwirtschaften. Leider wird die Personalbemessung diesem Anspruch und den umfangreichen OP-Plänen häufig keineswegs angepasst. Viele Überstunden, hoher Arbeitsanfall während der Bereitschaftsdienstzeiten und unzuverlässige Dienstpläne führen zu dauerhafter Überlastung, hohen Krankenständen und Motivationsverlusten bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Kommen dann noch Organisationsmängel und Defizite in der Unternehmenskultur hinzu, verliert der Arbeitsplatz OP enorm an Anziehungskraft – gerade bei dem dringend benötigten beruflichen Nachwuchs. Kein Krankenhaus kann sich das dauerhaft leisten.“
Der DBfK fordert deshalb von Krankenhausleitungen:
• Sorgen Sie für eine quantitativ wie qualitativ gute Personalbemessung in den Funktionsbereichen, insbesondere in OP und Anästhesie.
• Stellen Sie Organisationsmängel ab, die zu unnötigen Wartezeiten, schlecht organisierten Abläufen, mangelhaften Absprachen, vorauszusehenden Verzögerungen und Reibungsverlusten führen. Dies ist häufig eine Frage von Disziplin aller Beteiligten, die auch konsequent eingefordert werden darf und muss.
• Gewährleisten Sie sichere Schnittstellen und Übergänge der Versorgung, innerhalb der Klinik wie auch von und nach extern. Gerade an solchen Stellen sind das Patientenrisiko und das Risiko eines Versorgungsbruches und kommunikativer Missverständnisse besonders groß.
• Schaffen und fördern Sie eine gute und wertschätzend gelebte Unternehmenskultur in allen Bereichen des Krankenhauses. Das beinhaltet den respektvollen Umgang aller Beschäftigten und Berufsgruppen untereinander, Zusammenarbeit auf Augenhöhe sowie eine sinnvolle und sichere interne Kommunikation.
• Gehen Sie aktiv auf Pflegeschülerinnen und –schüler zu, laden sie zu praktischen Ausbildungseinsätzen in einem Funktionsbereich ein und sichern Sie damit Ihren beruflichen Nachwuchs für diese so wichtigen Arbeitsfelder.
Wie groß inzwischen die Unzufriedenheit mit dem Arbeitsplatz OP bei vielen Beschäftigten ist, hat das kürzlich veröffentlichte OP-Barometer 2017 ergeben. Im Vergleich zur vorherigen Befragung (2015) zeigt sich, dass die Probleme zunehmen und die Fluktuation ansteigt. Aus den Antworten geht allerdings auch hervor: Es gibt durchaus Krankenhäuser, die in Bezug auf Patienten- und Mitarbeiterorientierung sowie Organisation und Strukturen gute Ergebnisse zeigen und ihre Hausaufgaben gemacht haben. Der zunehmende Fachkräftemangel wird auch hier mittelfristig die Spreu vom Weizen trennen und schlecht aufgestellte Kliniken in Schwierigkeiten bringen.
Am morgigen Donnerstag, 19. April, beginnen im CityCube Berlin wieder die traditionellen DBfK-Fortbildungstage für Pflegeberufe im Operationsdienst. Ebenso wie der parallel stattfindende Chirurgenkongress stehen sie unter dem zentralen Motto: Tradition – Innovation – Globalisierung. Vor diesem Hintergrund wird nichtärztlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in OP- und weiteren Funktionsbereichen der Krankenhäuser ein breites Spektrum an Themen und Workshops angeboten.
Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK)
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin
Tel.: 030-2191570
Fax: 030-21915777
dbfk@dbfk.de
www.dbfk.de
Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) ist die berufliche Interessenvertretung der Gesundheits- und Krankenpflege, der Altenpflege und der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege. Der DBfK ist deutsches Mitglied im International Council of Nurses (ICN) und Gründungsmitglied des Deutschen Pflegerates (DPR). Mehr Informationen über den Verband und seine internationalen und nationalen Netzwerke finden Sie auf der Homepage www.dbfk.de. Für Interviewwünsche oder weitere Informationen wenden Sie sich bitte per E-Mail an presse@dbfk.de oder rufen Sie uns unter 030-219157-0 an.
Quelle: Pressemitteilung vom 18.04.2018
Johanna Knüppel | Referentin | Redaktion DBfK Aktuell | Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe - Bundesverband e.V.
www.dbfk.de | Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin | Fon 030-219157-0 | Fax 030-219157-77 | Umsatzsteuer Id.Nr. DE 114235140
Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) weist anlässlich der morgen in Berlin beginnenden ‚DBfK-Fortbildungstage für Pflegeberufe im Operationsdienst‘ auf die in vielen OP-Bereichen der Krankenhäuser herrschende Personalknappheit hin. „Personalmangel mit gravierenden Auswirkungen für Patienten und die Gesundheit der Beschäftigten – das ist nicht nur ein Thema auf den bettenführenden Stationen, sondern auch in Operationssälen und weiteren Funktionsbereichen der Kliniken. Es muss dringend angegangen werden“, fordert DBfK-Sprecherin Johanna Knüppel. „Die Tätigkeit im Operationssaal ist harte körperliche Arbeit, verbunden mit hoher Anspannung und Konzentration. Zeitdruck, enge Taktung der Wechsel und immer weiter steigende Leistungsanforderungen gehören seit Jahren zum Alltag in der OP-Pflege. Gerade der OP-Bereich ist in den Kliniken maximal durchökonomisiert und soll viel Geld erwirtschaften. Leider wird die Personalbemessung diesem Anspruch und den umfangreichen OP-Plänen häufig keineswegs angepasst. Viele Überstunden, hoher Arbeitsanfall während der Bereitschaftsdienstzeiten und unzuverlässige Dienstpläne führen zu dauerhafter Überlastung, hohen Krankenständen und Motivationsverlusten bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Kommen dann noch Organisationsmängel und Defizite in der Unternehmenskultur hinzu, verliert der Arbeitsplatz OP enorm an Anziehungskraft – gerade bei dem dringend benötigten beruflichen Nachwuchs. Kein Krankenhaus kann sich das dauerhaft leisten.“
Der DBfK fordert deshalb von Krankenhausleitungen:
• Sorgen Sie für eine quantitativ wie qualitativ gute Personalbemessung in den Funktionsbereichen, insbesondere in OP und Anästhesie.
• Stellen Sie Organisationsmängel ab, die zu unnötigen Wartezeiten, schlecht organisierten Abläufen, mangelhaften Absprachen, vorauszusehenden Verzögerungen und Reibungsverlusten führen. Dies ist häufig eine Frage von Disziplin aller Beteiligten, die auch konsequent eingefordert werden darf und muss.
• Gewährleisten Sie sichere Schnittstellen und Übergänge der Versorgung, innerhalb der Klinik wie auch von und nach extern. Gerade an solchen Stellen sind das Patientenrisiko und das Risiko eines Versorgungsbruches und kommunikativer Missverständnisse besonders groß.
• Schaffen und fördern Sie eine gute und wertschätzend gelebte Unternehmenskultur in allen Bereichen des Krankenhauses. Das beinhaltet den respektvollen Umgang aller Beschäftigten und Berufsgruppen untereinander, Zusammenarbeit auf Augenhöhe sowie eine sinnvolle und sichere interne Kommunikation.
• Gehen Sie aktiv auf Pflegeschülerinnen und –schüler zu, laden sie zu praktischen Ausbildungseinsätzen in einem Funktionsbereich ein und sichern Sie damit Ihren beruflichen Nachwuchs für diese so wichtigen Arbeitsfelder.
Wie groß inzwischen die Unzufriedenheit mit dem Arbeitsplatz OP bei vielen Beschäftigten ist, hat das kürzlich veröffentlichte OP-Barometer 2017 ergeben. Im Vergleich zur vorherigen Befragung (2015) zeigt sich, dass die Probleme zunehmen und die Fluktuation ansteigt. Aus den Antworten geht allerdings auch hervor: Es gibt durchaus Krankenhäuser, die in Bezug auf Patienten- und Mitarbeiterorientierung sowie Organisation und Strukturen gute Ergebnisse zeigen und ihre Hausaufgaben gemacht haben. Der zunehmende Fachkräftemangel wird auch hier mittelfristig die Spreu vom Weizen trennen und schlecht aufgestellte Kliniken in Schwierigkeiten bringen.
Am morgigen Donnerstag, 19. April, beginnen im CityCube Berlin wieder die traditionellen DBfK-Fortbildungstage für Pflegeberufe im Operationsdienst. Ebenso wie der parallel stattfindende Chirurgenkongress stehen sie unter dem zentralen Motto: Tradition – Innovation – Globalisierung. Vor diesem Hintergrund wird nichtärztlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in OP- und weiteren Funktionsbereichen der Krankenhäuser ein breites Spektrum an Themen und Workshops angeboten.
Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK)
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Quelle: Pressemitteilung vom 18.04.2018
Johanna Knüppel | Referentin | Redaktion DBfK Aktuell | Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe - Bundesverband e.V.
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Pflegepersonalbemessung zur Chefsache machen!
Pflegepersonalbemessung zur Chefsache machen!
Krankenhausträger und Krankenkassen hätten sich bereits bis spätestens 30. Juni über die Ausgestaltung der Pflegepersonaluntergrenzen einigen sollen. Diese Frist wurde gerissen, es gibt auch fast vier Wochen nach ihrem Ablauf kein Verhandlungsergebnis. Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) begrüßt diese Entwicklung angesichts der zuletzt diskutierten möglichen Regelung ausdrücklich und fordert nun den Bundesgesundheitsminister auf, das Thema zur Chefsache zu machen. „Jens Spahn kann jetzt beweisen, dass seine Versprechen ernst genommen werden dürfen und die Arbeitssituation der Pflegenden in den Kliniken entscheidend besser wird. In alle weiteren Entscheidungen bei diesem Thema sollte er, anders als bisher, endlich die Pflegeberufsverbände als gleichberechtigte Entscheider mit ins Boot holen. Der jetzt gescheiterte Auftrag war von Anfang an falsch und hätte spätestens nach Ende der Koalitionsverhandlungen zurückgezogen werden müssen.“, sagt DBfK-Sprecherin Johanna Knüppel und begründet dies wie folgt:
Ausgerechnet die Selbstverwalter Pflegepersonaluntergrenzen erarbeiten zu lassen, ließ nichts Gutes erwarten. Gerade die Krankenhäuser haben seit Jahren bewiesen, dass sie trotz ihrer Verantwortung für eine gute Versorgung kein Interesse daran haben, sich in Fragen der Bemessung des Pflegepersonals und der Mittelverwendung Vorgaben setzen zu lassen.
Die Personalbemessung nur an Untergrenzen festzumachen unterhöhlt das Recht von Patienten auf angemessene Versorgung und Sicherheit.
Vorgaben zur Personalbemessung auf nur wenige (pflegesensitive) Bereiche zu begrenzen hätte zu keinem Personalzuwachs geführt, sondern zu Verschiebungen von Personal innerhalb der Kliniken. Von der Regelung ausgeklammerte Bereiche hätten noch schlechter dagestanden als heute. Im Übrigen gibt es in Krankenhäusern keine bettenführenden Bereiche, die nicht pflegesensitiv sind.
Die Personalbemessung an einer in hohem Maße unzuverlässigen und dafür nicht geeigneten Datenbasis auszurichten wäre fatal und durch nichts zu rechtfertigen.
Im Koalitionsvertrag wurde angekündigt: „Den Auftrag an Kassen und Krankenhäuser, Personaluntergrenzen für pflegeintensive Bereiche festzulegen, werden wir dergestalt erweitern, dass in Krankenhäusern derartige Untergrenzen nicht nur für pflegeintensive Bereiche, sondern für alle bettenführenden Abteilungen eingeführt werden.“ Das Bundesministerium für Gesundheit hat ein „Gesetz zur Stärkung des Pflegepersonals“ auf den Weg gebracht und verspricht ausdrücklich „spürbare Verbesserungen im Alltag der Pflegekräfte durch eine bessere Personalausstattung und bessere Arbeitsbedingungen“. Die Finanzierung der Pflegepersonalkosten der Krankenhäuser soll auf eine neue Art der Vergütung umgestellt werden. Es fehlt allerdings noch ein Personalbemessungsverfahren, das für eine grundlegende und nachhaltige Verbesserung der Situation unverzichtbar ist. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat jetzt Gelegenheit und die Verpflichtung, die Glaubwürdigkeit seiner Versprechen unter Beweis zu stellen. Die beruflich Pflegenden in deutschen Krankenhäusern und vor allem die Patienten erwarten dies auch - zu Recht.
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Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) ist die berufliche Interessenvertretung der Gesundheits- und Krankenpflege, der Altenpflege und der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege. Der DBfK ist deutsches Mitglied im International Council of Nurses (ICN) und Gründungsmitglied des Deutschen Pflegerates (DPR). Mehr Informationen über den Verband und seine internationalen und nationalen Netzwerke finden Sie auf der Homepage www.dbfk.de. Für Interviewwünsche oder weitere Informationen wenden Sie sich bitte per E-Mail an presse@dbfk.de oder rufen Sie uns unter 030-219157-0 an.
Quelle: Pressemitteilung vom 26.07.2018
Johanna Knüppel | Referentin | Redaktion DBfK Aktuell | Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe - Bundesverband e.V.
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Spahn legt Personalgrenzen für Kliniken per Verordnung fest
Ärzte Zeitung vom 24.08.2018:
Pflege-Untergrenzen
Spahn legt Personalgrenzen für Kliniken per Verordnung fest
Nach gescheiterten Verhandlungen zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen wird jetzt die Bundesregierung aktiv bei den Personaluntergrenzen. Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) leitete am Donnerstag ein entsprechendes Verordnungsverfahren ein. mehr » https://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=96 ... efpuryykqr
Anmerkung der Moderation:
Wir brauchen im Pflegesystem keine Personaluntergrenzen oder Mindestbesetzungen, sondern angemessene Personalausstattungen, die eine den medizinisch-pflegerischen Standards entsprechende Versorgung der Patienten und pflegebedürftigen Menschen zu jeder Zeit (Tag und Nacht usw.) und in allen Pflegebereichen gewährleisten. Es ist daher geboten, schnellstmöglich Personalausstattungen für verbindlich zu erklären, die umfänglich eine angemessene Pflege und damit gute Versorgung der hilfe- und pflegebedürftigen Menschen gewährleisten. Was jetzt abläuft, ist einfach nur "Flickschusterei". - Ich mache noch einmal auf die hiesige umfangreiche Stellungnahme zum Referentenentwurf für ein "Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetz (PpSG)" aufmerksam. Tenor: Die vorgesehenen Regelungen reichen nicht, um den Pflegenotstand aufzulösen! > http://www.wernerschell.de/aktuelles.php
Pflege-Untergrenzen
Spahn legt Personalgrenzen für Kliniken per Verordnung fest
Nach gescheiterten Verhandlungen zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen wird jetzt die Bundesregierung aktiv bei den Personaluntergrenzen. Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) leitete am Donnerstag ein entsprechendes Verordnungsverfahren ein. mehr » https://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=96 ... efpuryykqr
Anmerkung der Moderation:
Wir brauchen im Pflegesystem keine Personaluntergrenzen oder Mindestbesetzungen, sondern angemessene Personalausstattungen, die eine den medizinisch-pflegerischen Standards entsprechende Versorgung der Patienten und pflegebedürftigen Menschen zu jeder Zeit (Tag und Nacht usw.) und in allen Pflegebereichen gewährleisten. Es ist daher geboten, schnellstmöglich Personalausstattungen für verbindlich zu erklären, die umfänglich eine angemessene Pflege und damit gute Versorgung der hilfe- und pflegebedürftigen Menschen gewährleisten. Was jetzt abläuft, ist einfach nur "Flickschusterei". - Ich mache noch einmal auf die hiesige umfangreiche Stellungnahme zum Referentenentwurf für ein "Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetz (PpSG)" aufmerksam. Tenor: Die vorgesehenen Regelungen reichen nicht, um den Pflegenotstand aufzulösen! > http://www.wernerschell.de/aktuelles.php
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Personalmindestvorgaben schaffen keine Pflegekräfte
DKG zur Ministerverordnung über Pflegepersonaluntergrenzen
Personalmindestvorgaben schaffen keine Pflegekräfte
Die in der Ministerverordnung zu den Pflegepersonaluntergrenzen vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) nunmehr festgesetzten Untergrenzen für den Pflegepersonaleinsatz in pflegesensitiven Abteilungen werden für viele Kliniken nicht zu erreichen sein. "Unrealistisch hoch angesetzt sind die Vorgaben für die Personalbesetzungen auf Intensivstationen. Die jetzt vom Ministerium festgelegten Untergrenzen liegen auf dem Niveau, das von Fachgesellschaften für eine qualitativ gute Versorgung gefordert wird. Das sind keine Mindestbesetzungsquoten. Auf den über 1.000 Intensivstationen in deutschen Krankenhäusern werden Patienten mit höchst unterschiedlichen Pflegebedarfen versorgt. Wenn nun für je zwei Patienten mindestens eine Pflegekraft als starre Norm vorgegeben wird, werden die Behandlungskapazitäten auf den Intensivstationen drastisch verknappt. Zahlreiche Kliniken mit Intensivstationen werden nicht mehr in der Lage sein, zusätzliche Patienten aufzunehmen, weil sie ansonsten die Personalvorgaben nicht mehr erfüllen", erklärte Dr. Gerald Gaß, Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG).
Auch die vom Ministerium vorgesehenen Ausnahmen sind viel zu kurz gefasst, um den vielfältigen Ursachen nicht quotenkonformer Besetzungen gerecht zu werden. Pflegekräfte können erkranken und auch über Epidemien und Großschadensereignisse hinaus gibt es nicht vorhersehbare Belastungen durch höheren Versorgungsbedarf. Zwei Patienten mehr durch einen Autounfall und das Krankenhaus müsste abweisen.
"Die Krankenhäuser haben sich dem Grundprinzip von Personaluntergrenzen und dem Ziel, Patientengefährdungen auszuschließen, zu keinem Zeitpunkt verweigert. Auch hat die Selbstverwaltung nicht versagt. Personalquoten können und dürfen aber auch nicht dazu führen, dass wichtige Behandlungsangebote den Patienten nicht mehr zur Verfügung stehen", so Gaß.
Bei dem Versuch der Selbstverwaltungspartner, Untergrenzen aus den tatsächlichen Personalbesetzungen in den Kliniken über Stichproben zu erfassen, sind nicht ausreichend aussagekräftige Ergebnisse herausgekommen. Auf deren Grundlage kann nicht einfach angenommen werden, dass das Viertel der Kliniken mit geringerer Personalausstattung patientengefährdend sei. Das ist ein viel zu grober Maßstab. Deshalb hatte die DKG die Durchführung einer umfassenden Datenerhebung im Jahr 2019 vorgeschlagen und dazu auch die Bereitschaft der Krankenhäuser eingebracht. Darauf wollte die Politik nicht warten. Es wird sich zeigen, dass auf die Schnelle eingeführte Anhaltszahlen niemandem helfen. Grundsätzlich gilt ohnehin, Personalvorgaben schaffen keine Pflegekräfte, die es auf dem Arbeitsmarkt nicht gibt. "Die Politik weiß sehr genau, dass der Markt für Pflegkräfte in den meisten Regionen Deutschlands leergefegt ist. Der Vorwurf an die Krankenhäuser, wir würden bewusst nicht genügend Pflegkräfte beschäftigen ist angesichts dieser Umstände absurd", stellte der DKG-Präsident Gaß klar.
Dateien
• 2018-08-24_PM_DKG zur Ministerverordnung Pflegepersonaluntergrenzen. (docx, 61 KB) > https://www.dkgev.de/media/file/92661.2 ... enzen.docx
• 2018-08-24_PM_DKG zur Ministerverordnung Pflegepersonaluntergrenzen (pdf, 61 KB) > https://www.dkgev.de/media/file/92691.2 ... renzen.pdf
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) ist der Dachverband der Krankenhausträger in Deutschland. Sie vertritt die Interessen der 28 Mitglieder - 16 Landesverbände und 12 Spitzenverbände - in der Bundes- und EU-Politik und nimmt ihr gesetzlich übertragene Aufgaben wahr. Die 1.951 Krankenhäuser versorgen jährlich 19,5 Millionen stationäre Patienten und rund 20 Millionen ambulante Behandlungsfälle mit 1,2 Millionen Mitarbeitern. Bei 97 Milliarden Euro Jahresumsatz in deutschen Krankenhäusern handelt die DKG für einen maßgeblichen Wirtschaftsfaktor im Gesundheitswesen.
Quelle: Pressemitteilung vom 24.08.2018
Kontakt: Joachim Odenbach (Leitung)
Holger Mages
Dagmar Vohburger
Rike Stähler
Tel. (030) 3 98 01 - 1020 / - 1022 / - 1023 / - 1024
Sekretariat
Stephanie Gervers
Tel. (030) 3 98 01 -1021
Fax (030) 3 98 01 -3021
e-mail: pressestelle@dkgev.de
web: www.dkgev.de
Personalmindestvorgaben schaffen keine Pflegekräfte
Die in der Ministerverordnung zu den Pflegepersonaluntergrenzen vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) nunmehr festgesetzten Untergrenzen für den Pflegepersonaleinsatz in pflegesensitiven Abteilungen werden für viele Kliniken nicht zu erreichen sein. "Unrealistisch hoch angesetzt sind die Vorgaben für die Personalbesetzungen auf Intensivstationen. Die jetzt vom Ministerium festgelegten Untergrenzen liegen auf dem Niveau, das von Fachgesellschaften für eine qualitativ gute Versorgung gefordert wird. Das sind keine Mindestbesetzungsquoten. Auf den über 1.000 Intensivstationen in deutschen Krankenhäusern werden Patienten mit höchst unterschiedlichen Pflegebedarfen versorgt. Wenn nun für je zwei Patienten mindestens eine Pflegekraft als starre Norm vorgegeben wird, werden die Behandlungskapazitäten auf den Intensivstationen drastisch verknappt. Zahlreiche Kliniken mit Intensivstationen werden nicht mehr in der Lage sein, zusätzliche Patienten aufzunehmen, weil sie ansonsten die Personalvorgaben nicht mehr erfüllen", erklärte Dr. Gerald Gaß, Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG).
Auch die vom Ministerium vorgesehenen Ausnahmen sind viel zu kurz gefasst, um den vielfältigen Ursachen nicht quotenkonformer Besetzungen gerecht zu werden. Pflegekräfte können erkranken und auch über Epidemien und Großschadensereignisse hinaus gibt es nicht vorhersehbare Belastungen durch höheren Versorgungsbedarf. Zwei Patienten mehr durch einen Autounfall und das Krankenhaus müsste abweisen.
"Die Krankenhäuser haben sich dem Grundprinzip von Personaluntergrenzen und dem Ziel, Patientengefährdungen auszuschließen, zu keinem Zeitpunkt verweigert. Auch hat die Selbstverwaltung nicht versagt. Personalquoten können und dürfen aber auch nicht dazu führen, dass wichtige Behandlungsangebote den Patienten nicht mehr zur Verfügung stehen", so Gaß.
Bei dem Versuch der Selbstverwaltungspartner, Untergrenzen aus den tatsächlichen Personalbesetzungen in den Kliniken über Stichproben zu erfassen, sind nicht ausreichend aussagekräftige Ergebnisse herausgekommen. Auf deren Grundlage kann nicht einfach angenommen werden, dass das Viertel der Kliniken mit geringerer Personalausstattung patientengefährdend sei. Das ist ein viel zu grober Maßstab. Deshalb hatte die DKG die Durchführung einer umfassenden Datenerhebung im Jahr 2019 vorgeschlagen und dazu auch die Bereitschaft der Krankenhäuser eingebracht. Darauf wollte die Politik nicht warten. Es wird sich zeigen, dass auf die Schnelle eingeführte Anhaltszahlen niemandem helfen. Grundsätzlich gilt ohnehin, Personalvorgaben schaffen keine Pflegekräfte, die es auf dem Arbeitsmarkt nicht gibt. "Die Politik weiß sehr genau, dass der Markt für Pflegkräfte in den meisten Regionen Deutschlands leergefegt ist. Der Vorwurf an die Krankenhäuser, wir würden bewusst nicht genügend Pflegkräfte beschäftigen ist angesichts dieser Umstände absurd", stellte der DKG-Präsident Gaß klar.
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Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) ist der Dachverband der Krankenhausträger in Deutschland. Sie vertritt die Interessen der 28 Mitglieder - 16 Landesverbände und 12 Spitzenverbände - in der Bundes- und EU-Politik und nimmt ihr gesetzlich übertragene Aufgaben wahr. Die 1.951 Krankenhäuser versorgen jährlich 19,5 Millionen stationäre Patienten und rund 20 Millionen ambulante Behandlungsfälle mit 1,2 Millionen Mitarbeitern. Bei 97 Milliarden Euro Jahresumsatz in deutschen Krankenhäusern handelt die DKG für einen maßgeblichen Wirtschaftsfaktor im Gesundheitswesen.
Quelle: Pressemitteilung vom 24.08.2018
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Rund 8.000 neue Pflegevollkräfte in zwei Jahren
Rund 8.000 neue Pflegevollkräfte in zwei Jahren
(Quelle: DKG) In den Jahren 2016 und 2017 haben die deutschen Krankenhäuser nach Angaben des Statistischen Bundesamtes insgesamt rund 8.000 neue Pflegevollkräfte eingestellt. Damit bestätigt sich der seit Jahren vollzogene Zuwachs an Pflegekräften. "Alleine 2017 haben wir 3.400 neue Vollkräfte in der Pflege eingestellt. Und die Entwicklung ist auch nachhaltig, denn seit rund zehn Jahren nimmt die Zahl der Pflegekräfte zu", erklärte Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG).
Die Zahlen machen deutlich, dass die Krankenhäuser in dem Maße einstellen, wie der Arbeitsmarkt es möglich macht. "Die immer wieder vorgetragene Behauptung, Krankenhäuser würden aus Gründen der "Gewinnmaximierung" Stellen nicht besetzen, ist schlichtweg falsch und wird durch Wiederholung nicht besser. Die Kliniken stellen ein und würden gerne noch mehr einstellen. Aber der Arbeitsmarkt gibt das nicht her", betonte Baum.
In allen Bereichen des Personals findet ein Zuwachs statt. Im nichtärztlichen Personal, das auch andere pflegeunterstützende Tätigkeiten umfasst, beträgt der Zuwachs 3,6 Prozent. Alleine 2017 sind hier 26.000 neue Stellen geschaffen worden.
Quelle: Mitteilung vom 27.08.2018
Verband Kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Rheinland-Westfalen-Lippe
Beratgerstraße 36
44149 Dortmund
Tel.: 0231/ 579743
Fax: 0231/ 579754
E-Mail: info@vkm-rwl.de
(Quelle: DKG) In den Jahren 2016 und 2017 haben die deutschen Krankenhäuser nach Angaben des Statistischen Bundesamtes insgesamt rund 8.000 neue Pflegevollkräfte eingestellt. Damit bestätigt sich der seit Jahren vollzogene Zuwachs an Pflegekräften. "Alleine 2017 haben wir 3.400 neue Vollkräfte in der Pflege eingestellt. Und die Entwicklung ist auch nachhaltig, denn seit rund zehn Jahren nimmt die Zahl der Pflegekräfte zu", erklärte Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG).
Die Zahlen machen deutlich, dass die Krankenhäuser in dem Maße einstellen, wie der Arbeitsmarkt es möglich macht. "Die immer wieder vorgetragene Behauptung, Krankenhäuser würden aus Gründen der "Gewinnmaximierung" Stellen nicht besetzen, ist schlichtweg falsch und wird durch Wiederholung nicht besser. Die Kliniken stellen ein und würden gerne noch mehr einstellen. Aber der Arbeitsmarkt gibt das nicht her", betonte Baum.
In allen Bereichen des Personals findet ein Zuwachs statt. Im nichtärztlichen Personal, das auch andere pflegeunterstützende Tätigkeiten umfasst, beträgt der Zuwachs 3,6 Prozent. Alleine 2017 sind hier 26.000 neue Stellen geschaffen worden.
Quelle: Mitteilung vom 27.08.2018
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BMG wird Pflegepersonaluntergrenzen per Verordnung durchsetzen, verfehlt aber das Ziel
BMG wird Pflegepersonaluntergrenzen per Verordnung durchsetzen, verfehlt aber das Ziel
Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) bewertet den Referentenentwurf der Verordnung zur Festlegung von Pflegepersonaluntergrenzen in pflegesensitiven Krankenhausbereichen für das Jahr 2019 (Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung - PpUGV) inhaltlich äußerst kritisch. „Mit der Ersatzvornahme demonstriert das Ministerium zwar die Notwendigkeit einer Regelung nachdem die Selbstverwaltung versagt hat“, so Dr. Sabine Berninger, Vize-Präsidentin des DBfK am Wochenende, „aber die Hoffnung, dass die Regierung es besser machen würde als das, was die Selbstverwaltungspartner zuletzt diskutiert hatten, hat sich zerschlagen. Die Vorschläge der beteiligten Expert/innen aus den Berufsverbänden, den Gewerkschaften, den Patientenvertreten und der Sachverständigen zur Novellierung einer analytischen Personalbemessung auf der Grundlage der Pflegebedarfe wurden ignoriert.“
Die vorgesehene Verordnung wird aus Sicht des DBfK nicht dazu führen, dass die Patientensicherheit erhöht wird – im Gegenteil. Die Vorgaben sind wie die Qualität der zugrundeliegenden Daten unzureichend. Die Mindestbesetzung soll durch eine offensichtlich willkürlich gesetzte Fachkraftquote noch aufgeweicht werden. Es werden Pflegepersonaluntergrenzen nur für einige ausgewählte Bereiche festgelegt. Das steht im Widerspruch zum Koalitionsvertrag und wird zu einem Tourismus von Patientinnen und Patienten hin zu nicht-geregelten Bereiche,, bis hin zur vorzeitigen Verlegung von Intensivstationen, und von Pflegefachpersonen in die geregelten Bereiche führen. Insgesamt ist ein Abbau von Pflegepersonal zu erwarten, da die Versuchung groß sein wird, in den Krankenhäusern, die heute etwas bessere Personalzahlen aufweisen, Stellen zu reduzieren.
Die Verordnung soll zudem nur für ein Jahr gelten und sieht keinerlei Sanktionen bei Nicht-Beachtung vor. Es ist auch keinen Schutz vor einem Ausbluten der nicht-geregelten Bereiche vorgesehen. Diese Verordnung darf so nicht verabschiedet werden!
Der DBfK fordert eine Personalbemessung, die sich an den Versorgungsbedarfen der Patientinnen und Patienten orientiert. Die PPR (Pflegepersonal-Regelung), die heute nicht nur in den Kalkulations-Krankenhäusern verwendet wird, könnte in einer überarbeiteten Fassung kurzfristig dafür eingesetzt werden. Patientensicherheit und angemessene Arbeitsbedingungen müssen eine deutliche höhere Priorität erhalten als bisher. Die aktuellen Probleme mit der Versorgungsqualität und der Pflegepersonalmangel sind hausgemacht weil viel zu lange die Warnzeichen ignoriert wurden. Halbherzige und unzureichende Gegenmaßnahmen werden die Situation nicht verbessern!
Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK)
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin
Tel.: 030-2191570
Fax: 030-21915777
dbfk@dbfk.de
www.dbfk.de
Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) ist die berufliche Interessenvertretung der Gesundheits- und Krankenpflege, der Altenpflege und der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege. Der DBfK ist deutsches Mitglied im International Council of Nurses (ICN) und Gründungsmitglied des Deutschen Pflegerates (DPR). Mehr Informationen über den Verband und seine internationalen und nationalen Netzwerke finden Sie auf der Homepage www.dbfk.de. Für Interviewwünsche oder weitere Informationen wenden Sie sich bitte per E-Mail an presse@dbfk.de oder rufen Sie uns unter 030-219157-0 an.
Quelle: Pressemitteilung vom 27.08.2018
Susanne Adjei|Sozialmanagerin | Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe - Bundesverband e.V.
adjei@dbfk.de| www.dbfk.de | Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin | Fon 030-219157-11 | Fax 030-219157-77
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Pflegepersonaluntergrenzen: Mangelhaft!
PRESSEMELDUNG
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen:
Berlin (27. August 2018, Nr. 29/2018)
Pflegepersonaluntergrenzen: Mangelhaft!
Deutscher Pflegerat mit deutlicher Kritik am Verordnungsentwurf des Bundesgesundheitsministeriums
Das Bundesministerium für Gesundheit hat nach dem Scheitern der Verhandlungen der Selbstverwaltung einen Entwurf für eine Verordnung zu Pflegepersonaluntergrenzen im Krankenhausbereich vorgelegt. Damit erkennt das Ministerium an, dass für gute Pflege und Versorgung rechtliche Vorgaben zur Personalausstattung erforderlich sind. Denn Patientinnen und Patienten kommen in deutschen Krankenhäusern zu Schaden, weil die pflegerische Versorgung durch ungenügend vorhandenes Pflegepersonal nicht ausreicht.
„Was das Bundesgesundheitsministerium mit der nur für 2019 geltenden Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung vorgelegt hat, ist völlig unzureichend!“, kritisiert Franz Wagner, Präsident des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR), heute in Berlin. „Im Widerspruch zum Koalitionsvertrag sollen personelle Untergrenzen beim Pflegepersonal nur in einigen Krankenhausbereichen festgelegt werden und dann auch nur in den Krankenhäusern, wo die Not beim Pflegepersonal am größten ist. So verordnete Untergrenzen sorgen nicht für eine gute Patientenversorgung und entlasten auch nicht die stark beanspruchten Pflegenden, im Gegenteil, sie gefährden die Patientensicherheit.“
Wagner weiter: „Die im Verordnungsentwurf genannten Pflegepersonalschlüssel sind willkürlich gewählt und berücksichtigen nicht ausreichend den tatsächlich notwendigen Patientenbedarf. Sie werden die zu Versorgenden und die Pflegenden zu Nomaden machen.
Da die vorgelegten Personalschlüssel nur einzelne Stationen betreffen, werden Pflegende aus den nicht geregelten Bereichen abgezogen und Patientinnen und Patienten in nicht-geregelte Bereiche verlegt. So ist davon auszugehen, dass Patientinnen und Patienten zu früh von Intensivstationen auf Allgemeinstationen verlegt werden.
Zudem besteht die Gefahr, dass in den Krankenhäusern, die heute etwas besser ausgestattet sind als die im Verordnungsentwurf genannte Vorgabe, angesichts des ökonomischen Drucks und des Pflegepersonalmangels, Personalquoten abgesenkt werden. Argumente des Pflegemanagements für eine bessere Patientensicherheit und eine bessere Versorgungsqualität würden damit untergraben.
Die im Entwurf genannten Pflegepersonalschlüssel sehen zudem eine Fachkraftquote vor. Dies wird vom Deutschen Pflegerat an dieser Stelle grundsätzlich abgelehnt. Assistenzpersonal ist oft sinnvoll und nötig, aber nicht als Bestandteil einer Minimalausstattung mit Pflegepersonal, die Patientengefährdung verhindern soll. Die Verordnung ist zudem ein zahnloser Papiertiger. Sie bringt enormen bürokratischen Aufwand, sieht aber bei Nicht-Einhaltung keinerlei Sanktionen vor!
Aus Sicht des Deutschen Pflegerats sind Vorgaben für die Personalausstattung in allen Bereichen des Krankenhauses, die sich am Bedarf der Patienteninnen und Patienten orientieren, unerlässlich. Nur diese können eine fundierte Berechnungsgrundlage dafür geben, wo eine Personaluntergrenze zu setzen ist. Der Deutsche Pflegerat fordert die Wiedereinsetzung der Pflegepersonal-Regelung (PPR) in einer modernisierten Form.
Am Ende bleibt das Fazit: Dieser Vorschlag ist ein Schlag ins Gesicht für alle, die sich seit Jahren für eine angemessene Zahl von Pflegenden, gute Bedingungen und damit einer angemessenen Versorgung der Bedürftigen in diesem Land einsetzen.“
Ansprechpartner:
Franz Wagner
Präsident des Deutschen Pflegerats
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin
Telefon: (0 30) 398 77 303
Telefax: (0 30) 398 77 304
E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de
Internet: www.deutscher-pflegerat.de
Zum Deutschen Pflegerat e.V. (DPR):
Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 16 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,2 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.
Präsident des Deutschen Pflegerats ist Franz Wagner. Vize-Präsidentinnen sind Irene Maier und Christine Vogler.
Mitgliedsverbände:
Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP); Vereinigung der Hygienefachkräfte der Bundesrepublik Deutschland e.V. (VHD) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätsklinika e.V. Deutschland (VPU).
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen:
Berlin (27. August 2018, Nr. 29/2018)
Pflegepersonaluntergrenzen: Mangelhaft!
Deutscher Pflegerat mit deutlicher Kritik am Verordnungsentwurf des Bundesgesundheitsministeriums
Das Bundesministerium für Gesundheit hat nach dem Scheitern der Verhandlungen der Selbstverwaltung einen Entwurf für eine Verordnung zu Pflegepersonaluntergrenzen im Krankenhausbereich vorgelegt. Damit erkennt das Ministerium an, dass für gute Pflege und Versorgung rechtliche Vorgaben zur Personalausstattung erforderlich sind. Denn Patientinnen und Patienten kommen in deutschen Krankenhäusern zu Schaden, weil die pflegerische Versorgung durch ungenügend vorhandenes Pflegepersonal nicht ausreicht.
„Was das Bundesgesundheitsministerium mit der nur für 2019 geltenden Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung vorgelegt hat, ist völlig unzureichend!“, kritisiert Franz Wagner, Präsident des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR), heute in Berlin. „Im Widerspruch zum Koalitionsvertrag sollen personelle Untergrenzen beim Pflegepersonal nur in einigen Krankenhausbereichen festgelegt werden und dann auch nur in den Krankenhäusern, wo die Not beim Pflegepersonal am größten ist. So verordnete Untergrenzen sorgen nicht für eine gute Patientenversorgung und entlasten auch nicht die stark beanspruchten Pflegenden, im Gegenteil, sie gefährden die Patientensicherheit.“
Wagner weiter: „Die im Verordnungsentwurf genannten Pflegepersonalschlüssel sind willkürlich gewählt und berücksichtigen nicht ausreichend den tatsächlich notwendigen Patientenbedarf. Sie werden die zu Versorgenden und die Pflegenden zu Nomaden machen.
Da die vorgelegten Personalschlüssel nur einzelne Stationen betreffen, werden Pflegende aus den nicht geregelten Bereichen abgezogen und Patientinnen und Patienten in nicht-geregelte Bereiche verlegt. So ist davon auszugehen, dass Patientinnen und Patienten zu früh von Intensivstationen auf Allgemeinstationen verlegt werden.
Zudem besteht die Gefahr, dass in den Krankenhäusern, die heute etwas besser ausgestattet sind als die im Verordnungsentwurf genannte Vorgabe, angesichts des ökonomischen Drucks und des Pflegepersonalmangels, Personalquoten abgesenkt werden. Argumente des Pflegemanagements für eine bessere Patientensicherheit und eine bessere Versorgungsqualität würden damit untergraben.
Die im Entwurf genannten Pflegepersonalschlüssel sehen zudem eine Fachkraftquote vor. Dies wird vom Deutschen Pflegerat an dieser Stelle grundsätzlich abgelehnt. Assistenzpersonal ist oft sinnvoll und nötig, aber nicht als Bestandteil einer Minimalausstattung mit Pflegepersonal, die Patientengefährdung verhindern soll. Die Verordnung ist zudem ein zahnloser Papiertiger. Sie bringt enormen bürokratischen Aufwand, sieht aber bei Nicht-Einhaltung keinerlei Sanktionen vor!
Aus Sicht des Deutschen Pflegerats sind Vorgaben für die Personalausstattung in allen Bereichen des Krankenhauses, die sich am Bedarf der Patienteninnen und Patienten orientieren, unerlässlich. Nur diese können eine fundierte Berechnungsgrundlage dafür geben, wo eine Personaluntergrenze zu setzen ist. Der Deutsche Pflegerat fordert die Wiedereinsetzung der Pflegepersonal-Regelung (PPR) in einer modernisierten Form.
Am Ende bleibt das Fazit: Dieser Vorschlag ist ein Schlag ins Gesicht für alle, die sich seit Jahren für eine angemessene Zahl von Pflegenden, gute Bedingungen und damit einer angemessenen Versorgung der Bedürftigen in diesem Land einsetzen.“
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Franz Wagner
Präsident des Deutschen Pflegerats
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Telefax: (0 30) 398 77 304
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Zum Deutschen Pflegerat e.V. (DPR):
Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 16 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,2 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.
Präsident des Deutschen Pflegerats ist Franz Wagner. Vize-Präsidentinnen sind Irene Maier und Christine Vogler.
Mitgliedsverbände:
Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP); Vereinigung der Hygienefachkräfte der Bundesrepublik Deutschland e.V. (VHD) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätsklinika e.V. Deutschland (VPU).
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Gute Pflege geht nur mit guter Arbeit
0751 / 7. September 2018
Pressemitteilung von Susanne Ferschl
Gute Pflege geht nur mit guter Arbeit
„Arbeitsbedingungen und Personalausstattung in der Pflege hängen untrennbar mit der Pflegequalität zusammen. Von guten Arbeitsbedingungen in der Pflege profitieren alle – Beschäftigte, Patienten und Angehörige. Personalbemessung und Arbeitsbedingungen müssen sich am Bedarf der Beschäftigten und der auf Pflege angewiesenen Menschen ausrichten“, kommentiert Susanne Ferschl, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, die heute vorgestellte Erhebung des Deutschen Gewerkschaftsbunds zu den Arbeitsbedingungen in der Alten- und Krankenpflege. Ferschl weiter:
„Wenn Gesundheitsminister Jens Spahn bei Personaluntergrenzen auf die Arbeitgeberlobby hört, ist das unverantwortlich. Er zementiert und legalisiert den Pflegenotstand und damit eine Pflege im Minutentakt, die nur für ‚still, satt und sauber‘ reicht. Wer Krankenhäuser gewinnorientiert ausrichtet, nimmt in Kauf, dass Profit auf Kosten der Gesundheit von Beschäftigten und Patienten gemacht wird.
DIE LINKE fordert eine Solidarische Pflegeversicherung, in die alle Menschen - auch heute Privatversicherte - entsprechend ihrem Einkommen einzahlen. Alle Einkommen und Einkommensarten werden verbeitragt. Nur so können ausreichend Personal und gute Arbeitsbedingungen solidarisch finanziert werden.“
F.d.R. Christian Posselt
-----------------------------------------------------------------------------------------
Fraktion DIE LINKE. im Bundestag, Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Pressesprecher: Michael Schlick, Tel. 030/227-50016, Mobil 0172/373 13 55 Stellv. Pressesprecher: Jan-Philipp Vatthauer Tel. 030/227-52801, Mobil 0151/282 02 708 Stellv. Pressesprecherin: Caroline Heptner Tel. 030/227-52810, Mobil 0151/576 92 455 Telefax 030/227-56801, pressesprecher@linksfraktion.de, www.linksfraktion.de
Pressemitteilung von Susanne Ferschl
Gute Pflege geht nur mit guter Arbeit
„Arbeitsbedingungen und Personalausstattung in der Pflege hängen untrennbar mit der Pflegequalität zusammen. Von guten Arbeitsbedingungen in der Pflege profitieren alle – Beschäftigte, Patienten und Angehörige. Personalbemessung und Arbeitsbedingungen müssen sich am Bedarf der Beschäftigten und der auf Pflege angewiesenen Menschen ausrichten“, kommentiert Susanne Ferschl, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, die heute vorgestellte Erhebung des Deutschen Gewerkschaftsbunds zu den Arbeitsbedingungen in der Alten- und Krankenpflege. Ferschl weiter:
„Wenn Gesundheitsminister Jens Spahn bei Personaluntergrenzen auf die Arbeitgeberlobby hört, ist das unverantwortlich. Er zementiert und legalisiert den Pflegenotstand und damit eine Pflege im Minutentakt, die nur für ‚still, satt und sauber‘ reicht. Wer Krankenhäuser gewinnorientiert ausrichtet, nimmt in Kauf, dass Profit auf Kosten der Gesundheit von Beschäftigten und Patienten gemacht wird.
DIE LINKE fordert eine Solidarische Pflegeversicherung, in die alle Menschen - auch heute Privatversicherte - entsprechend ihrem Einkommen einzahlen. Alle Einkommen und Einkommensarten werden verbeitragt. Nur so können ausreichend Personal und gute Arbeitsbedingungen solidarisch finanziert werden.“
F.d.R. Christian Posselt
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Krankenhauslobby beklagt sich, Spahn rechne Pi mal Daumen
Ärzte Zeitung online, 13.09.2018
Kliniken
Krankenhauslobby beklagt sich, Spahn rechne Pi mal Daumen
Die Krankenhäuser kommen beim Gesetzgeber zu kurz, findet die Deutsche Krankenhausgesellschaft.
BERLIN. Die von der Regierung geplanten Pflegereformen stoßen auf Kritik der Krankenhäuser. "Ein chaotisches System auf dem Arbeitsmarkt" fürchtet der Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) Dr. Gerald Gaß. Der Pflegemarkt in Deutschland sei weitgehend leergeräumt. Es werde zu einem scharfen Wettbewerb der Krankenhäuser um Pflegepersonal kommen. Gleichzeitig versuche die Politik, die Krankenhäuser mit einer "Mogelpackung" ruhig zu stellen.
... (weiter lesen unter) ... https://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=97 ... efpuryykqr
Kliniken
Krankenhauslobby beklagt sich, Spahn rechne Pi mal Daumen
Die Krankenhäuser kommen beim Gesetzgeber zu kurz, findet die Deutsche Krankenhausgesellschaft.
BERLIN. Die von der Regierung geplanten Pflegereformen stoßen auf Kritik der Krankenhäuser. "Ein chaotisches System auf dem Arbeitsmarkt" fürchtet der Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) Dr. Gerald Gaß. Der Pflegemarkt in Deutschland sei weitgehend leergeräumt. Es werde zu einem scharfen Wettbewerb der Krankenhäuser um Pflegepersonal kommen. Gleichzeitig versuche die Politik, die Krankenhäuser mit einer "Mogelpackung" ruhig zu stellen.
... (weiter lesen unter) ... https://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=97 ... efpuryykqr
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Personaleinsparung in der Pflege hat verheerende Auswirkungen auf die Pflege von Menschen in Palliativ- & Sterbesituatio
PRESSEMITTEILUNG vom 14.09.2018:
Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin mahnt eindringlich:
Personaleinsparung in der Pflege hat verheerende Auswirkungen auf die Pflege von Menschen in Palliativ- und Sterbesituationen
DGP-Präsident Radbruch: Palliativpflege muss bei Pflegepersonaluntergrenzen berücksichtigt werden!
Berlin, 14.9.2018. „Die derzeitige Praxis der Personaleinsparung in der Pflege hat auf die Pflege von Menschen in Palliativ- und Sterbesituationen verheerende Auswirkungen.“ mahnt Andreas Müller, Vorstandsmitglied der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP). Zwar begrüßt die DGP in einer heute veröffentlichten Stellungnahme den aktuellen Vorstoß des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG), verbindliche Personaluntergrenzen in pflegeintensiven Krankenhausbereichen einzuführen und festzulegen. Gleichzeitig aber hat sie mit großem Bedauern und erheblicher Verwunderung zur Kenntnis genommen, dass der Bereich Palliativmedizin im Referentenentwurf nicht berücksichtigt wurde, obwohl „professionell Pflegende in der Versorgung von Palliativpatienten eine tragende Rolle einnehmen.“
Die palliative Pflege von Menschen aller Altersgruppen ist geprägt von hohem Zeit- und Personal-aufwand. Durch den engen Kontakt zum Patienten und seinen Angehörigen nehmen Pflegende Bedürfnisse, Symptome, Verluste und Leiderfahrungen wahr und leiten notwendige Maßnahmen ein. Im Zentrum steht dabei häufig der Wunsch des schwerstkranken Menschen, sein alltägliches Leben trotz eingeschränkter körperlicher, sensorischer und kognitiver Funktionen sowie psychosozialer Belastungen weiterhin bewältigen zu können. Die Palliativpflege kann deutlich dazu beitragen, insbesondere im Alltag ein hohes Maß an Lebensqualität und eigenen Ressourcen zurückzugewinnen bzw. zu erhalten.
„Die derzeitige Vergütung deckt den pflegeintensiven Versorgungsbedarf speziell in der Palliativpflege nicht ausreichend ab.“ heißt es der DGP-Stellungnahme unter Hinweis auf die verschiedenen Abrechnungsoptionen. DGP-Präsident Prof. Dr. Lukas Radbruch unterstreicht, dass im Vergleich zur Personalbemessung der Palliativpflege in den stationären Hospizen „die palliativpflegerische Versorgung auf den Palliativstationen schlechter gestellt wird, obwohl sowohl Inhalt als auch zeitlicher Aufwand vergleichbar ist.“ Deshalb fordert er für die multiprofessionelle Fachgesellschaft das Bundesministerium für Gesundheit auf: „Der Bereich der Palliativmedizin ist dringend in die Verordnung zur Festlegung von Pflegepersonaluntergrenzen in pflegesensitiven Krankenhausbereichen für das Jahr 2019 mit aufzunehmen und in Anlehnung an die Pflegepersonalbesetzung in stationären Hospizen zu beschreiben!“
Zudem weist die DGP nachdrücklich darauf hin, dass auch Menschen in Sterbesituationen in der allgemeinen Palliativversorgung einen deutlich erhöhten Aufwand und Zeitbedarf in der pflegerischen Versorgung haben. In der allgemeinen Palliativversorgung in Krankenhausabteilungen mit erhöhtem Anteil sterbender Patienten braucht es deshalb ebenso verbindliche Vorgaben für eine angemessene Personalausstattung wie in den im Referentenentwurf genannten spezialisierten Arbeitsbereichen. Dazu sind Kennwerte zu entwickeln. Nur so kann lebensbegrenzend erkrankten Menschen in der notwendigen Würde und Haltung begegnet wie auch eine langfristige Berufsausübung des Personals im Gesundheitswesen unterstützt werden.
DGP-Stellungnahme zum Referentenentwurf einer Verordnung zur Festlegung von Pflegepersonaluntergrenzen in pflegesensitiven Krankenhausbereichen für das Jahr 2019 > https://www.dgpalliativmedizin.de/phoca ... n/2018/DGP 20180904 DGP-Stellungnahme Pflegepersonaluntergrenzen.pdf
Kontakt: Karin Dlubis-Mertens, DGP-Öffentlichkeitsarbeit, redaktion@palliativmedizin.de, Tel: 030 /30 10 100 13
Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin mahnt eindringlich:
Personaleinsparung in der Pflege hat verheerende Auswirkungen auf die Pflege von Menschen in Palliativ- und Sterbesituationen
DGP-Präsident Radbruch: Palliativpflege muss bei Pflegepersonaluntergrenzen berücksichtigt werden!
Berlin, 14.9.2018. „Die derzeitige Praxis der Personaleinsparung in der Pflege hat auf die Pflege von Menschen in Palliativ- und Sterbesituationen verheerende Auswirkungen.“ mahnt Andreas Müller, Vorstandsmitglied der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP). Zwar begrüßt die DGP in einer heute veröffentlichten Stellungnahme den aktuellen Vorstoß des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG), verbindliche Personaluntergrenzen in pflegeintensiven Krankenhausbereichen einzuführen und festzulegen. Gleichzeitig aber hat sie mit großem Bedauern und erheblicher Verwunderung zur Kenntnis genommen, dass der Bereich Palliativmedizin im Referentenentwurf nicht berücksichtigt wurde, obwohl „professionell Pflegende in der Versorgung von Palliativpatienten eine tragende Rolle einnehmen.“
Die palliative Pflege von Menschen aller Altersgruppen ist geprägt von hohem Zeit- und Personal-aufwand. Durch den engen Kontakt zum Patienten und seinen Angehörigen nehmen Pflegende Bedürfnisse, Symptome, Verluste und Leiderfahrungen wahr und leiten notwendige Maßnahmen ein. Im Zentrum steht dabei häufig der Wunsch des schwerstkranken Menschen, sein alltägliches Leben trotz eingeschränkter körperlicher, sensorischer und kognitiver Funktionen sowie psychosozialer Belastungen weiterhin bewältigen zu können. Die Palliativpflege kann deutlich dazu beitragen, insbesondere im Alltag ein hohes Maß an Lebensqualität und eigenen Ressourcen zurückzugewinnen bzw. zu erhalten.
„Die derzeitige Vergütung deckt den pflegeintensiven Versorgungsbedarf speziell in der Palliativpflege nicht ausreichend ab.“ heißt es der DGP-Stellungnahme unter Hinweis auf die verschiedenen Abrechnungsoptionen. DGP-Präsident Prof. Dr. Lukas Radbruch unterstreicht, dass im Vergleich zur Personalbemessung der Palliativpflege in den stationären Hospizen „die palliativpflegerische Versorgung auf den Palliativstationen schlechter gestellt wird, obwohl sowohl Inhalt als auch zeitlicher Aufwand vergleichbar ist.“ Deshalb fordert er für die multiprofessionelle Fachgesellschaft das Bundesministerium für Gesundheit auf: „Der Bereich der Palliativmedizin ist dringend in die Verordnung zur Festlegung von Pflegepersonaluntergrenzen in pflegesensitiven Krankenhausbereichen für das Jahr 2019 mit aufzunehmen und in Anlehnung an die Pflegepersonalbesetzung in stationären Hospizen zu beschreiben!“
Zudem weist die DGP nachdrücklich darauf hin, dass auch Menschen in Sterbesituationen in der allgemeinen Palliativversorgung einen deutlich erhöhten Aufwand und Zeitbedarf in der pflegerischen Versorgung haben. In der allgemeinen Palliativversorgung in Krankenhausabteilungen mit erhöhtem Anteil sterbender Patienten braucht es deshalb ebenso verbindliche Vorgaben für eine angemessene Personalausstattung wie in den im Referentenentwurf genannten spezialisierten Arbeitsbereichen. Dazu sind Kennwerte zu entwickeln. Nur so kann lebensbegrenzend erkrankten Menschen in der notwendigen Würde und Haltung begegnet wie auch eine langfristige Berufsausübung des Personals im Gesundheitswesen unterstützt werden.
DGP-Stellungnahme zum Referentenentwurf einer Verordnung zur Festlegung von Pflegepersonaluntergrenzen in pflegesensitiven Krankenhausbereichen für das Jahr 2019 > https://www.dgpalliativmedizin.de/phoca ... n/2018/DGP 20180904 DGP-Stellungnahme Pflegepersonaluntergrenzen.pdf
Kontakt: Karin Dlubis-Mertens, DGP-Öffentlichkeitsarbeit, redaktion@palliativmedizin.de, Tel: 030 /30 10 100 13