Fort- und Weiterbildung in der Pflege - Studie der Hochschule Niederrhein informiert
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Fort- und Weiterbildung in der Pflege - Studie der Hochschule Niederrhein informiert
Fort- und Weiterbildung in der Pflege - Studie der Hochschule Niederrhein informiert
Auch in der Pflege sollte es eine gesetzliche Verpflichtung zur Fortbildung geben. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie, die jetzt am Fachbereich Gesundheitswesen der Hochschule Niederrhein erstellt wurde. Gesundheitsökonom Prof. Dr. Christian Timmreck befragte zusammen mit drei Studierenden aus dem Masterstudiengang Healthcare Management bundesweit rund 750 Pflegedienstleiter aus 140 Krankenhäusern, 319 Pflegeheimen und 268 ambulanten Pflegediensten zum Status Quo und der Zukunft von Fort- und Weiterbildungen in den Pflegeberufen.
„Der kontinuierliche wissenschaftliche und medizinische Fortschritt, die gestiegenen Qualitätsansprüche aus Politik und Gesellschaft und das Streben der Pflege nach mehr Eigenständigkeit führen zu der Forderung nach einer ständigen Aktualisierung des pflegerischen Wissens", sagt Timmreck. Fort- und Weiterbildungen böten die Chance, die Qualität der Pflege zu verbessern, das Arbeiten nach evidenzbasierten Erkenntnissen zu etablieren und die Arbeitsbelastungen für die Beschäftigten zu reduzieren.
Während auf der einen Seite fachlich gut qualifiziertes Personal einen wichtigen Erfolgsfaktor für Pflegeeinrichtungen darstellt, engen auf der anderen Seite der Mangel an qualifiziertem Personal und der komplexe Schichtbetrieb die Möglichkeiten einer systematisierten Fort- und Weiterbildung ein. Timmreck sieht daher in einer gesetzlichen Verpflichtung zur Fortbildung und einer entsprechenden institutionellen Überwachung eine Lösungsmöglichkeit. „Das könnte man ähnlich handhaben wie bei den Ärzten mit der Continuing Medical Education", sagt Timmreck.
Der Markt für Fort- und Weiterbildungsangebote ist derzeit fragmentiert und unstrukturiert. Über 90 Prozent der Pflegekräfte nutzen hausinterne Fortbildungen und Programme von Drittanbietern. Dies sind vor allem Berufsverbände und öffentliche Anbieter. Darüber hinaus nutzt ein Drittel der Befragten Freiberufler oder Privatdozenten. Dabei kommt es häufig zu Qualitätsschwankungen bei den Dozenten. „Zur inhaltlichen Qualitätssicherung müssten daher gesetzliche Standards festgelegt werden", fordert Timmreck.
Die Autoren der Studie erwarten, dass sich künftig neue professionelle Anbieter in diesem Segment etablieren werden, die bei den Fort- und Weiterbildungen verstärkt auf Blended Learning Konzepte zurückgreifen.
Die Hochschule Niederrhein hat diesen Bedarf ebenfalls erkannt und startet zum Sommersemester 2018 einen neuen dualen Bachelorstudiengang Pflege, der in Kooperation mit derzeit acht regionalen Pflegeschulen angeboten wird. Ab 2019 wird für bereits ausgebildete Pflegekräfte die Möglichkeit geschaffen, berufsbegleitend verkürzt über sechs Semester den Bachelorabschluss in der Pflege zu erwerben.
„Zukünftig werden akademisch qualifizierte Pflegekräfte im Krankenhaus und in der ambulanten Versorgung eine große Rolle spielen. Die Anforderungen an eine kontinuierliche Weiterbildung werden daher deutlich steigen", sagt Prof. Dr. Benno Neukirch, Dekan des Fachbereichs Gesundheitswesen der Hochschule Niederrhein. Viele Einrichtungen scheinen das schon verstanden zu haben. Trotz aller finanziellen Herausforderungen betrachten die Befragten das zur Verfügung stehende Budget für Fort- und Weiterbildungen als ausreichend.
Pressekontakt: Dr. Christian Sonntag, Referat Hochschulkommunikation der Hochschule Niederrhein: Tel.: 02151 822 3610; E-Mail: christian.sonntag(at)hs-niederrhein.de
Download der Studie > https://www.hs-niederrhein.de/fileadmin ... e_2017.pdf
Quelle: Pressemitteilung vom 07.11.2017
Pressekontakt: Dr. Christian Sonntag, Referat Hochschulkommunikation der Hochschule Niederrhein: Tel.: 02151 822 3610; E-Mail: christian.sonntag@hs-niederrhein.de
https://www.hs-niederrhein.de/news/news ... ein-19170/
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Anmerkung der Moderation:
Die (in Gründung befindlichen) Landes-Pflegekammern werden sich u.a. mit der Qualitätssicherung der Pflege befassen und in diesem Zusammenhang geeignete Fort- und Weiterbildungsordnungen zu gestalten haben.
Im Übrigen: Die Internetseiten http://www.wernerschell.de und http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de mit dem Forum bieten seit vielen Jahren umfängliche Informationen, v.a. zum Gesundheits-, Medizin- und Pflegesystem. Mittlerweile sind im Forum rd. 59.000 Beiträge abrufbar (Stand: 23.3.2018). Dieses Informationsangebot kann auch als Beitrag zur Fort- und Weiterbildung verstanden werden. Aufrufbar untr > viewtopic.php?f=6&t=20053
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Einarbeitung sowie Fort- und Weiterbildung sind nicht von der Ausbildungsform abhängig
PRESSEMELDUNG
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen:
Berlin (13. September 2018, Nr. 31/2018)
Generalistische Ausbildung: GKinD verunsichert völlig unnötig
Einarbeitung sowie Fort- und Weiterbildung sind nicht von der Ausbildungsform abhängig
„Alle Schüler benötigen unabhängig vom Alter der Patienten und der Pflege in den medizinischen Fachabteilungen eine strukturierte Einarbeitung nach der Ausbildung in ihren konkreten Einsatzfeldern“.
Darauf weist Franz Wagner, Präsident des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR), aus gegebenem Anlass hin. Diese Einschätzung wird auch von Seiten eines großen Haftpflichtversicherers bestätigt.
Wagner ergänzt: „Das hat auch nichts mit der neuen generalistischen Ausbildung zu tun, sondern gilt allgemeingültig, und steht auch bereits heute in der Verantwortung jedes Arbeitgebers. Die gleichen Anforderungen und Maßstäbe sind an jeglichen Praxisort anzuwenden, der in der Ausbildung zur künftigen Pflegefachperson betroffen ist. Dies gelte demnach auch zukünftig für die generalistische Ausbildung, unabhängig von einer möglichen Vertiefung und den konkreten Praxiseinsätzen“, so Wagner.
Die Gesellschaft der Kinderkrankenhäuser und Kinderabteilungen in Deutschland e.V. (GKinD) verursacht nach Auffassung des DPR durch ihr Vorgehen in dieser verzerrten und nicht zutreffenden Aussage unnötige Verunsicherung und Ängste – auch bei denen, die den Pflegeberuf ergreifen wollen.
Hintergrund zur Pressemeldung:
Die Gesellschaft der Kinderkrankenhäuser und Kinderabteilungen in Deutschland e.V. (GKinD) warnt in einem aktuellen Schreiben vor Haftungsrisiken für Kliniken beim Einsatz von Pflegefachpersonen in Kinderkliniken im Zusammenhang mit der neuen generalistischen Pflegeausbildung. Das bedarf einer Klarstellung.
Ansprechpartner:
Franz Wagner
Präsident des Deutschen Pflegerats
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin
Telefon: (0 30) 398 77 303
Telefax: (0 30) 398 77 304
E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de
Internet: www.deutscher-pflegerat.de
Zum Deutschen Pflegerat e.V. (DPR):
Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 16 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,2 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.
Präsident des Deutschen Pflegerats ist Franz Wagner. Vize-Präsidentinnen sind Irene Maier und Christine Vogler.
Mitgliedsverbände:
Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP); Vereinigung der Hygienefachkräfte der Bundesrepublik Deutschland e.V. (VHD) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätsklinika e.V. Deutschland (VPU).
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen:
Berlin (13. September 2018, Nr. 31/2018)
Generalistische Ausbildung: GKinD verunsichert völlig unnötig
Einarbeitung sowie Fort- und Weiterbildung sind nicht von der Ausbildungsform abhängig
„Alle Schüler benötigen unabhängig vom Alter der Patienten und der Pflege in den medizinischen Fachabteilungen eine strukturierte Einarbeitung nach der Ausbildung in ihren konkreten Einsatzfeldern“.
Darauf weist Franz Wagner, Präsident des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR), aus gegebenem Anlass hin. Diese Einschätzung wird auch von Seiten eines großen Haftpflichtversicherers bestätigt.
Wagner ergänzt: „Das hat auch nichts mit der neuen generalistischen Ausbildung zu tun, sondern gilt allgemeingültig, und steht auch bereits heute in der Verantwortung jedes Arbeitgebers. Die gleichen Anforderungen und Maßstäbe sind an jeglichen Praxisort anzuwenden, der in der Ausbildung zur künftigen Pflegefachperson betroffen ist. Dies gelte demnach auch zukünftig für die generalistische Ausbildung, unabhängig von einer möglichen Vertiefung und den konkreten Praxiseinsätzen“, so Wagner.
Die Gesellschaft der Kinderkrankenhäuser und Kinderabteilungen in Deutschland e.V. (GKinD) verursacht nach Auffassung des DPR durch ihr Vorgehen in dieser verzerrten und nicht zutreffenden Aussage unnötige Verunsicherung und Ängste – auch bei denen, die den Pflegeberuf ergreifen wollen.
Hintergrund zur Pressemeldung:
Die Gesellschaft der Kinderkrankenhäuser und Kinderabteilungen in Deutschland e.V. (GKinD) warnt in einem aktuellen Schreiben vor Haftungsrisiken für Kliniken beim Einsatz von Pflegefachpersonen in Kinderkliniken im Zusammenhang mit der neuen generalistischen Pflegeausbildung. Das bedarf einer Klarstellung.
Ansprechpartner:
Franz Wagner
Präsident des Deutschen Pflegerats
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin
Telefon: (0 30) 398 77 303
Telefax: (0 30) 398 77 304
E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de
Internet: www.deutscher-pflegerat.de
Zum Deutschen Pflegerat e.V. (DPR):
Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 16 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,2 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.
Präsident des Deutschen Pflegerats ist Franz Wagner. Vize-Präsidentinnen sind Irene Maier und Christine Vogler.
Mitgliedsverbände:
Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP); Vereinigung der Hygienefachkräfte der Bundesrepublik Deutschland e.V. (VHD) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätsklinika e.V. Deutschland (VPU).
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Logopädie- und Pflege-Zertifikatsmodule: Weiterbildung an der hsg Bochum -
Weiterbildung an der hsg Bochum
Anmeldungen für die Logopädie- und Pflege-Zertifikatsmodule bis Mitte April 2019 möglich
Die beiden Zertifikatsmodule sind flexibel gestaltet und ermöglichen auch Berufstätigen und Personen mit Familienaufgaben eine Teilnahme an dem Weiterbildungsangebot. Foto: hsg/Jürgen Nobel
An der Hochschule für Gesundheit (hsg Bochum) starten am 1. Juni 2019 erneut zwei Zertifikatsmodule im Rahmen des Aufbaus der beiden weiterbildenden Masterstudiengänge ‚Evidenzbasierte Logopädie‘ und ‚Advanced Nursing Practice‘ (ANP, erweiterte und vertiefende Pflegeexpertise).
Bei den beiden neuen Zertifikatsmodulen handelt es sich im Bereich der Logopädie um das Modul ‚Neurogene Dysphagien‘, also Schluckstörungen aufgrund neurologischer Erkrankungen, und im Bereich der Pflege um das Modul ‚Onkologische Therapie und ihre unerwünschten Wirkungen: Zwischen Symptommanagement und Umgang mit Gefahrenstoffen‘. Beide Module werden an der hsg Bochum kostenfrei angeboten. Interessierte können sich bis zum 15. April 2019 online anmelden.
Flexibles Studienformat
Die Struktur der beiden Zertifikatsmodule setzt sich aus fünf Präsenztagen und drei Onlinephasen zusammen. Eine intensive Betreuung erfolgt sowohl analog als auch digital über den*die Dozent*innen und Mentor*innen. Der Arbeitsaufwand für das Logopädie-Modul beträgt dabei ungefähr neun bis zehn Stunden pro Woche und für das Pflege-Modul ungefähr fünf bis sechs Stunden pro Woche. Die Module umfassen insgesamt 22 Wochen. Die Präsenztage der beiden Module sind für den 1. Juni 2019, 12. und 13. Juni 2019 sowie 4. und 5. Oktober 2019 festgelegt.
Einen Einblick, in die Arbeitsabläufe eines berufsbegleitenden Moduls, welches bereits im September 2018 angelaufen ist, geben zwei Teilnehmerinnen des Zertifikatsmoduls ‚Klinische und apparative Diagnostikstandards‘ in einem Podcast im hsg-magazin: https://magazin.hs-gesundheit.de/lernen ... sg-bochum/
Weitere Informationen zum Modul ‚Onkologische Therapie und ihre unerwünschten Wirkungen: Zwischen Symptommanagement und Umgang mit Gefahrenstoffen’ erfahren Sie vom Pflegeexperten/APN und Dozenten des Moduls Matthias Hellberg-Naegele im Interview: https://magazin.hs-gesundheit.de/lernen ... katsmodul/
Fragen zu den beiden geplanten Studiengängen oder den Zertifikatsmodulen beantworten die Projektmitarbeiterinnen Pia von Boetticher (pia.vonboetticher(at)hs-gesundheit.de, Tel.: +49 (0)234-77727–604), Sarah Görlich (sarah.goerlich(at)hs-gesundheit.de, Tel.: +49 (0)234-77727–602) und Valeska Stephanow (valeska.stephanow(at)hs-gesundheit.de Tel.: +49 (0)234-77727–633).
Weitere Informationen sind auf der hsg-Homepage zu finden:
http://www.hs-gesundheit.de/to/pug-logopaedie/
http://www.hs-gesundheit.de/to/pug-pflege/
Die aktuelle Meldung ist auf der hsg-Homepage hier zu finden. > https://www.hs-gesundheit.de/de/standar ... juni-2019/
Quelle: Pressemitteilung der Hochschule für Gesundheit vom 15. Januar 2019
Pressekontakt: hsg Bochum • Hochschule für Gesundheit - University of Applied Sciences, Gesundheitscampus 6 – 8, 44801 Bochum, Pressesprecherin Dr. Christiane Krüger, T +49 234 77727 - 124, M +49 151 27526542, Mail: Christiane.Krueger(at)hs-gesundheit.de, Web: www.hs-gesundheit.de, hsg-magazin, Facebook, Twitter, Instagram