Der Personalmehrbedarf in den Heimen ist nach einem Gutachten erheblich ...
Moderator: WernerSchell
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Der Personalmehrbedarf in den Heimen ist nach einem Gutachten erheblich ...
Der Personalmehrbedarf in den stationären Pflegeeinrichtungen ist erheblich - dies verdeutlicht eine Studie von Prof. Heinz Rothgang - Das Personalbemessungssystem für die Pflegeeinrichtungen muss endlich auskömmlich gestaltet werden!
Gutachten und weitere Informationen zum Thema Personalbemessung nach § 113c SGB XI können unter der nachfolgenden Adresse abgerufen werden:
>>> https://www.gs-qsa-pflege.de/dokumente-zum-download/
§ 113c SGB XI hatte vorgegeben, den Personalbedarf in einem Gutachten darzustellen. Dieses Gutachten ist nun laut Medienberichte vorgelegt worden. Offensichtlich hat das Bundesgesundheitsministerium angesichts des enormen Mehrbedarfs - von rd. 30% ist die Rede - zunächst Geheimhaltung angeordnet! Dazu gab es eine Veröffentlichung, mit der auf das Gutachten verwiesen wurde > > https://www.rnd.de/politik/eigenanteile ... Kl4AjwYOP4
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat seit über 10 Jahren dutzendfach angemessene Personalbemessungssysteme gefordert (siehe z.B. > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... eilung.php ) und für den Neusser Pflegetreff am 13.05.2014 mit dem damaligen Gesundheitsminister Hermann Gröhe ein umfangreiches Statement vorgelegt > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... se2014.pdf Dieses Papier, das sich mit den Aspekten des Pflegenotstandes befasste, konnte ich im Juli 2014 mit einer Pflegedirektorin (auch zuständig für ein Pflegeheim) im Bundesgesundheitsministerium mit Leitungskräften näher besprechen. Wir fanden weitgehend offene Ohren. Dieses Gespräch hat mutmaßlich zur Gestaltung des § 113c SGB XI beigetragen. Es gab danach weitere Gespräche mit Hermann Gröhe. Ich habe ihn daraufhin erneut zum Pflegetreff am 21.10.2015 eingeladen. Es ging dabei v.a. um den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff. Natürlich wurde auch über den Pflegenotstand gesprochen. Dazu gibt es einen Auszug aus der Filmdokumentation > https://youtu.be/qbyHRxX9ikk Ich habe damals gegenüber dem Minister noch einmal klar Position bezogen.
Nun gibt es das Gutachten von Rothgang - und es scheint sich zu bestätigen, dass der zusätzliche Personalbedarf tatsächlich als bei rd. 30% liegend beschrieben wird. Dass man mit dieser Wahrheit nicht gerne herausrücken will, ist fast nachvollziehbar. Es bahnt sich nämlich eine grandiose Blamage für die Gesundheits- und Pflegepolitiker an; auch für Herrn Spahn, der ja jahrelang Mitglied im Gesundheitsausschuss war. Gleichwohl gehören die Fakten jetzt vollständig auf den Tisch, klar und deutlich. Und dann muss schnellstens reformiert werden. Der Deutsche Pflegerat hat das ja auch schon in einer aktuellen Pressemitteilung angesprochen (siehe weiter unten). Warum ist das Gutachten noch nicht komplett der Öffentlichkeit präsentiert worden?
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat immer wieder auf den immensen Personalbedarf in den Heimen aufmerksam gemacht und in diesem Zusammenhang von einer gebotenen Steigerung in einer Größenordnung von 20% gesprochen. Entsprechende Reformen wurden eingefordert. Nun liegt das Rothgang-Gutachten vor - und wird geheim gehalten. Warum? - Es versteht sich, dass das Thema Personalmehrbedarf in den Heimen beim Pflegetreff am 06.05.2020 anzusprechen sein wird (> http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =7&t=23481 ).
Siehe auch die Beiträge unter folgenden Adressen: > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... 072018.pdf > http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =4&t=22801 bzw. http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =4&t=22886 > http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =3&t=23508 …
Zitat Prof. Heinz Rothgang 2017::
"Wir haben jetzt schon einen Notstand - aber das ist nichts im Vergleich zu dem, was kommt".
Heinz Rothgang, Gesundheitsökonom in CAREkonkret vom 17.11.2017
... … und Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk sagt das seit vielen Jahren > http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =3&t=22296
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Pflege-Report 2019 pp 147-157| Cite as
Personalbemessung in der Langzeitpflege
Zusammenfassung
Die Personalausstattung in deutschen Pflegeheimen wird durchgängig als zu niedrig beschrieben und hat zahlreichen Studien zufolge entsprechende Auswirkungen auf die Versorgungsqualität, den Zustand der Pflegekräfte und deren Verbleib im Beruf. Nach einigen gescheiterten Versuchen bietet der im Zweiten Pflegestärkungsgesetz in § 113c SGB XI verankerte Gesetzesauftrag nunmehr die Chance auf Einführung eines bundeseinheitlichen Personalbemessungsverfahrens zur Sicherstellung einer Personalmenge und -struktur, die fachgerechte Pflege ohne permanente Überforderung der Pflegekräfte ermöglicht. Der Auftrag zur Entwicklung dieses Instruments ist nach einer europaweiten Ausschreibung an die Universität Bremen gegangen. Im vorliegenden Beitrag werden die dabei genutzte Konzeption und die Durchführung der Studie beschrieben und die erwartbaren Ergebnisse diskutiert.
> https://link.springer.com/chapter/10.10 ... 58935-9_11
> http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... 19#p109999
> https://opus.ostfalia.de/frontdoor/deli ... ionaer.pdf
> https://www.rechtsdepesche.de/man-ist-s ... kt-werden/
> https://www.dip.de/fileadmin/data/pdf/p ... r_2018.pdf
> http://www.score-personal.de/pflegeschl ... tenpflege/
> https://www.vdek.com/magazin/ausgaben/2 ... ssung.html
+++
Bericht der taz vom 06.12.2019:
Pflege-Forschung aus Bremen
Der Personalmix macht's - Bremer Wissenschaftler haben den Personalbedarf in Pflegeheimen ermittelt. Zahlen verraten sie noch nicht, der Mehrbedarf sei aber „erheblich“.
BREMEN taz | Heinz Rothgang darf noch keine konkreten Zahlen nennen: Der Bericht zur Entwicklung eines Personalbemessungsverfahrens in Altenpflege-Einrichtungen werde erst im Januar abgenommen, sagte er am Mittwochabend in der Arbeitnehmerkammer – vorher dürfe er nichts verraten. Was er allerdings sagen konnte bei der Präsentation des bisherigen Standes seiner Studie: Deutschlandweit haben Altenpflegeheime einen „erheblichen Personalmehrbedarf.“
… (weiter lesen unter) … https://taz.de/Pflege-Forschung-aus-Bre ... 0biHwRzrrg
+++
PRESSEMELDUNG
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen:
Berlin (6. Dezember 2019, Nr. 35/2019)
Länder setzen glaubwürdiges Signal für mehr Pflegepersonal in der Langzeitpflege
Neues Personalbemessungsverfahren wird die Kompetenzen der Pflegefachpersonen stärken
Der Deutsche Pflegerat begrüßt die Positionierung der Länder bei deren 96. Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) zur Einführung und Umsetzung eines Personalbemessungsverfahrens in der Langzeitpflege. Hierzu erklärt Franz Wagner, Präsident des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR):
„Die Länder dringen darauf, dass die Einführung des Personalbemessungsverfahrens in stationären Pflegeeinrichtungen zügig umgesetzt wird. Das ist ein glaubwürdiges Signal zur dringend benötigten Entlastung der Profession Pflege und zur Steigerung der Attraktivität der Pflegeberufe.
Benötigt wird, wie bereits in der Konzertierten Aktion Pflege vereinbart, eine Roadmap, mit deren Hilfe die notwendigen Umsetzungsschritte deutlich sichtbar und mit einem Zeitplan versehen festgelegt werden. Von absoluter Priorität ist dabei, dass die Umsetzung des neuen Personalbemessungsverfahrens sofort startet.“
Franz Wagner: „Wir erwarten durch das neue Personalbemessungsverfahren für die stationäre Langzeitpflege einen deutlichen Stellenaufbau und dadurch eine spürbare Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der Arbeitszufriedenheit vor Ort. Die Pflegefachpersonen müssen entlastet und ihre Fachlichkeit gestärkt werden. Auf der Basis einer bedarfsorientierten Personalausstattung könnten sie künftig, gezielter als dies heute der Fall ist, ihre in der Ausbildung erworbenen Fähigkeiten in der Praxis umsetzen.
Das notwendige Mehr an Personal wird am Arbeitsmarkt nicht sofort zur Verfügung stehen. Umso wichtiger ist es, dass von der Politik durch die Roadmap ein sofortiges, glaubwürdiges Signal für mehr Pflegepersonal und damit für die Steigerung der Attraktivität der Pflegeberufe ausgeht.
Die Umsetzung der Ergebnisse des Personalbemessungsverfahrens wird erwartungsgemäß zu erheblichen Mehrkosten in der stationären Langzeitpflege führen. Begleitet werden muss die Umsetzung daher durch eine Finanzreform der Pflegeversicherung, vor allem zur Vermeidung einer finanziellen Mehrbelastung der Betroffenen.“
Hintergrund:
Bis zum 30. Juni 2020 soll ein wissenschaftlich fundiertes Verfahren zur einheitlichen Bemessung des Personals in Pflegeeinrichtungen nach qualitativen Verfahren und quantitativen Maßstäben entwickelt und erprobt werden. Die Arbeiten hierzu sind seit September 2019 abgeschlossen.
Ansprechpartner:
Dr. h.c. Franz Wagner
Präsident des Deutschen Pflegerats
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin
Telefon: (0 30) 398 77 303
Telefax: (0 30) 398 77 304
E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de
Internet: www.deutscher-pflegerat.de
+++
Deutsches Ärzteblatt vom 06.02.2020:
Gutachten zur Personalbedarfsmessung in der Altenpflege liegt vor
Berlin – „Wir brauchen mehr Personal in der Altenpflege – und zwar erheblich viel mehr.“ So umschrieb Heinz Rothgang vom Socium Forschungszentrum an der Universität Bremen das zentrale Ergebnis seines Gutachtens, mit dem er ein Instrument zur Messung des Personalbedarfs in der Altenpflege vorlegen sollte.
Das Gutachten werde zurzeit noch vom Bundesgesundheitsministerium abgenommen, sagte Rothgang heute auf einem Symposium des japanischen und des deutschen Gesundheitsministeriums in Berlin. Deshalb könne er noch keine Zahlen zum genauen Bedarf nennen. Ein zweites zentrales Ergebnis des Gutachtens sei aber, dass der Mehrbedarf bei den Pflegefachkräften nur relativ gering sei.
... (weiter lesen unter) ... > http://170770.eu1.cleverreach.com//c/32 ... 975-q5algn
+++
Angemessene Personalbemessungssysteme sind für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen zwingend geboten
>>> http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =3&t=23508 >>> http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =3&t=23529
+++
Zitate & Statements zur Pflege 2016 und Folgejahre ...
>>> http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =3&t=21471
Siehe auch unter >>> http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =3&t=23545
Zeitungsbericht vom 11.08.2010:
Gutachten und weitere Informationen zum Thema Personalbemessung nach § 113c SGB XI können unter der nachfolgenden Adresse abgerufen werden:
>>> https://www.gs-qsa-pflege.de/dokumente-zum-download/
§ 113c SGB XI hatte vorgegeben, den Personalbedarf in einem Gutachten darzustellen. Dieses Gutachten ist nun laut Medienberichte vorgelegt worden. Offensichtlich hat das Bundesgesundheitsministerium angesichts des enormen Mehrbedarfs - von rd. 30% ist die Rede - zunächst Geheimhaltung angeordnet! Dazu gab es eine Veröffentlichung, mit der auf das Gutachten verwiesen wurde > > https://www.rnd.de/politik/eigenanteile ... Kl4AjwYOP4
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat seit über 10 Jahren dutzendfach angemessene Personalbemessungssysteme gefordert (siehe z.B. > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... eilung.php ) und für den Neusser Pflegetreff am 13.05.2014 mit dem damaligen Gesundheitsminister Hermann Gröhe ein umfangreiches Statement vorgelegt > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... se2014.pdf Dieses Papier, das sich mit den Aspekten des Pflegenotstandes befasste, konnte ich im Juli 2014 mit einer Pflegedirektorin (auch zuständig für ein Pflegeheim) im Bundesgesundheitsministerium mit Leitungskräften näher besprechen. Wir fanden weitgehend offene Ohren. Dieses Gespräch hat mutmaßlich zur Gestaltung des § 113c SGB XI beigetragen. Es gab danach weitere Gespräche mit Hermann Gröhe. Ich habe ihn daraufhin erneut zum Pflegetreff am 21.10.2015 eingeladen. Es ging dabei v.a. um den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff. Natürlich wurde auch über den Pflegenotstand gesprochen. Dazu gibt es einen Auszug aus der Filmdokumentation > https://youtu.be/qbyHRxX9ikk Ich habe damals gegenüber dem Minister noch einmal klar Position bezogen.
Nun gibt es das Gutachten von Rothgang - und es scheint sich zu bestätigen, dass der zusätzliche Personalbedarf tatsächlich als bei rd. 30% liegend beschrieben wird. Dass man mit dieser Wahrheit nicht gerne herausrücken will, ist fast nachvollziehbar. Es bahnt sich nämlich eine grandiose Blamage für die Gesundheits- und Pflegepolitiker an; auch für Herrn Spahn, der ja jahrelang Mitglied im Gesundheitsausschuss war. Gleichwohl gehören die Fakten jetzt vollständig auf den Tisch, klar und deutlich. Und dann muss schnellstens reformiert werden. Der Deutsche Pflegerat hat das ja auch schon in einer aktuellen Pressemitteilung angesprochen (siehe weiter unten). Warum ist das Gutachten noch nicht komplett der Öffentlichkeit präsentiert worden?
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat immer wieder auf den immensen Personalbedarf in den Heimen aufmerksam gemacht und in diesem Zusammenhang von einer gebotenen Steigerung in einer Größenordnung von 20% gesprochen. Entsprechende Reformen wurden eingefordert. Nun liegt das Rothgang-Gutachten vor - und wird geheim gehalten. Warum? - Es versteht sich, dass das Thema Personalmehrbedarf in den Heimen beim Pflegetreff am 06.05.2020 anzusprechen sein wird (> http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =7&t=23481 ).
Siehe auch die Beiträge unter folgenden Adressen: > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... 072018.pdf > http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =4&t=22801 bzw. http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =4&t=22886 > http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =3&t=23508 …
Zitat Prof. Heinz Rothgang 2017::
"Wir haben jetzt schon einen Notstand - aber das ist nichts im Vergleich zu dem, was kommt".
Heinz Rothgang, Gesundheitsökonom in CAREkonkret vom 17.11.2017
... … und Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk sagt das seit vielen Jahren > http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =3&t=22296
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Pflege-Report 2019 pp 147-157| Cite as
Personalbemessung in der Langzeitpflege
Zusammenfassung
Die Personalausstattung in deutschen Pflegeheimen wird durchgängig als zu niedrig beschrieben und hat zahlreichen Studien zufolge entsprechende Auswirkungen auf die Versorgungsqualität, den Zustand der Pflegekräfte und deren Verbleib im Beruf. Nach einigen gescheiterten Versuchen bietet der im Zweiten Pflegestärkungsgesetz in § 113c SGB XI verankerte Gesetzesauftrag nunmehr die Chance auf Einführung eines bundeseinheitlichen Personalbemessungsverfahrens zur Sicherstellung einer Personalmenge und -struktur, die fachgerechte Pflege ohne permanente Überforderung der Pflegekräfte ermöglicht. Der Auftrag zur Entwicklung dieses Instruments ist nach einer europaweiten Ausschreibung an die Universität Bremen gegangen. Im vorliegenden Beitrag werden die dabei genutzte Konzeption und die Durchführung der Studie beschrieben und die erwartbaren Ergebnisse diskutiert.
> https://link.springer.com/chapter/10.10 ... 58935-9_11
> http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... 19#p109999
> https://opus.ostfalia.de/frontdoor/deli ... ionaer.pdf
> https://www.rechtsdepesche.de/man-ist-s ... kt-werden/
> https://www.dip.de/fileadmin/data/pdf/p ... r_2018.pdf
> http://www.score-personal.de/pflegeschl ... tenpflege/
> https://www.vdek.com/magazin/ausgaben/2 ... ssung.html
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Bericht der taz vom 06.12.2019:
Pflege-Forschung aus Bremen
Der Personalmix macht's - Bremer Wissenschaftler haben den Personalbedarf in Pflegeheimen ermittelt. Zahlen verraten sie noch nicht, der Mehrbedarf sei aber „erheblich“.
BREMEN taz | Heinz Rothgang darf noch keine konkreten Zahlen nennen: Der Bericht zur Entwicklung eines Personalbemessungsverfahrens in Altenpflege-Einrichtungen werde erst im Januar abgenommen, sagte er am Mittwochabend in der Arbeitnehmerkammer – vorher dürfe er nichts verraten. Was er allerdings sagen konnte bei der Präsentation des bisherigen Standes seiner Studie: Deutschlandweit haben Altenpflegeheime einen „erheblichen Personalmehrbedarf.“
… (weiter lesen unter) … https://taz.de/Pflege-Forschung-aus-Bre ... 0biHwRzrrg
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PRESSEMELDUNG
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen:
Berlin (6. Dezember 2019, Nr. 35/2019)
Länder setzen glaubwürdiges Signal für mehr Pflegepersonal in der Langzeitpflege
Neues Personalbemessungsverfahren wird die Kompetenzen der Pflegefachpersonen stärken
Der Deutsche Pflegerat begrüßt die Positionierung der Länder bei deren 96. Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) zur Einführung und Umsetzung eines Personalbemessungsverfahrens in der Langzeitpflege. Hierzu erklärt Franz Wagner, Präsident des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR):
„Die Länder dringen darauf, dass die Einführung des Personalbemessungsverfahrens in stationären Pflegeeinrichtungen zügig umgesetzt wird. Das ist ein glaubwürdiges Signal zur dringend benötigten Entlastung der Profession Pflege und zur Steigerung der Attraktivität der Pflegeberufe.
Benötigt wird, wie bereits in der Konzertierten Aktion Pflege vereinbart, eine Roadmap, mit deren Hilfe die notwendigen Umsetzungsschritte deutlich sichtbar und mit einem Zeitplan versehen festgelegt werden. Von absoluter Priorität ist dabei, dass die Umsetzung des neuen Personalbemessungsverfahrens sofort startet.“
Franz Wagner: „Wir erwarten durch das neue Personalbemessungsverfahren für die stationäre Langzeitpflege einen deutlichen Stellenaufbau und dadurch eine spürbare Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der Arbeitszufriedenheit vor Ort. Die Pflegefachpersonen müssen entlastet und ihre Fachlichkeit gestärkt werden. Auf der Basis einer bedarfsorientierten Personalausstattung könnten sie künftig, gezielter als dies heute der Fall ist, ihre in der Ausbildung erworbenen Fähigkeiten in der Praxis umsetzen.
Das notwendige Mehr an Personal wird am Arbeitsmarkt nicht sofort zur Verfügung stehen. Umso wichtiger ist es, dass von der Politik durch die Roadmap ein sofortiges, glaubwürdiges Signal für mehr Pflegepersonal und damit für die Steigerung der Attraktivität der Pflegeberufe ausgeht.
Die Umsetzung der Ergebnisse des Personalbemessungsverfahrens wird erwartungsgemäß zu erheblichen Mehrkosten in der stationären Langzeitpflege führen. Begleitet werden muss die Umsetzung daher durch eine Finanzreform der Pflegeversicherung, vor allem zur Vermeidung einer finanziellen Mehrbelastung der Betroffenen.“
Hintergrund:
Bis zum 30. Juni 2020 soll ein wissenschaftlich fundiertes Verfahren zur einheitlichen Bemessung des Personals in Pflegeeinrichtungen nach qualitativen Verfahren und quantitativen Maßstäben entwickelt und erprobt werden. Die Arbeiten hierzu sind seit September 2019 abgeschlossen.
Ansprechpartner:
Dr. h.c. Franz Wagner
Präsident des Deutschen Pflegerats
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin
Telefon: (0 30) 398 77 303
Telefax: (0 30) 398 77 304
E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de
Internet: www.deutscher-pflegerat.de
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Deutsches Ärzteblatt vom 06.02.2020:
Gutachten zur Personalbedarfsmessung in der Altenpflege liegt vor
Berlin – „Wir brauchen mehr Personal in der Altenpflege – und zwar erheblich viel mehr.“ So umschrieb Heinz Rothgang vom Socium Forschungszentrum an der Universität Bremen das zentrale Ergebnis seines Gutachtens, mit dem er ein Instrument zur Messung des Personalbedarfs in der Altenpflege vorlegen sollte.
Das Gutachten werde zurzeit noch vom Bundesgesundheitsministerium abgenommen, sagte Rothgang heute auf einem Symposium des japanischen und des deutschen Gesundheitsministeriums in Berlin. Deshalb könne er noch keine Zahlen zum genauen Bedarf nennen. Ein zweites zentrales Ergebnis des Gutachtens sei aber, dass der Mehrbedarf bei den Pflegefachkräften nur relativ gering sei.
... (weiter lesen unter) ... > http://170770.eu1.cleverreach.com//c/32 ... 975-q5algn
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Angemessene Personalbemessungssysteme sind für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen zwingend geboten
>>> http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =3&t=23508 >>> http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =3&t=23529
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Zitate & Statements zur Pflege 2016 und Folgejahre ...
>>> http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =3&t=21471
Siehe auch unter >>> http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =3&t=23545
Zeitungsbericht vom 11.08.2010:
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- Registriert: 18.05.2003, 23:13
Der Personalmehrbedarf in den Heimen ist nach einem Gutachten erheblich ...
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat bereits 2008 die erforderliche Verbesserung der Pflege-Stellenschlüssel mit 20% eingeschätzt. Nun wird bekannt, dass das Rothgang-Gutachten sogar eine Steigerungsrate von 36% nennt. Es muss nun schnellstens zu einem entsprechenden Stellenbemessungssystem kommen - und zwar in Verbindung mit höheren Vergütungen. Dann werden "geflüchtete" Pflegekräfte gerne zurück kommen und neue Dienstkräfte können erfolgreich eingeworben werden. Das wäre die Lösung, die von hier seit vielen Jahren gefordert wird. Kleinschrittige Reförmchen sind gescheitert und bringen uns nicht weiter. Klar ist aber auch, dass die Neugestaltung der Personalbemessung teuer wird. Dazu muss ergänzend eine Pflege-Finanzreform her, durch Steuermittel gestützt! - Werner Schell
++++
25.02.2020
Gutachten zur Altenpflege - Was fehlt: 120.000 Pflegekräfte
Dass Pflegekräfte fehlen, ist bekannt - doch erstmals haben Experten berechnet, wie viele es bräuchte, um die Pflegebedürftigen in Altenheimen angemessen zu betreuen. Ihr Ergebnis: 120.000 sind zusätzlich nötig.
Erstmals haben Wissenschaftler im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums errechnet, wie viel Personal nötig wäre, damit Pflegebedürftige in Altenheimen angemessen betreut werden können. Die Forscher der Universität Bremen kommen in ihrem Gutachten zu dem Schluss, dass die Zahl der Pflegekräfte um 36 Prozent erhöht werden müsste, konkret also rund 120.000 zusätzliche Pflegekräfte nötig wären. Demnach müsste die Zahl der Pflegekräfte also von derzeit etwa 320.000 auf 440.000 erhöht werden, wie auch das Redaktionsnetzwerk Deutschland berichtet.
… (weiter lesen unter) … > https://www.tagesschau.de/altenpflege-g ... pMbEMn-4lI
+++
Jens Spahn hat sich zum Gutachten gegenüber tagesschau.de geäußert. Dazu gab es von hier bei Facebook u.a. folgende Anmerkung:
Das jetzt vorgestellte Rothgang - Gutachten nennt eine Personalsteigerungsrate für die Altenpflege von 36% ! - Das ist gleichzeitig eine Bestätigung dafür, dass die bisherige Pflegepolitik total gescheitert ist. Wer jetzt lapidar von einem besseren Personalmix und mehr Assistenzpersonal redet, ohne die katastrophale Fehlentwicklung zu benennen, hat offensichtlich nichts verstanden. Man hätte sich anders einlassen können, zumal das Gutachten seit Monaten bekannt war und bislang geheim gehalten wurde.
+++
Der (32.) Neusser Pflegetreff wird am 06.05.2020 stattfinden und aktuelle Pflegethemen erörtern. Es wird dann v.a. darum gehen zu verdeutlichen, was bei der ambulanten und stationären Pflege dringend verbessert werden muss. - Als Podiumsgäste werden u.a. vor Ort sein: Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW, Prof. Dr. Tanja Segmüller (Alterswissenschaftlerin) und Prof. Dr. Stefan Sell (Sozialwissenschaftler). Moderation: Regina Schmidt-Zadel, MdB a.D., Vorsitzende der Landes-Alzheimer-Gesellschaft NRW. Ein Grußwort wird Ralf Hörsken, Beigeordneter und Sozialdezernent der Stadt Neuss, sprechen. - Für die weitere Planung der Veranstaltung werden Vorschläge zu den Themen gerne entgegen genommen. Infos unter > viewtopic.php?f=7&t=23481
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25.02.2020
Gutachten zur Altenpflege - Was fehlt: 120.000 Pflegekräfte
Dass Pflegekräfte fehlen, ist bekannt - doch erstmals haben Experten berechnet, wie viele es bräuchte, um die Pflegebedürftigen in Altenheimen angemessen zu betreuen. Ihr Ergebnis: 120.000 sind zusätzlich nötig.
Erstmals haben Wissenschaftler im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums errechnet, wie viel Personal nötig wäre, damit Pflegebedürftige in Altenheimen angemessen betreut werden können. Die Forscher der Universität Bremen kommen in ihrem Gutachten zu dem Schluss, dass die Zahl der Pflegekräfte um 36 Prozent erhöht werden müsste, konkret also rund 120.000 zusätzliche Pflegekräfte nötig wären. Demnach müsste die Zahl der Pflegekräfte also von derzeit etwa 320.000 auf 440.000 erhöht werden, wie auch das Redaktionsnetzwerk Deutschland berichtet.
… (weiter lesen unter) … > https://www.tagesschau.de/altenpflege-g ... pMbEMn-4lI
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Jens Spahn hat sich zum Gutachten gegenüber tagesschau.de geäußert. Dazu gab es von hier bei Facebook u.a. folgende Anmerkung:
Das jetzt vorgestellte Rothgang - Gutachten nennt eine Personalsteigerungsrate für die Altenpflege von 36% ! - Das ist gleichzeitig eine Bestätigung dafür, dass die bisherige Pflegepolitik total gescheitert ist. Wer jetzt lapidar von einem besseren Personalmix und mehr Assistenzpersonal redet, ohne die katastrophale Fehlentwicklung zu benennen, hat offensichtlich nichts verstanden. Man hätte sich anders einlassen können, zumal das Gutachten seit Monaten bekannt war und bislang geheim gehalten wurde.
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Der (32.) Neusser Pflegetreff wird am 06.05.2020 stattfinden und aktuelle Pflegethemen erörtern. Es wird dann v.a. darum gehen zu verdeutlichen, was bei der ambulanten und stationären Pflege dringend verbessert werden muss. - Als Podiumsgäste werden u.a. vor Ort sein: Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW, Prof. Dr. Tanja Segmüller (Alterswissenschaftlerin) und Prof. Dr. Stefan Sell (Sozialwissenschaftler). Moderation: Regina Schmidt-Zadel, MdB a.D., Vorsitzende der Landes-Alzheimer-Gesellschaft NRW. Ein Grußwort wird Ralf Hörsken, Beigeordneter und Sozialdezernent der Stadt Neuss, sprechen. - Für die weitere Planung der Veranstaltung werden Vorschläge zu den Themen gerne entgegen genommen. Infos unter > viewtopic.php?f=7&t=23481
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- Beiträge: 25258
- Registriert: 18.05.2003, 23:13
Altenpflege darf nicht vor dem Pflegenotstand kapitulieren
0131 / 25. Februar 2020
Pressemitteilung von Pia Zimmermann
Altenpflege darf nicht vor dem Pflegenotstand kapitulieren
"Das ist keine nachhaltige Verbesserung der Bedingungen für alle im Pflegeheim - weder für die Menschen mit Pflegebedarf, noch für die Beschäftigten. Das vorgeschlagene Modell ist eine Abkehr von der Bezugspflege, bei der die Bedürfnisse und der Bedarf der Bewohnerinnen und Bewohner im Mittelpunkt stehen. Das ist keine neutrale Ermittlung des Bedarfs. Es droht die Kapitulation vor den Zuständen", kommentiert Pia Zimmermann, Sprecherin der Fraktion DIE LINKE für Pflegepolitik, die Vorstellung der ersten wissenschaftlichen Ergebnisse zur Personalbemessung in der Langzeitpflege durch Prof. Dr. Heinz Rothgang. Zimmermann weiter:
"Es ist unverantwortlich, dass Gesundheitsminister Spahn, dessen Ressort die Studie in Auftrag gegeben hat, sich nicht gleichzeitig zur zeitnahen Umsetzung und zu den erwarteten Mehrkosten äußert. Menschen mit Pflegebedarf erwarten dringend mehr Pflegekräfte, fürchten aber auch die damit verbundenen steigenden Kosten, da sie durch die Heimkosten ohnehin oft schon finanziell überlastet sind. Es ist Spahns Verantwortung, sie endlich zu entlasten. Das geht nur mit einer Solidarischen Pflegevollversicherung."
F.d.R. Christian Posselt
Christian Posselt
Pressereferent
Fraktion DIE LINKE. im Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon +4930/227-52803
Telefax +4930/227-56801
Mobil +49177/4016162
christian.posselt@linksfraktion.de
www.linksfraktion.de
Pressemitteilung von Pia Zimmermann
Altenpflege darf nicht vor dem Pflegenotstand kapitulieren
"Das ist keine nachhaltige Verbesserung der Bedingungen für alle im Pflegeheim - weder für die Menschen mit Pflegebedarf, noch für die Beschäftigten. Das vorgeschlagene Modell ist eine Abkehr von der Bezugspflege, bei der die Bedürfnisse und der Bedarf der Bewohnerinnen und Bewohner im Mittelpunkt stehen. Das ist keine neutrale Ermittlung des Bedarfs. Es droht die Kapitulation vor den Zuständen", kommentiert Pia Zimmermann, Sprecherin der Fraktion DIE LINKE für Pflegepolitik, die Vorstellung der ersten wissenschaftlichen Ergebnisse zur Personalbemessung in der Langzeitpflege durch Prof. Dr. Heinz Rothgang. Zimmermann weiter:
"Es ist unverantwortlich, dass Gesundheitsminister Spahn, dessen Ressort die Studie in Auftrag gegeben hat, sich nicht gleichzeitig zur zeitnahen Umsetzung und zu den erwarteten Mehrkosten äußert. Menschen mit Pflegebedarf erwarten dringend mehr Pflegekräfte, fürchten aber auch die damit verbundenen steigenden Kosten, da sie durch die Heimkosten ohnehin oft schon finanziell überlastet sind. Es ist Spahns Verantwortung, sie endlich zu entlasten. Das geht nur mit einer Solidarischen Pflegevollversicherung."
F.d.R. Christian Posselt
Christian Posselt
Pressereferent
Fraktion DIE LINKE. im Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon +4930/227-52803
Telefax +4930/227-56801
Mobil +49177/4016162
christian.posselt@linksfraktion.de
www.linksfraktion.de
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Kriterien zur Personalbemessung in der stationären Langzeitpflege - ver.di sieht großen Fortschritt
ver.di begrüßt wissenschaftliche Kriterien zur Personalbemessung in der stationären Langzeitpflege als großen Fortschritt
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt, dass es endlich wissenschaftliche Kriterien zur Personalbemessung für die stationäre Langzeitpflege gibt, die die Pflegeselbstverwaltung im Auftrag des Gesetzgebers entwickelt und am heutigen Dienstag (25. Februar) in Berlin vorgestellt hat. „Wir kennen die Situation in der Altenpflege genau und fordern deshalb schon sehr lange eine verbindliche Personalausstattung, die sich am Pflegebedarf der Bewohnerinnen und Bewohner orientiert. Dass es nun eine entsprechende Berechnungsgrundlage gibt, ist ein großer Fortschritt“, sagte Sylvia Bühler, Mitglied im ver.di-Bundesvorstand. „Das neue Verfahren muss jetzt schnellstmöglich verbindlich eingeführt und bundesweit einheitlich umgesetzt werden. Der bestehende Flickenteppich unterschiedlicher landesrechtlicher Regelungen muss zügig abgelöst werden.“
Das wissenschaftliche Personalbemessungsverfahren bestätige die Dimension des Missstandes, auf den ver.di seit Jahren hingewiesen habe, der Personalmehrbedarf sei enorm, so Bühler weiter. „Um den dringend erforderlichen Mehrbedarf von rund 120.000 Pflegekräften decken zu können, muss die Arbeit in der Altenpflege deutlich besser bezahlt werden“, erklärte Bühler. „Da Pflegefachkräfte im Krankenhaus mehr verdienen, kehren viele Beschäftigte der Altenpflege den Rücken, obwohl sie ihren Beruf lieben.“ Um die pflegebedürftigen Menschen qualitativ gut pflegerisch zu versorgen, brauche es vor allem mehr Pflegefachkräfte. Die Anforderungen seien gestiegen und die Struktur der Bewohnerinnen und Bewohner der Pflegeeinrichtungen habe sich verändert.
Der für das neue Verfahren entwickelte Algorithmus stellt eine solide Basis für die Berechnung der erforderlichen Personalausstattung dar, müsse aber an einigen Stellen nachjustiert werden. ver.di warnt davor, dass künftig durch die einrichtungsbezogenen Qualifikationsmixe Bewohnerinnen und Bewohner mit niedrigen Pflegegraden von weniger Pflegefachkräften versorgt werden könnten als heute. „Für alle muss sich die Situation verbessern, dieses Versprechen muss die Politik geben, “ so Bühler. „Eine Lösung sind Sockelwerte, die der Gesetzgeber definiert und die pflegegradunabhängig sind und nicht unterschritten werden dürfen“, forderte Bühler. Zudem müsse sichergestellt werden, dass auch aus Gründen des Arbeitsschutzes künftig Beschäftigte in Nachtdiensten immer mindestens zu zweit in einem Wohnbereich arbeiteten. Außerdem müssten ganzheitliche Pflegeprozesse in einer Hand bleiben und nicht zerlegt und auf Beschäftigte mit unterschiedlichen Qualifikationsniveaus aufgeteilt werden. „Wir sind Menschen und keine Werkstücke. Rationalisierungsinstrumente aus der industriellen Produktion haben in der Pflege nichts verloren“, stellte Bühler klar. Pflegerische Tätigkeit sei Beziehungsarbeit. „Zu einer bewohnerorientierten Pflege gehört, dass die Beschäftigten ausreichend Zeit mit den Bewohnerinnen und Bewohnern verbringen können. Nur so lassen sich Menschen für die Altenpflege begeistern.“
Quelle: Pressemitteilung vom 25.02.2020
Pressekontakt
Richard Rother
ver.di-Bundesvorstand
Paula-Thiede-Ufer 10
10179 Berlin
Tel.: 030/6956-1011 bzw. -1012
Fax: 030/6956-3001
E-Mail: pressestelle@verdi.de
https://www.verdi.de/presse/pressemitte ... 5400b665de
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt, dass es endlich wissenschaftliche Kriterien zur Personalbemessung für die stationäre Langzeitpflege gibt, die die Pflegeselbstverwaltung im Auftrag des Gesetzgebers entwickelt und am heutigen Dienstag (25. Februar) in Berlin vorgestellt hat. „Wir kennen die Situation in der Altenpflege genau und fordern deshalb schon sehr lange eine verbindliche Personalausstattung, die sich am Pflegebedarf der Bewohnerinnen und Bewohner orientiert. Dass es nun eine entsprechende Berechnungsgrundlage gibt, ist ein großer Fortschritt“, sagte Sylvia Bühler, Mitglied im ver.di-Bundesvorstand. „Das neue Verfahren muss jetzt schnellstmöglich verbindlich eingeführt und bundesweit einheitlich umgesetzt werden. Der bestehende Flickenteppich unterschiedlicher landesrechtlicher Regelungen muss zügig abgelöst werden.“
Das wissenschaftliche Personalbemessungsverfahren bestätige die Dimension des Missstandes, auf den ver.di seit Jahren hingewiesen habe, der Personalmehrbedarf sei enorm, so Bühler weiter. „Um den dringend erforderlichen Mehrbedarf von rund 120.000 Pflegekräften decken zu können, muss die Arbeit in der Altenpflege deutlich besser bezahlt werden“, erklärte Bühler. „Da Pflegefachkräfte im Krankenhaus mehr verdienen, kehren viele Beschäftigte der Altenpflege den Rücken, obwohl sie ihren Beruf lieben.“ Um die pflegebedürftigen Menschen qualitativ gut pflegerisch zu versorgen, brauche es vor allem mehr Pflegefachkräfte. Die Anforderungen seien gestiegen und die Struktur der Bewohnerinnen und Bewohner der Pflegeeinrichtungen habe sich verändert.
Der für das neue Verfahren entwickelte Algorithmus stellt eine solide Basis für die Berechnung der erforderlichen Personalausstattung dar, müsse aber an einigen Stellen nachjustiert werden. ver.di warnt davor, dass künftig durch die einrichtungsbezogenen Qualifikationsmixe Bewohnerinnen und Bewohner mit niedrigen Pflegegraden von weniger Pflegefachkräften versorgt werden könnten als heute. „Für alle muss sich die Situation verbessern, dieses Versprechen muss die Politik geben, “ so Bühler. „Eine Lösung sind Sockelwerte, die der Gesetzgeber definiert und die pflegegradunabhängig sind und nicht unterschritten werden dürfen“, forderte Bühler. Zudem müsse sichergestellt werden, dass auch aus Gründen des Arbeitsschutzes künftig Beschäftigte in Nachtdiensten immer mindestens zu zweit in einem Wohnbereich arbeiteten. Außerdem müssten ganzheitliche Pflegeprozesse in einer Hand bleiben und nicht zerlegt und auf Beschäftigte mit unterschiedlichen Qualifikationsniveaus aufgeteilt werden. „Wir sind Menschen und keine Werkstücke. Rationalisierungsinstrumente aus der industriellen Produktion haben in der Pflege nichts verloren“, stellte Bühler klar. Pflegerische Tätigkeit sei Beziehungsarbeit. „Zu einer bewohnerorientierten Pflege gehört, dass die Beschäftigten ausreichend Zeit mit den Bewohnerinnen und Bewohnern verbringen können. Nur so lassen sich Menschen für die Altenpflege begeistern.“
Quelle: Pressemitteilung vom 25.02.2020
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Der Personalmehrbedarf in den Heimen ist nach einem Gutachten erheblich ...
Ärzte Zeitung vom 25.02.2020:
Personalplanung
Mehr Assistenzkräfte für Pflegeheime
Fachkraftquoten in der Altenpflege machen Anbietern zu schaffen. Auch Wissenschaftler stufen die Vorgaben als zu starr ein. Jetzt liegt ein Instrument für einen flexiblen Personalmix auf dem Tisch. ... > https://nlcontent.aerztezeitung.de/redi ... DA6494C409
Deutsches Ärzteblatt vom 25.02.2020:
Pflegeheime benötigen mehr als 100.000 zusätzliche Fachkräfte
Berlin – In den Seniorenpflegeheimen in Deutschland sind mehr als 100.000 Pflegekräfte zusätzlich notwendig, um die hohe Arbeitsbelastung zu senken und eine angemessene Betreuung zu gewährleisten. Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten der... [mehr] > http://170770.eu1.cleverreach.com//c/32 ... 975-q69o57
+++
Anmerkung der Moderation:
Der Personalbedarf in den Heimen ist enorm. Jetzt auf mehr Assistenzpersonal zu setzen, wäre der falsche Weg. Wir brauchen Pflegefachkräfte. In den Heimen sind meist die schwerst pflegebedürftigen Menschen mit verschiedenen Krankheitsbildern untergebracht. Da ist Fachkunde gefordert. Wer jetzt auf billig setzt, vernachlässigt weiterhin die alten hilfsbedürften Menschen!
Personalplanung
Mehr Assistenzkräfte für Pflegeheime
Fachkraftquoten in der Altenpflege machen Anbietern zu schaffen. Auch Wissenschaftler stufen die Vorgaben als zu starr ein. Jetzt liegt ein Instrument für einen flexiblen Personalmix auf dem Tisch. ... > https://nlcontent.aerztezeitung.de/redi ... DA6494C409
Deutsches Ärzteblatt vom 25.02.2020:
Pflegeheime benötigen mehr als 100.000 zusätzliche Fachkräfte
Berlin – In den Seniorenpflegeheimen in Deutschland sind mehr als 100.000 Pflegekräfte zusätzlich notwendig, um die hohe Arbeitsbelastung zu senken und eine angemessene Betreuung zu gewährleisten. Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten der... [mehr] > http://170770.eu1.cleverreach.com//c/32 ... 975-q69o57
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Anmerkung der Moderation:
Der Personalbedarf in den Heimen ist enorm. Jetzt auf mehr Assistenzpersonal zu setzen, wäre der falsche Weg. Wir brauchen Pflegefachkräfte. In den Heimen sind meist die schwerst pflegebedürftigen Menschen mit verschiedenen Krankheitsbildern untergebracht. Da ist Fachkunde gefordert. Wer jetzt auf billig setzt, vernachlässigt weiterhin die alten hilfsbedürften Menschen!
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Personalbemessung in der stationären Langzeitpflege – Möglichkeiten und Aussichten
Personalbemessung in der stationären Langzeitpflege – Möglichkeiten und Aussichten
Berlin, 25.02.2020: Mit dem Pflegestärkungsgesetz II beauftragte der Gesetzgeber die Pflegeselbstverwaltung, ein wissenschaftlich fundiertes Verfahren zur bundesweit einheitlichen Personalbemessung in Pflegeeinrichtungen entwickeln und erproben zu lassen. Bis zum 30. Juni 2020 wird die Universität Bremen unter Leitung von Prof. Dr. Heinz Rothgang das Vorhaben abschließen. Aktuell liegt der 2. Zwischenbericht für das neu entwickelte Personalbemessungsinstrument in der stationären Langzeitpflege vor. Heute haben der GKVSpitzenverband, der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) und die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e.V. (BAGFW), den Zwischenbericht
eingeordnet und anstehende Schritte erläutert.
Beschattungsmethode in Pflegeheimen und Tageseinrichtungen angewandt
Von April bis Oktober 2018 wurde die wissenschaftliche Erhebung mit der ‚Beschattungsmethode‘ durchgeführt. Insgesamt wurden Daten von 1.380 Pflegebedürftigen in vollstationären Einrichtungen erhoben, sowie Daten von 163 Tagespflegegästen in teilstationärer Betreuung. 241 speziell geschulte Pflegefachpersonen „beschatteten“ in einer eins-zu-einsZuordnung das Pflegepersonal in den Pflegeheimen.
Erstmals bundesweit ein einheitliches Personalbemessungsinstrument
Gegenwärtig kommt es zu bundesweit unterschiedlichen Personalschlüsseln, die in den Rahmenverträgen landesspezifisch festgelegt werden. „Mit dem vorliegenden Entwurf haben wir erstmals ein mögliches Personalbemessungsinstrument vorliegen, um den Bedarf an Fach- und Assistenzpflegekräften in einzelnen Pflegeheimen zu bemessen. Und das nach bundeseinheitlichen Maßstäben und auf die jeweilige Bewohner-Struktur zugeschnitten. Das ist ein großer Fortschritt, um den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff in den einzelnen Einrichtungen weiter umzusetzen“, so Gernot Kiefer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes.
Landessozialministerien sind am Zug
Nach Bernd Meurer, Präsident des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa), zeigt die Studie, welche personellen Rahmenbedingungen hilfreich sind, damit bei einer absehbar steigenden Zahl pflegebedürftiger Menschen möglichst vielen ein verlässliches
professionelles Angebot gemacht werden kann. Meurer: „Jetzt sind die Landessozialministerien am Zug, die eine verlässliche wissenschaftliche Grundlage bekommen, um erste Schritte zur Weiterentwicklung einer starren Fachkraftquote zu gehen, die bei insgesamt steigender Personalausstattung zu einem an Pflegegraden ausgerichteten Verhältnis von Fachkräften zu Assistenzkräften führen. Die Tendenz ist einfach: Je höher der Pflegegrad, desto umfangreicher sind auch die Anforderungen an die Qualifikation.“
Gleichwertigere Lebensbedingungen für Pflegebedürftige in Pflegeheimen möglich Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland: „Endlich können wir sagen, welcher Personaleinsatz in stationären Pflegeeinrichtungen notwendig ist, um gleichwertigere Pflege- und Lebensbedingungen für Pflegebedürftige zu schaffen. Im Instrument stecken Vorschläge, um dem Personalmangel mit einer anderen Aufteilung der
Aufgaben und mehr Fachlichkeit für alle Beteiligten zu begegnen. Die notwendige Umsetzung ist nun auch von konkreten Schritten und Erfolgen in anderen Bereichen abhängig. Dazu sind weitere Maßnahmen der Konzertierten Aktion Pflege umzusetzen, die zur konsequenten Entlastung der Pflegekräfte führen sowie durch eine Reform der Pflegeversicherung die Eigenanteile für die Pflegebedürftigen begrenzt werden.“
Am 30. Juni 2020 wird die Entwicklung abgeschlossen sein und der Abschlussbericht vorliegen. Die Universität Bremen schlägt eine modellhafte Einführung des neuen Verfahrens in einer zunächst begrenzten Zahl von stationären Einrichtungen vor. Für weitere Schritte sind gesetzliche
Regelungen notwendig. Mit der Einführung des neuen Personalbemessungsinstruments wird ein bedarfsgerechter Personaleinsatz gefördert und unterstützt. Die Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte können nachhaltig verbessert werden, wodurch die Attraktivität des Pflegeberufes
weiter steigt. Davon profitieren Pflegekräfte und Pflegebedürftige gleichermaßen.
Quelle: Pressemitteilung vom 25.02.2020
Pressekontakte
GKV-Spitzenverband | Reinhardtstraße 28, 10117 Berlin; +49 30 206288-4213
Ansprechpartnerin: Janka Hegemeister - janka.hegemeister@gkv-spitzenverband.de
bpa – Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. | Friedrichstraße 148,
10117 Berlin; Tel.: +49 30 308788-60; Ansprechpartner: Uwe Dolderer - dolderer@bpa.de
Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e.V. | Oranienburger Straße 13-14, 10178 Berlin;
+49 30 24089–121; Ansprechpartnerin: Katrin Goßens - katrin.gossens@bag-wohlfahrt.de
> https://www.gs-qsa-pflege.de/wp-content ... eilung.pdf
Gutachten und weitere Informationen zum Thema Personalbemessung nach § 113c SGB XI können unter der nachfolgenden Adresse abgerufen werden:
>>> https://www.gs-qsa-pflege.de/dokumente-zum-download/
Berlin, 25.02.2020: Mit dem Pflegestärkungsgesetz II beauftragte der Gesetzgeber die Pflegeselbstverwaltung, ein wissenschaftlich fundiertes Verfahren zur bundesweit einheitlichen Personalbemessung in Pflegeeinrichtungen entwickeln und erproben zu lassen. Bis zum 30. Juni 2020 wird die Universität Bremen unter Leitung von Prof. Dr. Heinz Rothgang das Vorhaben abschließen. Aktuell liegt der 2. Zwischenbericht für das neu entwickelte Personalbemessungsinstrument in der stationären Langzeitpflege vor. Heute haben der GKVSpitzenverband, der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) und die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e.V. (BAGFW), den Zwischenbericht
eingeordnet und anstehende Schritte erläutert.
Beschattungsmethode in Pflegeheimen und Tageseinrichtungen angewandt
Von April bis Oktober 2018 wurde die wissenschaftliche Erhebung mit der ‚Beschattungsmethode‘ durchgeführt. Insgesamt wurden Daten von 1.380 Pflegebedürftigen in vollstationären Einrichtungen erhoben, sowie Daten von 163 Tagespflegegästen in teilstationärer Betreuung. 241 speziell geschulte Pflegefachpersonen „beschatteten“ in einer eins-zu-einsZuordnung das Pflegepersonal in den Pflegeheimen.
Erstmals bundesweit ein einheitliches Personalbemessungsinstrument
Gegenwärtig kommt es zu bundesweit unterschiedlichen Personalschlüsseln, die in den Rahmenverträgen landesspezifisch festgelegt werden. „Mit dem vorliegenden Entwurf haben wir erstmals ein mögliches Personalbemessungsinstrument vorliegen, um den Bedarf an Fach- und Assistenzpflegekräften in einzelnen Pflegeheimen zu bemessen. Und das nach bundeseinheitlichen Maßstäben und auf die jeweilige Bewohner-Struktur zugeschnitten. Das ist ein großer Fortschritt, um den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff in den einzelnen Einrichtungen weiter umzusetzen“, so Gernot Kiefer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes.
Landessozialministerien sind am Zug
Nach Bernd Meurer, Präsident des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa), zeigt die Studie, welche personellen Rahmenbedingungen hilfreich sind, damit bei einer absehbar steigenden Zahl pflegebedürftiger Menschen möglichst vielen ein verlässliches
professionelles Angebot gemacht werden kann. Meurer: „Jetzt sind die Landessozialministerien am Zug, die eine verlässliche wissenschaftliche Grundlage bekommen, um erste Schritte zur Weiterentwicklung einer starren Fachkraftquote zu gehen, die bei insgesamt steigender Personalausstattung zu einem an Pflegegraden ausgerichteten Verhältnis von Fachkräften zu Assistenzkräften führen. Die Tendenz ist einfach: Je höher der Pflegegrad, desto umfangreicher sind auch die Anforderungen an die Qualifikation.“
Gleichwertigere Lebensbedingungen für Pflegebedürftige in Pflegeheimen möglich Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland: „Endlich können wir sagen, welcher Personaleinsatz in stationären Pflegeeinrichtungen notwendig ist, um gleichwertigere Pflege- und Lebensbedingungen für Pflegebedürftige zu schaffen. Im Instrument stecken Vorschläge, um dem Personalmangel mit einer anderen Aufteilung der
Aufgaben und mehr Fachlichkeit für alle Beteiligten zu begegnen. Die notwendige Umsetzung ist nun auch von konkreten Schritten und Erfolgen in anderen Bereichen abhängig. Dazu sind weitere Maßnahmen der Konzertierten Aktion Pflege umzusetzen, die zur konsequenten Entlastung der Pflegekräfte führen sowie durch eine Reform der Pflegeversicherung die Eigenanteile für die Pflegebedürftigen begrenzt werden.“
Am 30. Juni 2020 wird die Entwicklung abgeschlossen sein und der Abschlussbericht vorliegen. Die Universität Bremen schlägt eine modellhafte Einführung des neuen Verfahrens in einer zunächst begrenzten Zahl von stationären Einrichtungen vor. Für weitere Schritte sind gesetzliche
Regelungen notwendig. Mit der Einführung des neuen Personalbemessungsinstruments wird ein bedarfsgerechter Personaleinsatz gefördert und unterstützt. Die Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte können nachhaltig verbessert werden, wodurch die Attraktivität des Pflegeberufes
weiter steigt. Davon profitieren Pflegekräfte und Pflegebedürftige gleichermaßen.
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+49 30 24089–121; Ansprechpartnerin: Katrin Goßens - katrin.gossens@bag-wohlfahrt.de
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Gutachten und weitere Informationen zum Thema Personalbemessung nach § 113c SGB XI können unter der nachfolgenden Adresse abgerufen werden:
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Die Zukunft der stationären Altenpflege zwischen Mindestlohn und mehr Hilfskräften ...
Die Zukunft der stationären Altenpflege zwischen Mindestlohn und wenn, dann mehr Hilfskräften? Kritische Anmerkungen angesichts einer doppelten Absenkung in einem ganz besonderen Arbeitsfeld
Eine Stellungnahme von Professor Dr. Stefan Sell vom 25.02.2020
Seit Jahren wird immer wieder darauf hingewiesen, dass die Personalausstattung in deutschen Pflegeheimen viel zu schlecht sei und die Realität in vielen Einrichtungen dazu beitrage, dass nicht nur die Versorgung der dort lebenden Menschen leide, sondern auch viele Pflegekräfte angesichts der Zustände kapitulieren und aus der Tätigkeit in der stationären Pflege fliehen. Und immer wieder wurde ein transparentes System der Personalbemessung gefordert, ....
... (weiter lesen unter) > https://aktuelle-sozialpolitik.de/2020/ ... skraeften/
Anmerkung der Moderation:
Prof. Dr. Stefan Sell ist Podiumsgast beim Neusser Pflegetreff am 06.05.2020. Zu dieser Veranstaltung gibt es folgende Kuzrhinweise:
Der nächste (32.) Neusser Pflegetreff wird am 06.05.2020 stattfinden und aktuelle Pflegethemen erörtern. Es wird dann v.a. darum gehen zu verdeutlichen, was bei der ambulanten und stationären Pflege dringend verbessert werden muss. - Als Podiumsgäste werden u.a. vor Ort sein: Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW, Prof. Dr. Tanja Segmüller (Alterswissenschaftlerin) und Prof. Dr. Stefan Sell (Sozialwissenschaftler). Moderation: Regina Schmidt-Zadel, MdB a.D., Vorsitzende der Landes-Alzheimer-Gesellschaft NRW. Ein Grußwort wird Ralf Hörsken, Beigeordneter und Sozialdezernent der Stadt Neuss, sprechen. - Für die weitere Planung der Veranstaltung werden Vorschläge zu den Themen gerne entgegen genommen. Infos unter > viewtopic.php?f=7&t=23481
Eine Stellungnahme von Professor Dr. Stefan Sell vom 25.02.2020
Seit Jahren wird immer wieder darauf hingewiesen, dass die Personalausstattung in deutschen Pflegeheimen viel zu schlecht sei und die Realität in vielen Einrichtungen dazu beitrage, dass nicht nur die Versorgung der dort lebenden Menschen leide, sondern auch viele Pflegekräfte angesichts der Zustände kapitulieren und aus der Tätigkeit in der stationären Pflege fliehen. Und immer wieder wurde ein transparentes System der Personalbemessung gefordert, ....
... (weiter lesen unter) > https://aktuelle-sozialpolitik.de/2020/ ... skraeften/
Anmerkung der Moderation:
Prof. Dr. Stefan Sell ist Podiumsgast beim Neusser Pflegetreff am 06.05.2020. Zu dieser Veranstaltung gibt es folgende Kuzrhinweise:
Der nächste (32.) Neusser Pflegetreff wird am 06.05.2020 stattfinden und aktuelle Pflegethemen erörtern. Es wird dann v.a. darum gehen zu verdeutlichen, was bei der ambulanten und stationären Pflege dringend verbessert werden muss. - Als Podiumsgäste werden u.a. vor Ort sein: Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW, Prof. Dr. Tanja Segmüller (Alterswissenschaftlerin) und Prof. Dr. Stefan Sell (Sozialwissenschaftler). Moderation: Regina Schmidt-Zadel, MdB a.D., Vorsitzende der Landes-Alzheimer-Gesellschaft NRW. Ein Grußwort wird Ralf Hörsken, Beigeordneter und Sozialdezernent der Stadt Neuss, sprechen. - Für die weitere Planung der Veranstaltung werden Vorschläge zu den Themen gerne entgegen genommen. Infos unter > viewtopic.php?f=7&t=23481
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Personalbemessung muss Pflege für die Zukunft sicher und qualitativ gut aufstellen
Personalbemessung muss Pflege für die Zukunft sicher und qualitativ gut aufstellen
Gestern wurde in Berlin das mit Spannung erwartete „wissenschaftlich fundierte Verfahren zur einheitlichen Bemessung des Personalbedarfs in Pflegeeinrichtungen“ vorgestellt. Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) erkennt an, dass damit endlich eine Grundlage geschaffen ist, um künftig Pflege und Pflegepersonalausstattung bundesweit vergleichbar auszugestalten. „Das Tool basiert auf dem geänderten Verständnis von Pflege nach dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff und setzt damit die grundsätzlichen Reformen der letzten Jahre fort. Dieser Weg muss nun auch zügig, entschlossen und mit aller Konsequenz weiter gegangen werden“, fordert DBfK-Präsidentin Prof. Christel Bienstein. „Das neue Personalbemessungstool weist bereits in der begonnenen Erprobung die gravierenden Pflegepersonaldefizite aus, die seit Jahren den Alltag aller Betroffenen in der stationären Langzeitpflege prägen. Ein „weiter so“ darf es nun nicht länger geben, denn immer stärker bricht eine verlässliche, fachgerechte pflegerische Versorgung weg, weil Pflegefachpersonen fehlen. Für eine schrittweise Einführung des neuen Instruments unter pflegewissenschaftlicher Begleitung und mit der Option, an wichtigen Stellschrauben nachzusteuern, müssen zeitnah die politischen Weichen in Bund und Ländern gestellt werden. Außerdem: Das Tool erscheint auf den ersten Blick praktikabel und plausibel, bei näherer Betrachtung zeigt es allerdings Merkmale, die zur Lizenz für riskante Pflege werden könnten. Das muss selbstverständlich verhindert werden“, so Bienstein.
Grundlage des Instruments waren beobachtende Messungen: die Zahl adäquater Interventionen, der Zeitaufwand sowie das erforderliche Qualifikationsniveau. Die Tauglichkeit der dafür gewählten Methodik und die Vollständigkeit des Katalogs an Interventionen wird von Pflegewissenschaftlern angezweifelt. Das Tool lässt keinerlei Rückschlüsse auf die daraus sich ergebende Pflegequalität zu. Fraglich ist auch, ob die erhobenen Werte aus dem Jahr 2018 bereits eine vollständige Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs abbilden.
Äußerst kritisch zu sehen sind die Zuweisungen wesentlicher pflegerischer Tätigkeiten an Assistenzpersonal. Das wird der zunehmenden Komplexität der Anforderungen und dem in aller Regel multimorbiden Klientel mit hohem medizinischen Versorgungsbedarf bis hin zur Palliativversorgung nicht gerecht. Das Gutachten belegt auch: je höher der Pflegegrad, desto stärker steigt der Bedarf an Pflegefachpersonen. Zu professionell Pflegenden mit Fachweiterbildung und akademischer Qualifikation wird überhaupt keine Aussage getroffen, das muss nachgeholt werden. Aber der professionellen Pflege nahezu ausschließlich Aufgaben der Planung, Steuerung, Anleitung, Beaufsichtigung, Evaluation, Delegation sowie die vorbehaltenen Aufgaben zuzuweisen, nimmt dem Beruf wesentliche Elemente, die ihn ausmachen und Pflegefachpersonen zum Verbleib im Beruf motivieren. In der Langzeitpflege geht es zudem um Menschen, Individuen mit Würde, dem Recht auf Selbstbestimmung und Autonomie. Ihre Versorgung darf nicht in Teilschritte zerlegt werden, nur um Effizienzreserven zu heben.
Das Gutachten empfiehlt eine Personalaufstockung vor allem mit Assistenzpersonal der Qualifikationsstufen 2 und 3: 1- und 2jährig ausgebildet. Deren Zahl ist momentan in den Einrichtungen allerdings gering, ein Ausbau der Ausbildungskapazitäten erfordert viel Zeit und erhebliche Investitionen. Dabei muss die Assistenzqualifikation in allen Ländern dringend harmonisiert werden.
Nicht unterschätzt werden dürfen die strukturellen und organisatorischen Veränderungen sowie der Bedarf an Personalentwicklung, die für eine erfolgreiche Umsetzung des Personalbemessungsinstruments in allen Einrichtungen erforderlich sind. Hierbei müssen die Heime fundiert beraten und begleitet werden. Und last but not least: Mehr Pflegepersonal wird Geld kosten. Mit dem Gutachten wird keine Aussage getroffen, wer all das bezahlen soll.
§ 11 (1) SGB XI: „Die Pflegeeinrichtungen pflegen, versorgen und betreuen die Pflegebedürftigen, die ihre Leistungen in Anspruch nehmen, entsprechend dem allgemein anerkannten Stand medizinisch-pflegerischer Erkenntnisse. Inhalt und Organisation der Leistungen haben eine humane und aktivierende Pflege unter Achtung der Menschenwürde zu gewährleisten.“
Das ist der Maßstab, der heute und morgen angelegt werden muss, wenn es um die Gestaltung von Pflege geht. Den gestern sogleich erkennbaren Begehrlichkeiten von Betreibern, die jetzt eine schnelle Chance sehen, die ungeliebte Fachkraftquote loszuwerden und ihre Vakanzen mit gering qualifizierten Helfern aufzufüllen, ist vom Gesetzgeber ein wirksamer Riegel vorzuschieben!
Quelle: Pressemitteilung vom 26.02.2020
Johanna Knüppel, Referentin, Sprecherin, Redakteurin
Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK)
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin
Tel.: 030-2191570
Fax: 030-21915777
redaktion@dbfk.de
www.dbfk.de
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Personalbemessung in der stationären Langzeitpflege
PRESSEMELDUNG
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen:
Berlin (26. Februar 2020, Nr. 7/2020)
Personalbemessung in der stationären Langzeitpflege
Beleg für unzureichende Personalausstattung. Maßstab: Pflegequalität sicherstellen
Gestern wurden die Ergebnisse des Projekts zur Personalbemessung in der stationären Langzeitpflege vorgestellt. Hierzu können Sie den Präsidenten des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR), Franz Wagner, in seiner ersten Einschätzung zum neuen Personalbemessungsverfahren gerne wie folgt zitieren:
„Der Deutsche Pflegerat begrüßt, dass mit dem Zwischenbericht jetzt das vorläufige Ergebnis der Entwicklung vorliegt. Das neue Personalbemessungsverfahren soll endlich dafür sorgen, dass die pflegerische Versorgung in Pflegeheimen deutschlandweit vergleichbar wird. Den bisher enormen Unterschieden in den Pflegepersonalschlüsseln der Länder wird damit ein Ende gesetzt.
Jedoch scheint das Instrument zum Teil in der Gegenwart verhaftet und bleibt damit hinter den Anforderungen einer langfristigen Perspektive zurück. Das ist zwar methodisch nachvollziehbar, aber für die Umsetzung für eine zukunftsorientierte Langzeit-pflege ergänzungsbedürftig.
Die stationäre Langzeitpflege benötigt angesichts der steigenden Leistungsanforderungen mehr und teilweise höhere Pflegefachkompetenz als dies bisher gegeben war.
Die eindringlichen Mahnungen des Deutschen Pflegerats, dass die heutige Personalausstattung in der Langzeitpflege völlig unzureichend und damit die Versorgung unzureichend ist, haben sich durch die jetzt vorgelegten Ergebnisse bestätigt. Die vorgelegten Zahlen sind allerdings zu hinterfragen. Eine Bemessung ausschließlich auf der Basis von einzelnen Tätigkeiten greift zu kurz. Hier würde der pflegerische Kontext fehlen. Inwiefern dies bei der Erarbeitung des neuen Personalbemessungsverfahrens berücksichtigt wurde, ist zu prüfen. Das gilt auch für den Umsetzungsgrad des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs in den Einrichtungen, in denen die Daten erhoben wurden. Der Zuwachs bei den Assistenzkräften darf aus Sicht des Deutschen Pflegerats ausschließlich durch qualifiziertes Pflegepersonal erfolgen.
Personalmengensteigerungen allein können jedoch nicht sicherstellen, dass es zu einer besseren Pflege und zu besseren Arbeitsbedingungen kommt. Mit Sorge sieht der Deutsche Pflegerat die vorgeschlagene gravierende Neuverteilung zwischen Pflegefachpersonen und Assistenzkräften.
Eine Reduzierung der Aufgaben von Pflegefachpersonen primär auf Steuerungs- und Prüfungsaufgaben sowie eine vorwiegend durch Assistenzpersonal durchgeführte Pflege wäre aus Sicht des Deutschen Pflegerats verfehlt. Zeiten für Interaktion scheinen zu wenig berücksichtigt und Interaktion kann auch nicht ausschließlich an das Assistenzpersonal delegiert werden. Denn die Versorgungsbedarfe der Bewohnerinnen und Bewohner sind sehr heterogen und komplex. Zudem verändern sie sich dynamisch. Eine qualitativ hochwertige Pflege basiert auf einer Ausbildung zum Heilberuf, wie sie Pflegefachpersonen insbesondere durch die neue generalistische Pflegeausbildung erhalten.
Im Instrument sind weder spezialisierte Pflegefachpersonen berücksichtigt noch die hochschulisch qualifizierten Pflegefachpersonen, die in der direkten Versorgung arbeiten. Deren Einbeziehung ist angesichts der Versorgungsbedarfe dringend erforderlich und wird es in Zukunft noch stärker sein. Hier muss nachgearbeitet werden.
Unabhängig davon, dass die berechnete Anzahl von Pflegenden aktuell nicht vorhanden ist und bei kritischer Bewertung einzelner Aspekte, fordert der Deutsche Pflegerat eine gestufte, rasche und bundesweit einheitliche Einführung des Personalbemessungsverfahrens. Damit würde ein starkes vertrauensbildendes Signal in die Berufsgruppe hineingegeben, dass sich die Rahmenbedingungen in der Langzeitpflege positiv und nachhaltig verändern.
Die Einführung des neuen Personalbemessungsverfahrens ist nicht trivial und erfordert eine wissenschaftliche Begleitung, um erforderliche Anpassungsbedarfe zu identifizieren. Das neue Verfahren ist aus Sicht des Deutschen Pflegerats daher an Bedingungen zu knüpfen, die zur Sicherung der Qualität und für die Gewährleistung der Patientensicherheit unabdingbar sind.
Die Länder müssen einen generalistischen Pflegeassistenzberuf einheitlich auf Basis einer 2-jährigen Ausbildung regeln. Perspektivisch sollten möglichst alle Pflegeassistentinnen und -assistenten über eine solche Qualifizierung verfügen. Entsprechende Weiterqualifizierungsangebote für angelernte Helferinnen und Helfer sind erforderlich.
Die Einführung der neuen Personalbemessung erfordert erhebliche Veränderungen bei der Aufgabenverteilung und Arbeitsorganisation. Die Einrichtungen müssen sicherstellen, dass die Verantwortungsbereiche in der stationären Langzeitpflege klar geregelt sind.
Zeit für eine umfangreiche Diskussion gibt es nicht mehr. Denn der bereits bestehende Personalmangel gefährdet die Versorgungssicherheit, was auch für die ambulante Pflege gilt. Auch hier bedarf es dringend einer Neujustierung des notwendigen Pflegepersonals. Dennoch muss das neue Personalbemessungsverfahren auf jeden Fall erprobt und evaluiert werden. Dabei ist zu überprüfen, wie und unter welchen Rahmenbedingungen es sich positiv auf die Versorgung und deren Qualität auswirkt.
Für die Einführung spielt die in der Konzertierten Aktion Pflege vereinbarte Roadmap eine große Rolle. Der Deutsche Pflegerat begrüßt, dass das Bundesgesundheitsministerium zeitnah zur ersten Sitzung zur Entwicklung dieser Roadmap eingeladen hat.
Der Deutsche Pflegerat erwartet einen klug aufgestellten Stufenplan zur Einführung des neuen Personalbemessungsverfahrens mit Nachjustierungen, welche die Qualität der Versorgung im Fokus haben.
Die Vereinbarungen der Konzertierten Aktion Pflege zu einer Verbesserung der Rahmenbedingungen pflegerischer Arbeit sind unverzichtbare Unterstützung für eine Umsetzung der neuen Personalbemessung und ihren Erfolg.“
Ansprechpartner:
Dr. h.c. Franz Wagner
Präsident des Deutschen Pflegerats
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin
Telefon: (0 30) 398 77 303
Telefax: (0 30) 398 77 304
E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de
Internet: www.deutscher-pflegerat.de
Zum Deutschen Pflegerat e.V. (DPR):
Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 15 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,2 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.
Präsident des Deutschen Pflegerats ist Dr. h.c. Franz Wagner. Vize-Präsidentinnen sind Irene Maier und Christine Vogler.
Mitgliedsverbände:
Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätsklinika e.V. Deutschland (VPU).
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen:
Berlin (26. Februar 2020, Nr. 7/2020)
Personalbemessung in der stationären Langzeitpflege
Beleg für unzureichende Personalausstattung. Maßstab: Pflegequalität sicherstellen
Gestern wurden die Ergebnisse des Projekts zur Personalbemessung in der stationären Langzeitpflege vorgestellt. Hierzu können Sie den Präsidenten des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR), Franz Wagner, in seiner ersten Einschätzung zum neuen Personalbemessungsverfahren gerne wie folgt zitieren:
„Der Deutsche Pflegerat begrüßt, dass mit dem Zwischenbericht jetzt das vorläufige Ergebnis der Entwicklung vorliegt. Das neue Personalbemessungsverfahren soll endlich dafür sorgen, dass die pflegerische Versorgung in Pflegeheimen deutschlandweit vergleichbar wird. Den bisher enormen Unterschieden in den Pflegepersonalschlüsseln der Länder wird damit ein Ende gesetzt.
Jedoch scheint das Instrument zum Teil in der Gegenwart verhaftet und bleibt damit hinter den Anforderungen einer langfristigen Perspektive zurück. Das ist zwar methodisch nachvollziehbar, aber für die Umsetzung für eine zukunftsorientierte Langzeit-pflege ergänzungsbedürftig.
Die stationäre Langzeitpflege benötigt angesichts der steigenden Leistungsanforderungen mehr und teilweise höhere Pflegefachkompetenz als dies bisher gegeben war.
Die eindringlichen Mahnungen des Deutschen Pflegerats, dass die heutige Personalausstattung in der Langzeitpflege völlig unzureichend und damit die Versorgung unzureichend ist, haben sich durch die jetzt vorgelegten Ergebnisse bestätigt. Die vorgelegten Zahlen sind allerdings zu hinterfragen. Eine Bemessung ausschließlich auf der Basis von einzelnen Tätigkeiten greift zu kurz. Hier würde der pflegerische Kontext fehlen. Inwiefern dies bei der Erarbeitung des neuen Personalbemessungsverfahrens berücksichtigt wurde, ist zu prüfen. Das gilt auch für den Umsetzungsgrad des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs in den Einrichtungen, in denen die Daten erhoben wurden. Der Zuwachs bei den Assistenzkräften darf aus Sicht des Deutschen Pflegerats ausschließlich durch qualifiziertes Pflegepersonal erfolgen.
Personalmengensteigerungen allein können jedoch nicht sicherstellen, dass es zu einer besseren Pflege und zu besseren Arbeitsbedingungen kommt. Mit Sorge sieht der Deutsche Pflegerat die vorgeschlagene gravierende Neuverteilung zwischen Pflegefachpersonen und Assistenzkräften.
Eine Reduzierung der Aufgaben von Pflegefachpersonen primär auf Steuerungs- und Prüfungsaufgaben sowie eine vorwiegend durch Assistenzpersonal durchgeführte Pflege wäre aus Sicht des Deutschen Pflegerats verfehlt. Zeiten für Interaktion scheinen zu wenig berücksichtigt und Interaktion kann auch nicht ausschließlich an das Assistenzpersonal delegiert werden. Denn die Versorgungsbedarfe der Bewohnerinnen und Bewohner sind sehr heterogen und komplex. Zudem verändern sie sich dynamisch. Eine qualitativ hochwertige Pflege basiert auf einer Ausbildung zum Heilberuf, wie sie Pflegefachpersonen insbesondere durch die neue generalistische Pflegeausbildung erhalten.
Im Instrument sind weder spezialisierte Pflegefachpersonen berücksichtigt noch die hochschulisch qualifizierten Pflegefachpersonen, die in der direkten Versorgung arbeiten. Deren Einbeziehung ist angesichts der Versorgungsbedarfe dringend erforderlich und wird es in Zukunft noch stärker sein. Hier muss nachgearbeitet werden.
Unabhängig davon, dass die berechnete Anzahl von Pflegenden aktuell nicht vorhanden ist und bei kritischer Bewertung einzelner Aspekte, fordert der Deutsche Pflegerat eine gestufte, rasche und bundesweit einheitliche Einführung des Personalbemessungsverfahrens. Damit würde ein starkes vertrauensbildendes Signal in die Berufsgruppe hineingegeben, dass sich die Rahmenbedingungen in der Langzeitpflege positiv und nachhaltig verändern.
Die Einführung des neuen Personalbemessungsverfahrens ist nicht trivial und erfordert eine wissenschaftliche Begleitung, um erforderliche Anpassungsbedarfe zu identifizieren. Das neue Verfahren ist aus Sicht des Deutschen Pflegerats daher an Bedingungen zu knüpfen, die zur Sicherung der Qualität und für die Gewährleistung der Patientensicherheit unabdingbar sind.
Die Länder müssen einen generalistischen Pflegeassistenzberuf einheitlich auf Basis einer 2-jährigen Ausbildung regeln. Perspektivisch sollten möglichst alle Pflegeassistentinnen und -assistenten über eine solche Qualifizierung verfügen. Entsprechende Weiterqualifizierungsangebote für angelernte Helferinnen und Helfer sind erforderlich.
Die Einführung der neuen Personalbemessung erfordert erhebliche Veränderungen bei der Aufgabenverteilung und Arbeitsorganisation. Die Einrichtungen müssen sicherstellen, dass die Verantwortungsbereiche in der stationären Langzeitpflege klar geregelt sind.
Zeit für eine umfangreiche Diskussion gibt es nicht mehr. Denn der bereits bestehende Personalmangel gefährdet die Versorgungssicherheit, was auch für die ambulante Pflege gilt. Auch hier bedarf es dringend einer Neujustierung des notwendigen Pflegepersonals. Dennoch muss das neue Personalbemessungsverfahren auf jeden Fall erprobt und evaluiert werden. Dabei ist zu überprüfen, wie und unter welchen Rahmenbedingungen es sich positiv auf die Versorgung und deren Qualität auswirkt.
Für die Einführung spielt die in der Konzertierten Aktion Pflege vereinbarte Roadmap eine große Rolle. Der Deutsche Pflegerat begrüßt, dass das Bundesgesundheitsministerium zeitnah zur ersten Sitzung zur Entwicklung dieser Roadmap eingeladen hat.
Der Deutsche Pflegerat erwartet einen klug aufgestellten Stufenplan zur Einführung des neuen Personalbemessungsverfahrens mit Nachjustierungen, welche die Qualität der Versorgung im Fokus haben.
Die Vereinbarungen der Konzertierten Aktion Pflege zu einer Verbesserung der Rahmenbedingungen pflegerischer Arbeit sind unverzichtbare Unterstützung für eine Umsetzung der neuen Personalbemessung und ihren Erfolg.“
Ansprechpartner:
Dr. h.c. Franz Wagner
Präsident des Deutschen Pflegerats
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin
Telefon: (0 30) 398 77 303
Telefax: (0 30) 398 77 304
E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de
Internet: www.deutscher-pflegerat.de
Zum Deutschen Pflegerat e.V. (DPR):
Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 15 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,2 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.
Präsident des Deutschen Pflegerats ist Dr. h.c. Franz Wagner. Vize-Präsidentinnen sind Irene Maier und Christine Vogler.
Mitgliedsverbände:
Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätsklinika e.V. Deutschland (VPU).
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Personaleinsatz in Heimen - Pflegeverbände fürchten um Versorgungsqualität
Ärzte Zeitung vom 27.02.2020:
Personaleinsatz in Heimen
Pflegeverbände fürchten um Versorgungsqualität
Berlin. Pflegeverbände befürchten Qualitätseinbußen in Altenheimen, sollten dort künftig vermehrt Hilfskräfte zum Einsatz kommen.
Die Zuweisung „wesentlicher pflegerischer Tätigkeiten“ an Assistenzpersonal werde „dem in aller Regel multimorbiden Klientel mit einem hohen medizinischen Versorgungsbedarf bis hin zur Palliativversorgung nicht gerecht“, sagte die Präsidentin des Deutschen Berufsverbands. ... (weiter lesen unter) ... > https://nlcontent.aerztezeitung.de/d-re ... &tags=test
Anmerkung der Moderation:
Der Personalmehrbedarf der Heime wird gutachtlich mit 36% angegeben. Dabei sollen aber vornehmlich mehr Assistenzkräfte zum Einsatz kommen. Dies ist angesichts der zu gewährleistenden menschenwürdigen Pflege, verbunden mit den Anforderungen in § 11 SGB XI, so nicht akzeptabel. Es ist daher richtig, dass sowohl der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe als auch der Deutsche Pflegerat auf das Erfordernis der gebotenen Fachpflege aufmerksam gemacht haben (siehe oben). Für die politisch Verantwortlichen mag es verlockend klingen, statt Pflegefachkräfte auf die billigeren Hilfskräfte zu setzen. Für die BewohnerInnen der Heime, meist Schwerstpflegebedürftige, wäre dies aber schlicht eine Katastrophe!
Personaleinsatz in Heimen
Pflegeverbände fürchten um Versorgungsqualität
Berlin. Pflegeverbände befürchten Qualitätseinbußen in Altenheimen, sollten dort künftig vermehrt Hilfskräfte zum Einsatz kommen.
Die Zuweisung „wesentlicher pflegerischer Tätigkeiten“ an Assistenzpersonal werde „dem in aller Regel multimorbiden Klientel mit einem hohen medizinischen Versorgungsbedarf bis hin zur Palliativversorgung nicht gerecht“, sagte die Präsidentin des Deutschen Berufsverbands. ... (weiter lesen unter) ... > https://nlcontent.aerztezeitung.de/d-re ... &tags=test
Anmerkung der Moderation:
Der Personalmehrbedarf der Heime wird gutachtlich mit 36% angegeben. Dabei sollen aber vornehmlich mehr Assistenzkräfte zum Einsatz kommen. Dies ist angesichts der zu gewährleistenden menschenwürdigen Pflege, verbunden mit den Anforderungen in § 11 SGB XI, so nicht akzeptabel. Es ist daher richtig, dass sowohl der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe als auch der Deutsche Pflegerat auf das Erfordernis der gebotenen Fachpflege aufmerksam gemacht haben (siehe oben). Für die politisch Verantwortlichen mag es verlockend klingen, statt Pflegefachkräfte auf die billigeren Hilfskräfte zu setzen. Für die BewohnerInnen der Heime, meist Schwerstpflegebedürftige, wäre dies aber schlicht eine Katastrophe!
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Appell der Verzweiflung: Für die Pflege nehmen wir alle. Was für ein Schuss ins Knie
Appell der Verzweiflung: Für die Pflege nehmen wir alle. Was für ein Schuss ins Knie. - > Stellungnahme von Prof. Dr. Stefan Sell vom 29.02.2020 > https://aktuelle-sozialpolitik.de/2020/ ... zweiflung/
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Der Personalmehrbedarf in den Heimen ist nach einem Gutachten erheblich ...
Aktuell zusammen gefasst:
Der Personalmehrbedarf in den Heimen ist nach dem Rothgang-Gutachten erheblich ... Zahlreiche Beiträge informieren. Einige Vorschläge und Forderungen erscheinen völlig abwägig. Sie werden beim Neusser Pflegetreff am 06.05.2020 anzusprechen sein! … > viewtopic.php?f=3&t=23544
Der Personalmehrbedarf in den Heimen ist nach dem Rothgang-Gutachten erheblich ... Zahlreiche Beiträge informieren. Einige Vorschläge und Forderungen erscheinen völlig abwägig. Sie werden beim Neusser Pflegetreff am 06.05.2020 anzusprechen sein! … > viewtopic.php?f=3&t=23544
• Die Zukunft der stationären Altenpflege zwischen Mindestlohn und wenn, dann mehr Hilfskräften? Kritische Anmerkungen angesichts einer doppelten Absenkung in einem ganz besonderen Arbeitsfeld. - Eine Stellungnahme von Prof. Dr. Stefan Sell vom 25.02.2020 > viewtopic.php?f=3&t=23544&p=112484#p112484
• Zum Rothgang-Gutachten … "Appell der Verzweiflung: Für die Pflege nehmen wir alle. Was für ein Schuss ins Knie". - Stellungnahme von Prof. Dr. Stefan Sell vom 29.02.2020 > viewtopic.php?f=3&t=23544&p=112533#p112533
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Personalbemessung in der stationären Langzeitpflege – Möglichkeiten und Aussichten
Personalbemessung in der stationären Langzeitpflege – Möglichkeiten und Aussichten
(Quelle: GKD) Mit dem Pflegestärkungsgesetz II beauftragte der Gesetzgeber die Pflegeselbstverwaltung, ein wissenschaftlich fundiertes Verfahren zur bundesweit einheitlichen Personalbemessung in Pflegeeinrichtungen entwickeln und wissenschaftlich erproben zu lassen. Bis zum 30. Juni 2020 wird die Universität Bremen unter Leitung von Prof. Dr. Heinz Rothgang das Vorhaben abschließen. Aktuell liegt der 2. Zwischenbericht für das neu entwickelte Personalbemessungsinstrument in der stationären Langzeitpflege vor. Heute haben der GKV-Spitzenverband, der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) und die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e.V. (BAGFW), den Zwischenbericht eingeordnet und anstehende Schritte erläutert.
„Mit dem vorliegenden Entwurf haben wir erstmals ein mögliches Personalbemessungsinstrument vorliegen, um den Bedarf an Fach- und Assistenzpflegekräften in einzelnen Pflegeheimen zu bemessen. Und das nach bundeseinheitlichen Maßstäben und auf die jeweilige Bewohner-Struktur zugeschnitten. Das ist ein großer Fortschritt, um den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff in den einzelnen Einrichtungen weiter umzusetzen“, so Gernot Kiefer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes.
Bernd Meurer, Präsident des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa): „Jetzt sind die Landessozialministerien am Zug, die eine verlässliche wissenschaftliche Grundlage bekommen, um erste Schritte zur Weiterentwicklung einer starren Fachkraftquote zu gehen, die bei insgesamt steigender Personalausstattung zu einem an Pflegegraden ausgerichteten Verhältnis von Fachkräften zu Assistenzkräften führen. Die Tendenz ist einfach: Je höher der Pflegegrad, desto umfangreicher sind auch die Anforderungen an die Qualifikation.“
Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland: „Endlich können wir sagen, welcher Personaleinsatz in stationären Pflegeeinrichtungen notwendig ist, um gleichwertigere Pflege- und Lebensbedingungen für Pflegebedürftige zu schaffen. Im Instrument stecken Vorschläge, um dem Personalmangel mit einer anderen Aufteilung der Aufgaben und mehr Fachlichkeit für alle Beteiligten zu begegnen. Die notwendige Umsetzung ist nun auch von konkreten Schritten und Erfolgen in anderen Bereichen abhängig. Dazu sind weitere Maßnahmen der Konzertierten Aktion Pflege umzusetzen, die zur konsequenten Entlastung der Pflegekräfte führen sowie durch eine Reform der Pflegeversicherung die Eigenanteile für die Pflegebedürftigen begrenzt werden.“
Das Gutachten finden Sie hier: https://www.gs-qsa-pflege.de/dokumente-zum-download/
Quelle: Mitteilung vom 01.03.2020
Verband Kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Rheinland-Westfalen-Lippe
Beratgerstraße 36
44149 Dortmund
Tel.: 0231/ 579743
Fax: 0231/ 579754
E-Mail: info@vkm-rwl.de
(Quelle: GKD) Mit dem Pflegestärkungsgesetz II beauftragte der Gesetzgeber die Pflegeselbstverwaltung, ein wissenschaftlich fundiertes Verfahren zur bundesweit einheitlichen Personalbemessung in Pflegeeinrichtungen entwickeln und wissenschaftlich erproben zu lassen. Bis zum 30. Juni 2020 wird die Universität Bremen unter Leitung von Prof. Dr. Heinz Rothgang das Vorhaben abschließen. Aktuell liegt der 2. Zwischenbericht für das neu entwickelte Personalbemessungsinstrument in der stationären Langzeitpflege vor. Heute haben der GKV-Spitzenverband, der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) und die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e.V. (BAGFW), den Zwischenbericht eingeordnet und anstehende Schritte erläutert.
„Mit dem vorliegenden Entwurf haben wir erstmals ein mögliches Personalbemessungsinstrument vorliegen, um den Bedarf an Fach- und Assistenzpflegekräften in einzelnen Pflegeheimen zu bemessen. Und das nach bundeseinheitlichen Maßstäben und auf die jeweilige Bewohner-Struktur zugeschnitten. Das ist ein großer Fortschritt, um den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff in den einzelnen Einrichtungen weiter umzusetzen“, so Gernot Kiefer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes.
Bernd Meurer, Präsident des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa): „Jetzt sind die Landessozialministerien am Zug, die eine verlässliche wissenschaftliche Grundlage bekommen, um erste Schritte zur Weiterentwicklung einer starren Fachkraftquote zu gehen, die bei insgesamt steigender Personalausstattung zu einem an Pflegegraden ausgerichteten Verhältnis von Fachkräften zu Assistenzkräften führen. Die Tendenz ist einfach: Je höher der Pflegegrad, desto umfangreicher sind auch die Anforderungen an die Qualifikation.“
Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland: „Endlich können wir sagen, welcher Personaleinsatz in stationären Pflegeeinrichtungen notwendig ist, um gleichwertigere Pflege- und Lebensbedingungen für Pflegebedürftige zu schaffen. Im Instrument stecken Vorschläge, um dem Personalmangel mit einer anderen Aufteilung der Aufgaben und mehr Fachlichkeit für alle Beteiligten zu begegnen. Die notwendige Umsetzung ist nun auch von konkreten Schritten und Erfolgen in anderen Bereichen abhängig. Dazu sind weitere Maßnahmen der Konzertierten Aktion Pflege umzusetzen, die zur konsequenten Entlastung der Pflegekräfte führen sowie durch eine Reform der Pflegeversicherung die Eigenanteile für die Pflegebedürftigen begrenzt werden.“
Das Gutachten finden Sie hier: https://www.gs-qsa-pflege.de/dokumente-zum-download/
Quelle: Mitteilung vom 01.03.2020
Verband Kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Rheinland-Westfalen-Lippe
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Pflegetreff am 06.05.2020 wegen "Corona-Pandemie" abgesagt ...
Information zum für den 06.05.2020 geplanten Pflegetreff:
Ich habe am 12.03.2020 wegen der "Corona - Pandemie" nach Abstimmung mit dem Gesundheitsamt des Rhein-Kreises Neuss den Pflegetreff am 06.05.2020 abgesagt. Da an solchen Veranstaltungen auch immer wieder zahlreiche ältere Personen teilnehmen, musste wegen der möglichen Ansteckungsgefahr vorsorglich gehandelt werden. Ich bitte dafür um Verständnis.
Ich habe mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW Kontakt aufgenommen mit der Absicht, für die zweite Jahreshälfte 2020 einen neuen Termin ausfindig zu machen. Sobald ich dazu eine Rückmeldung habe, werde ich mich wieder melden.
Da mir die Treffthematik wichtig erscheint, möchte ich nicht nur die Veranstaltung absagen, sondern gleichzeitig eine Verschiebung auf einen späteren Termin in der zweiten Jahreshälfte vorsehen. Alle thematischen Erwägungen könnten dann später wieder aufgegriffen werden.
Werner Schell
Ich habe am 12.03.2020 wegen der "Corona - Pandemie" nach Abstimmung mit dem Gesundheitsamt des Rhein-Kreises Neuss den Pflegetreff am 06.05.2020 abgesagt. Da an solchen Veranstaltungen auch immer wieder zahlreiche ältere Personen teilnehmen, musste wegen der möglichen Ansteckungsgefahr vorsorglich gehandelt werden. Ich bitte dafür um Verständnis.
Ich habe mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW Kontakt aufgenommen mit der Absicht, für die zweite Jahreshälfte 2020 einen neuen Termin ausfindig zu machen. Sobald ich dazu eine Rückmeldung habe, werde ich mich wieder melden.
Da mir die Treffthematik wichtig erscheint, möchte ich nicht nur die Veranstaltung absagen, sondern gleichzeitig eine Verschiebung auf einen späteren Termin in der zweiten Jahreshälfte vorsehen. Alle thematischen Erwägungen könnten dann später wieder aufgegriffen werden.
Werner Schell
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Es braucht jetzt schnelle Anreize, um den Personalnotstand im Pflegesystem abfedern zu könne
Pressemitteilung vom 18.03.2020:
Die Coronakrise ist zur Belastungsprobe des Gesundheits- und Pflegesystems in Deutschland geworden. Bereits im Vorfeld der Krise klagten viele Pflegerinnen und Pfleger über zu hohe Arbeitsbelastungen durch fehlendes Personal, das Problem wird sich jetzt verschärfen. Hierzu erklärt Bernd Riexinger, Vorsitzender der Partei DIE LINKE:
„Es braucht jetzt schnelle Anreize, um den Personalnotstand im Pflegesystem abfedern zu können. In den Krankenhäusern und der Altenpflege fehlen jeweils mindestens 100.000 Pflegekräfte. Wir brauchen ein Sofortprogramm zur Aktivierung von Pflegekräften, das allen Pflegekräften – auch denen, die in den Beruf zurückkommen – 500 Euro im Monat Zulage zahlt. Dazu gehört auch eine generelle, dauerhaft bessere Bezahlung der Pflegekräfte. Damit die Reserven mobilisiert werden. Damit sich die Arbeitsbedingungen endlich verbessern. Damit die Gesundheit von Pflegekräften sowie Patientinnen und Patienten geschützt wird.
Mit allen Mitteln müssen wir verhindern, dass die medizinische Versorgung zusammenbricht. Der Personalnotstand darf nicht dazu führen, dass das Personal, wie in Italien, vor die Wahl gestellt wird, ob Menschen gerettet werden können oder nicht.
Der Coronavirus zeigt, in welchem Zustand unser Gesundheits- und Pflegesystem ist: Die Pflegerinnen und Pfleger arbeiten bereits jetzt mit vollem Einsatz an ihrer physischen und psychischen Belastungsgrenze. Mit steigenden Infektionszahlen, auch unter den Pflegenden, wird sich dies weiter verschärfen.
Es gilt jetzt nicht, primär Börsen zu schützen, sondern Menschen.“
Marcus Boës
Pressestelle DIE LINKE. Parteivorstand
Pressesprecher Götz Lange – Büro 030 24009-674 goetz.lange@die-linke.de
Stellvertretende Pressesprecherin Antje Dieterich – Büro 030 24009-544 antje.dieterich@die-linke.de
Pressereferent Marcus Boës – 0151 21 27 41 32 marcus.boes@die-linke.de
Die Coronakrise ist zur Belastungsprobe des Gesundheits- und Pflegesystems in Deutschland geworden. Bereits im Vorfeld der Krise klagten viele Pflegerinnen und Pfleger über zu hohe Arbeitsbelastungen durch fehlendes Personal, das Problem wird sich jetzt verschärfen. Hierzu erklärt Bernd Riexinger, Vorsitzender der Partei DIE LINKE:
„Es braucht jetzt schnelle Anreize, um den Personalnotstand im Pflegesystem abfedern zu können. In den Krankenhäusern und der Altenpflege fehlen jeweils mindestens 100.000 Pflegekräfte. Wir brauchen ein Sofortprogramm zur Aktivierung von Pflegekräften, das allen Pflegekräften – auch denen, die in den Beruf zurückkommen – 500 Euro im Monat Zulage zahlt. Dazu gehört auch eine generelle, dauerhaft bessere Bezahlung der Pflegekräfte. Damit die Reserven mobilisiert werden. Damit sich die Arbeitsbedingungen endlich verbessern. Damit die Gesundheit von Pflegekräften sowie Patientinnen und Patienten geschützt wird.
Mit allen Mitteln müssen wir verhindern, dass die medizinische Versorgung zusammenbricht. Der Personalnotstand darf nicht dazu führen, dass das Personal, wie in Italien, vor die Wahl gestellt wird, ob Menschen gerettet werden können oder nicht.
Der Coronavirus zeigt, in welchem Zustand unser Gesundheits- und Pflegesystem ist: Die Pflegerinnen und Pfleger arbeiten bereits jetzt mit vollem Einsatz an ihrer physischen und psychischen Belastungsgrenze. Mit steigenden Infektionszahlen, auch unter den Pflegenden, wird sich dies weiter verschärfen.
Es gilt jetzt nicht, primär Börsen zu schützen, sondern Menschen.“
Marcus Boës
Pressestelle DIE LINKE. Parteivorstand
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