Jens Spahn will für die Altenpflege 20.000 zusätzliche Pflegehilfskräfte finanzieren

Pflegespezifische Themen; z.B. Delegation, Pflegedokumentation, Pflegefehler und Haftung, Berufsrecht der Pflegeberufe

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Jens Spahn will für die Altenpflege 20.000 zusätzliche Pflegehilfskräfte finanzieren

Beitrag von WernerSchell » 20.08.2020, 06:11

Aus Forum:
https://www.wernerschell.de/forum/neu/v ... 77#p114777



Jens Spahn will für die Altenpflege 20.000 zusätzliche Pflegehilfskräfte finanzieren. Das ergibt sich aus der nachfolgenden Pressemitteilung des Bundesgesundheitsministeriums:

Versorgungsverbesserungsgesetz
Gesetz zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege


Mit dem Versorgungsverbesserungsgesetz will Bundesgesundheitsminister Jens Spahn für mehr Personal in der Altenpflege sorgen und die Stellensituation in der Geburtshilfe verbessern. Auch Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sollen von dem Gesetz profitieren: Sie sollen bestimmte dauerhaft Hilfsmittel leicht und unbürokratisch beantragen können. Außerdem werden Leistungen für zu Hause versorgte Pflegebedürftige vorübergehend ausgeweitet.

Eine gute Versorgung bedeutet Zuwendung. Die benötigt Zeit und damit genügend Personal. Alle, die in der Altenpflege arbeiten, leisten jeden Tag Herausragendes. Daher wollen wir sie in ihrem Berufsalltag weiter unterstützen. In der stationären Altenpflege finanzieren wir bis zu 20.000 zusätzliche Stellen für Pflegehilfskräfte. Und zwar so, dass sich der Eigenanteil der Pflegebedürftigen dadurch nicht erhöht. Zugleich behalten wir das erleichterte Antragsverfahren für bestimmte Hilfsmittel im Rahmen der Pflegebegutachtung auf Dauer bei und weiten Hilfeleistungen der Pflegeversicherung für pflegende Angehöriger aus. Damit entlasten wir Pflegekräfte, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen gleichermaßen.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn
Die Regelungen des Referentenentwurfs im Überblick
Bis zu 20.000 zusätzliche Stellen für Hilfskräfte in der Altenpflege
In der vollstationären Altenpflege sollen bis zu 20.000 zusätzliche Stellen für Pflegehilfskräfte finanziert werden. Der Eigenanteil der Pflegebedürftigen an den Kosten der stationären Versorgung soll dadurch nicht steigen. Diese zusätzlichen Stellen sind ein erster Schritt in Richtung eines verbindlichen Personalbemessungsverfahrens für Einrichtungen. Die Ergebnisse des Projekts zur wissenschaftlichen Bemessung des Personalbedarfs in Pflegeeinrichtungen zeigen, dass in vollstationären Pflegeeinrichtungen zukünftig insbesondere mehr Pflegehilfskräfte erforderlich sind.

Verbesserungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen
Pflegebedürftige sollen Hilfsmittel wie Einmalhandschuhe oder Bettschutzeinlagen dauerhaft leicht und unbürokratisch beantragen können. Eine bisher befristete Regelung, nach der von der Pflegebegutachtung empfohlene Hilfsmittel automatisch – auch ohne ärztliche Verordnung – als beantragt galten, hat sich in der Praxis bewährt. Das Verfahren soll daher ab dem kommenden Jahr auf Dauer gelten.

Die pandemiebedingte Inanspruchnahme von Pflegeunterstützungsgeld soll nicht mit dem Regelanspruch auf Pflegeunterstützungsgeld verrechnet werden. Leistungsbeträge des Entlastungsbeitrags, die im vergangenen Jahr nicht in Anspruch genommen wurden, können bis zum 31. Dezember 2020 verwendet werden.

Zusätzliche Hebammen in Kliniken
Krankenhäuser sollen künftig mehr Stellen für Hebammen erhalten. Dazu soll ein Hebammenstellen-Förderprogramm mit 65 Millionen Euro pro Jahr (Laufzeit 2021 – 2023) aufgelegt werden. Dadurch können etwa 600 zusätzliche Hebammenstellen und bis zu 700 weitere Stellen für assistierendes medizinisches Personal in Geburtshilfeabteilungen geschaffen werden.

Weitere Regelungen
Kinderkrankenhäuser und Fachabteilungen für Kinder- und Jugendmedizin, welche die Voraussetzungen für einen Sicherstellungszuschlag erfüllen, können bereits ab dem Jahr 2021 in die pauschale Förderung ländlicher Krankenhäuser in Höhe von jeweils 400.000 Euro jährlich einbezogen werden.

Krankenkassen erhalten erweiterte Spielräume für Selektivverträge z.B. für Vernetzungen über die gesetzliche Krankenversicherung hinaus und um regionalen Bedürfnissen besser Rechnung tragen zu können. Gleichzeitig werden Versorgungsinnovationen gefördert, indem die Krankenkassen die Möglichkeit erhalten, durch den Innovationsfonds geförderte Projekte auf freiwilliger Basis weiterzuführen.

Der Referentenentwurf des Gesetzes befindet sich zurzeit in der Abstimmung mit Ressorts, Ländern und Verbänden.

Downloads: Referentenentwurf: Gesetz zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege - PDF, 195 KB >>> https://www.bundesgesundheitsministeriu ... G_RefE.pdf

Quelle: https://www.bundesgesundheitsministeriu ... f48gEc0DX4


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Dazu ergibt sich in Kürze:

Jens Spahn will für die Altenpflege 20.000 zusätzliche Pflegehilfskräfte finanzieren. Dazu ergibt sich in Kürze: Obwohl uns Jens Spahn alle naslang die Pflegewelt erklären will, liegt er erneut mit seinen Absichten völlig daneben: In der Pflege sind verbesserte Arbeitsbedingungen dringend erforderlich, und zwar durch Schaffung von deutlich verbesserten Stellenschlüsseln (lt. Rothgang-Gutachten + 36%) und höhere Vergütungen. Allein die Angleichung der Vergütungen in der Altenpflege erfordert ein Vergütungsplus von rd. 500 Euro/Monat. Dringend notwendig sind im Übrigen Fachkräfte und keine Hilfskräfte (Billigkräfte). § 11 Abs. 1 SGB XI: " Die Pflegeeinrichtungen pflegen, versorgen und betreuen die Pflegebedürftigen, die ihre Leistungen in Anspruch nehmen, entsprechend dem allgemein anerkannten Stand medizinisch-pflegerischer Erkenntnisse. Inhalt und Organisation der Leistungen haben eine humane und aktivierende Pflege unter Achtung der Menschenwürde zu gewährleisten." - Wer unter den gegebenen Umständen erneut allein auf Hilfskräfte setzt, hat wirklich nichts verstanden!

Siehe auch die Hinweise unter
> https://www.wernerschell.de/forum/neu/v ... hn#p114431
> https://www.wernerschell.de/forum/neu/v ... hn#p112872


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Versorgungsverbesserungsgesetz: Es fehlt ein Konzept

Beitrag von WernerSchell » 26.08.2020, 15:57

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Versorgungsverbesserungsgesetz: Es fehlt ein Konzept

Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe e. V. (DBfK) kritisiert den Referentenentwurf zum Gesetz zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege – kurz Versorgungsverbesserungsgesetz – aus dem Bundesministerium für Gesundheit. Insbesondere der geplante Einsatz von Hilfskräften in vollstationären Pflegeeinrichtungen ist aus Sicht des DBfK so nicht akzeptabel.

„Mit der Einstellung von 20.000 Hilfskräften ohne qualifizierte Ausbildung wird die äußerst angespannte Situation in der stationären Langzeitpflege nicht gelöst“, sagt Prof. Christel Bienstein, Präsidentin des Deutschen Berufsverbands für Pflegeberufe. „Aus diesen Überlegungen spricht ein falsches Verständnis von guter Versorgung. Bei guter Pflege geht es darum, die Bedürfnisse der Menschen zu erkennen und die Versorgung entsprechend zu planen. Und das muss man können. Hier scheint man wieder nur einzelne Tätigkeiten, die irgendwer verrichten soll, im Kopf gehabt zu haben.“

Einen Personalmix mit unterschiedlich qualifizierten Pflegenden und Betreuenden begrüßt der DBfK, weist aber darauf hin, dass der Pflegeprozess von Pflegefachpersonen geplant, koordiniert und begleitet werden muss. Wenn nicht einmal mehr 50 Prozent der Beschäftigten in einer Einrichtung qualifizierte Pflegefachpersonen sind, kann aus Sicht des DBfK der Versorgungsbedarf bei einer guten Qualität nicht sichergestellt werden.

„Je mehr unterschiedlich qualifiziertes Personal eingesetzt wird, desto höher ist der Bedarf an Anleitung und Steuerung. Und dies kann nur von qualifizierten Pflegefachpersonen geleistet werden, da nur sie die Kompetenz zur Beratung, Bedarfsfeststellung und zur Anleitung haben“, erläutert Bienstein.

Dem Gesetzesentwurf fehlt ein Gesamtkonzept, das die Personalsituation in der Langzeitpflege nachhaltig verbessert. Um die angespannte Personalsituation in den Pflegeeinrichtungen zu ändern, müssen die Hilfskräfte systematisch weiterqualifiziert werden und ihr Einsatz muss von genügend Pflegefachpersonen koordiniert werden. „In der jetzigen Form wird das Gesetz sonst nur die ohnehin schlechte Fachkraftquote zu Lasten der Pflegenden und der Pflegebedürftigen weiter aushebeln“, so Bienstein.

Quelle: Pressemitteilung vom 26.08.2020
Anja Kathrin Hild
Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK)
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin
Tel.: 030-2191570
Fax: 030-21915777
hild@dbfk.de
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Entwurf eines Versorgungsverbesserungsgesetzes muss nachgebessert werden

Beitrag von WernerSchell » 01.09.2020, 09:38

PRESSEMELDUNG
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen:
Berlin (01. September 2020, Nr. 27/2020)



Deutscher Pflegerat: Referentenentwurf bleibt weit hinter den Erwartungen zurück
Der Entwurf eines Versorgungsverbesserungsgesetzes muss nachgebessert werden


Zu den Inhalten des vom Bundesgesundheitsministerium vorgelegten Referentenentwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege (Versorgungsverbesserungsgesetz – GPVG) erklärt Franz Wagner, Präsident des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR):

„Mit dem Versorgungsverbesserungsgesetz sollen bis zu 20.000 zusätzliche Stellen für Pflegehilfskräfte in Pflegeheimen über einen Vergütungszuschlag finanziert werden. Finanzielle Belastungen soll es dadurch für die Bewohnerinnen und Bewohner nicht geben. Auch sollen die Stellenzuwächse nach den Pflegegraden differenziert werden. Ebenso geplant ist ein Hebammenstellen-Förderprogramm.

Die Finanzierung ausschließlich aus SGB XI und die Staffelung nach Pflegegraden sowie das Förderprogramm für Hebammen begrüßen wir. Die 20.000 Stellen sind ein erster, wenn auch viel zu kleiner Schritt in Richtung der Einführung eines verbindlichen Personalbemessungsinstruments für Pflegeeinrichtungen und geburtshilfliche Abteilungen, mehr jedoch nicht. Der Referentenentwurf ist noch nicht der dringend erforderliche, längst überfällige große Wurf für mehr Personal und bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege und der Geburtshilfe. Der Deutsche Pflegerat wünscht sich vom Gesetzgeber mehr Mut und entschiedenere Vorgaben für die notwendigen Verbesserungen der Rahmenbedingungen für Hebammen und die Profession Pflege.

Fakt ist, dass die Stellenförderprogramme ihr Ziel meilenweit verfehlt haben, da auch sie zu kurz gedacht waren. Das hat der Deutsche Pflegerat vorausgesehen. In der Pflege konnten weniger als 3.000 der vorgesehenen 13.000 Stellen besetzt werden.

Nun sollen Stellen für 20.000 Pflegehilfskräfte geschaffen werden. Also für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, ohne oder mit begrenzter pflegerischer Qualifikation. Die Pflegehilfskräfte ohne Qualifikation sollen innerhalb von zwei Jahren eine Qualifizierungsmaßnahme erfolgreich durchlaufen. Weitere Fragen zum Referentenentwurf sind noch offen, insbesondere zur Art und zum Umfang der Qualifizierung der Pflegehilfskräfte. Aus Sicht des DPR muss es sich dabei um mindestens einjährige Pflegeassistenzqualifizierungen nach Landesrecht handeln.

Auch als erster Schritt sind die geplanten 20.000 Stellen zu wenig. Durch zusätzlich höchstens 4,2 Minuten pro Tag für die Versorgung Pflegebedürftiger mit Pflegegrad 2 und 9,5 Minuten mit Pflegegrad 5 werden die Pflegefachpersonen nicht entlastet, zumal sie die unqualifizierten neuen Pflegehilfskräfte anleiten müssen. Ebenfalls würden die geplanten 0,5 Stellen je 500 Geburten im dreijährigen Förderprogramm für Hebammen zu keiner spürbaren Entlastung führen. Bei einem solchen Stellenzuwachs wird niemand im Beruf verbleiben, der ihn wegen der unzureichenden Arbeitsbedingungen verlassen will und niemand wird deshalb in den Beruf zurückkehren.

Dringend geboten ist es, das nach § 113c SGB XI zu entwickelnde Verfahren zur einheitlichen Personalbemessung in Pflegeheimen in einem überschaubaren Umsetzungsprozess zu etablieren, der einer klaren Roadmap folgt. Die Studienergebnisse zur Personalbemessung liegen vor. Demnach liegt der Personalmehrbedarf in vollstationären Pflegeeinrichtungen bei 36 Prozent. Auch zeigt ein kürzlich veröffentlichtes Gutachten des Bundesgesundheitsministeriums einen wesentlich höheren Bedarf an zusätzlichen Hebammenstellen in der klinischen Geburtshilfe.

Davon ist der jetzt vorgelegte Referentenentwurf noch weit entfernt. Er ist noch nicht der Schlüssel für tatsächlich mehr Personal und bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege und Geburtshilfe. Ohne ein Gesamtkonzept, das auch die gravierenden Unterschiede in der Personalausstattung der Pflegeheime zwischen den Ländern ausgleicht, führen die vorgeschlagenen zusätzlichen Stellen nicht zur Entlastung der angespannten Gesamtsituation in der stationären Langzeitpflege und
Geburtshilfe.“

Ansprechpartner:
Dr. h.c. Franz Wagner
Präsident des Deutschen Pflegerats

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin

Telefon: (0 30) 398 77 303
Telefax: (0 30) 398 77 304
E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de
Internet: www.deutscher-pflegerat.de

Zum Deutschen Pflegerat e.V. (DPR):
Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 16 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,2 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.
Präsident des Deutschen Pflegerats ist Dr. h.c. Franz Wagner. Vize-Präsidentinnen sind Irene Maier und Christine Vogler.
Mitgliedsverbände:
Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Gesellschaft für Endoskopiefachberufe e.V. (DEGEA); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätsklinika e.V. Deutschland (VPU).


+++

Anmerkung von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk:

Die Pressemitteilung des Deutsches Pflegerates halte ich für zu "brav" abgefasst. 20.000 Pflegehilfskräfte, und jetzt sonst nichts, sind eine glatte Fehlentscheidung. Vor weiteren Stellenzuweisungen muss ein Personalbemessungssystem vorgelegt werden, das seit vielen Jahren überfällig ist. Bereits 2015 habe ich mit Herrn Gröhe, damaliger Bundesgesundheitsminister, beim Neusser Pflegetreff über dieses System gestritten und es für überfällig bezeichnet. Ohne ein deutlich verbessertes Stellenbemessungssystem (an Stelle der jetzigen Stellenschlüssel) und höhere Vergütungen wird es KEINE Verbesserungen in der Altenpflege geben. Die Berufsverbände sind eigentlich in der Pflicht, für eine qualifizierte Pflege einzutreten und nicht bei mehr Pflegehilfskräften von Schritten in die richtige Richtung (oder so ähnlich) zu sprechen. § 11 SGB XI stellt klar, welche Pflege zu gestalten ist. In den Pflegeeinrichtungen leben meistens die schwerst pflegebedürftigen Menschen. Und die benötigen eine gute pflegerische Versorgung. Diese ist zur Zeit offensichtlich nicht gewährleistet.

Siehe auch die Texte unter
> https://www.wernerschell.de/forum/neu/v ... =3&t=23783
> https://www.wernerschell.de/forum/neu/v ... =3&t=23737
> https://www.wernerschell.de/forum/neu/v ... =3&t=23687
> https://www.wernerschell.de/forum/neu/v ... =3&t=23508
> https://www.wernerschell.de/forum/neu/v ... =3&t=23544
> https://www.wernerschell.de/forum/neu/v ... 4&p=112535


"Mit zwei kleinen Schritten kommt man nicht über einen Abgrund!"

Werner Schell
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Wertschätzung für die Pflegeversorgung ...

Beitrag von WernerSchell » 09.09.2020, 16:26

Gesundheits- und Sozialexperten haben anlässlich einer Anhörung des Gesundheitsausschusses des Bundestages am 09.09.2020 mehr Wertschätzung für die Pflegeversorgung und eine bessere Bezahlung der Fachkräfte gefordert. U.a. wurde ausgeführt, dass sich Wertschätzung der Pflege dringend in besseren Arbeitsbedingungen und in tariflicher Bezahlung widerspiegeln müsse, etwa in der Altenpflege. Nötig sei auch mehr Personal. Im Übrigen wurde mehr Unterstützung für die pflegenden Angehörigen eingefordert. … Näheres unter > https://www.wernerschell.de/forum/neu/v ... 86#p115086 … Siehe auch unter > https://www.wernerschell.de/forum/neu/v ... 50#p115050
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Assistenzkräfte können den Fachkräftemangel in der Pflege nicht auflösen

Beitrag von WernerSchell » 23.09.2020, 16:20

Nachfolgend zu Ihrer Verwendung ein Zitat von Pia Zimmermann, die den heute im Kabinett gebilligten Gesetzentwurf zu zusätzlichen Pflege-Assistenzstellen kommentiert. - Susanne Müller

Pia Zimmermann, Sprecherin für Pflegepolitik der Fraktion DIE LINKE:

"Das Gesundheitsministerium versucht weiterhin, mit Symbolpolitik von den Problemen in der Pflege abzulenken. Dabei ist klar: Assistenzkräfte können den Fachkräftemangel in der Pflege nicht auflösen. Zumindest scheint Herr Spahn verstanden zu haben, was DIE LINKE schon seit Jahren sagen: Menschen mit Pflegebedarf dürfen finanziell nicht noch weiter belastet werden."

Quelle: Pressemitteilung vom 23.09.2020
Fraktion DIE LINKE. im Bundestag, Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Pressesprecher: Michael Schlick, Tel. 030/227-50016, Mobil 0172/373 13 55 Stellv. Pressesprecher: Jan-Philipp Vatthauer, Tel. 030/227-52801, Mobil 0151/282 02 708 Stellv. Pressesprecherin: Sandy Stachel, Tel. 030/227-52810, Mobil 0151/22 10 28 35 Telefax 030/227-56801, pressesprecher@linksfraktion.de, www.linksfraktion.de
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Mehr Pflegekräfte in der Altenhilfe nötig - Personalbemessung muss zügig erfolgen

Beitrag von WernerSchell » 23.09.2020, 16:36

Diakonie-Zitat: Mehr Pflegekräfte in der Altenhilfe nötig - Personalbemessung muss zügig erfolgen


Berlin, den 23. September 2020 - Bundesgesundheitsminister Jens Spahn will heute im Kabinett den Entwurf für ein "Gesetz zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege" (Versorgungsverbesserungsgesetz) vorlegen. Damit sollen Tausende zusätzliche Stellen für Pflegehilfskräfte geschaffen werden. Das Gesetz soll am 1. Januar 2021 in Kraft treten.

Dazu erklärt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland:
"Die zusätzlichen 20.000 Pflegehilfskräfte für mehr als 14.000 Pflegeheime in Deutschland sollten ausdrücklich nur der Beginn einer grundlegenden bedarfsgerechten Personalaufstockung in der Altenpflege sein. Seit Anfang des Jahres liegt das wissenschaftlich fundierte Konzept zur Personalbemessung in der Altenpflege von Professor Rothgang vor. Dieses Konzept zeigt einen umsetzbaren Weg auf und würde endlich zu der erforderlichen Entlastung in den Pflegeheimen führen. Der Kabinettsentwurf, der heute verabschiedet wird, kann nur der Anfang sein. Die weitere Umsetzung der Personalbemessung muss zügig erfolgen und darf nicht auf die lange Bank der nächsten Legislaturperiode geschoben werden.

Die zusätzlichen Personalstellen dürfen nicht zu weiteren finanziellen Belastungen der pflegebedürftigen Menschen führen. Deswegen muss die Finanzierung der Pflege neu geregelt werden. Die Bundesregierung muss eine umfassende Pflegereform auf den Weg bringen."

Weitere Informationen:
Stellungnahme der Diakonie Deutschland:
https://www.diakonie.de/stellungnahmen/ ... esetz-gpvg

Gutachten Prof. Dr. Heinz Rothgang: https://www.gs-qsa-pflege.de/wp-content ... SGB-XI.pdf

Für Rückfragen und weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Quelle: Pressemitteilung vom 23.09.2020
Kathrin Klinkusch, Pressesprecherin
Pressestelle, Zentrum Kommunikation
T +49 30 65211-1780
F +49 30 65211-3780
pressestelle@diakonie.de
Diakonie Deutschland
Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V.
Caroline-Michaelis-Str. 1, 10115 Berlin www.diakonie.de
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Wir brauchen fachlich qualifizierte Pflegekräfte in ausreichender Zahl

Beitrag von WernerSchell » 24.09.2020, 06:46

Bild Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung
für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland
Harffer Straße 59 - 41469 Neuss


Pressemitteilung vom 24.09.2020


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Wir brauchen fachlich qualifizierte Pflegekräfte in ausreichender Zahl
Das geplante Versorgungsverbesserungsgesetz – GPVG - wird den Pflegenotstand nicht auflösen helfen …



Die Pressemitteilungen des Deutsches Pflegerates und der Diakonie Deutschland haben die Problematik grundsätzlich angesprochen > https://www.wernerschell.de/forum/neu/v ... 82#p114982 / > https://www.wernerschell.de/forum/neu/v ... 76#p115276

20.000 Pflegehilfskräfte für die Pflegeeinrichtungen, und jetzt sonst nichts, sind eine glatte Fehlentscheidung. Vor weiteren Stellenzuweisungen muss ein Personalbemessungssystem vorgelegt werden, das seit vielen Jahren überfällig ist (§ 113c SGB XI).

Bereits 2015 habe ich mit Herrn Gröhe, damaliger Bundesgesundheitsminister, beim Neusser Pflegetreff über dieses System gestritten und es für überfällig bezeichnet. Ohne ein deutlich verbessertes Stellenbemessungssystem (an Stelle der jetzigen Stellenschlüssel) und höhere Vergütungen wird es KEINE Verbesserungen in der Altenpflege geben. § 11 SGB XI stellt klar, welche Pflege zu gestalten ist. In den Pflegeeinrichtungen leben meistens die schwerst pflegebedürftigen Menschen. Und die benötigen eine gute pflegerische Versorgung. Diese ist zur Zeit offensichtlich nicht gewährleistet.

Siehe auch die Texte unter
> https://www.wernerschell.de/forum/neu/v ... =3&t=23783
> https://www.wernerschell.de/forum/neu/v ... =3&t=23737
> https://www.wernerschell.de/forum/neu/v ... =3&t=23687
> https://www.wernerschell.de/forum/neu/v ... =3&t=23508
> https://www.wernerschell.de/forum/neu/v ... =3&t=23544
> https://www.wernerschell.de/forum/neu/v ... 4&p=112535

Werner Schell - Diplom-Verwaltungswirt - Oberamtsrat a.D. - Buchautor/Journalist - Dozent für Pflegerecht
Mitglied im Verband der Medizin- und Wissenschaftsjournalisten e. V.- https://www.vmwj.de
http://www.wernerschell.de - Pflegerecht und Gesundheitswesen
Infos auch bei https://www.facebook.com/werner.schell.7 bzw. https://twitter.com/SchellWerner
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Pflegeverbesserungsgesetz ermöglicht 20.000 neue Hilfskraftstellen

Beitrag von WernerSchell » 28.09.2020, 07:27

Pflegeverbesserungsgesetz ermöglicht 20.000 neue Hilfskraftstellen

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25.09.2020 // Mit dem im Kabinett verabschiedeten Gesetz zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege" wird ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung einer besseren Personalausstattung in der stationären Altenpflege gemacht. Mehr als der berühmte Tropfen auf den heißen Stein ist der Anteil, der in den Einrichtungen ankommen wird, nicht.

Positiv hervorzuheben ist, dass im Gesetzentwurf die Finanzierung über einen Vergütungszuschlag vorgesehen ist - hierdurch wird unbürokratisch und schnell die dringend benötigte Unterstützung durch zusätzliche Hilfskräfte gewährleistet.
Zu begrüßen ist die Regelung, dass die Bewohner/-innen von Pflegeeinrichtungen nicht zusätzlich finanziell belastet werden, weil die Kosten von der Pflegeversicherung übernommen werden. "Damit trägt der Gesetzgeber dazu bei, dass Pflegebedürftige finanziell entlastet werden, in dem nicht alle Qualitätsverbesserungen und Personalerhöhungen direkt auf das Budget der Pflegebedürftigen schlagen. Genau das fordert der VKAD schon seit langem", berichtet Eva-Maria Güthoff, 1. Vorsitzende des VKAD.

Die 20.000 neuen Stellen für Pflegehilfskräfte sind lediglich ein erster Aufschlag hin zu einer adäquaten Personalausstattung. Die Zahl der neu zu schaffenden Stellen entspricht nur etwa einem Fünftel des im Rothgang-Gutachten prognostizierten Mehrbedarfs an Personal. "Wir brauchen dringend eine verlässliche und klare Strategie für die Einführung des Personalbemessungsverfahrens, die auch den notwendigen Personalmix stärker in den Fokus nimmt. Dazu zählt auch eine Organisationsentwicklung in den Einrichtungen", so Güthoff.

Der anvisierte Verteilungsschlüssel der zusätzlichen Hilfskräfte folgt den Vorschlägen aus dem Rothgang-Gutachten zur Personalbemessung in stationären Einrichtungen. Ein Stolperstein für die Umsetzung liegt in den durch die föderale Struktur in Deutschland unterschiedlichsten Qualifikationsniveaus von Hilfskräften. In manchen Bundesländern durchlaufen diese eine einjährige und in anderen eine zweijährige Ausbildung. Dadurch variieren je nach Bundesland die Voraussetzungen, um die Stellen besetzen zu können.

"Zu einer Gesamtstrategie auf Grundlage des einzuführenden Personalbemessungssystems gehört deshalb auch die bundesweite Harmonisierung des Ausbildungsniveaus unterhalb der Fachkraftausbildung, mit einer generalistischen Ausrichtung", fordert Güthoff.

Quelle: Pressemitteilung vom 25.09.2020 > https://www.vkad.de/presse/presse/pfleg ... eglicht-20
Anne Helmer
stellvertretende Geschäftsführerin
Verband katholischer Altenhilfe in Deutschland e.V. (VKAD)
Karlstr. 40
79104 Freiburg
Tel. 0761 200-458
Fax 0761 200-710
mailto: anne.helmer@caritas.de
mailto: vkad@caritas.de
Internet: www.vkad.de
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DBfK warnt vor Personalengpass in der Pflege in der zweiten Welle ...

Beitrag von WernerSchell » 30.09.2020, 12:18

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„Den guten Willen nicht aufs Spiel setzen“
DBfK warnt vor Personalengpass in der Pflege in der zweiten Welle – Jetzt mit gutem Beispiel vorangehen und Versprechen einlösen


München, 30.9.2020 – Freiwillige sollen es jetzt schnell wieder richten – und was ist mit den Versprechungen der Politiker während der Pandemie? Geht es nach Gesundheitsministerin Melanie Huml, die den Pflegepool aktuell erneut bewirbt, sollen sich Pflegende, die derzeit nicht im Beruf tätig sind, registrieren. Damit soll bei einem Corona-Ausbruch in einem Pflegeheim ein personeller Engpass verhindert werden. „Wenn das die einzige Maßnahme ist, die auf eine zweite Welle vorbereiten soll, ist das äußerst dürftig“, sagt Dr. Marliese Biederbeck, Geschäftsführerin des Deutschen Berufsverbands für Pflegeberufe, DBfK Südost e.V. Die freiwillige Registrierung ist nur ein Tropfen auf den heißen Stein: „Das System ist so sehr auf Kante genäht, dass Personalressourcen für Engpässe schlichtweg nicht zur Verfügung stehen. Hier muss die Politik ansetzen und den Beruf endlich aufzuwerten“, so Dr. Biederbeck.

Die Stimmung unter den Pflegenden ist derzeit nicht sonderlich positiv, alleine das zähe Ringen um den Pflegebonus zeigt deutlich, dass die Pflege offensichtlich nicht mehr auf der Prioritätenliste ganz oben steht. Der DBfK warnt davor, den guten Willen der Pflegenden leichtfertig aufs Spiel zu setzen und fordert, dass die Lehren aus der ersten Welle und die großzügigen Versprechungen der Politik nun auch umgesetzt werden. Die Aufwertung des Pflegeberufs beginnt mit angemessener Pflegepersonalausstattung, verlässlichem Arbeitsschutz und politischer Beteiligung auf allen Ebenen – und hört mit einer gerechten, motivierenden Vergütung längst nicht auf. Der DBfK hält daher ein Einstiegsgehalt von 4000 Euro brutto für angemessen.

Fest steht, dass zur Bewältigung eines Infektionsgeschehens in stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen viel mehr Personal gebraucht wird, das jetzt schnell her muss. Oberstes Gebot bleibt, Menschen zu schützen und das Gesundheitssystem und damit die Berufsgruppen im Gesundheitswesen nicht wieder zu überfordern. Neben genügend Schutzausrüstung fordert der DBfK insbesondere auch regelmäßige Testungen aller Mitarbeiter/innen, verknüpft mit schnellen Ergebnissen. Damit steht und fällt dann auch die Ankündigung der Ministerin, eine komplette Schließung der stationären Pflegeheime verhindern zu wollen.

Quelle: Pressemitteilung vom 30.09.2020
Sabine Karg
Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe | DBfK Südost e.V. | Edelsbergstraße 6 | 80686 München
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