Friseur im Heim - Hilfe durch Pflegekräfte?
Verfasst: 27.03.2005, 00:37
Sehr geehrte Damen und Herren,
in einer großen Einrichtung sind verschiedenste Fremddienstleister etabliert. Darunter ein Friseur, welcher in seinem Salon Kunden aus der Einrichtung und von außerhalb betreut.
In regelmäßig vereinbarten Abständen geht die Friseurin auf die Wohnbereiche, um der hochbetagten Kundschaft entgegen zu kommen. Dort werden Friseurleistungen in einem dafür ausgestatteten Raum erbracht, wobei oft das Improvionstalent der Dienstleister gefragt ist. Bewohner, bei denen ein Rollstuhltransfer nicht mehr möglich ist, bekommen die Haarwäsche wärend des Bades durch das Pflegepersonal und den notwendigen Haarschnitt durch den Friseur im Bett.
Meine Fragen an Sie betriftt die genaue Rechtslage während der Erbringung dieser Maßnahmen auf dem Wohnbereich:
- schwer pflegebedürftige Bewohner im Rollstuhl (Pflegerollstuhl) bedürfen oft der intensivsten Unterstützung um z. Bsp. eine Haarwäsche zu ermöglichen.
Wer ist für diese Unterstützung zuständig? Pflegepersonal in Zusammenarbeit mit dem Friseur oder nur der Dienstleister?
- der Haarschnitt im Bett, immer ein Provisorium, bedarf ebenfalls der Haltungsunterstützung (Kopf halten, evtl drehen u.ä.).
Ist auch dort das Pflegepersonal verpflichtet, den Friseur zu unterstützen?
- Kann von der Wohnbereichsleitung bei immobilen, bettlägerigen Bewohnern eine Fön- oder Lockwelle im Bett verlangt werden?
Ich möchte betonen, dass der Dienstleister in unserem Fall das Pflegepersonal weitestgehend unterstützt. Meiner Meinung nach gibt es aber Tätigkeiten, bei denen grundsätzlich die Hilfe vom Fachpersonal notwendig ist, um dem Bewohner und dem Dienstleister nicht zu schaden.
Kann einer gesetzliche Regelungen anbringen, die für diese Beispiele zutreffen?
Danke für Ihre Hilfe
in einer großen Einrichtung sind verschiedenste Fremddienstleister etabliert. Darunter ein Friseur, welcher in seinem Salon Kunden aus der Einrichtung und von außerhalb betreut.
In regelmäßig vereinbarten Abständen geht die Friseurin auf die Wohnbereiche, um der hochbetagten Kundschaft entgegen zu kommen. Dort werden Friseurleistungen in einem dafür ausgestatteten Raum erbracht, wobei oft das Improvionstalent der Dienstleister gefragt ist. Bewohner, bei denen ein Rollstuhltransfer nicht mehr möglich ist, bekommen die Haarwäsche wärend des Bades durch das Pflegepersonal und den notwendigen Haarschnitt durch den Friseur im Bett.
Meine Fragen an Sie betriftt die genaue Rechtslage während der Erbringung dieser Maßnahmen auf dem Wohnbereich:
- schwer pflegebedürftige Bewohner im Rollstuhl (Pflegerollstuhl) bedürfen oft der intensivsten Unterstützung um z. Bsp. eine Haarwäsche zu ermöglichen.
Wer ist für diese Unterstützung zuständig? Pflegepersonal in Zusammenarbeit mit dem Friseur oder nur der Dienstleister?
- der Haarschnitt im Bett, immer ein Provisorium, bedarf ebenfalls der Haltungsunterstützung (Kopf halten, evtl drehen u.ä.).
Ist auch dort das Pflegepersonal verpflichtet, den Friseur zu unterstützen?
- Kann von der Wohnbereichsleitung bei immobilen, bettlägerigen Bewohnern eine Fön- oder Lockwelle im Bett verlangt werden?
Ich möchte betonen, dass der Dienstleister in unserem Fall das Pflegepersonal weitestgehend unterstützt. Meiner Meinung nach gibt es aber Tätigkeiten, bei denen grundsätzlich die Hilfe vom Fachpersonal notwendig ist, um dem Bewohner und dem Dienstleister nicht zu schaden.
Kann einer gesetzliche Regelungen anbringen, die für diese Beispiele zutreffen?
Danke für Ihre Hilfe