Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung

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Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser

Beitrag von Presse » 20.02.2009, 13:07

Neue Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser ab sofort als Arbeitsversion verfügbar

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat am 19. Februar 2009 beschlossen, die Arbeitsversion zur Neufassung der Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser vorab im Internet zu veröffentlichen. Geplant ist, die Regelungen vor Beschlussfassung noch um einen Anhang 1 (Datensatzbeschreibung) zu ergänzen und redaktionell zu überarbeiten. Die Veröffentlichung in Form einer Arbeitsversion soll dazu beitragen, das ehrgeizige Zeitziel einer Abgabe der Qualitätsberichte bis zum 30. Juni 2009 zu erreichen. Die entsprechende Datei sowie die dazugehörige Pressemitteilung stehen nun zum Download bereit:

Beschlussentwurf zur Neufassung der Vereinbarung zum Qualitätsbericht (Arbeitsversion)
http://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/782/

Pressemitteilung: Neue Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser ab sofort als Arbeitsversion verfügbar
http://www.g-ba.de/informationen/aktuel ... ungen/278/

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland. Er bestimmt in Form von Richtlinien den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für etwa 70 Millionen Versicherte. Der G-BA legt fest, welche Leistungen der medizinischen Versorgung von der GKV übernommen werden. Rechtsgrundlage für die Arbeit des G-BA ist das fünfte Buch des Sozialgesetzbuches (SGB V).

Den gesundheitspolitischen Rahmen der medizinischen Versorgung in Deutschland gibt das Parlament durch Gesetze vor. Aufgabe des G-BA ist es, innerhalb dieses Rahmens einheitliche Vorgaben für die konkrete Umsetzung in der Praxis zu beschließen. Die von ihm beschlossenen Richtlinien haben den Charakter untergesetzlicher Normen und sind für alle Akteure der GKV bindend.

Bei seinen Entscheidungen berücksichtigt der G-BA den aktuellen Stand der medizinischen Erkenntnisse und untersucht den diagnostischen oder therapeutischen Nutzen, die medizinische Notwendigkeit und die Wirtschaftlichkeit einer Leistung aus dem Pflichtkatalog der Krankenkassen. Zudem hat der G-BA weitere wichtige Aufgaben im Bereich des Qualitätsmanagements und der Qualitätssicherung in der ambulanten und stationären Versorgung.

Weitere Informationen finden Sie unter http://www.g-ba.de.

Quelle: Pressemitteilung vom 20.2.2009
Gemeinsamer Bundesausschuss gemäß § 91 SGB V
Der Vorsitzende

Ihre Ansprechpartner aus dem Stabsbereich Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation:
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Telefax: 02241-9388-35
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Internet: http://www.g-ba.de

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Regelungen für Qualitätsberichte der Kliniken

Beitrag von Presse » 21.02.2009, 08:53

Neue Regelungen für Qualitätsberichte der Kliniken veröffentlicht

Siegburg – Neue Regelungen für die Qualitätsberichte der Krankenhäuser hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in einer Arbeitsversion auf seiner Website veröffentlicht. Die Neuregelungen sollen dazu beitragen, dass die Qualitätsberichte der Krankenhäuser zu einer noch aussagefähigeren und aktuelleren Informationsquelle werden. Sie basieren auf einer Evaluation der Qualitätsberichte aus dem Jahr 2007.
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http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=35529

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