Pflegestufe - Aberkennung oder Vertrauensschutz ?

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Pflegestufe - Aberkennung oder Vertrauensschutz ?

Beitrag von WernerSchell » 09.01.2013, 13:18

In einer Mailingliste wurde folgende Frage aufgeworfen:
... eine Betreute wohnt seit dem 04.03.1999 im Pflegeheim, sie erhielt zu dem Zeitpunkt die Pflegestufe 1. Überprüft wurde sie in der ganzen Zeit nicht. Im November 12 hat die zuständige Krankenkasse eine Überprüfung veranlasst und will jetzt die Pflegestufe 1 aberkennen, da es der Betreuten zur Zeit gesundheitlich besser geht.
Mir war bekannt das es einen Bestandsschutz gibt, wenn man über 10 Jahre eine Pflegestufe hat, dies wurde jetzt von der Kasse verneint, meine Betreute müsste schon seit 1995 eine Pflegestufe haben. Meine Frage hat die Krankenkasse recht?

Dazu wurde von hier folgende Antwort übermittelt:
Wenn Sie so wollen, steht jede Pflegestufenanerkennung unter Vorbehalt. Wenn sich die Hilfenotwendigkeiten reduzieren oder ganz entfallen, sind folgerichtig Korrekturen geboten. Ggf. kann auch eine Anerkennung komplett entfallen. Einen Bestandsschutz sehe ich nicht.
Allerdings wird über einen Bestandsschutz zu reden sein, wenn es zu einem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff kommen sollte, und dann möglicherweise eine größere Zahl von jetzt pflegebedürftigen Menschen ihre Stufe verlieren sollten. Da ist der Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes wohl gerechtfertigt.
Lassen Sie für Ihre Betreute ein Pflegetagebuch führen und halten Sie, wenn die Pflegekasse den MDK schickt, dagegen. Es werden nur Argumente zählen.
Stimmen Sie sich sinnvollerweise mit dem Heimträger ab. Denn dort wird es ein Interesse daran geben, dass die Pflegestufe beihalten wird.
Werner Schell http://www.wernerschell.de http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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