Pressemitteilung vom 11.01.2013:
Gesetzliche Zuzahlung für Mütterkuren und Mutter-Kind-Kuren begrenzen
Berlin, 11. Januar 2013. Der gesetzliche Eigenanteil für eine dreiwöchigen Vorsorge- oder Rehamaßnahme für Mütter oder Mutter-Kind beträgt einheitlich 220 Euro (10 € pro Tag). Für einkommensschwache Mütter, die eine Mütter- oder Mutter-Kind-Kurmaßnahme benötigen, gibt es die Möglichkeit der Reduzierung dieses gesetzlichen Eigenanteils.
„Schwierige finanzielle Verhältnisse dürfen Mütter nicht von einer benötigten Mütter- oder Mutter-Kind-Kurmaßnahme abhalten“, betont Anne Schilling, Geschäftsführerin des Müttergenesungswerkes (MGW) in Berlin. „Zuzahlungen zur Inanspruchnahme von Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung sind für Menschen mit geringerem Einkommen in der Höhe begrenzt. Sie können sogar durch die Zahlung eines Pauschalbetrages am Jahresanfang für das ganze Jahr abgegolten werden. Das kann Mütter bei der Durchführung ihrer Kurmaßnahme finanziell entlasten.“
Die Selbstbeteiligung an den Kosten für Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung ist gesetzlich auf zwei Prozent (1 Prozent bei chronisch Kranken) des jährlichen Bruttoeinkommens begrenzt. So würden beispielsweise Hartz IV-Bezieherinnen und Sozialhilfeempfängerinnen mit einem Kind oder mehreren Kindern am Jahresbeginn ca. 90 Euro zahlen und wären damit von sämtlichen Zuzahlungen für Gesundheitskosten im Jahresverlauf befreit – also auch vom Eigenanteil bei Kurmaßnahmen. Dies ist eine Möglichkeit der Kostenbegrenzung, die viele Krankenkassen ihren Versicherten auf Antrag einräumen.
Das Müttergenesungswerk empfiehlt Müttern deshalb, bei ihrer Krankenkasse einen Antrag zu stellen, damit eine Pauschalzahlung zu Jahresbeginn möglich ist. „Unsere Erfahrungen damit sind gut“, so Schilling weiter, „die rund 1.300 Beratungsstellen bei den Wohlfahrtsverbänden im MGW unterstützen kostenlos bei allen Fragen rund um die Kurmaßnahmen. Die BeraterInnen prüfen auch, ob eine finanzielle Unterstützung aus Spendenmitteln des Müttergenesungswerkes für diese Mütter möglich ist.“
Die Beratungsstellensuche und weitere Informationen zu Mütter- und Mutter-Kind-Kurmaßnahmen: http://www.muettergenesungswerk.de oder Kurtelefon: 030 330029-29
Kontakt: Elly Heuss-Knapp-Stiftung, Deutsches Müttergenesungswerk
Bergstraße 63, 10115 Berlin
Katrin Goßens, Tel.: 030 330029-14
presse@muettergenesungswerk.de, http://www.muettergenesungswerk.de
Zuzahlung für Mütterkuren und Mutter-Kind-Kuren begrenzen
Moderator: WernerSchell