AOK Rheinland / Hamburg und KV Nordrhein vereinbaren Arzneimittelcheck
Die AOK Rheinland / Hamburg und die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Nordrhein haben sich auf die Ausgestaltung eines Arzneimittelchecks geeinigt, der im Rahmen des aktualisierten Hausarztvertrags zwischen der KV Nordrhein und der AOK angeboten wird. Die Vertragspartner betreten mit diesem Projekt Neuland in Nordrhein: Erstmals bekommen hier koordinierende Ärzte die Möglichkeit, sich einen Überblick über die Gesamtmedikation ihrer Patienten zu verschaffen.
„Der Alltag zeigt, dass Ärzte nicht immer wissen, welche Medikamente ein Patient auf eigene Faust einnimmt oder von anderen Ärzten verschrieben bekommt“, sagt Dr. Peter Potthoff, Vorstandsvorsitzender der KV Nordrhein. Je mehr Ärzte an der Pharmakotherapie beteiligt sind, desto höher wird das Risiko, dass es zu unerwünschten Neben- und Wechselwirkungen kommt. Der Arzneimittelcheck soll für mehr Transparenz sorgen und die Qualität bei der Versorgung der Patienten mit Arzneimitteln verbessern.
Der Arzneimittelcheck ist Teil der jüngsten Aktualisierung des Hausarztvertrags der AOK Rheinland / Hamburg mit der KV Nordrhein. Der weiterentwickelte Vertrag sieht zudem eine höhere Vergütung insbesondere für Besuchsleistungen der Ärzte vor. Die Vergütung für den Arzneimittelcheck beträgt 80 Euro. Muss der Arzt mehr als vier Stunden aufwenden und sich mit beteiligten fachärztlichen Kollegen abstimmen, werden 160 Euro vergütet.
Mehr Infos zum Hausarztvertrag
http://www.kvno.de/10praxis/25vertraeg/ ... index.html
Die Vorauswahl der Patienten, für die ein Arzneimittelcheck in Frage kommt, erfolgt über die AOK Rheinland / Hamburg. „Wir stellen dem Hausarzt im ersten Schritt eine grobe Übersicht mit Verordnungsdaten für ausgewählte Patienten zur Verfügung“, sagt Wilfried Jacobs, der Vorstandsvorsitzende der AOK Rheinland / Hamburg. Im Fokus stehen dabei zunächst ältere Patienten, die viele verschiedene Wirkstoffe als Dauermedikation erhalten sowie PRISCUS-Arzneimittel einnehmen – also potentiell inadäquate Medikamente für ältere Menschen. Ein weiteres Kriterium sind mögliche Interaktionsrisiken bei zeitgleicher Verordnung bestimmter Wirkstoffpaare, die von der AOK Rheinland / Hamburg zusammen mit dem Institut für klinische Pharmazie der Universität Bonn definiert wurden.
Hält der Arzt einen Arzneimittelcheck für sinnvoll, erklärt er dem betreffenden Patienten die Hintergründe und holt dessen Zustimmung ein. Sobald die Einverständniserklärung des Patienten bei der AOK Rheinland / Hamburg eingegangen ist, erhält der Arzt von der AOK eine detaillierte Darstellung der Medikation der vergangenen vier Quartale – inklusive der einzelnen Verordnungen der an der Behandlung beteiligten Ärzte. Außerdem ist eine Übersicht der von allen behandelnden Ärzten erstellten gesicherten Diagnosen enthalten, die der AOK zum Auswertungszeitpunkt zur Verfügung standen. Um die Übersicht zu vervollständigen, erfragt und dokumentiert der koordinierende Hausarzt die Eigenmedikation des Patienten.
Auf Basis dieser umfassenden Daten führt der Arzt schließlich die Bewertung der patientenbezogenen Gesamtverordnungsanalyse durch. Er entscheidet, ob eine Umstellung oder Dosisanpassung der Medikation; notwendig beziehungsweise medizinisch sinnvoll ist und spricht sich gegebenenfalls mit den Fachärzten ab, die an der Behandlung mit beteiligt sind. Falls nötig, erarbeitet der Hausarzt einen neuen Medikationsplan und koordiniert dessen Umsetzung.
Der KV Nordrhein und der AOK Rheinland / Hamburg geht es beim Arzneimittelcheck vorrangig um ein höheres Maß an Arzneimittelsicherheit. Die Zusammenführung der Informationen soll dem Arzt dabei helfen, Entscheidungen nach medizinischen Gesichtspunkten zu treffen – wirtschaftliche Aspekte spielen eine untergeordnete Rolle. Das Konzept soll im Lauf der Zeit mit allen Beteiligten weiterentwickelt werden. Die KV Nordrhein und die AOK bitten die Ärzte deshalb um Erfahrungsberichte, Anregungen und Rückmeldungen.
Quelle: Pressemitteilung vom 03.04.2012
Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
Tersteegenstr. 9
40474 Düsseldorf
http://www.kvno.de/60neues/2012/arzneim ... index.html
Arzneimittelcheck vereinbart ....
Moderator: WernerSchell
Arzneisicherheit - Aktionsplan macht langsam Fortschritte
Ärzte Zeitung, 13.06.2013
Arzneisicherheit - Aktionsplan macht langsam Fortschritte
Bei Arzneiverordnungen treten immer wieder vermeidbare Nebenwirkungen auf. Dagegen soll der Aktionsplan zur Verbesserung der Arzneimittelsicherheit helfen.
Von Angela Mißlbeck
BERLIN. Kommt es bei der Medikamentenverordnung zu vermeidbaren Nebenwirkungen, ist selten ein einzelner Arzt daran schuld. Meist sind Fehler im Medikationsprozess dafür verantwortlich. Fehlerquellen gibt es viele.
.... (mehr) ....
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=840 ... anz&n=2770
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