Ärzte Zeitung, 06.09.2013
Demenz - GKV zahlt keinen Schwenksitz
Gericht weist Anspruch auf spezielle Hilfskonstruktion für Fahrten mit dem PKW zurück.
ESSEN. Sollen schwer pflegebedürftige und demente Menschen mit dem Auto transportiert werden,
erstattet die Krankenkasse Angehörigen in der Regel nicht die Kosten für einen Autoschwenksitz.
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Urteil des LSG NRW in Essen - Az.: L 16 KR 267/12
Abschließende Entscheidung durch BSG zu erwarten.
Demenz - GKV zahlt keinen Schwenksitz
Moderator: WernerSchell