Psych-Entgeltgesetz = verbesserte Krankenhausfinanzierung

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung

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Psych-Entgeltgesetz = verbesserte Krankenhausfinanzierung

Beitrag von Presse » 08.07.2012, 14:14

Verbesserte Finanzierung der Krankenhäuser in Deutschland

(Quelle: BMG) Der Deutsche Bundestag hat am 14. Juni 2012 in 2./3. Lesung das Gesetz zur Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen (Psych-Entgeltgesetz) beschlossen. Damit soll die Finanzierung der Krankenhäuser in Deutschland verbessert und die Leistungsorientierung und Transparenz der stationären Versorgung psychisch kranker Menschen gestärkt werden.
Mit dem Gesetz wird die Grundlohnrate als Obergrenze für den Preisanstieg von Krankenhausleistungen durch den anteiligen Orientierungswert abgelöst. Der Orientierungswert wird vom Statistischen Bundesamt auf Basis empirischer Daten zur Kostenentwicklung bei Krankenhäusern ermittelt. Liegt der Orientierungswert über der Grundlohnrate, erfolgt im Rahmen eines vorgegebenen Verhandlungs-korridors eine Erhöhung der Preisobergrenze. Den Krankenhäusern werden damit unter Berücksichtigung der Kostensituation der Krankenhäuser erhöhte Verhandlungsspielräume für Preiszuwächse eröffnet und gute Argumente an die Hand gegeben, den eröffneten Verhandlungskorridor auch auszuschöpfen. Durch die Anwendung des anteiligen Orientierungswertes wird einerseits ein Beitrag zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser geleistet, andererseits werden mit Blick auf sozial tragbare Entgelte zusätzliche Belastungen der Kostenträger in Grenzen gehalten.
Im Vorgriff auf den anteiligen Orientierungswert 2013 ist noch in diesem Jahr eine anteilige Finanzierung der vereinbarten linearen Tarifsteigerungen für das Jahr 2012 vorgesehen. Damit werden die Kosten der Tarifsteigerungen, die die Grundlohnrate überschreiten, zu 50% finanziert. Allein durch diese Maßnahme erhalten die Krankenhäuser jährlich dauerhaft 280 Mio. Euro zusätzlich.
Die Mengenentwicklung im Krankenhausbereich verläuft derzeit dynamischer als durch die demografische Entwicklung und den medizinischen Fortschritt erklärbar. Um mittelfristig geeignete Lösungsansätze für eine Leistungsentwicklung im medizinisch notwendigen Umfang zu entwickeln, werden die Selbstverwaltungspartner auf Bundesebene mit der Vergabe eines gemeinsamen Forschungsauftrages zur Mengendynamik beauftragt.
Übergangsweise werden die derzeit noch unbefristeten Mehrleistungsabschläge auf die Jahre 2013 und 2014 begrenzt, wobei für die Mehrleistungen des Jahres 2013 auch noch im Jahr 2014 ein Abschlag gilt. Ausnahmetatbestände werden erweitert. Im Jahr 2015 entfallen die Mehrleistungsabschläge vollständig. Die Mengensteuerung soll dann auf der Grundlage einer gesetzlichen Regelung unter Einbeziehung der Ergebnisse des Forschungsauftrags sowie der darauf basierenden gemeinsamen Vorschläge der Selbstverwaltung erfolgen.
Mit dem Psych-Entgeltgesetz werden zudem die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Einführung eines pauschalierenden und leistungsorientierten Entgeltsystems für die voll- und teilstationären Leistungen psychiatrischer und psychosomatischer Einrichtungen gesetzt. Das neue Entgeltsystem wird die Transparenz über das Leistungsgeschehen verbessern. Damit werden die Voraussetzungen für einen effizienteren Ressourceneinsatz geschaffen. Die Vergütungsgerechtigkeit zwischen den Einrichtungen wird verbessert.
Das neue Entgeltsystem wird im Rahmen eines lernenden Systems mit einer vierjährigen Einführungsphase (budgetneutrale Phase von 2013 bis 2016) und einer fünfjährigen Überführungsphase (Konvergenzphase von 2017 bis 2021) eingeführt. Für die Jahre 2013 und 2014 können die psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen frei entscheiden, ob sie von dem neuen Entgeltsystem Gebrauch machen (Optionsjahre). Ab dem Jahr 2015 ist die Anwendung für alle Einrichtungen verpflichtend. Den Einrichtungen wird somit ausreichend Zeit gegeben, sich auf die künftige Veränderung ihres Erlösbudgets einzustellen. Die langen Zeiträume der Ein- und Überführungsphase tragen auch den noch zu leistenden Entwicklungsarbeiten für das neue Entgeltsystem Rechnung.
Das Gesetz legt zugleich die Grundlagen für eine systematische Qualitätssicherung in der psychiatrischen und psychosomatischen Versorgung. Der Gemeinsame Bundesausschuss wird verpflichtet, in seinen Richtlinien erforderliche Maßnahmen zur Sicherung der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität einschließlich Indikatoren zur Beurteilung der Versorgungsqualität für diesen Bereich festzulegen. Diese sind in Verfahren der einrichtungs- und sektorenübergreifenden Qualitätssicherung umzusetzen. Zudem wird er beauftragt, Empfehlungen für die Personalausstattung der Einrichtungen abzugeben. Diese Maßnahmen und Empfehlungen sind vom Gemeinsamen Bundesausschuss spätestens mit Beginn der Konvergenzphase des Psych-Entgeltsystems zum 1. Januar 2017 einzuführen.
Zur Weiterentwicklung der psychiatrischen und psychosomatischen Versorgung wird zudem eine Verbesserung der sektorübergreifenden Versorgung in besonderem Maße ermöglicht und gefördert. Dies geschieht insbesondere durch die neuen Vorgaben für Modellvorhaben und die Schaffung der Möglichkeit für psychosomatische Krankenhäuser und Fachabteilungen, Institutsambulanzen zu betreiben.

Quelle: Mitteilung vom 08.07.2012
Verband Kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Rheinland-Westfalen-Lippe
Weißenburger Straße 12
44135 Dortmund
Tel.: 0231/ 579743
Fax: 0231/ 579754
E-Mail: info@vkm-rwl.de

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Psychiatrie: Kassen verteidigen neues Entgeltsystem

Beitrag von Presse » 18.12.2012, 07:56

Psychiatrie: Kassen verteidigen neues Entgeltsystem
Das neue Entgeltsystem für psychiatrische Kliniken ist umstritten.
Doch aus Sicht der Kassen wird die Vergütung damit gerechter.
mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=828 ... sen&n=2419

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Streit ums Geld in der Psychiatrie

Beitrag von Presse » 20.03.2013, 08:08

Streit ums Geld in der Psychiatrie / Ein neues Vergütungssystem soll gerechter sein, Ärzte und Patientenverbände bekämpfen es

Baierbrunn (ots) - Für psychiatrische Krankenhäuser ist ein neues Vergütungssystem eingeführt worden. Es verändert schrittweise die Bezahlung. Während die Krankenkassen mehr Transparenz und Kosten-Gerechtigkeit erwarten und behaupten, für Schwerkranke gebe es zukünftig mehr Geld, befürchten betroffene Kliniken genau das Gegenteil. Das neue System setze "Anreize, weniger schwer kranke Patienten zu behandeln", sagt Dr. Sebastian Stierl, ärztlicher Direktor der Psychiatrischen Klinik Lüneburg, in der "Apotheken Umschau". "Für Patienten, die ihren Alltag noch bewältigen und daher regelmäßig an Therapien teilnehmen, können Kliniken mehr Geld abrechnen als etwa für Patienten mit akuter Psychose", so der Klinikleiter. Auch Professor Peter Kruckenberg, Psychiater und Vorstandsmitglied der "Aktion Psychisch Kranke" befürchtet: "Das ist ein System, das mehr Betten produzieren wird für Patienten, die sie nicht unbedingt brauchen." Die Kassen werfen den Psychiatern hingegen Angst vor Veränderungen vor, die sich bei den übrigen Krankenhäusern bereits bewährt hätten. Die neuen Vergütungsvorschriften sind trotz des Streits in Kraft getreten. In diesem und dem nächsten Jahr ist den Kliniken noch freigestellt, ob sie auf dieses System umstellen.

Dieser Text ist nur mit Quellenangabe zur Veröffentlichung frei.

Das Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau" 3/2013 B liegt in den meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung an Kunden abgegeben.

Quelle: Pressemitteilung vom 20.03.2013 Wort und Bild - Apotheken Umschau
Pressekontakt: Ruth Pirhalla
Tel. 089 / 744 33 123
Fax 089 / 744 33 459
E-Mail: pirhalla@wortundbildverlag.de
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Psychiatrie: Ärzte lehnen Entgeltkatalog ab

Beitrag von Presse » 25.04.2013, 06:49

Psychiatrie: Ärzte lehnen Entgeltkatalog ab
Seit Anfang des Jahres können Psychiatrien das neue Entgeltsystem PEPP testen. Doch nur wenige Kliniken nehmen daran teil.
Denn die meisten leitenden Ärzte lehnen das System rundweg ab. Sie sehen die Versorgung Schwerstkranker bedroht. mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=836 ... tik&n=2674

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Psych-Entgeltgesetz = verbesserte Krankenhausfinanzierung

Beitrag von WernerSchell » 18.01.2014, 08:25

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
anbei ein Offener Brief von Soltauer Initiative, attac und Verein demokratischer Ärztinnen und Ärzte an Gesundheitsminister Gröhe in der PEPP-Angelegenheit -- wer Gelegenheit hat, ihn weiter zugeben oder sonst wie das Anliegen zu unterstützen, möge das bitte tun.
Grüße aus Bielefeld von
Christian Janßen
In den Barkwiesen 15
33613 Bielefeld
Tel. 0521-895326
mailto: info@sivus-online.de
Internet: http://www.sivus-online.de

+++

Herrn Minister Hermann Gröhe
Bundesministerium für Gesundheit
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
1101 Berlin


Bonn / Bielefeld, den 15. Januar 2014

Betr.: Aussetzung des pauschalierenden Entgeltsystems in Psychiatrie und Psychosomatik (PEPP)

Offener Brief

Sehr geehrter Herr Minister Gröhe,
wir wenden uns an Sie als denjenigen, der die Gesundheitspolitik in den nächsten
Jahren in unserem Land maßgeblich steuern wird. Wir sehen im Bereich seelischer
Erkrankungen erhebliche Versorgungsdefizite durch Fehlanreize des neuen Entgeltsystems
in der Psychiatrie und Psychosomatik (=PEPP) auf Deutschland zukommen,
wie die versorgungspolitischen und volkswirtschaftlich negativen Erfahrungen mit
dem ähnlichen System Diagnose bezogener Fallpauschalen (DRG) in der somatischen
Medizin zeigen. Die negativen Folgen von PEPP dürften noch gravierender
sein als bei den DRG. PEPP geht an den Bedürfnissen der Menschen, die auf psychiatrische
Behandlung angewiesen sind, völlig vorbei. Das wird noch schwerwiegendere
Folgen haben als die Einführung der DRG in der somatischen Medizin.
Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung wurde eine Überprüfung des PEPPSystems
vereinbart. Der Gesetzgeber und die Bundesregierung sind also gefordert!
Wir gehen davon aus, dass es das Interesse der Bundesregierung ist, der
programmatisch formulierten Aussage im Koalitionsvertrag eine fachlich und
menschenrechtlich vertretbare, den Bedürfnissen psychisch kranker Menschen
angemessene Gesetzgebung folgen zu lassen und diese anschließend verbindlich
umzusetzen. Wir fordern dringend die Einladung von Fachleuten ins Ministerium
zwecks Beratung der Bundesregierung sowie eine Fachanhörung im Deutschen
Bundestag.
Insbesondere ist zu berücksichtigen, dass die bisherige Umsetzung des
Krankenhausfinanzierungsreformgesetzes von 2009 durch die Selbstverwaltungspartner
dem Gesetzesauftrag im KHRG nicht entspricht und schon jetzt wegen des
immensen bürokratischen Aufwands erhebliche negative Einflüsse auf die
psychiatrische Krankenversorgung hat.
Ferner ist inzwischen mehr als deutlich geworden, dass das PEPP-System keine
Akzeptanz findet. In der Fachöffentlichkeit wird seine Einführung einhellig abgelehnt
Es wurde immer wieder vor den negativen Folgen vor allem für schwer kranke
Patienten und die regionale Versorgung gewarnt.
Entgegen dieser fachlich fundierten Voten wurde vom damaligen
Bundesgesundheitsminister Bahr die Weiterentwicklung zum 1. Januar 2013 per
Ersatzvornahme durchgesetzt. Sie wurde auch durchgesetzt gegen die klare
Ablehnung der meisten Psychiatrie-Erfahrenen und der Angehörigen. Es wurde
ignoriert, dass Fehlanreize zur Mengenausweitung im stationären und
tagesklinischen Bereich ebenso vorprogrammiert sind wie die Vernachlässigung von
Qualitätsaspekten. Zudem ist die empirische Grundlage dieses „selbstlernenden
Systems“ völlig unzureichend. Zahlreiche fachliche und menschenrechtliche
Gesichtspunkte sprechen dagegen.
Der Widerstand gegen das System hat in den letzten Monaten noch zugenommen
und wird anhalten. Z. B. hat der Nürnberger Selbsthilfeverein für Psychiatrie-
Erfahrene (Pandora) eine Petition an den deutschen Bundestag eingerecht, in der
aus der Perspektive selbst Betroffener sachgerechtere Alternativen zum derzeitig
geplanten Entgeltsystem gefordert werden, da sich die Behandlungsbedürfnisse
psychisch erkrankter Menschen nicht an Hand von Diagnosen pauschalieren lassen
und die Behandlungsdauer im Einzelfall nicht vorhersehbar ist.
Im Sommer des vergangenen Jahres entwickelte sich aus der Zivilgesellschaft eine
eigene kritische Diskussion und Unterstützung des fachlichen Widerstands gegen
PEPP. „Vor dem Hintergrund der Erfahrungen mit den DRGs (Fallpauschalen)
fordern wir die kommende Bundesregierung auf, PEPP nicht einzuführen“ – mit
dieser Forderung versucht seit Juli 2013 eine breite Initiative aus sozialen
Bewegungen, unterstützt von Klinikleitungen, Chefärzten, Psychotherapeuten,
Sozialverbänden, Psychiatrie-Erfahrenen, Angehörigen und der Gewerkschaft verdi
die Proteste aus der Zivilgesellschaft und der Psychiatrie zu bündeln.
Während einer von dieser Initiative organisierten Fachveranstaltung am 9.Oktober
2013 in Berlin wurden Mitglieder des Bundestagsausschusses für Gesundheit mit
den Fachargumenten gegen das pauschalierende Entgeltsystem Psychiatrie und
Psychosomatik (PEPP) konfrontiert. Außerdem wurden konkrete Alternativen
vorgestellt und diskutiert. (Unter http://www.weg-mit-pepp.de findet sich eine
Zusammenfassung der Fachveranstaltung, weitere Informationen sowie eine Liste
von über 6.200 Unterschriften – mehrheitlich Klinikleitungen, Fachverbände,
Selbsterfahrene – gegen PEPP)
Angesichts der Vereinbarungen im Koalitionsvertrag hoffen wir nunmehr, dass die
neue Bundesregierung umgehend für einen Kurswechsel sorgt. Folgender Passus
aus dem Koalitionsvertrag kann in die richtige Richtung weisen: „Ein neues
Vergütungssystem in der Psychiatrie und Psychosomatik darf schwerst psychisch
Erkrankte nicht benachteiligen, muss die sektorenübergreifende Behandlung fördern
und die Verweildauer verkürzen, ohne Drehtüreffekte zu erzeugen. Dazu sind
systematische Veränderungen des Vergütungssystems vorzunehmen. An dem
grundsätzlichen Ziel, mehr Transparenz und Leistungsorientierung und eine bessere
Verzahnung ambulanter und stationärer Leistungen in diesem Bereich zu bringen,
halten wir fest.“
Zahlreiche fachliche Argumente, die gegen PEPP sprechen, finden sich in Ausarbeitungen,
die der Politik bereits von unterschiedlichen Seiten zugänglich gemacht wurden.
Wir nennen hier abschließend lediglich drei besonders wichtige Anliegen der Zivilgesellschaft,
der psychiatrischen Fachwelt und der Betroffenen:
 Aussetzung des PEPP-Systems
 Intensive Förderung und Ausbau der Modellprogramme nach §64 SGB V
 Begleitung der Umsetzung durch eine die Selbstverwaltung, das InEK und das
BMG beratende unabhängige Expertenkommission der Verbände mit halbjährlicher
Überprüfung der erreichten Entwicklungsstufen
Sehr geehrter Herr Minister Gröhe, zur Weiterentwicklung einer zukunftsorientierten
psychiatrischen Versorgung gehört insbesondere auch die Inklusion psychisch kranker
Menschen auf der Basis der Behindertenrechtskonvention (BRK) der UNO, die
Einhaltung der Menschenrechte und die Wahrung der Würde des Menschen, wie sie
im Grundgesetz festgehalten ist. Dies alles wird konterkariert durch das neue Entgeltgesetz,
das zu einer Verschlechterung der Versorgungsqualität und zu weiterem
Personalabbau in den Kliniken führen wird.
Seelische Erkrankungen sind Volkskrankheiten. Jeder kann, in jungen Jahren und im
Alter, sei es als Patient oder Angehöriger, davon betroffen sein. Wir bitten Sie, sich
dieses wichtigen Themas persönlich anzunehmen.

Mit freundlichen Grüßen
Dagmar Paternoga / Attac-Ratsmitglied / paternoga@live.de
Renate Schernus / Soltauer Initiative für Sozialpolitik und Ethik / renate.schernus@t-online.de
Nadja Rakowitz / Wulf Dietrich (Verein demokratischer Ärztinn
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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