Haushaushilfe - Anspruch gegenüber der Krankenkasse

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung

Moderator: WernerSchell

Antworten
Presse
phpBB God
Beiträge: 14249
Registriert: 10.11.2006, 12:44

Haushaushilfe - Anspruch gegenüber der Krankenkasse

Beitrag von Presse » 21.01.2014, 08:24

Wenn Mama in die Klinik muss / Krankenkassen beteiligen sich an Kosten für eine Haushaltshilfe

Baierbrunn (ots) - Wer wegen eines Klinikaufenthaltes sein unter zwölfjähriges Kind nicht versorgen kann und niemanden im Haushalt hat, der diese Aufgabe übernimmt, hat Anspruch auf eine Haushaltshilfe. Daran erinnert das Apothekenmagazin "Diabetes Ratgeber". Ein Arzt muss die Notwendigkeit bescheinigen. Die Zuzahlung, die man zu leisten hat, beträgt zehn Prozent der täglichen Kosten, mindestens fünf und maximal zehn Euro pro Tag. Tipp: Bei der Krankenkasse fragen, ob sie die Haushaltshilfe stellt oder bei der Suche hilft. Manche Kassen zahlen auch, wenn ältere oder gar keine Kinder im Haushalt leben.

Dieser Beitrag ist nur mit Quellenangabe zur Veröffentlichung frei.

Das Apothekenmagazin "Diabetes Ratgeber" 1/2014 liegt in den meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung an Kunden abgegeben.

Quelle: Pressemitteilung vom 21.01.2014 Wort und Bild - Diabetes Ratgeber
Ruth Pirhalla
Tel. 089 / 744 33 123
Fax 089 / 744 33 459
E-Mail: pirhalla@wortundbildverlag.de
http://www.wortundbildverlag.de
http://www.diabetes-ratgeber.net

Antworten