Personenbetreuung in häuslicher Gemeinschaft -
Kampfansage gegen Schwarzarbeit
Dass bei der Personenbetreuung in Privathaushalten, auch bekannt als „24-Stunden-Betreuung“,
ein Großteil der überwiegend osteuropäischen Frauen schwarz arbeitet, ist nicht erst seit Einführung
des Mindestlohns bekannt. Diesen Umstand einfach hinzunehmen, da ansonsten „die Versorgung
zusammen brechen würde“, kann nicht der richtige Ansatz sein.
Der Verband für häusliche Betreuung und Pflege (VHBP e.V.) setzt sich für eine legale und qualitativ
hochwertige Betreuung und Pflege im häuslichen Umfeld ein. Um Schwarzarbeit und Umgehung des
Mindestlohns zu bekämpfen, hat der VHBP e.V. eine Selbstverpflichtung formuliert, zu deren Einhaltung
sich alle 30 Mitgliedsunternehmen verpflichten.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der unten angefügter Pressemitteilung.
Bei Fragen, Anregungen oder Kritik stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Quelle: Mitteilung vom 18.06.2015
Juliane Bohl
Pressesprecherin
Verband für häusliche Betreuung und Pflege e.V.
Willy-Brandt-Allee 18, 53113 Bonn
Telefon: 0228-98216-16
info@vhbp.de
http://www.vhbp.de
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Kampfansage gegen Schwarzarbeit bei der Betreuung in Privathaushalten
Bonn, 18.06.2015 – Seit jeher setzt sich der Verband für häusliche Betreuung und Pflege (VHBP
e.V.) für eine legale Vermittlung von Betreuungspersonen in häuslicher Gemeinschaft, auch
bekannt als sogenannte „Rund um die Uhr Betreuung“, ein. Eine Selbstverpflichtung lässt den
Forderungen nun Taten folgen.
Um Schwarzarbeit und Umgehung des Mindestlohns zu bekämpfen, hat der VHBP e.V. eine
Selbstverpflichtung formuliert, zu deren Einhaltung sich alle 30 Mitgliedsunternehmen verpflichten.
Die Mitglieder gewährleisten damit, dass wesentliche Qualitätskriterien erfüllt sind. Folgende
Einzelheiten müssen bspw. bei der abhängigen Beschäftigung (Entsendung) schriftlich fixiert und
geregelt sein (u.a.):
- Begrenzung der Wochenarbeitszeit sowie Regelungen für Feiertage, Urlaub und Krankheit
- Zahlung des Mindestlohns
- Umstände entgeltfreier Rufbereitschaft oder entgeltpflichtiger Bereitschaft (der
Betreuungsperson darf bspw. das Wohnen im Haushalt des Kunden angeboten werden,
aber sie darf nicht unentgeltlich verpflichtet sein, über die Arbeitszeit hinaus im Haushalt
des Kunden anwesend zu sein)
- Sozialversicherung (Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung)
Vermittler selbständiger Betreuungspersonen sichern zu, dass (u.a.) folgende Kriterien erfüllt sind:
- Ausschluss von Scheinselbständigkeit
- Vorliegen von Gewerbeanmeldung und Steuernummer
- Krankenversicherungsschutz (nicht nur Reisekrankenversicherungen)
- Haftpflichtschutz
- Kenntnisnahme über ggf. selbst zu leistende Sozialversicherungsbeiträge
Alle Kriterien sind dem Verband schriftlich nachzuweisen, dies gilt auch für Dienstleistungen von
Kooperationspartnern der Vermittler. Der VHBP e.V. wird das Vorliegen der Nachweise in
jährlichen Stichproben durch unabhängige, externe Personen auditieren.
„Nur mit verpflichtenden und überprüfbaren Standards gelingt es uns, die Betreuung in häuslicher
Gemeinschaft aus ihrer vermeintlichen Grauzone heraus zu holen. Das ist Grundlage für unsere
Forderung, neben ambulanter und stationärer Pflege die Betreuung in häuslicher Gemeinschaft
durch externe Personen als dritte Versorgungssäule anzuerkennen und zusätzlich zu fördern“,
macht Geschäftsführer des Verbands für häusliche Betreuung und Pflege (VHBP
e.V.) die Wichtigkeit dieser Selbstverpflichtung deutlich.
Über den VHBP e.V.
Am 14.04.2014 wurde der „Verband für häusliche Betreuung und Pflege (VHBP) e.V.“ mit Sitz in Bonn gegründet und
ist der mitgliederstärkste Verband der Branche. Der Verband ist die erste unabhängige, europaweite
Interessensvertretung von Anbietern und Dienstleistern der sogenannten häuslichen 24-Stunden-Betreuung und setzt
sich für eine legale und qualitativ hochwertige Betreuung und Pflege im häuslichen Umfeld ein.
Pressekontakt: Juliane Bohl | Pressesprecherin | presse@vhbp.de | Telefon: 0228-98216-16
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