Hallo,
mein Vater ist nach einer Hüft-OP und zwei Oberschenkelhals-Brüchen nur noch sehr eingeschränkt bewegungsfähig. Anziehen im unteren Bereich geht nicht allein, ausziehen nur mit Mühe. Rasieren und Zähneputzen geht noch, aber richtig waschen nicht. Toilette nur mit viel Mühe (und dem Risiko des wegrutschens...). Schmerzen bei fast allen Bewegungen.
Vor kurzem hatten wir eine Pflegestufe beantragt, die jedoch abgelehnt wurde da bisher meine Mutter die Pflege übernommen hat und der Pflegebedarf angeblich nicht über diese Mindestzeit hinaus kommt. Nun hat meine Mutter aber leider einen Herzinfarkt bekommen und liegt im Krankenhaus, muss danach zur Reha und kann dann natürlich auch nicht mehr so richtig weiter pflegen - bzw. gar nicht mal abgesehen vom Essen kochen und ein wenig Haushalt.
Ich habe jetzt bei der Krankenkasse (Knappschaft) einen neuen Antrag auf Pflegestufe angefordert - weiter konnte die Dame mir am Telefon auch nicht helfen. Ich müsste, wenn es denn notwendig ist, mich erst mal selbst um einen ambulanten Pflegedienst kümmern - deren Kosten ich bzw. meine Eltern dann erst mal selbst übernehmen müssten. Ist das richtig so? Was kostet sowas (morgens und abends, waschen und anziehen)?
Was ich gerne wissen möchte ist welche Angaben wir machen müssen um diese Pflegestufe zu bekommen - bitte richtig verstehen - wir wollen uns das nicht erschummeln - es ist wirklich unbedingt notwendig dass mind. morgens und abends jemand (ambul. Pflegedienst) kommt. Mein Vater sagt immer "...ach das geht schon..." und ich denke dass das der Fehler war bei der letzten Begutachtung. Sicherlich geht alles auch mal ohne Hilfe wenn es unbedingt sein muss - aber nicht auf Dauer...
Ich habe bis jetzt schon mal raus gefunden dass es gut wäre wenn ich bei einem Pflegedienst mal anrufe und mich dort erkundige wie das so ablaufen kann.
Was kostet es denn so ungefähr wenn ein ambulanter Pflegedienst z.B. morgens zum waschen und anziehen kommt? Oder was kostet einmal baden? Ich hab da überhaupt keine Vorstellung... Und mit Geld sieht's sowieso nicht gut aus, bei meinen Eltern nicht und bei mir genauso wenig.
Ach ja, wenn wir Hilfe zur Pflege beim Sozialamt beantragen (ist das unabhängig von einer Pflegestufe?) kommen die doch bestimmt gleich und wollen sämtliche Vermögensangaben haben, oder? Und ich nehme an auch von den Kindern - also von mir und meinem Bruder. Es gibt zwar nicht viel zu holen, aber gibt es da wieder sowas wie Freibeträge oder bestimmte "Vermögensarten" z.B. Lebensversicherung wo sie nicht ran können? Was muss man da überhaubt angeben? Die Zeit die für die Pflege verwendet wird?
Ich hab bei sowas immer wieder ein schlechtes Gewissen - hört sich immer an als ob man nur auf Geld aus ist - dabei geht es doch nur darum das mit dem Geld die Eltern möglichst sorgenfrei und gut leben können trotz ihrer körperlichen/gesundheitlichen Einschränkungen.
Danke!
Welche Vorraussetzungen für Pflegestufe?
Moderator: WernerSchell
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Welche Vorraussetzungen für Pflegestufe?
Sehr geehrter Fragesteller (Genesis),
wie mir scheint, war es richtig, erneut einen Antrag auf Zuordnung einer Pflegestufe zu stellen. Angesichts der besonderen Situation sollte aber der Krankenkasse / Pflegekasse "Dampf" gemacht werden, damit der MDK schnellstmöglich zur Begutachtung kommen kann. Voraussetzung ist z.B. für die Pflegestufe 1 eine Mindestzeit in der Grundpflege von 46 Minuten /Tag. Insoweit können Sie sich an Hand eines Muster-Pflegebuches grob informieren > http://www.lpfa-nrw.de/tl_files/Landess ... gebuch.pdf - Die dort genannten Zeiten sind aber nur Anhaltswerte; es kommt letztlich darauf an, welcher Aufwand im Laienbereich tatsächlich erbracht werden muss. Es müssen die Defizite und die Hilfeerfordernisse deutlich gemacht werden. Es ist also nicht wirklich von Nutzen, wenn diesbezügliche Erfordernisse "klein geredet" werden. Ältere Menschen neigen dazu, "alles noch zu können".
Hilfreich ist, bei Pflegediensten nachzufragen, ob sie vielleicht bezüglich der Pflegebedürftigkeit eine vorläufige Einschätzung vornehmen können. Dabei kann dann auch geklärt werden, ob und in welchem Umfang Dienstleistungen beim Pflegedienst "eingekauft" werden (müssen). Pflegedienste können genau erklären, was das dann kostet und welche Kosten ggf. mit der Pflegestufe 1 abgegolten sind. Ggf. muss, wenn niemand im Haushalt mithelfen kann, zugezahlt werden. Fehlen die Mittel dafür, kann das Sozialamt eingeschaltet werden (auch ohne Pflegestufe). Aber Sozialhilfe ist nachrangig zu gewähren. Es wird nach Einkommen und Vermögen gefragt.
Hilft das zunächst einmal?
Viele Grüße
Werner Schell

Siehe auch unter >
http://www.bmg.bund.de/themen/pflege/pf ... tufen.html
https://www.barmer-gek.de/barmer/web/Po ... tufen.html
wie mir scheint, war es richtig, erneut einen Antrag auf Zuordnung einer Pflegestufe zu stellen. Angesichts der besonderen Situation sollte aber der Krankenkasse / Pflegekasse "Dampf" gemacht werden, damit der MDK schnellstmöglich zur Begutachtung kommen kann. Voraussetzung ist z.B. für die Pflegestufe 1 eine Mindestzeit in der Grundpflege von 46 Minuten /Tag. Insoweit können Sie sich an Hand eines Muster-Pflegebuches grob informieren > http://www.lpfa-nrw.de/tl_files/Landess ... gebuch.pdf - Die dort genannten Zeiten sind aber nur Anhaltswerte; es kommt letztlich darauf an, welcher Aufwand im Laienbereich tatsächlich erbracht werden muss. Es müssen die Defizite und die Hilfeerfordernisse deutlich gemacht werden. Es ist also nicht wirklich von Nutzen, wenn diesbezügliche Erfordernisse "klein geredet" werden. Ältere Menschen neigen dazu, "alles noch zu können".
Hilfreich ist, bei Pflegediensten nachzufragen, ob sie vielleicht bezüglich der Pflegebedürftigkeit eine vorläufige Einschätzung vornehmen können. Dabei kann dann auch geklärt werden, ob und in welchem Umfang Dienstleistungen beim Pflegedienst "eingekauft" werden (müssen). Pflegedienste können genau erklären, was das dann kostet und welche Kosten ggf. mit der Pflegestufe 1 abgegolten sind. Ggf. muss, wenn niemand im Haushalt mithelfen kann, zugezahlt werden. Fehlen die Mittel dafür, kann das Sozialamt eingeschaltet werden (auch ohne Pflegestufe). Aber Sozialhilfe ist nachrangig zu gewähren. Es wird nach Einkommen und Vermögen gefragt.
Hilft das zunächst einmal?
Viele Grüße
Werner Schell

Siehe auch unter >
http://www.bmg.bund.de/themen/pflege/pf ... tufen.html
https://www.barmer-gek.de/barmer/web/Po ... tufen.html
Re: Welche Vorraussetzungen für Pflegestufe?
Vielen Dank Herr Schell! Das war sehr hilfreich, ich werde mich schnellstmöglich mit einem Pflegedienst in Verbindung setzen und der Krankenkasse "Dampf" machen - ich hoffe ich erreiche dort auch jemanden den es interessiert... Im Bereich Neukunden werben sind sie immer schnell und hilfsbereit, aber wenn es um Leistungen geht - naja...
Schönes Wochenende noch!
genesis
Schönes Wochenende noch!
genesis
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Welche Vorraussetzungen für Pflegestufe?
Sehr geehrter Fragesteller (Genesis),
ja, es kann sein, dass ein Pflegedienst sofort einen neuen "Kunden" sieht. Das ist grundsätzlich nachvollziehbar. Aber halten Sie sich mit der endgültigen Entscheidung über eine Auftragserteilung zurück. Lassen Sie sich ein schriftliches Angebot machen. Sie können ja darauf verweisen, dass erst die MDK-Begutachtung abgewartet werden muss.
Viele Grüße
Werner Schell
ja, es kann sein, dass ein Pflegedienst sofort einen neuen "Kunden" sieht. Das ist grundsätzlich nachvollziehbar. Aber halten Sie sich mit der endgültigen Entscheidung über eine Auftragserteilung zurück. Lassen Sie sich ein schriftliches Angebot machen. Sie können ja darauf verweisen, dass erst die MDK-Begutachtung abgewartet werden muss.
Viele Grüße
Werner Schell
Re: Welche Vorraussetzungen für Pflegestufe?
Habe jetzt alles in die Wege geleitet. Vielen Dank für die Hilfe!