Es wurden seit Anfang des Jahres 2017, schon einige Menschen die plötzlich von Pflegebedürftigkeit betroffen sind, eingegradet.
Aktuell wieder einmal ein Mann der einen Schlaganfall erlitten hat, und begutachtet wurde. Er bekam den Pflegegrad 2.
Es war ein schwerer Schlaganfall. Im Krankenhaus wurde er begutachtet. Da sich die Frage stellte, das er erst einmal stationär in ein Pflegeheim kommt, bin ich zu der Überzeugung gelangt, das die Begutachtung keineswegs adäquat und richtig durchgeführt wurde.
Das Selbsthilfe Netzwerk hatte zu Beginn des Jahres, eine Gutachterin vor Ort, die einen Vortrag hielt, wie das neue Begutachtungsverfahren durchgeführt wird. Ich hatte auch noch in Erinnerung, das bei einem Schlaganfall mit ausgepägter Hemiparese, eine Eingradung in den Pflegegrad 2 eher unwahrscheinlich sein würde. Die Realität bei Neubegutachtungen sieht jetzt schon eher negativ für den Betroffenen aus.
Bekannt ist, das bei einem Schlaganfall, die Schädigung von der betroffenen Gehirnhälfte abhängt. Unter anderem sind es Halbseitenlähmungen, die Gefühlswelt ist betroffen, die Charaktere kann sich ändern.
Bekannt ist das linke Schlaganfälle nicht im wesentlichen schwerer, zum rechten Schlaganfall sind.
Der linke Schlaganfall ist allerdings derjenige mit mehr Beeinträchtigung

Die Sprachregion ist betroffen, Hemiparese rechts, vor allem wenn er Rechtshänder ist. Häufig erkennt der Patient seine Partner , Angehörige überhaupt nicht mehr, Inkontinenz (Harn/ Stuhl) Depressionen.....
Und das ist auch der Punkt bei der Begutachtung, nicht jeder Schlaganfall ist gleich und es bedarf einer gut fortgebildeten Fachkraft für Pflegebedürftigkeit (Gutachter/in), um eine gerechte Eingradung vorzunehmen. Bedarf es noch Änderungen am gesamten Begutachtungsverfahren ?
