Bundesfreiwilligendienst

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung

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Unfallversichert im neuen Bundesfreiwilligendienst

Beitrag von Presse » 27.06.2011, 17:36

Unfallversichert im neuen Bundesfreiwilligendienst

Berlin (ots) - Am 1. Juli 2011 startet der neue Bundesfreiwilligendienst. Darin können sich alle Menschen engagieren, die ihre Regelschulzeit absolviert haben. Sie werden in den gesellschaftlichen Bereichen, die bislang auch Zivildienstleistenden offen standen, eingesetzt - zum Beispiel in der Wohlfahrtspflege und dem Umweltschutz. Hinzu kommen weitere Plätze in Sport, Bildung, Kultur und Integrationsarbeit.

Während ihres freiwilligen Einsatzes sind die Teilnehmer in der gesetzlichen Unfallversicherung als Beschäftigte versichert: Bei all ihren Tätigkeiten im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes und auf den Wegen von und zur Einsatzstelle genießen sie Versicherungsschutz. Erleiden sie während ihres Einsatzes einen Unfall, übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung die Kosten der Heilbehandlung, der Rehabilitation und zahlt bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit auch eine Unfallrente.

Welche Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse im Einzelfall für die Leistungen aufkommt, richtet sich nach der Einsatzstelle des einzelnen Teilnehmers. Der Versicherungsschutz ist für die Versicherten kostenfrei.

Quelle: Pressemitteilung vom 27.06.2011
Pressekontakt: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Pressestelle
Stefan Boltz
Tel.: 030 288763768
Fax: 030 288763771
E-Mail: presse@dguv.de

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Aktives Werben um Freiwillige

Beitrag von Presse » 16.07.2011, 07:07

Ministerium fordert Verbände zu aktivem Werben um Freiwillige auf

Osnabrück – Nach dem schleppenden Start des neuen Bundesfreiwilligendienstes (BFD) hat das Bundesfamilienministerium an die Wohlfahrtsverbände appelliert, aktiver um Freiwillige zu werben. „Wer sich hinsetzt und wartet, dass ein Freiwilliger kommt, der hat die Diskussion seit Herbst 2010 verschlafen“, ..... (mehr)
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/4 ... ge_auf.htm

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Freiwilliger Dienst auch für Langzeitarbeitslose

Beitrag von Presse » 02.09.2011, 13:18

Bundesfreiwilligendienst
Freiwilliger Dienst auch für Langzeitarbeitslose


Seit Juli dieses Jahres gibt es den Bundesfreiwilligendienst für Frauen und Männer jeden Alters. Die Einsatzbereiche sind vielfältig. Beispielsweise ist der neue Dienst - im Vergleich zum bisherigen Zivildienst - auch im Sportverein oder im Theater, bei archäologischen Ausgrabungen oder im Katastrophenschutz möglich. Auch Grundsicherungsempfänger können sich um einen solchen Dienst bemühen. Nach zwölf Monaten erwerben sie sogar einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I.

Anspruch auf Arbeitslosengeld I

Da freiwillig Dienstleistende als Vollzeit-Beschäftigte ein Entgelt erhalten, sind sie sozialversicherungspflichtig. Das schließt die Pflicht zur Arbeitslosenversicherung mit ein. Es ist dabei unerheblich, ob sie Grundsicherungsempfänger sind oder nicht. Hierin unterscheidet sich dieser Dienst von anderen Maßnahmen für Langzeitarbeitslose wie etwa der Bürgerarbeit (siehe Kasten ganz unten).

Beiträge in die Arbeitslosenversicherung zahlt in diesem Fall aber nur der Arbeitgeber ein. Und zwar sowohl den Arbeitgeber- als auch den Arbeitnehmeranteil. Die Höhe der Beiträge bemisst sich am Entgelt.

Das zwischen Freiwilligem und Arbeitgeber frei verhandelbare Entgelt beträgt höchstens 330 Euro. Hinzu kommen gegebenenfalls Geldersatzleistungen, falls Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung nicht gestellt werden.

Das Taschengeld

Einem Grundsicherungsempfänger wird das Einkommen für seine Freiwilligen-Tätigkeit allerdings angerechnet. Anders als bei einer "normalen" Beschäftigung, die 100 Euro Grundfreibetrag vorsieht, erhält er hier anrechnungsfrei 60 Euro so genanntes "Taschengeld" und 30 Euro für Beiträge zu privaten Versicherungen.

Dienst mit Perspektive

Aufgrund der geleisteten Beiträge erwirbt auch der Grundsicherungsempfänger nach mindestens 12-monatigem freiwilligen Dienst Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Der Anspruch wird allerdings noch geringer sein, als es schon das Entgelt ist. So gering, dass nach der freiwilligen Dienstzeit der Arbeitslosengeld-I-Empfänger aufstockungsberechtigt sein wird.

Und dennoch: Ein freiwilliger Dienst dürfte allein wegen der Statusänderung für den einen oder anderen Langzeitarbeitslosen interessant sein. Für sie oder ihn mutet der freiwillige Dienst dadurch nämlich fast wie eine Arbeit auf dem ersten Arbeitsmarkt an. Dass Freiwillige arbeitsmarktneutral eingesetzt sein muss, also keine reguläre Arbeitskraft verdrängen darf, steht dazu nicht im Widerspruch.

Möglichkeit, sich zu bewähren

Interessant kann der freiwillige Dienst auch durch die begleitenden Seminare sein. Ziel der Seminare ist es, soziale, ökologische, kulturelle und interkulturelle Kompetenzen zu vermitteln. Darüber hinaus ist der freiwillige Dienst für Grundsicherungsempfänger auf jeden Fall aus ideellen Gründen attraktiv. Er bietet Entfaltungsmöglichkeiten und Anerkennung. Und verschafft die Gewissheit gebraucht zu werden.

Im freiwilligen Dienst kann ein Freiwilliger somit sein Durchhaltevermögen unter Beweis stellen, zusätzliche Qualifikationen erwerben und ein gutes Zeugnis bekommen. Alles Punkte, die für eine erfolgreiche Bewerbung auf dem ersten Arbeitsmarkt – eigentliches Ziel jedes Arbeitsuchenden – wichtig sind.

Die Bürgerarbeit

Bei der Bürgerarbeit handelt es sich – in Abgrenzung zum Bundesfreiwilligendienst - um zusätzliche und im öffentlichen Interesse liegende Arbeitsplätze für schwer vermittelbare Arbeitslose. Der Bund bezuschusst die Beschäftigung eines "Bürgerarbeiters" von 30 Wochenstunden und mit 900 Euro für den Arbeitnehmer. Die Wochenstunden sind begrenzt, um dem Bürgerarbeiter zu ermöglichen, Bewerbungen zu schreiben und sich um eine Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt zu bemühen. Überhaupt ist Kern dieses Instruments die intensive Betreuung, damit möglichst viele in den ersten Arbeitsmarkt zurückfinden. Der Arbeitgeber erhält für einen Bürgerarbeitsplatz auch einen Zuschuss zum Sozialversicherungsaufwand, jedoch nicht zur Arbeitslosenversicherung. Denn Bürgerarbeiter unterliegen nicht der Arbeitslosenversicherungspflicht.

Quelle: Mitteilung der Bundesregierung vom 02.09.2011
http://www.bundesregierung.de/Content/D ... ienst.html

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Freiwilligendienste stärken Zusammenhalt der Gesellschaft

Beitrag von Presse » 02.12.2012, 07:31

Freiwilligendienste stärken Zusammenhalt der Gesellschaft

(Quelle: BMFSFJ) Mit rund 85.000 Freiwilligen im Bundesfreiwilligendienst (BFD), dem Freiwilligem Sozialen Jahr (FSJ) und dem Freiwilligem Ökologischen Jahr (FÖJ) sind die Freiwilligendienste in Deutschland in der Mitte der Gesellschaft fest verankert.

Die Einführung des neuen Bundesfreiwilligendienstes hat alle Erwartungen weit übertroffen. Aktuell sind rund 37.000 Freiwillige im Dienst. Mit den über 27-Jährigen wurde eine neue Zielgruppe für die geregelten Freiwilligendienste erschlossen: Sie stellen einen Anteil von knapp 40 Prozent der BFDlerinnen und BFDler, rund 21 Prozent sind älter als 50 Jahre. Seit dem 1. Juli 2011 eröffnet der Bundesfreiwilligendienst Menschen jeden Alters die Möglichkeit, sich in gemeinwohlorientierten Einrichtungen zu engagieren. Die Freiwilligen setzen sich im sozialen Bereich ein, aber auch im Umweltschutz, in der Kultur, im Sport oder im Bereich Integration. Ein Beginn des BFD ist jederzeit möglich, die meisten Freiwilligen beginnen ihr Engagement im Sommer.

Auch die Jugendfreiwilligendienste sind deutlich gestärkt: Knapp 50.000 Jugendliche nutzen derzeit die Möglichkeit eines Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) oder Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ) - mehr als je zuvor.

Quelle: Mitteilung vom 01.12.2012
Verband Kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Rheinland-Westfalen-Lippe
Weißenburger Straße 12
44135 Dortmund
Tel.: 0231/ 579743
Fax: 0231/ 579754
E-Mail: info@vkm-rwl.de

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Bundesfreiwilligendienst: Interesse bei Älteren

Beitrag von Presse » 06.02.2014, 07:47

Bundesfreiwilligendienst: Interesse bei Älteren steigt deutlich
Knapp 4000 Menschen über 61 Jahren engagieren sich im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes. Und auch andere Altersgruppen sind interessiert:
Knapp die Hälfte der über 49.000 Freiwilligen ist älter als 27 Jahre.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=854 ... ama&n=3269

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Kein genereller Einstellungsstopp für Ältere

Beitrag von Presse » 10.02.2014, 07:30

Bundesfreiwilligendienst: Kein genereller Einstellungsstopp für Ältere
Das Bundesfamilienministerium hat auf Anfrage der "Ärzte Zeitung" Medienberichte dementiert, wonach es einen bundesweiten
Einstellungsstopp für Ältere beim Bundesfreiwilligendienst gibt.
mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=854 ... aft&n=3276

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Mehr als 160.000 Bufdis seit 2011

Beitrag von WernerSchell » 25.03.2015, 10:08

Mehr als 160.000 Bufdis seit 2011
Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Antwort

Berlin: (hib/AW) Seit seiner Einführung im Juli 2011 haben bis Ende 2014 insgesamt 160.495 Frauen und Männer ihren Dienst im Bundesfreiwilligendienst absolviert beziehungsweise begonnen, 23.607 von ihnen haben die zwölfmonatige Dienstzeit auf 18 Monate verlängert. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/4302 http://dip.bundestag.de/btd/18/043/1804302.pdf ) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/4082 http://dip.bundestag.de/btd/18/040/1804082.pdf ) mit. Derzeit leisten 38.688 der sogenannten „Bufdis“ ihren Freiwilligendienst (Stand: 26. Februar 2015). Nach Ansicht der Regierung ist der Bundesfreiwilligendienst ein „großer Erfolg“. Es sei gelungen, nicht nur die Folgen des Wegfalls des Zivildienstes abzumildern, sondern auch „die historische Chance“ für den Ausbau von freiwilligem Engagement in Deutschland zu nutzen.
Nach Angaben der Regierung beendeten im Jahr 2014 rund 15.300 arbeitslose Personen ihre Arbeitssuche mit dem Grund „Wehr-, Zivil, oder Freiwilligendienst“. In diese Kategorie gehörten neben den Angehörigen des Bundesfreiwilligendienstes auch Teilnehmer anderer Freiwilligendienste wie dem Freiwilligen Sozialen oder Ökologischen Jahr. Eine Differenzierung sei allerdings nicht möglich. Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst würden in der Statistik nicht als arbeitslos geführt, da sie mehr als 15 Wochenstunden beschäftigt seien und dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stünden. Die Bundesagentur für Arbeit unterstütze das Engagement in Freiwilligendiensten. Arbeitssuchende könnten dort „wertvolle persönliche aber auch berufliche Kompetenzen erwerben“.

Quelle: Mitteilung vom 25.03.2015
Deutscher Bundestag
Parlamentskorrespondenz, PuK 2
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Tel.: +49 30 227-35642, Fax +49 30 227-36001
E-Mail: vorzimmer.puk2@bundestag.de
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Bundesfreiwilligendienst: Mehr Bewerber als Plätze

Beitrag von WernerSchell » 02.04.2015, 16:55

Deutsches Ärzteblatt:

Spielberg, Petra
Bundesfreiwilligendienst: Mehr Bewerber als Plätze
http://www.aerzteblatt.de/archiv/168993 ... ls-Plaetze
Informationen zum BFD
https://www.bundesfreiwilligendienst.de/
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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Bundesfreiwilligendienst ausbauen und noch attraktiver gestalten!

Beitrag von WernerSchell » 06.08.2018, 07:12

Bundesfreiwilligendienst ausbauen und noch attraktiver gestalten!

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Alle Bürgerinnen und Bürger, die ihre Pflichtschulzeit absolviert haben, können Bundesfreiwilligendienst (BFD) machen: Junge Menschen nach der Schule, Menschen in mittleren Jahren und Seniorinnen und Senioren. Alter, Geschlecht, Nationalität oder die Art des Schulabschlusses spielen dabei keine Rolle. - Näheres unter > https://www.bundesfreiwilligendienst.de/

Ein Imgagefilm BFD informiert > https://www.bundesfreiwilligendienst.de ... e-bfd.html

Der BFD sollte meiner Meinung nach weiter ausgebaut und noch attraktiver gestaltet werden. Damit können zum Beispiel unterstützende Hilfeleistungen im Pflegesystem ermöglicht werden. Dabei muss aber klar sein, dass Angehörige des BFD keine Pflegeleistungen übernehmen dürfen und die Forderungen nach Schaffung eines Personalbemessungssystems für die Pflegekräfte (zur Auflösung des Pflegenotstandes) nicht entbehrlich werden. Vorschläge, die auf eine Aktivierung der Wehrpflicht abzielen oder die Einführung eines verpflichtenden Sozialdienstes vorsehen, sind dann entbehrlich. Die insoweit geführten Erörterungen füllen nur das übliche "Sommerloch." Denn ein Pflicht-Sozialdienst könnte im Übrigen nur nach Schaffung einer verfassungsrechtlichen Grundlage eingeführt werden. Und für eine solche Verfassungsänderung ist zur Zeit keine Mehrheit in Sicht. Daher sind auch alle Debatten darüber entbehrlich. - Werner Schell

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Weitere Beiträge zum Bundesfreiwilligendienst ... unter > viewtopic.php?f=4&t=22768
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Allgemeine Dienstpflicht - freiwillig oder zwangsweise?

Beitrag von WernerSchell » 13.06.2022, 07:10

Zum Thema "Dienstpflicht - Bundesfreiwilligendienst …" wurden im Forum - Archiv (bis 2020) zahlreiche Beiträge eingestellt: > viewtopic.php?f=4&t=22768 / > viewtopic.php?f=4&p=104833#p104833
Die Informationen zu diesem Thema werden - im Forum - Beiträge ab 2021 - fortgeführt! - Siehe > https://www.wernerschell.de/forum/2/vie ... ?f=5&t=461
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https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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