Ärzte Zeitung vom 14.09.2016:
Umstellung der Pflegeversicherung: Pflegebegriff - was ändert sich?
Am 1. Januar 2017 tritt der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff in Kraft. Doch was ändert sich für die Pflegebedürftigen?
Darüber informieren heute die gesetzlichen Krankenkassen. mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=919 ... ege&n=5226
PSG II mit neuem Pflegebedürftigkeitsbegriff ...
Moderator: WernerSchell
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25. Neusser Pflegetreff erfolgreich durchgeführt
Der 25. Neusser Pflegetreff konnte am 26.10.2016
erfolgreich durchgeführt werden.
Rd. 150 Gäste waren gekommen, um den Statements des wieder hochkarätigen Podiums zu folgen.
Wie immer standen auch zahlreiche Informationsbroschüren zur kostenlosen Mitnahme zur Verfügung.
Die Neuss-Grevenbroicher Zeitung berichtete am 28.10.2016 zum Thema:
Pflegetreff diskutiert neues Gesetz mit Experten
http://m.rp-online.de/nrw/staedte/neuss ... -1.6355773
Der Pflegetreff wurde im Übrigen mit folgendem Hinweis in einem Film dokumentiert:
Ab 2017 wird die Pflegebedürftigkeit anhand von fünf Pflegegraden ermittelt. Damit wurde eine
grundlegende Veränderung im bundesdeutschen Pflegesystem vollzogen.
Die Menschen mit Demenz sind nun in das Leistungssystem des SGB XI einbezogen.
Der Neusser Pflegetreff informierte am 26.10.2016. Die Filmdokumentation ist abrufbar hier:
https://www.youtube.com/watch?v=VWG1HZP ... e=youtu.be
Werner Schell
erfolgreich durchgeführt werden.
Rd. 150 Gäste waren gekommen, um den Statements des wieder hochkarätigen Podiums zu folgen.
Wie immer standen auch zahlreiche Informationsbroschüren zur kostenlosen Mitnahme zur Verfügung.
Die Neuss-Grevenbroicher Zeitung berichtete am 28.10.2016 zum Thema:
Pflegetreff diskutiert neues Gesetz mit Experten
http://m.rp-online.de/nrw/staedte/neuss ... -1.6355773
Der Pflegetreff wurde im Übrigen mit folgendem Hinweis in einem Film dokumentiert:
Ab 2017 wird die Pflegebedürftigkeit anhand von fünf Pflegegraden ermittelt. Damit wurde eine
grundlegende Veränderung im bundesdeutschen Pflegesystem vollzogen.
Die Menschen mit Demenz sind nun in das Leistungssystem des SGB XI einbezogen.
Der Neusser Pflegetreff informierte am 26.10.2016. Die Filmdokumentation ist abrufbar hier:
https://www.youtube.com/watch?v=VWG1HZP ... e=youtu.be
Werner Schell
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Pflegeversicherung wird umstrukturiert
Die Pflegeversicherung wird umstrukturiert. Das bringt viel Veränderung auch für Menschen mit Behinderung
Durch die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs treten Änderungen zum 1.1.2017 in Kraft, die wir in dieser Praxishilfe konkret erläutern. Hieraus ergeben sich teilweise verbesserte Leistungen. Nun will der Gesetzgeber noch vor Jahresende das Dritte Pflegestärkungsgesetz (PSG III) - 18/9518 - verabschieden. Die dort enthaltenen Regelungen zur Schnittstelle von Eingliederungshilfe und Pflege würden sich auf Menschen mit Behinderung und Pflegebedarf extrem nachteilig auswirken.
http://nullbarriere.de/pflegereform-2017.htm
http://www.kv-media.de/pflegereform-2016-2017.php
https://www.lebenshilfe.de/de/themen-re ... egriff.php
Pflegereform 2017: Leistungen – Beiträge – Service
Es kommt die größte Reform der Pflegeversicherung seit ihrer Einführung. Die Pflegestärkungsgesetze bringen viele Verbesserungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. Die sichtbarste Veränderung tritt dabei Anfang 2017 in Kraft, wenn die gewohnten drei Pflegestufen durch fünf Pflegegrade ersetzt werden. Das wirft natürlich viele Fragen auf. In einem Themenheft möchten wird darüber informieret, was die gesetzlich Versicherten und die privat Versicherten bei der Pflegereform zu beachten haben.
http://www.pkv.de/pflegereform
http://www.pflegeberatung.de/
Quelle: Mitteilung vom 07.11.2016 (Auszug)
Johann Horvath
Verband Sonderpädagogik e.V.
Bundespressereferent
Paarstr. 74
93059 Regensburg
Tel.: 094160092740
Mobil: 01701046252
Email: johann.horvath@verband-sonderpaedagogik.de
Durch die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs treten Änderungen zum 1.1.2017 in Kraft, die wir in dieser Praxishilfe konkret erläutern. Hieraus ergeben sich teilweise verbesserte Leistungen. Nun will der Gesetzgeber noch vor Jahresende das Dritte Pflegestärkungsgesetz (PSG III) - 18/9518 - verabschieden. Die dort enthaltenen Regelungen zur Schnittstelle von Eingliederungshilfe und Pflege würden sich auf Menschen mit Behinderung und Pflegebedarf extrem nachteilig auswirken.
http://nullbarriere.de/pflegereform-2017.htm
http://www.kv-media.de/pflegereform-2016-2017.php
https://www.lebenshilfe.de/de/themen-re ... egriff.php
Pflegereform 2017: Leistungen – Beiträge – Service
Es kommt die größte Reform der Pflegeversicherung seit ihrer Einführung. Die Pflegestärkungsgesetze bringen viele Verbesserungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. Die sichtbarste Veränderung tritt dabei Anfang 2017 in Kraft, wenn die gewohnten drei Pflegestufen durch fünf Pflegegrade ersetzt werden. Das wirft natürlich viele Fragen auf. In einem Themenheft möchten wird darüber informieret, was die gesetzlich Versicherten und die privat Versicherten bei der Pflegereform zu beachten haben.
http://www.pkv.de/pflegereform
http://www.pflegeberatung.de/
Quelle: Mitteilung vom 07.11.2016 (Auszug)
Johann Horvath
Verband Sonderpädagogik e.V.
Bundespressereferent
Paarstr. 74
93059 Regensburg
Tel.: 094160092740
Mobil: 01701046252
Email: johann.horvath@verband-sonderpaedagogik.de
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Die neu
Am 08.11.2016 bei Facebook gepostet:
Wird mit den neuen Pflegegraden ab 2017 alles gut? Eher nein, es wird wohl neue Ungereimtheiten und Probleme geben! Werden sich demnächst die personellen Engpässe in den stationären Einrichtungen noch weiter verstärken? Ja, dies scheint nicht ausgeschlossen. --- Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat bereits mit mehreren Zuschriften das Bundesgesundheitsministerium und den Deutschen Bundestag auf mutmaßliche Benachteiligungen einiger Gruppen von pflegebedürftigen Menschen aufmerksam gemacht und eine Überprüfung bzw. Korrektur angemahnt. Grundlage dieser Zuschriften waren Hinweise aus dem Kreis der Pflegegutachter. Informanten waren folglich Personen, die sich auskennen. Die Zeitschrift CAREkonkret ist in ihrer Ausgabe vom 4.11.2016 ebenfalls auf die neuen Pflegegrade eingegangen. Titel des Beitrages "Pflegegrade werden sinken". Es wird u.a. gewarnt: "In den meisten Einrichtungen wird im Laufe der kommenden zwei bis drei Jahre eine deutliche Absenkung der Pflegegradverteilung zu erwarten sein." U.a. wird in dem Beitrag ausgeführt: "Einrichtungen mit einer hohen Zahl an geistig rüstigen Bewohnern werden für ihre Klientel eher niedrigere Pflegegrade erreichen. Für den geistig rüstigen Pflegebedürftigen wird es künftig sehr schwer, die höheren Pflegegrade zu erreichen. Der Pflegegrad 5 wird für diese Klientel tatsächlich auf normalem Wege weitestgehend unerreichbar bleiben und auch der Pflegegrad 4 wird vielen versagt bleiben. Das kann zukünftig deutliche Auswirkungen auf die personelle Besetzung von stationären Einrichtungen haben".
>>> viewtopic.php?f=4&t=21742
Wird mit den neuen Pflegegraden ab 2017 alles gut? Eher nein, es wird wohl neue Ungereimtheiten und Probleme geben! Werden sich demnächst die personellen Engpässe in den stationären Einrichtungen noch weiter verstärken? Ja, dies scheint nicht ausgeschlossen. --- Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat bereits mit mehreren Zuschriften das Bundesgesundheitsministerium und den Deutschen Bundestag auf mutmaßliche Benachteiligungen einiger Gruppen von pflegebedürftigen Menschen aufmerksam gemacht und eine Überprüfung bzw. Korrektur angemahnt. Grundlage dieser Zuschriften waren Hinweise aus dem Kreis der Pflegegutachter. Informanten waren folglich Personen, die sich auskennen. Die Zeitschrift CAREkonkret ist in ihrer Ausgabe vom 4.11.2016 ebenfalls auf die neuen Pflegegrade eingegangen. Titel des Beitrages "Pflegegrade werden sinken". Es wird u.a. gewarnt: "In den meisten Einrichtungen wird im Laufe der kommenden zwei bis drei Jahre eine deutliche Absenkung der Pflegegradverteilung zu erwarten sein." U.a. wird in dem Beitrag ausgeführt: "Einrichtungen mit einer hohen Zahl an geistig rüstigen Bewohnern werden für ihre Klientel eher niedrigere Pflegegrade erreichen. Für den geistig rüstigen Pflegebedürftigen wird es künftig sehr schwer, die höheren Pflegegrade zu erreichen. Der Pflegegrad 5 wird für diese Klientel tatsächlich auf normalem Wege weitestgehend unerreichbar bleiben und auch der Pflegegrad 4 wird vielen versagt bleiben. Das kann zukünftig deutliche Auswirkungen auf die personelle Besetzung von stationären Einrichtungen haben".
>>> viewtopic.php?f=4&t=21742
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Pflege, Reform, Skandale - Wird jetzt alles besser?
Aus Forum:
Pflegegrade statt Pflegestufen - wer gewinnt, wer verliert?
viewtopic.php?f=7&t=21877
Am 08.12.2016 bei Facebook gepostet:
Pflegereform 2017 - wer gewinnt, wer verliert? - Das Erste, plusminus, berichtete am 07.12.2016 | 8 Min. | Verfügbar bis 07.12.2017 |
Ab 01. Januar 2017 wird es noch komplizierter, einen Überblick über die Leistungen seiner Pflegekasse zu bekommen. Heimbewohner und körperlich Kranke müssen mit Nachteilen rechnen. Der Beitrag zeigt, wer jetzt aktiv werden sollte, um sich abzusichern.
> http://www.ardmediathek.de/tv/Plusminus ... d=39402388
Dazu das Statement von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk - Die neuen "Pflegegrade" - Benachteiligungen hinterfragt ... Wird mit den neuen Pflegegraden ab 2017 alles gut? Eher nein, es wird wohl neue Ungereimtheiten und Probleme geben! Werden sich demnächst die personellen Engpässe in den stationären Einrichtungen noch weiter verstärken? Ja, dies scheint nicht ausgeschlossen. --- Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat bereits mit mehreren Zuschriften das Bundesgesundheitsministerium und den Deutschen Bundestag auf mutmaßliche Benachteiligungen einiger Gruppen von pflegebedürftigen Menschen aufmerksam gemacht und eine Überprüfung bzw. Korrektur angemahnt. Grundlage dieser Zuschriften waren Hinweise aus dem Kreis der Pflegegutachter. Informanten waren folglich Personen, die sich auskennen. Die Zeitschrift CAREkonkret ist in ihrer Ausgabe vom 4.11.2016 ebenfalls auf die neuen Pflegegrade eingegangen. Titel des Beitrages "Pflegegrade werden sinken". Es wird u.a. gewarnt: "In den meisten Einrichtungen wird im Laufe der kommenden zwei bis drei Jahre eine deutliche Absenkung der Pflegegradverteilung zu erwarten sein." U.a. wird in dem Beitrag ausgeführt: "Einrichtungen mit einer hohen Zahl an geistig rüstigen Bewohnern werden für ihre Klientel eher niedrigere Pflegegrade erreichen. Für den geistig rüstigen Pflegebedürftigen wird es künftig sehr schwer, die höheren Pflegegrade zu erreichen. Der Pflegegrad 5 wird für diese Klientel tatsächlich auf normalem Wege weitestgehend unerreichbar bleiben und auch der Pflegegrad 4 wird vielen versagt bleiben. Das kann zukünftig deutliche Auswirkungen auf die personelle Besetzung von stationären Einrichtungen haben".
Quelle: viewtopic.php?f=7&t=21877
Pflegegrade statt Pflegestufen - wer gewinnt, wer verliert?
viewtopic.php?f=7&t=21877
Am 08.12.2016 bei Facebook gepostet:
Pflegereform 2017 - wer gewinnt, wer verliert? - Das Erste, plusminus, berichtete am 07.12.2016 | 8 Min. | Verfügbar bis 07.12.2017 |
Ab 01. Januar 2017 wird es noch komplizierter, einen Überblick über die Leistungen seiner Pflegekasse zu bekommen. Heimbewohner und körperlich Kranke müssen mit Nachteilen rechnen. Der Beitrag zeigt, wer jetzt aktiv werden sollte, um sich abzusichern.
> http://www.ardmediathek.de/tv/Plusminus ... d=39402388
Dazu das Statement von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk - Die neuen "Pflegegrade" - Benachteiligungen hinterfragt ... Wird mit den neuen Pflegegraden ab 2017 alles gut? Eher nein, es wird wohl neue Ungereimtheiten und Probleme geben! Werden sich demnächst die personellen Engpässe in den stationären Einrichtungen noch weiter verstärken? Ja, dies scheint nicht ausgeschlossen. --- Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat bereits mit mehreren Zuschriften das Bundesgesundheitsministerium und den Deutschen Bundestag auf mutmaßliche Benachteiligungen einiger Gruppen von pflegebedürftigen Menschen aufmerksam gemacht und eine Überprüfung bzw. Korrektur angemahnt. Grundlage dieser Zuschriften waren Hinweise aus dem Kreis der Pflegegutachter. Informanten waren folglich Personen, die sich auskennen. Die Zeitschrift CAREkonkret ist in ihrer Ausgabe vom 4.11.2016 ebenfalls auf die neuen Pflegegrade eingegangen. Titel des Beitrages "Pflegegrade werden sinken". Es wird u.a. gewarnt: "In den meisten Einrichtungen wird im Laufe der kommenden zwei bis drei Jahre eine deutliche Absenkung der Pflegegradverteilung zu erwarten sein." U.a. wird in dem Beitrag ausgeführt: "Einrichtungen mit einer hohen Zahl an geistig rüstigen Bewohnern werden für ihre Klientel eher niedrigere Pflegegrade erreichen. Für den geistig rüstigen Pflegebedürftigen wird es künftig sehr schwer, die höheren Pflegegrade zu erreichen. Der Pflegegrad 5 wird für diese Klientel tatsächlich auf normalem Wege weitestgehend unerreichbar bleiben und auch der Pflegegrad 4 wird vielen versagt bleiben. Das kann zukünftig deutliche Auswirkungen auf die personelle Besetzung von stationären Einrichtungen haben".
Quelle: viewtopic.php?f=7&t=21877
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- Registriert: 18.05.2003, 23:13
Pflegebericht - Pflegenotstand wird nicht aufgelöst
Am 14.12.2016 bei Facebook gepostet:
Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung der Pflegeversicherung und den Stand der pflegerischen Versorgung wurde am 14.12.2016 beschlossen. Dieser liefert einen umfassenden und aktuellen Überblick über die Situation der Pflegeversicherung in Deutschland im Zeitraum 2011 bis 2015 und damit kurz vor Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und des neuen Begutachtungsinstruments.
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat der Berichtsvorstellung eine kritische Stellungnahme angefügt. Wesentlich ist dabei, dass die Pflegereform keine Auflösung des Pflegenotstandes bringen wird und die unzureichenden Pflege-Rahmenbedingungen in den Pflegeeinrichtungen unverändert bleiben.
>>> viewtopic.php?f=4&t=21903
Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung der Pflegeversicherung und den Stand der pflegerischen Versorgung wurde am 14.12.2016 beschlossen. Dieser liefert einen umfassenden und aktuellen Überblick über die Situation der Pflegeversicherung in Deutschland im Zeitraum 2011 bis 2015 und damit kurz vor Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und des neuen Begutachtungsinstruments.
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat der Berichtsvorstellung eine kritische Stellungnahme angefügt. Wesentlich ist dabei, dass die Pflegereform keine Auflösung des Pflegenotstandes bringen wird und die unzureichenden Pflege-Rahmenbedingungen in den Pflegeeinrichtungen unverändert bleiben.
>>> viewtopic.php?f=4&t=21903