Mindestmengen in der Frühchen-Versorgung sind ein Irrweg
Verfasst: 31.12.2008, 08:51
Jonitz:
Mindestmengen in der Frühchen-Versorgung sind ein Irrweg
"Der Gemeinsame Bundesausschuss sollte sich von den Versorgungsnotwendigkeiten leiten lassen und nicht von fragwürdigen Mindestmengen-Regelungen, die die flächendeckende Versorgung der Patienten gefährden", forderte Dr. Günther Jonitz, Vorsitzender der Qualitätssicherungsgremien der Bundesärztekammer, anlässlich der Plenumssitzung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Obwohl bei der Verabschiedung der "Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- und Neugeborenen" im Jahr 2005 ganz bewusst keine Mindestfallzahlen festgelegt worden waren, berät der G-BA sie nun doch als Instrument zur Zentralisierung der Versorgungslandschaft. "Es kann nicht sein, dass Mindestmengen allein deshalb eingeführt werden, weil der gewünschte Zentralisierungseffekt nicht eingetreten ist. Eine zentral festgelegte, direkte oder indirekte Mindestmenge würde die regionale Versorgungsrealität ignorieren, ohne dass vom G-BA eine entsprechende Folgenabschätzung veranlasst wird. In strukturschwachen Bundesländern könnte dies dazu führen, dass gar kein Zentrum mehr zur Versorgung von Neugeborenen mit besonders kritischen Geburtsgewichten zur Verfügung steht. Deshalb sagen wir: Mindestmengen in der Frühchen-Versorgung sind ein Irrweg", kritisierte Jonitz die Pläne des G-BA.
Der G-BA hatte die Vereinbarung zur Neugeborenen-Versorgung erstmals im September 2005 mit dem Ziel beschlossen, die Qualität der Versorgung nach verbindlichen Kriterien und durch gezielte Zuweisungen in spezialisierte Krankenhäuser (vier Spezialisierungsebenen) zu gewährleisten. Damit sollte eine dem Risikoprofil der Kinder angepasste Versorgung und insbesondere eine Verringerung der Sterblichkeit von Frühgeborenen mit besonders niedrigem Geburtsgewicht erreicht werden. Ursprünglich war auch die Festlegung von Mindestmengen geplant gewesen, mangels der Belegbarkeit eines ursächlichen Zusammenhangs zwischen Fallzahl und Qualität aber unterlassen worden.
"Eine bloße Orientierung an einem Fallzahlgrenzwert kann dazu führen, dass qualitativ gute, aber kleine Zentren trotz niedriger Mortalitätsraten von der Versorgung ausgeschlossen werden und qualitativ schlechte Zentren mit vergleichsweise hohen Mortalitätsraten bestehen bleiben. Mit Blick auf die Risikofaktoren der Mütter von Frühgeborenen, zu denen häufig auch ein schwächerer sozialer Status und damit typischerweise eine geringere Erreichbarkeit für medizinische Versorgungsangebote einhergeht, begibt sich der G-BA mit der geplanten Vereinbarung auf eine schiefe Ebene. Wünschenswert wäre auch gewesen, wenn wenigstens ein Teil der beträchtlichen Verhandlungsenergie im G-BA in Überlegungen zur Prävention investiert worden wäre, um möglicherweise die Häufigkeit von extremen Frühgeburten senken zu können", sagte Jonitz.
Quelle: Pressemitteilung der Bundesärztekammer vom 18.12.2008
http://www.bundesaerztekammer.de/page.a ... .6854.6887
Mindestmengen in der Frühchen-Versorgung sind ein Irrweg
"Der Gemeinsame Bundesausschuss sollte sich von den Versorgungsnotwendigkeiten leiten lassen und nicht von fragwürdigen Mindestmengen-Regelungen, die die flächendeckende Versorgung der Patienten gefährden", forderte Dr. Günther Jonitz, Vorsitzender der Qualitätssicherungsgremien der Bundesärztekammer, anlässlich der Plenumssitzung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Obwohl bei der Verabschiedung der "Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- und Neugeborenen" im Jahr 2005 ganz bewusst keine Mindestfallzahlen festgelegt worden waren, berät der G-BA sie nun doch als Instrument zur Zentralisierung der Versorgungslandschaft. "Es kann nicht sein, dass Mindestmengen allein deshalb eingeführt werden, weil der gewünschte Zentralisierungseffekt nicht eingetreten ist. Eine zentral festgelegte, direkte oder indirekte Mindestmenge würde die regionale Versorgungsrealität ignorieren, ohne dass vom G-BA eine entsprechende Folgenabschätzung veranlasst wird. In strukturschwachen Bundesländern könnte dies dazu führen, dass gar kein Zentrum mehr zur Versorgung von Neugeborenen mit besonders kritischen Geburtsgewichten zur Verfügung steht. Deshalb sagen wir: Mindestmengen in der Frühchen-Versorgung sind ein Irrweg", kritisierte Jonitz die Pläne des G-BA.
Der G-BA hatte die Vereinbarung zur Neugeborenen-Versorgung erstmals im September 2005 mit dem Ziel beschlossen, die Qualität der Versorgung nach verbindlichen Kriterien und durch gezielte Zuweisungen in spezialisierte Krankenhäuser (vier Spezialisierungsebenen) zu gewährleisten. Damit sollte eine dem Risikoprofil der Kinder angepasste Versorgung und insbesondere eine Verringerung der Sterblichkeit von Frühgeborenen mit besonders niedrigem Geburtsgewicht erreicht werden. Ursprünglich war auch die Festlegung von Mindestmengen geplant gewesen, mangels der Belegbarkeit eines ursächlichen Zusammenhangs zwischen Fallzahl und Qualität aber unterlassen worden.
"Eine bloße Orientierung an einem Fallzahlgrenzwert kann dazu führen, dass qualitativ gute, aber kleine Zentren trotz niedriger Mortalitätsraten von der Versorgung ausgeschlossen werden und qualitativ schlechte Zentren mit vergleichsweise hohen Mortalitätsraten bestehen bleiben. Mit Blick auf die Risikofaktoren der Mütter von Frühgeborenen, zu denen häufig auch ein schwächerer sozialer Status und damit typischerweise eine geringere Erreichbarkeit für medizinische Versorgungsangebote einhergeht, begibt sich der G-BA mit der geplanten Vereinbarung auf eine schiefe Ebene. Wünschenswert wäre auch gewesen, wenn wenigstens ein Teil der beträchtlichen Verhandlungsenergie im G-BA in Überlegungen zur Prävention investiert worden wäre, um möglicherweise die Häufigkeit von extremen Frühgeburten senken zu können", sagte Jonitz.
Quelle: Pressemitteilung der Bundesärztekammer vom 18.12.2008
http://www.bundesaerztekammer.de/page.a ... .6854.6887