Pflege - bei Täuschung Kündigung möglich

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Pflege - bei Täuschung Kündigung möglich

Beitrag von Presse » 23.02.2009, 13:41

Pflege - bei Täuschung Kündigung möglich

OLG-KOBLENZ – Urteil vom 14.11.2008, Aktenzeichen: 10 U 592/0

KOBLENZ (dpa). Das Vortäuschen der Pflegebedürftigkeit gibt einer privaten Pflegeversicherung das Recht zur fristlosen Kündigung.

Das entschied das Oberlandesgericht Koblenz in einem am Freitag bekannt gewordenen Urteil. Denn dieses Verhalten sei ein schwerwiegender Vertrauensbruch und ein Verstoß gegen grundlegende vertragliche Pflichten, befanden die Richter.

Quelle: Ärzte Zeitung vom 23.2.2009 und weitere Druckmedien
http://www.aerztezeitung.de/politik_ges ... sid=534218

Siehe auch unter
http://www.szon.de/news/wirtschaft/verb ... ?_from=rss
http://www.bld.de/Einzelansicht.1036.0. ... fcfa901a3e

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