KINDERGELD FÜR ARBEITSLOSES BEHINDERTES KIND

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung

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KINDERGELD FÜR ARBEITSLOSES BEHINDERTES KIND

Beitrag von Service » 26.02.2009, 13:53

KINDERGELD FÜR ARBEITSLOSES BEHINDERTES KIND AUCH NACH VOLLENDUNG DES 21. LEBENSJAHRS

Für ein über 21 Jahre altes behindertes Kind, das arbeitslos ist und deshalb nicht selbst für seinen Lebensunterhalt sorgen kann, ist Kindergeld zu gewähren, wenn die Behinderung in erheblichem Umfang mitursächlich für die Arbeitslosigkeit ist.

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http://www.haufe.de/recht/newsDetails?n ... d=00954390

Quelle: Mitteilung vom 26.02.2009
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