KINDERGELD FÜR ARBEITSLOSES BEHINDERTES KIND AUCH NACH VOLLENDUNG DES 21. LEBENSJAHRS
Für ein über 21 Jahre altes behindertes Kind, das arbeitslos ist und deshalb nicht selbst für seinen Lebensunterhalt sorgen kann, ist Kindergeld zu gewähren, wenn die Behinderung in erheblichem Umfang mitursächlich für die Arbeitslosigkeit ist.
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Quelle: Mitteilung vom 26.02.2009
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KINDERGELD FÜR ARBEITSLOSES BEHINDERTES KIND
Moderator: WernerSchell