Zu den Ergebnissen der Kabinettssitzung teilt der stellvertretende Regierungssprecher Holger Drews mit:
Neuregelung des Heimrechts vom Kabinett verabschiedet
17.03.2009 - Das Kabinett hat heute dem von Sozialministerin Dagmar Ziegler eingebrachten Gesetzentwurf zur Neuregelung des Heimrechts im Land Brandenburg zugestimmt und dem Parlament zugeleitet. Der jetzt vorgelegte Gesetzentwurf werde den Ver-änderungen und der Weiterentwicklung der Versorgungsstruktur in der Pflege und Betreuung im Land gerecht, sagte Ziegler. Die Neuregelung wurde notwendig, da die Gesetzgebungs-Kompetenz für das Heimrecht durch die Föderalismusreform auf die Länder übergegangen ist.
Wesentliche Anpassungen wurden vor allem durch neue Wohnformen an der Schnittstelle von ambulanter und stationärer Versorgung erforderlich. Ziegler hob hervor, dass insbesondere ambulante und kleinteilige Versorgungsangebote ausdrücklich befördert werden. Pflegeheime sollten ebenso wie Wohnstätten für Menschen mit Behinderungen oder betreute Wohnformen Orte sein, an denen die Menschen sich wohl fühlen können und fachgerecht versorgt werden.
Das Gesetz enthält unter anderem Mindestanforderungen an den Betrieb von Einrichtungen und unterstützende Wohnformen, die eine angemessene Qualität der Betreuung und Pflege unter Wahrung der Persönlichkeits- und Freiheitsrechte gewährleisten. Der Gesetzentwurf bietet dabei den vielfältigen Angebotsstrukturen neuer Wohnformen im Pflege- und Behindertenbereich Raum und schafft Entwicklungsmöglichkeiten. Die Neufassung des Gesetzes ermöglicht eine weitgehende flexible Handhabung, so dass auch innovative Wohnangebote entstehen können. Mit den Bestimmungen im bisherigen Heimgesetz war dies nicht möglich.
Neben den allgemeinen und besonderen Regelungen für Einrichtungen und gleichgestellte Wohnformen sind auch Maßnahmen zur Sicherung der Qualität in den Einrichtungen wie Auskunfts- und Mitteilungspflichten sowie regelmäßige Prüfungen und Überwachung vor Ort, weitere Schwerpunkte des neuen Gesetzes. Dies sieht ferner das individuelle Mitwirkungsrecht der Bewohner von Einrichtungen vor.
Quelle: Pressemitteilung der Landesregierung von Brandenburg vom 17.3.2009
http://www.stk.brandenburg.de/sixcms/de ... .149261.de
Heimrecht in Brandenburg
Moderator: WernerSchell
Brandenburg: Landtag verabschiedet neues Heimrecht
Brandenburg: Landtag verabschiedet neues Heimrecht
Der Brandenburger Landtag in Potsdam hat ein neues Heimrecht verabschiedet. Das Gesetz trage den heutigen Ansprüchen älterer Menschen Rechnung, die so lange wie möglich selbstständig leben wollen, sagte Sozialministerin Dagmar Ziegler (SPD) am Mittwoch im Landtag. Innovative Pflegeeinrichtungen haben jetzt mehr Möglichkeiten. Insbesondere ambulante und kleinteilige Pflege- und Behindertenangebote werden laut Ziegler durch die neue Regelung befördert. Zudem sollen Mindeststandards die Persönlichkeits- und Freiheitsrechte von Pflegebedürftigen wahren.
"Soviel Selbstbestimmung wie möglich, soviel Schutz wie nötig", beschrieb die seniorenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Sieglinde Heppener, den Grundcharakter des Gesetzes. Die typische Rundumversorgung klassischer Altenheime werde immer mehr durch individuelle Seniorenbetreuung abgelöst, sagte Ziegler. An diesen neuen Ansprüchen orientiere sich das Gesetz, das auch Auskunfts- und Mitteilungspflichten sowie regelmäßige Prüfungen und Überwachung vor Ort beinhaltet.
Details zum neuen Gesetz lesen Sie in den Print-Ausgaben von CAREkonkret
Quelle: Mitteilung vom 2.7.2009
Vincentz Network, Hannover, http://www.vincentz.net/
Der Brandenburger Landtag in Potsdam hat ein neues Heimrecht verabschiedet. Das Gesetz trage den heutigen Ansprüchen älterer Menschen Rechnung, die so lange wie möglich selbstständig leben wollen, sagte Sozialministerin Dagmar Ziegler (SPD) am Mittwoch im Landtag. Innovative Pflegeeinrichtungen haben jetzt mehr Möglichkeiten. Insbesondere ambulante und kleinteilige Pflege- und Behindertenangebote werden laut Ziegler durch die neue Regelung befördert. Zudem sollen Mindeststandards die Persönlichkeits- und Freiheitsrechte von Pflegebedürftigen wahren.
"Soviel Selbstbestimmung wie möglich, soviel Schutz wie nötig", beschrieb die seniorenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Sieglinde Heppener, den Grundcharakter des Gesetzes. Die typische Rundumversorgung klassischer Altenheime werde immer mehr durch individuelle Seniorenbetreuung abgelöst, sagte Ziegler. An diesen neuen Ansprüchen orientiere sich das Gesetz, das auch Auskunfts- und Mitteilungspflichten sowie regelmäßige Prüfungen und Überwachung vor Ort beinhaltet.
Details zum neuen Gesetz lesen Sie in den Print-Ausgaben von CAREkonkret
Quelle: Mitteilung vom 2.7.2009
Vincentz Network, Hannover, http://www.vincentz.net/
Pflegeberuf für junge Leute attraktiver machen
Senatorin Carola Bluhm und Minister Günter Baaske:
Pflegeberuf für junge Leute attraktiver machen
Berlin und Brandenburg werden ihre Maßnahmen zur Fachkräftesicherung in der Altenpflege verstärken. Das vereinbarten Berlins Arbeitssenatorin Carola Bluhm und Brandenburgs Arbeitsminister Günter Baaske heute anlässlich einer Fachkonferenz beider Länder in Berlin. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und des Fachkräftebedarfs in der Altenpflege sei es dringend erforderlich, neue Ausbildungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten anzubieten und damit auch Quereinstiege zu ermöglichen. Darüber hinaus wollen beide Länder bei jungen Menschen noch intensiver für den Pflegeberuf werben.
Carola Bluhm: „Der Pflegeberuf muss für junge Leute wieder attraktiver werden. Das gelingt nur, wenn diese Arbeit die Wertschätzung erhält, die sie verdient. Deshalb sprechen wir im Rahmen unserer Berliner Landesinitiative ‚Gute Arbeit in der Pflege‘ mit den Pflegeverbänden und Betrieben intensiv über Tarifbindung, Bezahlung, Arbeitsbedingungen sowie die Einhaltung des Mindestlohns. Wir brauchen aber auch bessere Ausbildungsangebote, um an- und ungelernten Pflegenden den Weg zur Fachkraft zu öffnen. In Berlin gibt es ein großes Potential an Beschäftigten – auch unter den Migrantinnen und Migranten, die wir mit der nötigen Weiterqualifizierung für die Altenpflege gewinnen können.“
Günter Baaske: „Die Pflegebranche wächst so schnell wie kaum ein anderer Wirtschaftszweig in Deutschland. Schon heute bietet sie mehr Menschen eine Arbeit als die Automobilindustrie. Die Altenpflege ist ein Beruf mit Zukunft. Die Zahl der Pflegebedürftigen wird in den nächsten Jahren deutlich ansteigen. In Brandenburg leben heute 90.000 pflegebedürftige Menschen – bis 2030 sind es voraussichtlich 130.000. Angesichts dieser Prognose ist die Fachkräftesicherung in der Pflege eine anspruchsvolle Aufgabe. Wir müssen noch mehr junge Menschen für diese schöne, aber auch schwierige Arbeit begeistern. Das bedeutet vor allem höhere Löhne und bessere Arbeitsbedingungen.“
Das heutige Treffen war die erste gemeinsame Sitzung des Berliner „Lenkungskreises für Fachkräftesicherung“ und des Brandenburger „Bündnisses Fachkräftesicherung“. Beides sind Kooperationen auf politischer und administrativer Ebene, in denen Ministerien, Kammern, Gewerkschaften und Arbeitgeber, Hochschulen, Lehrer und Eltern gemeinsam Strategien zur Deckung des Fachkräftebedarfs entwickeln und umsetzen.
Bluhm und Baaske betonten, dass Berlin und Brandenburg bereits seit einigen Jahren beim Thema Fachkräftesicherung eng zusammen arbeiten. Sie seien eine gemeinsame Arbeitsmarktregion. Anfang 2010 stellten Bluhm und Baaske die erste gemeinsame „Fachkräftestudie Berlin-Brandenburg“ vor. Danach wird damit gerechnet, dass bis 2015 270.000 Arbeitsplätze nicht besetzt werden könnten, bis 2030 sogar bis zu 460.000, wenn Arbeitskräfte nicht entsprechend ausgebildet und weiterqualifiziert werden.
Baaske: „Für die rechtzeitige Ausbildung von Nachwuchskräften sind in erster Linie die Betriebe verantwortlich. Politik, Sozialpartner und Verbände können betriebliche Defizite in der Personalarbeit nur mildern. Es liegt in der Hand der Unternehmen, ob ausreichend hohe Löhne gezahlt und die Arbeitsbedingungen gut genug sind. Auch müssen Frauen, die heute unfreiwillig Teilzeitstellen besetzen, Vollzeitstellen angeboten werden. Und ältere Beschäftigte müssen durch Weiterbildungen und Gesundheitsmanagement die Möglichkeit erhalten, möglichst lange arbeiten zu können. Nur wenn diese Kriterien stimmen, können wir den drohenden Fachkräftemangel vermeiden.“
Berlin hat kürzlich eine Landesinitiative „Gute Arbeit in der Pflege“ vorgestellt. Arbeitssenatorin Bluhm will mit dieser Initiative erreichen, dass die Ausbildungskosten, die beim Träger für die Zahlung einer Ausbildungsvergütung in der Altenpflegeausbildung entstehen, über ein Umlageverfahren finanziert werden können und dass sich der Bund an der dreijährigen Umschulung zur Altenpflegekraft beteiligt. Bluhm will darüber hinaus zusätzliche Förderkonzepte für Bewerberinnen und Bewerber mit Benachteiligungen auf den Weg bringen und eine Ausbildungskampagne für den Altenpflegeberuf starten.
Auch Arbeitsminister Baaske setzt sich für ein Umlageverfahren zur Finanzierung der Ausbildungsvergütung ein. Sobald die rechtlichen Voraussetzungen in Brandenburg vorliegen, wollen wir es anwenden. Daneben setzt Baaske auf die Vollfinanzierung des Bundes bei der dreijährigen Altenpflegeausbildung im Rahmen der Umschulung.
Quelle: Pressemitteilung vom 29.06.2011
http://www.berlin.de/sen/ias/presse/arc ... 49654.html
Pflegeberuf für junge Leute attraktiver machen
Berlin und Brandenburg werden ihre Maßnahmen zur Fachkräftesicherung in der Altenpflege verstärken. Das vereinbarten Berlins Arbeitssenatorin Carola Bluhm und Brandenburgs Arbeitsminister Günter Baaske heute anlässlich einer Fachkonferenz beider Länder in Berlin. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und des Fachkräftebedarfs in der Altenpflege sei es dringend erforderlich, neue Ausbildungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten anzubieten und damit auch Quereinstiege zu ermöglichen. Darüber hinaus wollen beide Länder bei jungen Menschen noch intensiver für den Pflegeberuf werben.
Carola Bluhm: „Der Pflegeberuf muss für junge Leute wieder attraktiver werden. Das gelingt nur, wenn diese Arbeit die Wertschätzung erhält, die sie verdient. Deshalb sprechen wir im Rahmen unserer Berliner Landesinitiative ‚Gute Arbeit in der Pflege‘ mit den Pflegeverbänden und Betrieben intensiv über Tarifbindung, Bezahlung, Arbeitsbedingungen sowie die Einhaltung des Mindestlohns. Wir brauchen aber auch bessere Ausbildungsangebote, um an- und ungelernten Pflegenden den Weg zur Fachkraft zu öffnen. In Berlin gibt es ein großes Potential an Beschäftigten – auch unter den Migrantinnen und Migranten, die wir mit der nötigen Weiterqualifizierung für die Altenpflege gewinnen können.“
Günter Baaske: „Die Pflegebranche wächst so schnell wie kaum ein anderer Wirtschaftszweig in Deutschland. Schon heute bietet sie mehr Menschen eine Arbeit als die Automobilindustrie. Die Altenpflege ist ein Beruf mit Zukunft. Die Zahl der Pflegebedürftigen wird in den nächsten Jahren deutlich ansteigen. In Brandenburg leben heute 90.000 pflegebedürftige Menschen – bis 2030 sind es voraussichtlich 130.000. Angesichts dieser Prognose ist die Fachkräftesicherung in der Pflege eine anspruchsvolle Aufgabe. Wir müssen noch mehr junge Menschen für diese schöne, aber auch schwierige Arbeit begeistern. Das bedeutet vor allem höhere Löhne und bessere Arbeitsbedingungen.“
Das heutige Treffen war die erste gemeinsame Sitzung des Berliner „Lenkungskreises für Fachkräftesicherung“ und des Brandenburger „Bündnisses Fachkräftesicherung“. Beides sind Kooperationen auf politischer und administrativer Ebene, in denen Ministerien, Kammern, Gewerkschaften und Arbeitgeber, Hochschulen, Lehrer und Eltern gemeinsam Strategien zur Deckung des Fachkräftebedarfs entwickeln und umsetzen.
Bluhm und Baaske betonten, dass Berlin und Brandenburg bereits seit einigen Jahren beim Thema Fachkräftesicherung eng zusammen arbeiten. Sie seien eine gemeinsame Arbeitsmarktregion. Anfang 2010 stellten Bluhm und Baaske die erste gemeinsame „Fachkräftestudie Berlin-Brandenburg“ vor. Danach wird damit gerechnet, dass bis 2015 270.000 Arbeitsplätze nicht besetzt werden könnten, bis 2030 sogar bis zu 460.000, wenn Arbeitskräfte nicht entsprechend ausgebildet und weiterqualifiziert werden.
Baaske: „Für die rechtzeitige Ausbildung von Nachwuchskräften sind in erster Linie die Betriebe verantwortlich. Politik, Sozialpartner und Verbände können betriebliche Defizite in der Personalarbeit nur mildern. Es liegt in der Hand der Unternehmen, ob ausreichend hohe Löhne gezahlt und die Arbeitsbedingungen gut genug sind. Auch müssen Frauen, die heute unfreiwillig Teilzeitstellen besetzen, Vollzeitstellen angeboten werden. Und ältere Beschäftigte müssen durch Weiterbildungen und Gesundheitsmanagement die Möglichkeit erhalten, möglichst lange arbeiten zu können. Nur wenn diese Kriterien stimmen, können wir den drohenden Fachkräftemangel vermeiden.“
Berlin hat kürzlich eine Landesinitiative „Gute Arbeit in der Pflege“ vorgestellt. Arbeitssenatorin Bluhm will mit dieser Initiative erreichen, dass die Ausbildungskosten, die beim Träger für die Zahlung einer Ausbildungsvergütung in der Altenpflegeausbildung entstehen, über ein Umlageverfahren finanziert werden können und dass sich der Bund an der dreijährigen Umschulung zur Altenpflegekraft beteiligt. Bluhm will darüber hinaus zusätzliche Förderkonzepte für Bewerberinnen und Bewerber mit Benachteiligungen auf den Weg bringen und eine Ausbildungskampagne für den Altenpflegeberuf starten.
Auch Arbeitsminister Baaske setzt sich für ein Umlageverfahren zur Finanzierung der Ausbildungsvergütung ein. Sobald die rechtlichen Voraussetzungen in Brandenburg vorliegen, wollen wir es anwenden. Daneben setzt Baaske auf die Vollfinanzierung des Bundes bei der dreijährigen Altenpflegeausbildung im Rahmen der Umschulung.
Quelle: Pressemitteilung vom 29.06.2011
http://www.berlin.de/sen/ias/presse/arc ... 49654.html
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Strukturqualitätsverordnung- SQV - Brandenburg
Siehe auch zum Heimrecht in Brandenburg:
Verordnung über die Anforderungen an die Strukturqualität in Einrichtungen und ihnen gleichgestellten Wohnformen nach dem Brandenburgischen Pflege- und Betreuungswohngesetz (Strukturqualitätsverordnung - SQV)
Vom 28. Oktober 2010 (GVBl.II/10, [Nr. 74])
Quelle: http://www.bravors.brandenburg.de/sixcm ... c.49679.de
Siehe dazu auch den Bericht in "CAREkonkret" (05.07.2013):
""Dianonisches Werk: Der alleinige Blick auf den Fachkräfteschlüssel greift zu kurz".
Verordnung über die Anforderungen an die Strukturqualität in Einrichtungen und ihnen gleichgestellten Wohnformen nach dem Brandenburgischen Pflege- und Betreuungswohngesetz (Strukturqualitätsverordnung - SQV)
Vom 28. Oktober 2010 (GVBl.II/10, [Nr. 74])
Quelle: http://www.bravors.brandenburg.de/sixcm ... c.49679.de
Siehe dazu auch den Bericht in "CAREkonkret" (05.07.2013):
""Dianonisches Werk: Der alleinige Blick auf den Fachkräfteschlüssel greift zu kurz".