Staat bei Impfstudien in die Pflicht
Verfasst: 24.04.2009, 19:01
Bundessozialgericht nimmt Staat bei Impfstudien in die Pflicht
Kassel – Staatliche Stellen müssen bei der Genehmigung einer Impfstudie für eine ausreichende Information der Patienten sorgen. Geschieht dies nicht, kommt bei einem Impfschaden eine Entschädigung aus staatlichen Kassen in Betracht, urteilte am Donnerstag das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel. (Az: B 9 VJ 1/08 R)
Versorgungsleistungen gibt es eigentlich nur, wenn eine öffentlich empfohlene Impfung zu Gesundheitsschäden führt.
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http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/3 ... flicht.htm
Kassel – Staatliche Stellen müssen bei der Genehmigung einer Impfstudie für eine ausreichende Information der Patienten sorgen. Geschieht dies nicht, kommt bei einem Impfschaden eine Entschädigung aus staatlichen Kassen in Betracht, urteilte am Donnerstag das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel. (Az: B 9 VJ 1/08 R)
Versorgungsleistungen gibt es eigentlich nur, wenn eine öffentlich empfohlene Impfung zu Gesundheitsschäden führt.
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