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Notfallbehandlung auch ohne Krankenversicherung

Verfasst: 20.05.2009, 06:52
von Presse
Anspruch auf Notfallbehandlung auch ohne Krankenversicherung

Kassel – Auch wer trotz Hilfebedürftigkeit keinen Hartz-IV-Antrag gestellt hat und deshalb nicht krankenversichert ist, hat im Notfall Anspruch auf medizinische Versorgung. In solchen Fällen habe das Sozialamt die Behandlungskosten zu tragen, entschied am Dienstag das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (Az.: B 8 SO 4/08 R).
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http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/3 ... herung.htm