Menschen mit Behinderung = engagierte ärztliche Hilfe

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung

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Menschen mit Behinderung = engagierte ärztliche Hilfe

Beitrag von Presse » 23.05.2009, 07:14

Menschen mit Behinderung benötigen engagierte ärztliche Hilfe

Mainz – Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung haben einen besonderen medizinischen Versorgungsbedarf. Allerdings bestehen hierbei im ambulanten sowie im stationären Bereich in Deutschland immer noch wesentliche Defizite. Dies stellte der 112. Deutsche Ärztetag (DÄT) am Donnerstag in Mainz fest.

In einem einstimmig angenommen Antrag weist der DÄT noch einmal explizit auf die vielfältigen Mängel in der medizinischen Versorgung von Menschen mit Behinderung hin. Vor allem nehme die Gesellschaft Menschen mit Behinderung noch nicht als gleichberechtigte Bürger wahr.
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http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/3 ... _Hilfe.htm

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