Krankenkasse muss Lichtsignalanlage für Schwerhörige bezahlen
- Eine hochgradig schwerhörige Versicherte hat einen Anspruch gegen die gesetzliche Krankenversicherung auf Versorgung mit einer Lichtsignalanlage für den Einsatz in ihrer häuslichen Wohnung. Dies entschied das Landessozialgericht Niedersachsen in einem aktuellen Urteil. Ein weiteres Urteil betraf die Versorgung mit einer Gehörlosennotrufanlage.
http://www.vdk.de/de21082
Quelle: Mitteilung vom 28.5.2009
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Lichtsignalanlage für Schwerhörige
Moderator: WernerSchell