Seite 1 von 1

Lichtsignalanlage für Schwerhörige

Verfasst: 28.05.2009, 13:30
von Presse
Krankenkasse muss Lichtsignalanlage für Schwerhörige bezahlen

- Eine hochgradig schwerhörige Versicherte hat einen Anspruch gegen die gesetzliche Krankenversicherung auf Versorgung mit einer Lichtsignalanlage für den Einsatz in ihrer häuslichen Wohnung. Dies entschied das Landessozialgericht Niedersachsen in einem aktuellen Urteil. Ein weiteres Urteil betraf die Versorgung mit einer Gehörlosennotrufanlage.
http://www.vdk.de/de21082

Quelle: Mitteilung vom 28.5.2009
Sozialverband VdK Deutschland
Öffentlichkeitsarbeit vdk.de
Julita K. Voigt (verantwortlich)
Wurzerstraße 4 a - 53175 Bonn
Telefon 0228 82093-0
Telefax 0228 82093-43