Seite 1 von 1

Klinik muss bei Streit mit GKV-Patienten Kasse belangen

Verfasst: 30.05.2009, 06:49
von Presse
Klinik muss bei Streit mit GKV-Patienten Kasse belangen

Ein Arzt oder ein Krankenhaus muss den Streit über die Vergütung einer Behandlung unmittelbar mit der Krankenkasse austragen, nicht mit dem gesetzlich krankenversicherten Patienten. Dies gilt auch im Fall einer spezialisierten ambulanten Palliativversorgung. Der Versicherte selbst hat, wie jetzt auch das Sozialgericht Wiesbaden feststellte, keine rechtliche Handhabe, den Umfang der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkasse gegenüber dem Leistungserbringer gerichtlich klären zu lassen. Darüber schreibt das Internetportal http://www.rechtslupe.de

In dem jetzt vom Sozialgericht Wiesbaden im Rahmen eines einstweiligen Rechtsschutzverfahren entschiedenen Rechtsstreit leidet der Antragsteller an einer unheilbaren Krankheit mit zeitlich begrenzter Lebenserwartung. Auf seinen Antrag bewilligte die Krankenkasse (Antragsgegnerin) die ambulante Palliativversorgung durch eine Klinik. Diese stellte dem Antragsteller 150 Euro pro Tag in Rechnung. Die Kasse zahlte hingegen einen geringeren Betrag. Das Sozialgericht hat in seinem Beschluss ausgeführt, dass der Versicherte eine Kostenübernahme von der Krankenkasse nicht verlangen könne. Die Klinik habe keinen Zahlungsanspruch gegenüber dem Antragsteller, da es an einem diesbezüglichen Vertrag fehle. Der Antragsteller erhalte die Leistung der Klinik vielmehr als Kassenleistung zu den Bedingungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Es handele sich um eine Sachleistung, die dem Versicherten kostenfrei zur Verfügung gestellt werde. Daher komme auch ein Kostenerstattungsanspruch nach § 13 Abs. 3 SGB V gegenüber der Krankenkasse nicht in Betracht. Der Leistungserbringer müsse einen Streit über die Vergütung unmittelbar mit der Krankenkasse austragen. (Sozialgericht Wiesbaden, S 17 KR 16/09 ER)

Quelle: Pressemitteilung vom 29.5.2009
Bibliomed - Medizinische Verlagsgesellschaft mbH
Stadtwaldpark 10
D-34212 Melsungen
Website: http://www.bibliomed.de
E-Mail: info@bibliomed.de