Immer mehr Ärzte "verkaufen" ihre Patienten

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung

Moderator: WernerSchell

Herbert Kunst
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Marketing - Patienten "einfangen"

Beitrag von Herbert Kunst » 04.09.2009, 08:22

Presse hat geschrieben: ...In der Auseinandersetzung über Bestechung im Gesundheitswesen raten Verbraucherschützer Patienten zu einem kritischeren Umgang mit niedergelassenen Ärzten. ....
Hallo Forum,

eine verdienstvolle Anregung. Allerdings würde ich die kritische Sichtweise nicht einzig und allein auf Ärzte, sondern auf alle Institutionen im Gesundheitswesen richten. Ich sehe z.B. mit großer Sorge, dass sich die Krankenhäuser immer wieder mit scheinbar seriösen Informationen in der Öffentlichkeit zu Wort melden, aber dabei nichts anderes im Sinne haben, als Werbung für die eigene Einrichtung zu betreiben. Wenn neuerdings Chefärzte von Kliniken permanet Vorträge zu bestimmten Krankheitssituationen anbieten scheint dies auf den ersten Blick sehr patientenzugewandt, dient aber wohl nur dazu, die Einrichtung bekannt zu machen und Patienten anzulocken (= Kundenfang).

Gruß
Herbert Kunst
Für menschenwürdige Pflege sind wir alle verantwortlich! - Dazu finde ich immer wieder gute Informationen unter http://www.wernerschell.de

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Prämien für Ärzte: Krisentreffen der betroffenen Verbände

Beitrag von Presse » 04.09.2009, 09:01

Prämien für Ärzte: Krisentreffen der betroffenen Verbände

Vor dem Krisentreffen von Ärzte-, Kassen- und Krankenhausverbänden haben sich zahlreiche Politiker für eine rasche Aufklärung der Bestechungsvorwürfe ausgesprochen. Von "kriminellen Machenschaften" und "Kopfprämien" ist die Rede. Es gibt aber auch Stimmen, die vor Pauschalisierungen warnen. [mehr]
http://mail.tagesschau.de/red.php?lid=52448&ln=13

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Entgelte für Klinikeinweisungen zu zahlen, ist strafbar

Beitrag von Presse » 04.09.2009, 12:45

Innungskrankenkassen fahnden bei Hinweisen in Sachen Ärztebestechung
Berlin (ots) - IKK e.V.-Korruptionsbeauftragter: "Entgelte für Klinikeinweisungen zu zahlen, ist strafbar."


Die Innungskrankenkassen (IKKn) sagen den illegalen Zahlungen von Krankenhäusern an Ärzte den Kampf an. "Die Mitglieder des IKK e.V. gehen allen Hinweisen nach, denn solche Verabredungen sind strafbar", sagt Olaf Schmitz-Elvenich, Korruptionsbeauftragter des IKK e.V., Dienstleister von Innungskrankenkassen auf Bundesebene.

Die Patienten seien extrem verunsichert und das Vertrauen zu Arzt bzw. Klinik nachhaltig gestört. Grund: Es geht ums Geld und nicht um die Qualität der Behandlung. "Die Krankenkassen sind dann gesetzlich verpflichtet, solchen Verdachtsmomenten nachzugehen", betont Schmitz-Elvenich. Wird den IKKn ein Fall von illegalen Zahlungen bekannt, erstatten sie umgehend Strafanzeige.

"Wenn ein Arzt einen Patienten überweist oder ein Arzneimittel verordnet, hat er sich am Wohl des Patienten zu orientieren und nicht am eigenen Verdienst", untermauert der Korruptionsbeauftragte. Macht der Arzt dies nicht, ist das aus Sicht von Schmitz-Elvenich "Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr".

Dabei ist es gleichgültig, ob der Krankenkasse ein finanzieller Schaden entsteht oder nicht: "Es geht darum, das Vertrauen der Patienten zu schützen, die eine Anrecht darauf haben, die richtige und notwendige Behandlung zu bekommen. Es ist so, als würde ein Bauunternehmer einen Architekten schmieren, um einen Auftrag zu erhalten. Das ist genauso strafbar", so Schmitz-Elvenich.

Über den IKK e.V.:
Der IKK e.V. ist die Stimme und der Dienstleister von Innungskrankenkassen auf Bundesebene. Der Verein ist von der BIG direkt gesund, der IKK Brandenburg und Berlin, der IKK gesund plus, der IKK Niedersachsen, der IKK Nordrhein, der numIKK, der IKK Thüringen und der SIGNAL IDUNA IKK mit dem Ziel gegründet worden, die Interessen seiner Mitglieder und deren über drei Millionen Versicherten gegenüber allen wesentlichen Beteiligten des Gesundheitswesens zu vertreten.

Quelle: Pressemitteilung vom 4.9.2009
Pressekontakt:
Pressesprecherin Fina Geschonneck, Tel.: 030 202491-11,
Fax: 030 202491-50, E-Mail: fina.geschonneck@ikkev.de

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Kopfprämien durch Transparenz verhindern

Beitrag von Presse » 04.09.2009, 12:47

Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung:
Kopfprämien durch Transparenz verhindern / Gesundheitsministerin Schmidt muss handeln, sonst droht politischer Offenbarungseid

Berlin. "Deutsche Krankenhausgesellschaft, Bundesärztekammer und Kassenärztliche Bundesvereinigung sind aufgefordert, durch Transparenz Vertrauen wieder zu gewinnen. Jeder Patient muss wissen, wie hoch die Transferleistungen zwischen Krankenhaus und seinem Arzt sind. Bleibt das im Dunkeln, dann wird der Schaden im Verhältnis zwischen Arzt und Patienten nicht zu beheben sein", kommentiert der Geschäftsführende Vorstand der Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung, Eugen Brysch, das heutige Treffen der Spitzenverbände im Gesundheitswesen. Ebenso fordert er Gesundheitsministerin Ulla Schmidt auf, die Zuschauerrolle endlich aufzugeben. "Wenn die Selbstverwaltung droht, zur Selbstbedienung zu werden, dann kann die Ministerin nicht so tun, als wenn ihr die Hände gebunden wären. Gestaltungspolitisch wäre das ein Offenbarungseid."

Der überzeugendste Weg zur Transparenz sei es, vorzuschreiben, dass die Krankenhäuser die jährlichen Zahlungen an die Arztpraxen in ihren Jahresabschlüssen einzeln aufführen müssen. "Dieser Teil der Wirtschaftsprüfungsberichte muss dann zwingend - ähnlich wie im Aktien- oder Subventionsrecht - veröffentlicht werden", erklärt Brysch. "So würden Auffälligkeiten offensichtlich werden." Außerdem fordert Brysch, § 299 StGB eindeutiger zu fassen, damit bekannt gewordene Bestechungsfälle auch tatsächlich geahndet werden. Bisher heißt es im Gesetz, dass lediglich "Angestellte oder Beauftragte eines geschäftlichen Betriebes" wegen Bestechlichkeit bestraft werden können. Ob niedergelassene Ärzte als "Beauftragte" der Krankenkassen zu sehen sind und somit belangt werden können, wird zurzeit von Gericht zu Gericht unterschiedlich beurteilt. "Hier muss dringend eine Klärung her", verlangt Brysch. Er erinnert noch einmal daran, dass die Leidtragenden des Handels mit Patienten in erster Linie Schwerstkranke und Sterbende sind, die im Schnitt fünf Mal in ihrem letzten Lebensjahr zwischen Pflegeheim und Krankenhaus hin und her überwiesen werden.

Hintergrund
Die gemeinnützige und unabhängige Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung ist die Sprecherin der Schwerstkranken und Sterbenden. Sie finanziert sich ausschließlich aus Spenden und Beiträgen von über 55.000 Mitgliedern und Förderern.

Quelle: Pressemitteilung vom 4.9.2009
Bei Rückfragen und Interview-Wünschen:
Matthias Hartmann: Tel.: 030/ 2 84 44 84 2 hartmann@hospize.de http://www.hospize.de

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Zusammenarbeit zwischen Ärzten und Krankenhäusern

Beitrag von Presse » 04.09.2009, 12:53

Spitzengespräch von Bundesärztekammer, Deutscher Krankenhausgesellschaft und Kassenärztlicher Bundesvereinigung zur Zusammenarbeit zwischen niedergelassenen Ärzten und Krankenhäusern

Zum Spitzengespräch der Bundesärztekammer, der Deutschen Krankenhausgesellschaft und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung erklären die beteiligten Verbände gemeinsam:

Ärzte und Krankenhäuser sind sich einig, dass für Bestechung und Korruption kein Platz sein darf im Gesundheitswesen. Das berechtigte Vertrauen der Patienten in eines der besten Gesundheitswesen der Welt darf nicht weiter erschüttert werden. Die Vorwürfe der vergangenen Tage, dass Ärzte und Kliniken in großem Stil mit Prämienzahlungen für die Einweisung von Patienten arbeiten würden, sind überzogen. Die Verbände rufen zu einer Versachlichung der Debatte auf.

Niedergelassene Ärzte und Krankenhäuser stellen in gemeinsamer Verantwortung in Deutschland eine weltweit anerkannte gute medizinische Versorgung sicher. Dazu ist eine enge Zusammenarbeit notwendig und selbstverständlich. Zur Optimierung der Versorgung sind in den letzten Jahren von der Gesetzgebung die Möglichkeiten der Zusammenarbeit von niedergelassenen Ärzten und Krankenhäusern über das Belegarztwesen hinaus gezielt erweitert und auch umgesetzt worden. Dazu gehören insbesondere Integrationsverträge und die Möglichkeit, für niedergelassene Ärzte bis zu 13 Stunden pro Woche in Krankenhäusern zu arbeiten. Es ist selbstverständlich, dass dabei erbrachte medizinische Leistungen entsprechend den gesetzlichen und vertraglichen Möglichkeiten zu vergüten sind. Nicht akzeptabel ist, wenn Leistung und Gegenleistung unverhältnismäßig sind oder eine Vergütung für die Zuweisung von Patienten beinhalten. Wir sprechen uns für die freie Arzt- und Krankenhauswahl aus ohne unzulässige monetäre Anreize.

Krankenhäuser, die Zuweisungsvergütungen anbieten oder bezahlen und niedergelassene Ärzte, die solche Vergütungen fordern oder vereinnahmen, handeln in absolut nicht akzeptabler Weise und verstoßen gegen gesetzliche und berufsrechtliche Bestimmungen. Die Verbände stimmen überein, solchen Verstößen mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln nachzugehen und sie ahnden zu lassen.

Wir weisen noch einmal darauf hin, dass es gesetzliche Bestimmungen sind, aus denen heraus Ärzte und Krankenhäuser aufgefordert werden, den Behandlungsprozess gemeinsam zu organisieren und dazu Vergütungsvereinbarungen zu treffen. Diese Verhandlungsergebnisse jetzt pauschal zu skandalisieren, fällt direkt auf die Urheber dieser Gesetze zurück. Kommerzialisierung und übertriebene Wettbewerbsorientierung im Gesundheitswesen sind wesentliche Ursache des Problems. Bessere Gesetze wären die Lösung.

Gleichwohl wollen wir der aufgetretenen Verunsicherung der Patienten und der Öffentlichkeit begegnen. Wir empfehlen daher unseren Landesorganisationen – Landesärztekammern, Kassenärztlichen Vereinigungen und Landeskrankenhausgesellschaften – die Einrichtung paritätisch besetzter Clearingstellen, in denen alle Beteiligten problematisch empfundene Vertragsangebote zur verbesserten Zusammenarbeit von Ärzten und Krankenhäusern objektiv auf ihre rechtliche Zulässigkeit überprüfen lassen können.

BÄK, DKG und KBV werden in einem gemeinsamen Schreiben an ihre Mitglieder die rechtlichen Rahmenbedingungen der vertraglichen Zusammenarbeit darlegen.

Quelle: Gemeinsamme Pressemitteilung vom 4.9.2009
Ansprechpartner:

Bundesärztekammer (BÄK)
Alexander Dückers
Leiter der Pressestelle der deutschen Ärzteschaft
Herbert-Lewin-Platz 1
10623 Berlin
Tel: 030-40 04 56-700
Fax: 030-40 04 56-707
E-Mail: presse@baek.de
Internet: http://www.bundesaerztekammer.de

Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG)
Moritz Quiske
Leiter Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Wegelystraße 3
10623 Berlin
Tel.: 030-3 98 01 1020
Fax: 030-3 98 01 3021
E-Mail: pressestelle@dkgev.de
Internet: http://www.dkgev.de

Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)
Dr. Roland Stahl
Leiter Dezernat Kommunikation
Herbert-Lewin-Platz 1
10623 Berlin
Tel.: 030-40 05-22 02
Fax: 030-40 05-22 90
E-Mail: presse@kbv.de
Internet: http://www.kbv.de

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Einweisungspauschalen

Beitrag von Presse » 04.09.2009, 18:24

Krankenhauszweckverband Köln, Bonn und Region stellt klar: Einweisungspauschalen sind weder im Interesse der Patienten noch der Krankenhäuser

Köln (ots) - "Einweisungspauschalen sind weder im Interesse der Patienten noch im Interesse unserer Krankenhäuser", erklärt Martin Heumann, Geschäftsführer des Krankenhauszweckverbandes Köln, Bonn und Region (KHZV), zu den jüngsten Korruptionsvorwürfen gegen Kliniken und Ärzte.

Die überwiegende Mehrzahl der dem Verband angeschlossenenen Häuser habe sich bereits im Jahre 2008 dazu bekannt, weder offene noch verdeckte Einweisungspauschalen an Ärzte zu zahlen. "Mit dieser Initiative wollte der KHZV schon vor einem Jahr ein deutliches Zeichen setzen", betont der Verbandsvertreter. Einerseits sei damit dubiosen Angeboten, Patienten nur noch gegen finanzielle Gegenleistungen einzuweisen, eine klare Absage erteilt worden. Andererseits sollte auf diese Weise der faire Wettbewerb der Häuser untereinander gefördert werden.

Die Zusammenarbeit zwischen niedergelassenen Ärzten auf der einen und Krankenhäusern auf der anderen Seite sei grundsätzlich zu begrüßen. Sie sei zudem auch politisch gewollt, weil sie im Interesse des Patienten ist. Insofern gelte es, jetzt nicht die deutlich überwiegende Mehrzahl sinnvoller Vereinbarungen zwischen niedergelassenen Ärzten und Krankenhäusern in eine Ecke zu stellen, in die sie nicht gehörten.

Entscheidend sei, dass Leistung und Gegenleistung in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen, so Heumann. Es gelte nun, bestehende Vereinbarungen zur Zusammenarbeit daraufhin zu überprüfen. "Medizinische Gesichtspunkte müssen im Wesentlichen das Handeln derjenigen bestimmen, die sich um das Wohl der Patientinnen und Patienten kümmern. Alles andere führt in die falsche Richtung", appelliert Heumann.

Der Krankenhauszweckverband Köln, Bonn und Region (KHZV) ist ein Berufsverband, der die Interessen der 159 privaten, öffentlichen und kirchlichen Krankenhäuser seiner Mitgliedsverbände gegenüber den Krankenkassen wahrnimmt.

Quelle: Pressemitteilung vom 4.9.2009
Pressekontakt:
Verantwortlich: Martin Heumann, Geschäftsführer
Krankenhauszweckverband Köln, Bonn und Region - Berufsverband - e. V.
Fauststraße 84
51145 Köln
Fon: 02203-920 72 -0
Fax: 02203-920 72-72
E-Mail: mheumann@khzv.de

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Ärzteschaft wehrt sich gegen überzogene Vorwürfe

Beitrag von Presse » 04.09.2009, 18:27

Zuweiserprämien: Ärzteschaft wehrt sich gegen überzogene Vorwürfe

Die Vorwürfe der vergangenen Tage, dass Ärzte und Kliniken in großem Stil mit Prämienzahlungen für die Einweisung von Patienten arbeiten, sind überzogen. Das erklärten die Bundesärztekammer (BÄK), die Deutsche Krankenhaus- [...]
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/3 ... wuerfe.htm

Prämiendebatte nimmt kein Ende
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=37977
Prämienzahlungen weiter in der Kritik
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=37942
blog.aerzteblatt.de Prämien für Patienten: Wertschöpfungskette
http://www.aerzteblatt.de/v4/blogs/beitrag.asp?id=37932
DÄ print Krankenhauseinweisungen: Fangprämie
http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/art ... p?id=65793

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Der Patient ist eine Ware

Beitrag von Presse » 05.09.2009, 13:34

Presseerklärung des vdää zu den Bestechungsgeldern von Krankenhäusern an niedergelassene Ärzte vom 4.9.2009

Der Patient ist eine Ware – und Politiker und Ärztefunktionäre vergießen Krokodilstränen

Bundesweit ist das Entsetzen darüber groß, dass Ärzte Kopfgelder für die Einweisung ihrer Patienten in bestimmte Kliniken von diesen Klinikträgern erhalten haben. Von Ministerin Schmidt bis zum Kammerpräsidenten Hoppe sind alle erschüttert über das unethische Verhalten dieser Ärzte. Dabei sind die jetzt bekannt gewordenen Fälle nur das Symptom einer schon lange bestehenden Entwicklung: Seit Jahren wird das Gesundheitswesen kommerzialisiert, Krankheit ist immer mehr zur Ware geworden und der Arzt deren Verkäufer. In der irrigen Vorstellung, Konkurrenz könne die Kosten des Gesundheitswesens senken und zugleich die Qualität der Versorgung steigern, wurden die Krankenkassen zu konkurrierenden Dienstleistungsunternehmen, die Krankenhäuser zu Anbietern von Gesundheitsleistungen und die Ärzte zu Verkäufern möglichst lukrativer medizinischer Leistungen. So ist es von der Politik gewollt. Wenn Gesundheit oder Krankheit zum Objekt von Profitinteressen werden, warum soll der Vermittler nicht auch profitieren? So mag die zynische Entschuldigung der Beteiligten klingen. Doch untergräbt die Annahme von Bestechungsgeldern und anderer geldwerter Vorteile massiv das vertrauensvolle Arzt-Patienten-Verhältnis – und ist verwerflich.
Wenn die Ministerin Schmidt und ihr Gesundheitsberater Lauterbach jetzt ihre Empörung öffentlich lautstark formulieren, so ist das verlogen, denn schließlich sind sie für diese Entwicklungen mitverantwortlich. Gesundheit soll eine Ware sein und da ist die Verwertung des Patienten als gewinnbringendes Objekt nur konsequent. Krankenhäuser werden zu ruinösem Wettbewerb gezwungen, bei dem nicht die überleben sollen, die die beste Medizin für ihre Patienten bieten, sondern die die lukrativsten Patienten akquirieren und somit am besten wirtschaften können – und sei es durch Bestechung, um an diese Patienten zu kommen. Wir haben ein wirtschaftliches Umfeld, in dem ein Manager, der seinen Konzern mit 11 Milliarden € Schulden hinterlässt, noch 50 Millionen € Abfindung kassiert, ein anderer seinen Betrieb in die Insolvenz führt und dafür noch 15 Millionen € erhält. So funktioniert das System und wenn es – übrigens auch von vielen Ärzten – so gewollt wird, dass Ärzte den Managern gleichen, darf man sich nicht wundern über das, was nun öffentlich wird.

Die Kritik von Montgomery und Hoppe ist unlauter: Seit Jahren sind Praktiken wie die jetzt öffentlich gewordenen in der Ärzteschaft üblich. So wurden früher offiziell Rabatte von Großlabors auf kleinere Laborleistungen gewährt, wenn der Arzt bestimmte teure Untersuchungen bei diesem Labor anforderte. Orthopäden haben wirtschaftliche Beziehungen zu Röntgeninstituten oder unterhalten diese verdeckt sogar selbst. Onkologen wurden von Apotheken, als es noch profitabel war, dafür honoriert, dass sie bei ihnen teure Krebsmittel für ihre Patienten bestellten – ein Betrug an Patient und Krankenkasse. Auch Kliniken sind groß im Geschäft: Herzchirurgische Kliniken finanzieren Herzkathetermessplätze in kleineren Krankenhäusern unter der Bedingung, dass ihnen die dabei anfallenden Patienten zur Operation zugewiesen werden. Auch mit Reha-Kliniken gibt es Absprachen. Diese Praktiken sind lange bekannt und keine Einzelfälle, sondern reichen inzwischen flächendeckend von Rabattabmachungen bis zur direkten Bestechung. Doch die Kammern haben kaum etwas dagegen unternommen. Daher ist weder die Empörung der Kammerfunktionäre noch ihre Beteuerung, es handele sich nur um Einzelfälle, glaubhaft.

Der vdää sieht in den jetzt bekannt gewordenen Kopfgeldern für einweisende Ärzte ein Symptom für die Kommerzialisierung des Gesundheitswesens, wie sie von der Politik seit Jahren vorangetrieben wird.

Der vdää fordert strafrechtliche Konsequenzen in allen Fällen, wo Patienten geschädigt oder die Gelder der Krankenkassen veruntreut wurden, und die Bekanntmachung der Namen der Ärzte und betroffenen Kliniken. Die Ärztekammern werden aufgefordert, die aufgezeigten Fälle nicht mehr als Einzelfälle zu bagatellisieren, sondern die ärztliche Berufsordnung konsequent anzuwenden.

Prof. Dr. Wulf Dietrich
Vorsitzender des Vereins Demokratischer Ärztinnen und Ärzte

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Montgomery sollte Konsequenzen aus seinen Fehlern ziehen

Beitrag von Presse » 06.09.2009, 10:26

Winn:
Montgomery sollte Konsequenzen aus seinen Fehlern ziehen

Im Zusammenhang mit der eskalierenden öffentlichen Diskussion über das angebliche "Massenphänomen" unkorrekter Zuweisungspraktiken zwischen Ärzten und Kliniken hat sich der Vorsitzende des Hartmannbunds, Prof. Dr. Kuno Winn, verärgert über die Rolle des Vizepräsidenten der Bundesärztekammer, Dr. Frank Ulrich Montgomery, gezeigt. Winn legte dem Ärztekammer-Vize nahe, aus seinen "folgenschweren Fehlern" im Umgang mit den aufkommenden Vorwürfen die entsprechenden Konsequenzen zu ziehen. "Wenn Herr Montgomery über sein Bedürfnis – notfalls auch unreflektiert – in jedes hingehaltene Mikrofon zu sprechen, die Verantwortung für seinen Berufsstand aus dem Auge verliert, dann sollte er sich aus dieser "Gefahrenzone" zurückziehen", sagte Winn.

Montgomery hatte in ersten Reaktionen auf Berichte über zweifelhafte Umstände bei Klinikeinweisungen den Tatbestand der Bestechung in die Debatte eingeführt und durch fahrlässiges Agieren mit angeblichen Größenordnungen die Medien-Berichterstattung massiv angefeuert. "Auch wenn Herr Montgomery sich jetzt an die Spitze der Aufklärer stellt und – in aller Bescheidenheit – "Überreaktionen" einräumt, dann kommt diese Einsicht zu spät. Das Kind ist in den Brunnen gefallen, das Ansehen der gesamten Ärzteschaft hat massiv gelitten und für das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patienten ist enormer Schaden entstanden", sagte Winn. Dies sei nicht zuletzt auch ein verheerender Rückschlag für Tausende von Kolleginnen und Kollegen, die in den vergangenen Monaten alles getan hätten, um ihre Patienten auf die wirklichen Probleme des Gesundheitssystems aufmerksam zu machen.

Der Hartmannbund-Vorsitzende ließ keinen Zweifel daran, dass unkorrektes Verhalten von Ärzten nicht geduldet werden dürfe und klare Sanktionen erfordere. Die dafür notwendige Aufklärung sei aber nur in einer sachlichen Atmosphäre möglich. Winn appellierte an alle beteiligten Parteien, jetzt ihre sich selbst auferlegten Hausaufgaben zu machen, für eine schnelle Aufklärung zu sorgen und für die Zukunft in jeder Hinsicht ihre Lehren aus diesen Vorgängen zu ziehen. Dabei müsse auch die Frage beantwortet werden, welche Maßnahmen angesichts der offensichtlich einigen Akteuren schon länger vorliegender Erkenntnisse in der Vergangenheit ergriffen worden seien.

Der Hartmannbund vertritt als einziger politischer Verband die Belange aller Ärzte, Zahnärzte und Medizinstudenten in Deutschland und setzt sich für ihre wirtschaftlichen, beruflichen und sozialen Interessen ein. Darüber hinaus bietet er seinen Mitgliedern neben qualifizierten Beratungen zu rechtlichen, steuerlichen und wirtschaftlichen Fragen auch Fortbildungen und ein umfangreiches Informationsangebot.

Den Text der Pressemeldung finden Sie auch in der Anlage bzw. auf der Homepage des Verbandes ( http://www.hartmannbund.de ).

Quelle: Pressemitteilung vom 6.9.2009
Petra Schröter
Sekretariat Pressereferat
Hartmannbund - Verband der Ärzte Deutschlands e.V.
Schützenstraße 6 a
10117 Berlin
Telefon: 030 206208-11
Telefax: 030 206208-14
E-Mail: petra.schroeter@hartmannbund.de
http://www.hartmannbund.de
http://www.jungemediziner.de

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Politik streitet um Patientenschutzgesetz

Beitrag von Presse » 08.09.2009, 06:46

Politik streitet um Patientenschutzgesetz
Berlin – Die Diskussion um die Prämien, die Krankenhäuser an niedergelassene Ärzte für die Überweisung von Patienten gezahlt haben sollen, ist im Wahlkampf angekommen: Die Union kündigte an, die Korruption im Gesundheitswesen mit einem Patientenschutzgesetz bekämpfen zu wollen.
... (mehr)
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/3 ... gesetz.htm

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Ärzte und Krankenhäuser zum Dienst am Menschen verpflichtet

Beitrag von Presse » 26.09.2009, 07:35

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann:
„Ärzte und Krankenhäuser sind keine Makler, sondern sie sind dem Dienst am Menschen verpflichtet"
Verschärfung des Krankenhausgestaltungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zur Ahndung von Fangprämien


Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen teilt mit:

„Fangprämien für Ärzte sind nicht hinnehmbar. Die freie Arzt- und Krankenhauswahl ist oberstes Patientenrecht: Dafür setze ich mich unmissverständlich ein“, erklärte Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann heute (25. September) in Düsseldorf. „Das Gesundheitsministerium wird bei Bekanntwerden sofort und nachdrücklich gegen solche Ärzte mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln - berufsrechtlicher, strafrechtlicher und wettbewerbsrechtlicher Natur – und mit entschiedener Härte vorgehen. Wir haben bereits die Ärztekammern ausdrücklich aufgefordert, ihre Aufsichtsbefugnisse auch in diesem Punkt sehr ernst zu nehmen. Wir erwarten in solchen Fällen umgehend Ergebnisberichte, um weitere Maßnahmen einleiten zu können.“

Aber auch die Krankenhäuser müssen rechtlich in die Pflicht genommen werden. Daher wird Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann eine Änderung des Krankenhausgestaltungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (KHGG NW) vorschlagen, in dem klar geregelt sein wird, dass es auch Krankenhausträgern nicht gestattet ist, für die Zuweisung von Patienten ein Entgelt zu gewähren. „Die Verschärfung des Krankenhausgestaltungsgesetzes macht eindeutig klar: Ärzte und Krankenhäuser sind eben keine Makler, sondern haben sich dem Dienst am Menschen verpflichtet“, erklärte Laumann abschließend.

Quelle: Pressemitteilung vom 25.09.2009

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Geld für überflüssige Untersuchungen genommen ...

Beitrag von Gaby Modig » 28.09.2009, 08:37

Zur Ökonomisierung des Gesundheitswesen gab es einen Bericht, der zeigt, wo es mittlerweile lang geht:

Das Ergebnis kostet extra
In aller Dreistigkeit wird den Patienten Geld für überflüssige Untersuchungen abgenommen - um dann für die Diagnose einen Aufschlag zu verlangen.

http://www.sueddeutsche.de/,ra15m1/gesu ... 8747/text/
Pflegesystem verbessern - weg von der Minutenpflege. Mehr Pflegepersonal ist vonnöten!

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Ökonomisierung und mehr Wettbewerb im Gesundheitswesen

Beitrag von Rauel Kombüchen » 03.10.2009, 07:08

Hallo Forum,

die hier vorgestellten Sachverhalte geben zu denken. Es wird damit gut verdeutlicht, welche Folgewirkungen die "Ökonomisierung und mehr Wettbewerb im Gesundheitswesen" haben. Es geht in weiten Bereichen nur noch ums Geld.
Siehe auch die Texteinstellungen unter
viewtopic.php?t=12081

MfG Rauel
Pflegeversicherung - Pflegebegriff erneuern und Finanzierung nachhaltig sichern! BürgerInnen müssen mehr Informationen erhalten - z.B. wg. Individualvorsorge!

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Patientenhandel jetzt einen Riegel vorschieben

Beitrag von Presse » 08.12.2009, 13:21

Deutsche Hospiz Stiftung:
Wichtiger Schritt in Nordrhein-Westfalen / Auch die anderen Bundesländer müssen dem Patientenhandel jetzt einen Riegel vorschieben

Dortmund/ Berlin. "Dem unwürdigen Handel mit Patienten wurde schon viel zu lange tatenlos zugesehen. Es ist nur zu begrüßen, dass die nordrhein-westfälische Landesregierung jetzt endlich gegen Krankenhäuser vorgehen will, die niedergelassenen Ärzten für die Vermittlung von Patienten ,Kopf-Prämien' zahlen", kommentiert der Geschäftsführende Vorstand der Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung, Eugen Brysch, die heutige Ankündigung des nordrhein-westfälischen Kabinetts. Das Land will Krankenhäusern Landesgelder streichen, wenn dort Zuweisungsprämien fließen. "Das ist vollkommen richtig", erklärt Brysch dazu. "Eine Klinik, die Kopfgelder zahlt, darf nicht auch noch mit Steuergeldern belohnt werden."

Gleichzeitig hält Brysch fest: "Deutschland besteht nicht nur aus einem Bundesland, sondern aus sechzehn. Um die Patienten in der ganzen Republik zu schützen, müssen die anderen Länder jetzt nachziehen. Wir brauchen nicht nur ein, sondern sechzehn Gesetze, die dem Patientenhandel einen Riegel vorschieben. Und wir dürfen auch nicht vergessen: Um einen Verstoß zu ahnden, muss er zunächst einmal festgestellt werden." Darum fordert Brysch vorzuschreiben, dass alle Krankenhäuser ihre jährlichen Zahlungen an Arztpraxen in ihren Jahresabschlüssen einzeln aufführen müssen. "Dieser Teil der Wirtschaftsprüfungsberichte muss dann zwingend - ähnlich wie im Aktien- oder Subventionsrecht - veröffentlicht werden", erklärt Brysch. "So würden Auffälligkeiten offensichtlich werden." Brysch erinnert noch einmal daran, dass die Leidtragenden des Handels mit Patienten in erster Linie Schwerstkranke und Sterbende sind, die im Schnitt vier bis fünf Mal in ihrem letzten Lebensjahr zwischen Pflegeheim und Krankenhaus hin und her überwiesen werden.

Hintergrund
Die gemeinnützige und unabhängige Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung ist die Sprecherin der Schwerstkranken und Sterbenden. Sie finanziert sich ausschließlich aus Spenden und Beiträgen von über 55.000 Mitgliedern und Förderern.

Quelle: Pressemitteilung vom 9.12.2009
Bei Rückfragen und Interview-Wünschen:
Matthias Hartmann: Tel.: 030/ 2 84 44 84 2 hartmann@hospize.de http://www.hospize.de

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Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen

Beitrag von Presse » 28.08.2013, 06:53

Bundesrat will Straftatbestand der Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen einführen
Recht/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/KOS) Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen sollen zu einem eigenen Straftatbestand im Strafgesetzbuch werden. Dies fordert der Bundesrat in einem Gesetzentwurf (17/14575 http://dip.bundestag.de/btd/17/145/1714575.pdf ). Auf diese Weise will die Länderkammer Korruption in diesem Bereich wirkungsvoller bekämpfen. Diesem Anliegen trägt aus Sicht der Regierung die im Juni vom Bundestag beschlossene Verschärfung des Sozialgesetzbuchs jedoch besser Rechnung als die vom Bundesrat angestrebte Änderung des Strafgesetzbuchs.
Die Ländervertretung sieht eine „deutliche Regelungslücke“ beim Thema Korruption im Gesundheitswesen und kritisiert den gegenwärtigen Rechtszustand als „unbefriedigend“. Der Gesetzentwurf verweist auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom März 2012, wonach auf der Basis der geltenden Gesetzeslage niedergelassene Vertragsärzte weder als Amtsträger noch als Beauftragte der gesetzlichen Krankenkassen einzustufen seien. Dieses Urteil habe zur Folge, analysiert der Bundesrat, dass im Vertragsärztesystem Zuwendungen, die der „unlauteren Beeinflussung des Verordnungsverhaltens“ der Mediziner dienen, strafrechtlich nicht von Belang seien.
Die Länderkammer meint, dass von dem BGH-Beschluss eine inakzeptable Signalwirkung ausgehe und dass deshalb die Regelungslücke durch den Gesetzgeber geschlossen werden müsse. Die Richter selbst hätten dies gefordert: Der zuständige BGH-Senat sehe es als berechtigt an, Missständen, die zu gravierenden finanziellen Belastungen des Gesundheitssystems führen, mit Mitteln des Strafrechts effektiv entgegenzutreten.
Nach Auffassung des Bundesrats sind die derzeitigen berufs- und sozialrechtlichen Vorschriften nicht geeignet, die Korruption wirksam zu bekämpfen. Der Gesetzgeber müsse deshalb handeln, um die weit überwiegende Mehrheit der Ärzte und der sonstigen Leistungserbringer zu schützen sowie „die Lauterkeit und Freiheit des Wettbewerbs innerhalb des Gesundheitswesens zu stärken“. Zudem gelte es, die „Unabhängigkeit medizinischer Entscheidungen“ zu wahren: Behandlungs- und Therapieentscheidungen sollten frei und ohne Beeinflussung durch „unlautere Vorteile“ getroffen werden.
Der von der Ländervertretung verlangte neue Straftatbestand der Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen würde eine Ausweitung der Telekommunikationsüberwachung mit sich bringen, die bei „besonders schweren Fällen“ möglich sein soll.
Auch die Regierung betont, dass korruptives Verhalten im Gesundheitswesen nicht geduldet werden dürfe. Eine Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf des Bundesrats verweist auf eine im Juni vom Parlament beschlossene Änderung des Sozialgesetzbuchs, die eine Strafbarkeit von Leistungserbringern vorsieht, sofern sie „unzulässige Vorteile“ annehmen. Auch das Gewähren solcher Vorteile sei nun strafbar. Aus Sicht der Regierung wird damit die vom BGH aufgezeigte Strafbarkeitslücke geschlossen. Die neuen Vorschriften trügen, wie es in der Stellungnahme heißt, der „besonderen Schutzbedürftigkeit“ der Solidargemeinschaft der gesetzlich Versicherten Rechnung und erfassten sämtliche Leistungserbringer der gesetzlichen Krankenkassen. Die Reform des Sozialgesetzbuchs ist nach Auffassung der Regierung zur Bekämpfung der Korruption besser geeignet als die von der Länderkammer angestrebte Änderung des Strafgesetzbuchs, bei der es vor allem um den Schutz des Wettbewerbs im Gesundheitswesen gehe.

Quelle: Mitteilung vom 27.08.2013
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