Finanzierung der 24 Stunden-Intensivpflege

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung

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Finanzierung der 24 Stunden-Intensivpflege

Beitrag von Presse » 18.06.2010, 12:46

BSG regelt Finanzierung der 24 Stunden-Intensivpflege neu

Kassel. Lange Zeit bestand Streit darüber, wie bei rund um die Uhr (24 Stunden) notwendiger ambulanter Intensivpflege die Grundpflege zu berücksichtigen ist. Das Bundessozialgericht (BSG) hatte im Jahr 1999 entschieden, dass der auf die Grundpflege täglich entfallende Zeitanteil abzuziehen sei. In einem aktuellen Fall hat das BSG mit Urteil vom 17.6.2010 (Az. B 3 KR 7/09) diese alte Rechtsprechung gekippt und die Finanzierungszuständigkeiten grundlegend neu geregelt. Es hat entschieden, dass der Aufwand der Grundpflege nicht vollständig von den 24 Stunden abgezogen werden darf (Quelle: Rechtsanwalt Henning Sauer, Kanzlei Iffland & Wischnewski).
Mehr zu diesem Thema lesen Sie in einer der nächsten Print-Ausgaben von CAREkonkret.

Quelle: Pressemitteilung vom 18.06.2010
Vincentz Network, Hannover, http://www.vincentz.net

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Krankenkasse muss häusliche Intensivpflege zahlen

Beitrag von Presse » 05.05.2013, 06:34

Krankenkasse muss häusliche Intensivpflege zahlen

Nach einem Hirnschaden bekommt ein Patient über bestimmte Zeiträume eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung verordnet. Die Krankenkasse will nicht zahlen.
... http://www.medical-tribune.de/home/fuer ... ahlen.html

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