Rezeptfreie Medikamente - ´grünes Rezept`sinnvoll
Verfasst: 02.01.2011, 08:31
Steuervorteil mit "grünem Rezept"
Wie nicht erstattungsfähige Arzneimittel steuerlich geltend gemacht werden können
Baierbrunn (ots) - Wer regelmäßig rezeptfreie Medikamente anwendet, sollte sich diese von Arzt auf einem grünen Rezeptformular verordnen lassen und diese sammeln, rät die "Apotheken Umschau". Mit dem besonderen Rezept dokumentiert der Arzt, dass er das Mittel für medizinisch sinnvoll hält. In diesem Fall lassen sich die Ausgaben steuerlich geltend machen, wenn die "zumutbaren Belastungen" überschritten werden.
Das Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau" 1/2011 A liegt in den meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung an Kunden abgegeben.
Quelle: Pressemitteilung vom 02.01.2011
Pressekontakt: Ruth Pirhalla
Tel. 089 / 744 33 123
Fax 089 / 744 33 459
E-Mail: pirhalla@wortundbildverlag.de
http://www.wortundbildverlag.de
http://www.apotheken-umschau.de
Dieser Text ist nur mit Quellenangabe zur Veröffentlichung frei.
Wie nicht erstattungsfähige Arzneimittel steuerlich geltend gemacht werden können
Baierbrunn (ots) - Wer regelmäßig rezeptfreie Medikamente anwendet, sollte sich diese von Arzt auf einem grünen Rezeptformular verordnen lassen und diese sammeln, rät die "Apotheken Umschau". Mit dem besonderen Rezept dokumentiert der Arzt, dass er das Mittel für medizinisch sinnvoll hält. In diesem Fall lassen sich die Ausgaben steuerlich geltend machen, wenn die "zumutbaren Belastungen" überschritten werden.
Das Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau" 1/2011 A liegt in den meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung an Kunden abgegeben.
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