Kassenzuschuss für Treppenlift
Verfasst: 03.12.2011, 10:24
Kassenzuschuss für Treppenlift
Wann die Krankenkasse den Festeinbau einer Transporthilfe fördern kann
Baierbrunn (ots) - Gesetzlich versicherte Pflegebedürftige können für den Einbau eines fest installierten Treppenliftes einmalig bis zu 2557 Euro Zuschuss bekommen. Das gilt, wenn dieser "zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes eines Pflegebedürftigen beiträgt", sagt Michael Bernatek, Sprecher des AOK-Bundesverbandes, in der "Apotheken-Umschau". Wer solche Anschaffungen oder Umbaumaßnahmen plane, solle sich vorab bei seiner Pflegekasse informieren. Diese sind bei der jeweiligen Krankenkasse angesiedelt.
Dieser Text ist nur mit Quellenangabe zur Veröffentlichung frei. Die Inhalte weiterführender Links, auf die in dieser Pressemitteilung verwiesen wird, unterliegen dem Copyright des jeweiligen Anbieters der verlinkten Seite.
Das Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau" 12/2011 A liegt in den meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung an Kunden abgegeben.
Quelle: Pressemitteilung vom 02.12.2011
Pressekontakt: Ruth Pirhalla
Tel. 089 / 744 33 123
Fax 089 / 744 33 459
E-Mail: pirhalla@wortundbildverlag.de
http://www.wortundbildverlag.de
http://www.apotheken-umschau.de
Wann die Krankenkasse den Festeinbau einer Transporthilfe fördern kann
Baierbrunn (ots) - Gesetzlich versicherte Pflegebedürftige können für den Einbau eines fest installierten Treppenliftes einmalig bis zu 2557 Euro Zuschuss bekommen. Das gilt, wenn dieser "zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes eines Pflegebedürftigen beiträgt", sagt Michael Bernatek, Sprecher des AOK-Bundesverbandes, in der "Apotheken-Umschau". Wer solche Anschaffungen oder Umbaumaßnahmen plane, solle sich vorab bei seiner Pflegekasse informieren. Diese sind bei der jeweiligen Krankenkasse angesiedelt.
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