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Kassenzuschuss für Treppenlift

Verfasst: 03.12.2011, 10:24
von Presse
Kassenzuschuss für Treppenlift
Wann die Krankenkasse den Festeinbau einer Transporthilfe fördern kann


Baierbrunn (ots) - Gesetzlich versicherte Pflegebedürftige können für den Einbau eines fest installierten Treppenliftes einmalig bis zu 2557 Euro Zuschuss bekommen. Das gilt, wenn dieser "zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes eines Pflegebedürftigen beiträgt", sagt Michael Bernatek, Sprecher des AOK-Bundesverbandes, in der "Apotheken-Umschau". Wer solche Anschaffungen oder Umbaumaßnahmen plane, solle sich vorab bei seiner Pflegekasse informieren. Diese sind bei der jeweiligen Krankenkasse angesiedelt.

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Das Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau" 12/2011 A liegt in den meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung an Kunden abgegeben.

Quelle: Pressemitteilung vom 02.12.2011
Pressekontakt: Ruth Pirhalla
Tel. 089 / 744 33 123
Fax 089 / 744 33 459
E-Mail: pirhalla@wortundbildverlag.de
http://www.wortundbildverlag.de
http://www.apotheken-umschau.de

Kostenübernahme für Treppensteighilfen

Verfasst: 25.08.2012, 07:18
von Service
Kostenübernahme für Treppensteighilfen: Krankenkassen lehnen häufig ab
Viele Krankenkassen lehnen neuerdings die Übernahme der Kosten für Treppensteighilfen ab - sie machen es sich leicht und leiten an die Sozialhilfeträger weiter. Doch auch wenn es schwieriger geworden ist, Treppensteighilfen "auf Rezept" zu bekommen, sollten sich Verbraucher nicht gleich abschrecken lassen: Es gibt gute Chancen, dass letztlich doch ein Kostenträger zahlen muss.
... Weitere Informationen
http://www.vz-nrw.de/UNIQ13458752732207 ... 4621A.html

Rollstuhlfahrer: Pflegekasse muss Treppenhilfe zahlen

Verfasst: 17.07.2014, 07:19
von Presse
Rollstuhlfahrer: Pflegekasse muss Treppenhilfe zahlen
Die Pflegekasse muss Rollstuhlfahrern eine Treppensteighilfe bezahlen, wenn diese ihnen eine selbstständigere Lebensführung ermöglicht.
Das hat jetzt das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschieden. Es gab damit einem 81- jährigen beinamputierten Mann aus dem Rheinland recht.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=865 ... ege&n=3601

Urteil des Bundessozialgerichts, Az.: B 3 KR 1/14 R

Treppenlift-Zentrum bietet Informationen

Verfasst: 18.04.2018, 10:04
von WernerSchell
Treppenlift-Zentrum ist eine bundesweit tätige, völlig unabhängige Plattform für Treppenlifte, Rollstuhl-Hebebühnen etc. und bietet Hilfesuchenden kostenfrei die Möglichkeit, durch einen neutralen Anbietervergleich die technisch sinnvollste Lösung zu finden und gleichzeitig das beste Preis-Leistungsverhältnis zu erhalten.

Durch unsere Unabhängigkeit und neutrale Anbietervergabe ist Treppenlift-Zentrum für Krankenkassen, Berufsgenossenschaften, Pflegestützpunkte und Wohnberatungsstellen optimal geeignet, um im Bedarfsfall eine professionelle Lösung bereit zu halten. Die entsprechenden Firmen erstellen in einem kostenlosen Beratungstermin vor Ort ein persönliches Angebot – auch zur Vorlage bei einem eventuellen Kostenträger geeignet!

Weitere Informationen zu unserem Vergleichsportal zum Thema Treppenlift / Plattformlift / Hebebühne finden Sie unter diesem Link:
http://www.treppenlift-zentrum.de/

Quelle: Mitteilung vom 18.04.2018
Web: www.treppenlift-zentrum.de