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Versorgung psychisch kranker Menschen - Psych-Entgeltgesetz

Verfasst: 21.01.2012, 09:51
von Presse
Mehr Transparenz und Qualität in der Versorgung psychisch kranker Menschen – Kabinett beschließt Gesetzentwurf für neues Entgeltsystem im Krankenhaus

Das Kabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen (Psych-Entgeltgesetz) beschlossen. Damit werden die Rahmenbedingungen für ein modernes, Qualität, Transparenz und Wirtschaftlichkeit förderndes Vergütungssystem geschaffen.

Dazu erklärt Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr: „Mit dem Gesetz wird die Qualität der Versorgung psychisch kranker Menschen gestärkt. Das noch in der Entwicklung befindliche neue Entgeltsystem wird die Transparenz über das Leistungsgeschehen verbessern. Das neue Entgeltsystem trägt den Besonderheiten psychischer Krankheiten Rechnung, indem grundsätzlich keine Fallpauschalen, sondern tagesbezogene Pauschalen eingeführt werden. Zugleich werden die Voraussetzungen für einen effizienteren Ressourceneinsatz geschaffen. Die Vergütungsgerechtigkeit zwischen den Einrichtungen wird verbessert.“

Mit dem Entwurf eines Psych-Entgeltgesetzes werden die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Einführung eines pauschalierenden und leistungsorientierten Entgeltsystems für die voll- und teilstationären Leistungen psychiatrischer und psychosomatischer Einrichtungen gesetzt. Das neue Entgeltsystem wird im Rahmen eines lernenden Systems mit einer vierjährigen Einführungsphase (budgetneutrale Phase) und einer fünfjährigen Überführungsphase (Konvergenzphase) eingeführt. Dadurch wird den Einrichtungen ausreichend Zeit gegeben, sich auf die künftige Veränderung ihres Erlösbudgets einzustellen. Die langen Zeiträume der Ein- und Überführungsphase tragen auch den noch zu leistenden Entwicklungsarbeiten für das neue Entgeltsystem Rechnung.

Der Gesetzentwurf legt zugleich die Grundlagen für eine systematische Qualitätssicherung in der psychiatrischen und psychosomatischen Versorgung. Der Gemeinsame Bundesausschuss wird verpflichtet, in seinen Richtlinien erforderliche Maßnahmen zur Sicherung der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität einschließlich Indikatoren zur Beurteilung der Versorgungsqualität für diesen Bereich festzulegen. Diese sind in Verfahren der einrichtungs- und sektorenübergreifenden Qualitätssicherung umzusetzen. Zudem wird er beauftragt, Empfehlungen für die Personalausstattung der Einrichtungen abzugeben. Diese Maßnahmen und Empfehlungen sind vom Gemeinsamen Bundesausschuss spätestens mit Beginn der Konvergenzphase des Psych-Entgeltsystems zum 1. Januar 2017 einzuführen.

Das neue Entgeltsystem ist bis zum 30. September 2012 von den Selbstverwaltungspartnern auf der Bundesebene (Deutsche Krankenhausgesellschaft, GKV-Spitzenverband, Verband der privaten Krankenversicherung) zu erarbeiten. Mit der Entwicklung ist das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus beauftragt. Die Kalkulation erfolgt auf der Grundlage empirischer Daten von psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen. Das Entgeltsystem wird maßgeblich auf der Grundlage tagesbezogener Entgelte entwickelt. Zu prüfen ist weiterhin, ob neben tagesbezogenen Entgelten für bestimmte Leistungen auch fall- oder zeitraumbezogene Entgelte möglich sind.

Quelle: Pressemitteilung vom 18.01.2012
http://www.bundesgesundheitsministerium ... ntgelt.pdf

Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen (Psych-Entgeltgesetz) PDF-Datei (PDF) 316 KB
http://www.bundesgesundheitsministerium ... 120118.pdf

Streit ums Geld in der Psychiatrie

Verfasst: 20.03.2013, 08:10
von Presse
Streit ums Geld in der Psychiatrie / Ein neues Vergütungssystem soll gerechter sein, Ärzte und Patientenverbände bekämpfen es

Baierbrunn (ots) - Für psychiatrische Krankenhäuser ist ein neues Vergütungssystem eingeführt worden. Es verändert schrittweise die Bezahlung. Während die Krankenkassen mehr Transparenz und Kosten-Gerechtigkeit erwarten und behaupten, für Schwerkranke gebe es zukünftig mehr Geld, befürchten betroffene Kliniken genau das Gegenteil. Das neue System setze "Anreize, weniger schwer kranke Patienten zu behandeln", sagt Dr. Sebastian Stierl, ärztlicher Direktor der Psychiatrischen Klinik Lüneburg, in der "Apotheken Umschau". "Für Patienten, die ihren Alltag noch bewältigen und daher regelmäßig an Therapien teilnehmen, können Kliniken mehr Geld abrechnen als etwa für Patienten mit akuter Psychose", so der Klinikleiter. Auch Professor Peter Kruckenberg, Psychiater und Vorstandsmitglied der "Aktion Psychisch Kranke" befürchtet: "Das ist ein System, das mehr Betten produzieren wird für Patienten, die sie nicht unbedingt brauchen." Die Kassen werfen den Psychiatern hingegen Angst vor Veränderungen vor, die sich bei den übrigen Krankenhäusern bereits bewährt hätten. Die neuen Vergütungsvorschriften sind trotz des Streits in Kraft getreten. In diesem und dem nächsten Jahr ist den Kliniken noch freigestellt, ob sie auf dieses System umstellen.

Dieser Text ist nur mit Quellenangabe zur Veröffentlichung frei.

Das Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau" 3/2013 B liegt in den meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung an Kunden abgegeben.

Quelle: Pressemitteilung vom 20.03.2013 Wort und Bild - Apotheken Umschau
Pressekontakt: Ruth Pirhalla
Tel. 089 / 744 33 123
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http://www.apotheken-umschau.de

Psychiatrie: Ärzte lehnen Entgeltkatalog ab

Verfasst: 25.04.2013, 06:49
von Presse
Psychiatrie: Ärzte lehnen Entgeltkatalog ab
Seit Anfang des Jahres können Psychiatrien das neue Entgeltsystem PEPP testen. Doch nur wenige Kliniken nehmen daran teil.
Denn die meisten leitenden Ärzte lehnen das System rundweg ab. Sie sehen die Versorgung Schwerstkranker bedroht. mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=836 ... tik&n=2674