Mogelpackung „Pflege-Bahr“: Private Zusatzvorsorge bringt keine
besseren Pflegeleistungen
Verband der Katholischen Altenhilfe in Deutschland (VKAD) warnt vor
falschen Vorstellungen
„Vorsorge für den persönlichen Bedarf ist gut“: Das finden viele Menschen,
und angesichts möglicher Pflegebedürftigkeit im Alter erscheint eine staatlich
geförderte Zusatzversicherung, der so genannte Pflege-Bahr, als attraktives
Angebot. Doch wer glaubt, sich so mit staatlicher Hilfe eine komfortable
Leistung im Alter zu sichern, irrt. „Die Vorstellung, dass man als Patient/in
mit einer Pflege-Zusatzversicherung im Altenheim oder bei der ambulanten
Pflege eine bessere Versorgung bekommt, ist ein Trugschluss“, stellt Dr.
Albert Evertz, Stellvertretender VKAD-Vorsitzender, klar. Denn jede
Pflegeeinrichtung hat einen Pflegesatz, der mit Kassen und
Sozialhilfeträgern vereinbart ist und alle notwendigen Bedarfe abdecken
muss. „Zusätzliche Pflegeleistungen oder die Besserstellung einzelner
Bewohnerinnen und Bewohner aufgrund ihres Vermögens sind rechtlich
unzulässig“, erklärt Evertz. „Und das wird auch so bleiben.“
Wozu nützt also der „Pflege-Bahr“? Bei Heimbewohnern, die den Pflegesatz
nicht mit ihrer Rente oder ihrem Vermögen bezahlen können, springt die
Kommune als Sozialhilfeträger ein. Da der Ertrag des „Pflege-Bahr“ zum
Vermögen des Pflegebedürftigen zählt, entlastet er somit allein die
Kommunen. Doch aufgrund der Kosten ist davon auszugehen, dass gerade
Menschen, die im Alter auf Sozialhilfe angewiesen sein werden, keine
derartige Zusatzversicherung abschließen. Die Kommunen werden hier also
gar nicht entlastet. „Es gäbe im Übrigen günstigere Wege zur Entlastung
der Sozialhilfeträger als über den Umweg der Versicherungswirtschaft“,
betont VKAD-Vize Evertz.
Interessant sind private Pflege-Zusatzversicherungen für Personen, die
damit im Fall der Pflegebedürftigkeit eine Lücke schließen möchten: die
Lücke zwischen den Pflegekosten und ihrer Rente zuzüglich den Zahlungen
aus der gesetzlichen Pflegeversicherung. Mit einer privaten
Zusatzversicherung würden sie ihr Vermögen schonen. Profitieren würden davon vor allem die
Erben, denn je weniger die Pflegebedürftigen aus ihrem Vermögen zu den Pflegekosten
beisteuern müssen, desto mehr bleibt für die Nachkommen. „Für ein solches
Erbenschutzprogramm ist unserer Ansicht nach kein staatlicher Zuschuss erforderlich“, stellt
Evertz fest.
Was Vermögende und weniger Vermögende aber dringend brauchen, ist eine Neudefinition des
Pflegebedürftigkeitsbegriffs, damit die Pflegesätze realistisch auf Grundlage der körperlichen
und geistigen Pflegebedürftigkeit berechnet werden. „Dafür wären die Förder-Millionen weitaus
besser verwendet“, so Evertz.
Quelle: Pressemitteilung vom 19.06.2012
Kontakt:
Dr. Albert Evertz
Stellvertr. Vorsitzender
Verband katholischer Altenhilfe in Deutschland e.V.
Tel.: 0221 2010-257
albert.evertz@caritasnet.de