Notfallsanitäter löst den Rettungsassistenten ab ...

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Notfallsanitäter löst den Rettungsassistenten ab ...

Beitrag von Presse » 06.07.2012, 06:39

Notfallsanitäter löst den Rettungsassistenten ab / Neues Berufsbild geplant / Akademisierung der Ausbildung weckt Kritik

Berlin (ots) - Der Rettungsdienst steht vor einem Umbruch: Künftig soll der so genannte Notfallsanitäter der höchstqualifizierte nichtärztliche Ausbildungsberuf sein. Er löst dann den bisherigen Rettungsassistenten ab. Deutschlands Feuerwehren leisten fast ein Drittel aller Akuteinsätze im Rettungsdienst. Deshalb begleiten der Deutsche Feuerwehrverband (DFV) und die Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren (AGBF Bund) das Gesetzgebungsverfahren intensiv. Sie haben an einer ersten Anhörung beim Bundesministerium für Gesundheit teilgenommen.

Die künftige Ausbildung soll statt zwei künftig drei Jahre dauern.
Dabei pochen AGBF und DFV auf den bewährten Praxisbezug an den Rettungsdienstschulen der Feuerwehren. "Es sollten nicht ausschließlich Akademiker lehren, wie dies im Referentenentwurf für die Zukunft geplant ist", sagt Karl-Heinz Knorr, stellvertretender Bundesvorsitzender der AGBF. Dies sei weder umsetzbar noch sachgerecht. Knorr: "Feuerwehr ist ein ganzheitliches Hilfeleistungssystem mit modularem Aufbau und einheitlichen Strukturen. Wir brauchen Ausbilder, die in dieser Welt zu Hause sind."

Feuerwehren können den Rettungsdienst aufgrund der vorhandenen Standorte und des größeren Personalpools nach Überzeugung ihrer Spitzenorganisationen auch sehr effizient leisten. Deshalb kämpfen DFV und AGBF dafür, dass auch die Ausbildung zum Notfallsanitäter in das bestehende Laufbahnmodell passt und vernünftig leistbar ist.
"Sowohl der Rettungsassistent, als auch der Rettungssanitäter sind bewährte Qualifikationen, deren Inhalte für die Ausbildung anzuerkennen sind", fordert DFV-Vizepräsident Ludwig Geiger. "Hierfür müssen ein modularer Aufbau der Ausbildung sowie die uneingeschränkte Anrechenbarkeit von bestimmten Inhalten der Feuerwehr-Ausbildung erhalten bleiben", ergänzt Knorr die Forderungen der Feuerwehren.

AGBF und DFV plädieren für eine zehnjährige Übergangsfrist. Bisher ist vorgesehen, dass Rettungsassistenten nur innerhalb von fünf Jahren durch Nachprüfung zum Notfallsanitäter ernannt werden können.
Der DFV und die AGBF gehen außerdem davon aus, dass den Feuerwehren - und damit den Kommunen - durch den neuen Ausbildungsberuf keine Mehrkosten entstehen.

Weitere offene Fragen zu dem neuen Berufsbild sind etwa geregelte Notkompetenzen oder die Integration der Führerschein-Ausbildung. Die Besetzung der Rettungsmittel und der künftige Wert der Ausbildung zum Rettungssanitäter sind dagegen Ländersache.

Die ausführliche gemeinsame Stellungnahme von AGBF und DFV zu Novellierung des Berufsbildes Rettungsdienst steht im Internet zum Download unter http://www.feuerwehrverband.de/novelle- ... rettd.html.

Feuerwehr im Rettungsdienst: Die wichtigsten Zahlen

Die Feuerwehren bewältigen von bundesweit 401 Standorten mit 833 Einsatzfahrzeugen jährlich rund 1,4 Millionen Akuteinsätze im Rettungsdienst. Das sind 30 Prozent des Gesamtaufkommens. 81 Prozent der 29 000 Beamten der Berufsfeuerwehren verfügen über eine rettungsdienstliche Qualifikation.

Quelle: Pressemitteilung vom 05.07.2012 Deutscher Feuerwehrverband e. V. (DFV)
Pressekontakt: Deutscher Feuerwehrverband e. V. (DFV)
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Notfallsanitäter: Die Geburt eines neuen Berufs

Beitrag von Presse » 01.03.2013, 07:54

Notfallsanitäter: Die Geburt eines neuen Berufs
Keine Sternstunde im Parlament: Ein neuer Beruf im Gesundheitswesen erblickt das Licht der Welt - und erhitzt die Gemüter.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=834 ... aft&n=2560

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Notfallsanitäter: Mehr Qualifikation, aber weniger Qualität?

Beitrag von Presse » 05.03.2013, 13:30

Leitartikel zum Notfallsanitäter: Mehr Qualifikation, aber weniger Qualität?
Das Parlament beschließt einen neuen Beruf für den Rettungsdienst: den Notfallsanitäter. Aber bedeutet mehr Qualifikation auch eine bessere Versorgung?
Kammern und Verbände sind skeptisch. Zweifelhaft ist jedoch die Art ihrer Kritik. mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=834 ... aft&n=2568

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Notfallsanitätergesetz

Beitrag von Presse » 11.03.2013, 07:46

Dtsch Arztebl 2013; 110(10)
Osterloh, Falk
Rettungsmedizin: Bundestag verabschiedet Notfallsanitätergesetz
http://www.aerzteblatt.de/archiv/135233 ... etergesetz
der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Berufsqualifizierung des Notfallsanitäters
http://www.bmg.bund.de/fileadmin/dateie ... setzes.pdf
die Stellungnahme der Bundesärztekammer zum Gesetzentwurf
http://www.bundesaerztekammer.de/downlo ... 062012.pdf

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Notfall­sanitätergesetz passiert den Bundesrat

Beitrag von Presse » 23.03.2013, 07:39

Notfall­sanitätergesetz passiert den Bundesrat
Der Bundesrat hat heute dem Notfallsanitätergesetz zugestimmt. Mit dem Gesetz wird die Rettungsassistentenausbildung
umfassend reformiert. Die Ausbildung unterscheidet sich wesentlich von der bisherigen Ausbildung zum Beruf ... »
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/5 ... -Bundesrat

Notfallsanitätergesetz: Kritik von den Unfallchirurgen
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/5 ... etergesetz

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Notfall-Sanitäter - Streit um schnelle Hilfe

Beitrag von Presse » 27.03.2013, 08:56

Streit um schnelle Hilfe / Ärzte fürchten Überforderung von Notfall-Sanitätern mit dreijähriger Ausbildung

Baierbrunn (ots) - Der Bundestag hat ein neues Berufsbild geschaffen: den Notfall-Sanitäter. Eine dreijährige Ausbildung soll ihm umfassendere Kenntnisse vermitteln als den Rettungsassistenten (2 Jahre Ausbildung) und Sanitätern (520 Stunden). So dürfen die neuen Nothelfer etwa selbständig Infusionen legen oder einen Beatmungsschlauch in die Luftröhre legen (intubieren). Ärzte befürchten allerdings eine Überforderung der Notfall-Sanitäter, die mehr Kompetenzen hätten als eine Intensivkrankenschwester. "Wir warnen davor zu erwarten, dass den Patienten durch eine veränderte Ausbildung und ein neues Berufsbild eine verbesserte notfallmedizinische Hilfe zuteil werden wird", heißt es in einer Stellungnahme der Bundesärztekammer.

Für den Deutschen Berufsverband Rettungsdienste (DBRD) ist die Neuerung eine Konsequenz aus dem "messbaren Notarztmangel", wie der DBRD-Vorsitzende Marco K. König in der "Apotheken Umschau" sagt.
Tatsächlich dauert es seit Jahren immer länger, bis Notärzte am Einsatzort sind. Das Gesetz schreibe laut König nur fest, was bei der Notfallrettung Alltag sei. In Zeiten, in denen Rettungsassistenten immer häufiger alleine tätig sind, sei das neue Berufsbild deshalb "praktisch schon seit Jahren überfällig", so der DBRD-Vorsitzende.
Die Neuregelung tritt trotz des Widerstandes der Ärzte zum 1. Januar
2014 in Kraft.

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Das Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau" 4/2013 A liegt in den meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung an Kunden abgegeben

Quelle: Pressemitteilung vom 27.03.2013 Wort und Bild - Apotheken Umschau
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Notfallsanitätergesetz und der Lobbyeinfluss von Notärzten

Beitrag von WernerSchell » 14.01.2014, 12:50

Neues Notfallsanitätergesetz: Bayerisches Rotes Kreuz kritisiert Lobbyeinfluss von Notärzten /
"Report Mainz", heute, 14.1.2014, um 21.45 Uhr im Ersten


Mainz (ots) - Der Landesgeschäftsführer des Bayerischen Roten Kreuzes, Dieter Deinert, kritisiert den Lobbyeinfluss von Notärzten bei der Umsetzung des neuen Notfallsanitätergesetzes. Im Interview mit dem ARD-Politikmagazin "Report Mainz" sagte er: "Es besteht eine große Gefahr, dass sich das System nicht weiterentwickelt, weil sich Lobbyistenverbände durchsetzen." Das Ziel einheitlicher Vorgaben für alle Notfallsanitäter sei gefährdet. Das Notfallsanitätergesetz ist seit Anfang dieses Jahres in Kraft. Es macht aus bisherigen Rettungsassistenten Notfallsanitäter. Diese sollen besser ausgebildet werden, dafür aber auch mehr Kompetenzen im Noteinsatz erhalten. Ziel des Gesetzgebers war es unter anderem, die unterschiedlichen Vorgaben für Rettungsassistenten zu vereinheitlichen. So ist es bundesweit regional unterschiedlich geregelt, ob Rettungsassistenten zum Beispiel Schmerzmittel eigenverantwortlich geben können, wenn der Notarzt noch nicht vor Ort ist. Nach Recherchen von "Report Mainz" ist die "Bundesvereinigung der Arbeitsgemeinschaften Notärzte Deutschlands", kurz BAND, in vielen Expertenrunden aktiv. Ihr Vorsitzender, Dr. Michael Burgkhardt, sagte gegenüber "Report Mainz": "Generell wollen wir das System so behalten. Wir wollen es, wir Ärzte." Burgkhardt kämpft gegen eine, aus seiner Sicht, zu weitreichenden Freigabe von Kompetenzen für Notfallsanitäter: "Natürlich ist es Standesdenken. Aber Standesdenken ist ja nichts Negatives. Der Arzt spielt ja in Deutschland eine ganz entscheidende Rolle. Und er nimmt ja in der Beliebtheitsskala bei der Befragung der Bürger immer Platz eins ein", sagte er im Interview mit dem ARD-Politikmagazin.

Auch der Rettungsdienstexperte Prof. Wolf Rommel von der "Mathias Hochschule Rheine" kritisiert die Lobbyisten: "Wenn versucht wird, die Notfallsanitäter zu bremsen und ihnen so gut wie gar keine erweiterten Maßnahmen freizustellen, dann ist die Gefahr groß, dass wichtige lebensrettende Maßnahmen unterlassen werden und dass der Notarzt, wenn er dann eintrifft, keine Chance mehr hat, eine hochwertige Therapie fortzuführen." Rommel, der selbst Jurist und Notarzt ist, sieht die Gefahr, "dass im Endeffekt Patienten Schaden nehmen oder im Einzelfall sogar versterben". Rettungsdienst ist in Deutschland Ländersache. Die praktische Umsetzung des Notfallsanitätergesetzes müssen daher die Bundesländer regeln. Deshalb finden dort Beratungsgespräche statt, an denen auch die Lobbygruppen beteiligt sind.

Quelle: Pressemitteilung vom 14.01.2014 SWR - Das Erste
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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Steigerung der "emotionalen Kompetenz" bereits für Azubis sinnvoll

Beitrag von WernerSchell » 28.01.2019, 07:07

Steigerung der "emotionalen Kompetenz" bereits für Azubis sinnvoll
(Quelle: DGUV) Notfallsanitäterinnen und -sanitäter sind bei ihrer Arbeit täglich mit belastenden Erfahrungen wie Tod und Verletzung konfrontiert. Ein spezielles "Training emotionaler Kompetenzen" (TEK) kann ihnen dabei helfen, die Erlebnisse zu verarbeiten und ihr psychisches Wohlbefinden zu verbessern. Das zeigt eine Studie der Initiative Arbeit und Gesundheit (iga). Untersucht wurde insbesondere, ob das TEK auch für die Ausbildung geeignet ist.
TEK fördert den Umgang mit Emotionen wie Angst, Trauer oder Wut. Dafür werden Methoden und Konzepte aus unterschiedlichen psychotherapeutischen Richtungen genutzt. Das Trainingsprogramm wurde bereits erfolgreich bei Polizeikräften, Lehrkräften und Beschäftigten in der Alterspflege eingesetzt.
Um zu prüfen, ob das TEK auch im Rahmen einer Ausbildung im Rettungsdienst geeignet ist, nahmen neben 50 erfahrenen Rettungskräften an der iga-Studie 90 Auszubildende zum Notfallsanitäter von der Landesrettungsschule des DRK Bildungswerks Sachsen teil.
Die Ergebnisse belegen die Wirksamkeit des Trainings emotionaler Kompetenzen. So berichteten die Auszubildenden der TEK-Gruppe im Vergleich zu einer Kontrollgruppe, die (noch) nicht am Training teilgenommen hatte, von einer - statistisch bedeutsamen - Erhöhung der Kompetenzen der Emotionsregulation durch TEK. Die Gruppenvergleiche zeigten auch, dass in der TEK-Gruppe die emotionale Erschöpfung und der Zynismus nicht anstiegen, in der Kontrollgruppe hingegen schon. Das könnte auf einen Schutzmechanismus hinweisen, der durch die im TEK-Training vermittelten emotionalen Kompetenzen ausgeübt wird.
"Die vorliegende Untersuchung hat bestätigt, dass das TEK auch geeignet ist, um in der Ausbildung des Rettungsdienstes eingesetzt zu werden. Es unterstützt die Beschäftigten langfristig in ihrer stark belastenden beruflichen Praxis", resümieren Prof. Dr. Gabriele Buruck und Dr. Denise Dörfel. Die Studie wurde in Zusammenarbeit mit der TU Dresden, Professur für Arbeits- und Organisationspsychologie durchgeführt.
Aufgrund der guten Ergebnisse empfiehlt die iga, das TEK in die Ausbildungscurricula der Rettungssanitäter aufzunehmen. Über eine Integration in andere personenbezogene Dienstleistungsberufe wie in der Erziehung oder Heilerziehungspflege sei ebenso nachzudenken.
Die Studie ist im iga.Report 37 erschienen. Der Report ist online abrufbar unter www.iga-info.de .

Quelle: Mitteilung vom 28.01.2019
Verband Kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Rheinland-Westfalen-Lippe
Beratgerstraße 36
44149 Dortmund
Tel.: 0231/ 579743
Fax: 0231/ 579754
E-Mail: info@vkm-rwl.de
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https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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Kompetenzen der Notfallsanitäter

Beitrag von WernerSchell » 20.11.2019, 17:20

Kompetenzen der Notfallsanitäter
Gesundheit/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/PK) Der Bundesrat will Rettungssanitätern im Einsatz mehr Kompetenzen zubilligen. Das sieht ein Entwurf der Länderkammer zur Änderung des Notfallsanitätergesetzes (19/15274 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/152/1915274.pdf ) vor. So soll für Rettungssanitäter eine Ausnahme vom Heilkundevorbehalt gelten. Damit werde zugunsten der Rechts- und Handlungssicherheit die jetzige Konstruktion über den rechtfertigenden Notstand entbehrlich.
Die Ausübung der Heilkunde sei grundsätzlich den Ärzten vorbehalten und ohne Erlaubnis strafbar, heißt es in der Vorlage. Bei einer heilkundlichen Tätigkeit entkomme der Notfallsanitäter nur über die rechtliche Konstruktion des rechtfertigenden Notstandes der Strafbarkeit. Dies sei für die hochqualifizierten Notfallsanitäter weder sachgerecht noch zumutbar.
Die dreijährige Ausbildung der Notfallsanitäter solle nach den Vorstellungen des Gesetzgebers dazu befähigen, eigenverantwortlich die medizinische Erstversorgung von Patienten im Notfalleinsatz zu gewährleisten. Dies umfasse auch invasive Methoden, um bis zum Eintreffen des Notarztes einem verschlechterten Gesundheitszustand vorzubeugen, wenn Lebensgefahr bestehe oder wesentliche Folgeschäden zu erwarten seien.
Der Gesetzgeber habe zwar das Ausbildungsziel geregelt, aber keine Befugnis zur Ausübung der Heilkunde und damit keine Ausnahme vom Heilkundevorbehalt formuliert. Mit ihrer hochqualifizierten Ausbildung seien die Notfallsanitäter auf medizinische Notfallsituationen vorbereitet. Die aktuelle Rechtslage führe bei Notfallsanitätern zu erheblicher Rechts- und Handlungsunsicherheit und verunsichere auch Patienten. Es bedürfe daher einer "ausdrücklichen Befugnisnorm" für die Ausübung der Heilkunde im Notfalleinsatz.
Die Bundesregierung erklärte in ihrer Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf, sie teile das Ziel des Bundesrates, Rechts- und Handlungssicherheit in Notfallsituationen zu schaffen. Jedoch sei unlängst ein Lösungsvorschlag auf Kritik der Betroffenen gestoßen. Die Bundesregierung schlage daher einen Dialog zwischen den Beteiligten sowie mit Experten vor, um eine tragfähige Lösung zu finden.

Quelle: Mitteilung vom 20.11.2019
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Spahn will Heilkunde für Notfallsanitäter – und MTA-Gesetz reformieren

Beitrag von WernerSchell » 03.08.2020, 06:48

Ärzte Zeitung vom 03.08.2020:
Gesetzentwurf
Spahn will Heilkunde für Notfallsanitäter – und MTA-Gesetz reformieren


Notfallsanitäter sollen künftig in Ausnahmesituationen invasive Maßnahmen durchführen dürfen. So sehen es Reformpläne von Minister Spahn vor. Außerdem will er die Ausbildung medizinisch-technischer Assistenzberufe reformieren – und das Schulgeld abschaffen.
... (weiter lesen unter) ... > https://nlcontent.aerztezeitung.de/d-re ... &tags=test
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