Seite 1 von 1

Heime müssen Bewohnerwäsche kennzeichnen - entgeltfrei !

Verfasst: 11.04.2013, 07:29
von WernerSchell
Heime müssen Bewohnerwäsche kennzeichnen - entgeltfrei !

Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) Frankfurt (2. Kammer) vom 12.02.2013 - Aktenzeichen: 2 K 1336/11.F -

Leitsätze der Entscheidung:

- Die Heimaufsichbehörden sind aufgrund des Hessisches Gesetzes über Betreuungs- und Pflegeleistungen (HGBP) berechtigt, Anordnungen zur Einhaltung der im Rahmenvertrag gem. § 75 SGB XI getroffenen Regelungenzu erlassen.
- Die in einem Pflegeheim vom Heimträger erbrachte Wäschekennzeichnung stellt eine vom Pflegeentgelt umfasste Regelleistung und keine gesondert zu vergütende Zusatzleistung i. S. d. § 88 Abs.1 S.1 SGB XI dar.

Quelle: Urteilsschrift -> http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de ... l=1#focusp

Wäschekennzeichnung in Pflegeheimen ist Regelleistung

Verfasst: 31.08.2013, 06:37
von WernerSchell
Der VGH Kassel hat in einer aktuellen Entscheidung die Rechtsauffassung der Heimaufsichtsbehörden bestätigt:

VGH Kassel, Urteil vom 08.08.2013, 10 A 902/13

Leitsatz
1. Die Wäschekennzeichnung in Pflegeheimen ist als Teil der Regelleistung "Wäscheversorgung" mit den Pflegesätzen abgegolten und nicht als Zusatzleistung gesondert zu vergüten.
2. Die Heimaufsichtsbehörden des Landes sind berechtigt, Verpflichtungen der Heimbetreiber, die sich aus dem Rahmenvertrag über die vollstationäre pflegerische Versorgung gemäß § 75 Abs. 1 SGB XI für das Land Hessen ergeben, im Einzelfall festzustellen und falls erforderlich durch heimordnungsrechtliche Anordnungen durchzusetzen.


Volltext der Entscheidung unter
http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de ... focuspoint

Siehe auch unter:
viewtopic.php?t=19503