Pressemitteilung vom 25.04.2013
KVen sind keine Regierungsorganisationen – Heinrich warnt vor staatlichen Eingriffen
Berlin, 25. April 2013 – Der Verband der niedergelassenen Ärzte Deutschlands warnt die Bundesregierung vor weiteren Eingriffen in die ärztliche Selbstverwaltung: „Es ist einzig und allein die Aufgabe der demokratisch legitimierten Gremien der Ärzteschaft zu bestimmen, wie die Verträge ihrer Vertreter gestaltet werden und wie diese vergütet werden“, erklärt der Bundesvorsitzende des NAV-Virchow-Bundes, Dr. Dirk Heinrich.
Die Bundesregierung plant, dass die Verträge von Vorständen der Kassenärztlichen Vereinigungen künftig vorab durch das Ministerium genehmigt werden müssen. Nach Ansicht der niedergelassenen Ärzte werde damit in einen Topf geworfen, was nicht zusammen gebracht werden dürfe: „Die Vorstände der Krankenkassen werden aus den Beitragsgeldern der Versicherten bezahlt. Das ist bei den Kassenärztlichen Vereinigungen anders. Hier zahlen die Praxisärzte ihre Vertreter über die KV-Beiträge selber, das heißt aus ihrem Praxisumsatz“, konstatiert Dr. Heinrich.
Außerdem bedeute der Vorstoß eine empfindliche Schwächung der Vertreterversammlungen, die die Vorstandsgehälter genehmigen. Dr. Heinrich: „Dies ist ein schwerer Eingriff in die Selbstverwaltung auf der Basis einer plumpen Neiddiskussion um Vorstandsgehälter. Statt die Selbstverwaltung weiter zu stärken, wie es die ursprüngliche Politik der christlich-liberalen Regierungskoalition war, soll sie durch staatliche Eingriffe weiter ausgehöhlt werden“, befürchtet Dr. Heinrich.
Durch die Pläne der Bundesregierung werde das bisherige Verfahren, bei dem das Gesundheitsministerium als Aufsichtsbehörde Verträge nach Abschluss beanstanden konnten, komplett auf den Kopf gestellt. „Die Kassenärztlichen Vereinigungen sind Teil der ärztlichen Selbstverwaltung und keine Regierungsorganisationen. Kassenärztliche Vereinigungen vertreten die Interessen der Kassenärzte und nicht die der Regierung und des Bundesgesundheitsministeriums“, betont Dr. Heinrich.
Der NAV-Virchow-Bund ist der einzige freie ärztliche Verband, der ausschließlich die Interessen aller niederlassungswilligen, niedergelassenen und ambulant tätigen Ärztinnen und Ärzte aller Fachgebiete vertritt.
NAV-Virchow-Bund
Verband der niedergelassenen Ärzte Deutschlands e.V.
Leiter der Pressestelle: Klaus Greppmeir
Pressereferenten: Julia Bathelt, Thomas Hahn
Chausseestraße 119b
10115 Berlin
Fon: (03 0) 28 87 74 - 0
Fax: (03 0) 28 87 74 - 1 15
presse@nav-virchowbund.de
http://www.nav-virchowbund.de
Vorstandsdienstverträge nur noch mit Zustimmung ?
Moderator: WernerSchell
Vorstandsdienstverträge nur noch mit Zustimmung ?
Regierungsfraktionen beschneiden grundlegendes Prinzip der Selbstverwaltung / IKK e.V. gegen Zustimmungspflicht der Aufsichtsbehörden bei Vorstandsdienstverträgen
Berlin (ots) - Der IKK e.V. lehnt den Zustimmungsvorbehalt für Vorstandsdienstverträge ab, der in den aktuell bekannt gewordenen Änderungsanträgen der Regierungsfraktionen zur AMG-Novelle enthalten ist. "Damit wird erneut in die ureigene Kompetenz der Selbstverwaltung eingegriffen", sagt Hans-Jürgen Müller, Vorstandsvorsitzender des IKK e.V. Geplant ist, dass der Abschluss, die Verlängerung oder die Änderung eines Vorstandsdienstvertrages vor Wirksamkeit der Zustimmung der Aufsichtsbehörde bedarf. "Wenn jetzt einzelne kritische Fälle für eine Änderung des Prinzips herangezogen werden, so ist das der falsche Weg. Der Staat hebelt so die Bedeutung der Selbstverwaltung bei den Krankenkassen aus", betont Hans Peter Wollseifer, Vorstandsvorsitzender des IKK e.V.
Bereits heute sind alle Versicherungsträger verpflichtet, die Vorstandsgehälter öffentlich zu machen. Zudem können sich die Aufsichtsbehörden diese vorlegen lassen und überprüfen. "Diese gesetzlichen Grundlagen reichen aus, sie müssen jedoch auch von den Aufsichtsbehörden wahrgenommen werden", so Müller. Sein Vorwurf ist, dass die Behörden in der Vergangenheit erst dann aktiv wurden, wenn die Öffentlichkeit darüber berichtet hat. Hans Peter Wollseifer: "Der Staat setzt den Rahmen, die Selbstverwaltung füllt ihn aus - nur so ist eine erfolgreiche Arbeit möglich".
Mit Sorge betrachtet der IKK e.V. die Aushebelung der Selbstverwaltung. "Erst hat sich die Regierung von der Beitragssatzautonomie verabschiedet, jetzt beschneiden sie mit der vorherigen staatlichen Zustimmung einmal mehr die Rechte der Selbstverwaltung und das unterschiedliche Agieren der Aufsichten wird weiter gefördert. Was folgt als Nächstes? Der Genehmigungsvorbehalt der Aufsicht bei der Bestellung eines Vorstandes?", so die Vorstandsvorsitzenden.
Über den IKK e.V.: Der IKK e.V. ist die Interessenvertretung von Innungskrankenkassen auf Bundesebene. Der Verein wurde 2008 gegründet mit dem Ziel, die Interessen seiner Mitglieder und deren mehr als fünf Millionen Versicherten gegenüber allen wesentlichen Beteiligten des Gesundheitswesens zu vertreten. Dem IKK e.V. gehören die die IKK Brandenburg und Berlin, die IKK classic, die IKK gesund plus, die IKK Nord sowie die IKK Südwest an.
Quelle: Pressemitteilung vom 25.04.2013 IKK e.V.
Pressekontakt: Fina Geschonneck, Pressesprecherin, Telefon 030-202491-11, E-Mail fina.geschonneck@ikkev.de, http://www.ikkev.de
Berlin (ots) - Der IKK e.V. lehnt den Zustimmungsvorbehalt für Vorstandsdienstverträge ab, der in den aktuell bekannt gewordenen Änderungsanträgen der Regierungsfraktionen zur AMG-Novelle enthalten ist. "Damit wird erneut in die ureigene Kompetenz der Selbstverwaltung eingegriffen", sagt Hans-Jürgen Müller, Vorstandsvorsitzender des IKK e.V. Geplant ist, dass der Abschluss, die Verlängerung oder die Änderung eines Vorstandsdienstvertrages vor Wirksamkeit der Zustimmung der Aufsichtsbehörde bedarf. "Wenn jetzt einzelne kritische Fälle für eine Änderung des Prinzips herangezogen werden, so ist das der falsche Weg. Der Staat hebelt so die Bedeutung der Selbstverwaltung bei den Krankenkassen aus", betont Hans Peter Wollseifer, Vorstandsvorsitzender des IKK e.V.
Bereits heute sind alle Versicherungsträger verpflichtet, die Vorstandsgehälter öffentlich zu machen. Zudem können sich die Aufsichtsbehörden diese vorlegen lassen und überprüfen. "Diese gesetzlichen Grundlagen reichen aus, sie müssen jedoch auch von den Aufsichtsbehörden wahrgenommen werden", so Müller. Sein Vorwurf ist, dass die Behörden in der Vergangenheit erst dann aktiv wurden, wenn die Öffentlichkeit darüber berichtet hat. Hans Peter Wollseifer: "Der Staat setzt den Rahmen, die Selbstverwaltung füllt ihn aus - nur so ist eine erfolgreiche Arbeit möglich".
Mit Sorge betrachtet der IKK e.V. die Aushebelung der Selbstverwaltung. "Erst hat sich die Regierung von der Beitragssatzautonomie verabschiedet, jetzt beschneiden sie mit der vorherigen staatlichen Zustimmung einmal mehr die Rechte der Selbstverwaltung und das unterschiedliche Agieren der Aufsichten wird weiter gefördert. Was folgt als Nächstes? Der Genehmigungsvorbehalt der Aufsicht bei der Bestellung eines Vorstandes?", so die Vorstandsvorsitzenden.
Über den IKK e.V.: Der IKK e.V. ist die Interessenvertretung von Innungskrankenkassen auf Bundesebene. Der Verein wurde 2008 gegründet mit dem Ziel, die Interessen seiner Mitglieder und deren mehr als fünf Millionen Versicherten gegenüber allen wesentlichen Beteiligten des Gesundheitswesens zu vertreten. Dem IKK e.V. gehören die die IKK Brandenburg und Berlin, die IKK classic, die IKK gesund plus, die IKK Nord sowie die IKK Südwest an.
Quelle: Pressemitteilung vom 25.04.2013 IKK e.V.
Pressekontakt: Fina Geschonneck, Pressesprecherin, Telefon 030-202491-11, E-Mail fina.geschonneck@ikkev.de, http://www.ikkev.de