Vorstandsdienstverträge nur noch mit Zustimmung ?
Verfasst: 26.04.2013, 06:58
Pressemitteilung vom 25.04.2013
KVen sind keine Regierungsorganisationen – Heinrich warnt vor staatlichen Eingriffen
Berlin, 25. April 2013 – Der Verband der niedergelassenen Ärzte Deutschlands warnt die Bundesregierung vor weiteren Eingriffen in die ärztliche Selbstverwaltung: „Es ist einzig und allein die Aufgabe der demokratisch legitimierten Gremien der Ärzteschaft zu bestimmen, wie die Verträge ihrer Vertreter gestaltet werden und wie diese vergütet werden“, erklärt der Bundesvorsitzende des NAV-Virchow-Bundes, Dr. Dirk Heinrich.
Die Bundesregierung plant, dass die Verträge von Vorständen der Kassenärztlichen Vereinigungen künftig vorab durch das Ministerium genehmigt werden müssen. Nach Ansicht der niedergelassenen Ärzte werde damit in einen Topf geworfen, was nicht zusammen gebracht werden dürfe: „Die Vorstände der Krankenkassen werden aus den Beitragsgeldern der Versicherten bezahlt. Das ist bei den Kassenärztlichen Vereinigungen anders. Hier zahlen die Praxisärzte ihre Vertreter über die KV-Beiträge selber, das heißt aus ihrem Praxisumsatz“, konstatiert Dr. Heinrich.
Außerdem bedeute der Vorstoß eine empfindliche Schwächung der Vertreterversammlungen, die die Vorstandsgehälter genehmigen. Dr. Heinrich: „Dies ist ein schwerer Eingriff in die Selbstverwaltung auf der Basis einer plumpen Neiddiskussion um Vorstandsgehälter. Statt die Selbstverwaltung weiter zu stärken, wie es die ursprüngliche Politik der christlich-liberalen Regierungskoalition war, soll sie durch staatliche Eingriffe weiter ausgehöhlt werden“, befürchtet Dr. Heinrich.
Durch die Pläne der Bundesregierung werde das bisherige Verfahren, bei dem das Gesundheitsministerium als Aufsichtsbehörde Verträge nach Abschluss beanstanden konnten, komplett auf den Kopf gestellt. „Die Kassenärztlichen Vereinigungen sind Teil der ärztlichen Selbstverwaltung und keine Regierungsorganisationen. Kassenärztliche Vereinigungen vertreten die Interessen der Kassenärzte und nicht die der Regierung und des Bundesgesundheitsministeriums“, betont Dr. Heinrich.
Der NAV-Virchow-Bund ist der einzige freie ärztliche Verband, der ausschließlich die Interessen aller niederlassungswilligen, niedergelassenen und ambulant tätigen Ärztinnen und Ärzte aller Fachgebiete vertritt.
NAV-Virchow-Bund
Verband der niedergelassenen Ärzte Deutschlands e.V.
Leiter der Pressestelle: Klaus Greppmeir
Pressereferenten: Julia Bathelt, Thomas Hahn
Chausseestraße 119b
10115 Berlin
Fon: (03 0) 28 87 74 - 0
Fax: (03 0) 28 87 74 - 1 15
presse@nav-virchowbund.de
http://www.nav-virchowbund.de
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Berlin, 25. April 2013 – Der Verband der niedergelassenen Ärzte Deutschlands warnt die Bundesregierung vor weiteren Eingriffen in die ärztliche Selbstverwaltung: „Es ist einzig und allein die Aufgabe der demokratisch legitimierten Gremien der Ärzteschaft zu bestimmen, wie die Verträge ihrer Vertreter gestaltet werden und wie diese vergütet werden“, erklärt der Bundesvorsitzende des NAV-Virchow-Bundes, Dr. Dirk Heinrich.
Die Bundesregierung plant, dass die Verträge von Vorständen der Kassenärztlichen Vereinigungen künftig vorab durch das Ministerium genehmigt werden müssen. Nach Ansicht der niedergelassenen Ärzte werde damit in einen Topf geworfen, was nicht zusammen gebracht werden dürfe: „Die Vorstände der Krankenkassen werden aus den Beitragsgeldern der Versicherten bezahlt. Das ist bei den Kassenärztlichen Vereinigungen anders. Hier zahlen die Praxisärzte ihre Vertreter über die KV-Beiträge selber, das heißt aus ihrem Praxisumsatz“, konstatiert Dr. Heinrich.
Außerdem bedeute der Vorstoß eine empfindliche Schwächung der Vertreterversammlungen, die die Vorstandsgehälter genehmigen. Dr. Heinrich: „Dies ist ein schwerer Eingriff in die Selbstverwaltung auf der Basis einer plumpen Neiddiskussion um Vorstandsgehälter. Statt die Selbstverwaltung weiter zu stärken, wie es die ursprüngliche Politik der christlich-liberalen Regierungskoalition war, soll sie durch staatliche Eingriffe weiter ausgehöhlt werden“, befürchtet Dr. Heinrich.
Durch die Pläne der Bundesregierung werde das bisherige Verfahren, bei dem das Gesundheitsministerium als Aufsichtsbehörde Verträge nach Abschluss beanstanden konnten, komplett auf den Kopf gestellt. „Die Kassenärztlichen Vereinigungen sind Teil der ärztlichen Selbstverwaltung und keine Regierungsorganisationen. Kassenärztliche Vereinigungen vertreten die Interessen der Kassenärzte und nicht die der Regierung und des Bundesgesundheitsministeriums“, betont Dr. Heinrich.
Der NAV-Virchow-Bund ist der einzige freie ärztliche Verband, der ausschließlich die Interessen aller niederlassungswilligen, niedergelassenen und ambulant tätigen Ärztinnen und Ärzte aller Fachgebiete vertritt.
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