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Undichte Windeln müssen nicht akzeptiert werden

Verfasst: 16.05.2013, 16:41
von Service
Kasse darf Pflegebedürftige nicht auf undichte Windeln verweisen -
Notfalls müssen teurere Produkte gewährt werden


Sind pflegebedürftige inkontinente Menschen auf Windeln angewiesen, müssen diese auch halten, was sie versprechen.
Die Krankenkasse darf Versicherte nicht auf mangelhafte Produkte ihres Vertragspartners verweisen, entschied das Landessozialgericht (LSG)
Berlin-Brandenburg in Potsdam in einem am Mittwoch, 15. Mai 2013, veröffentlichen Urteil (Aktenzeichen: L 1 KR 263/11). Andernfalls komme
die Kasse nicht ihrer gesetzlichen Verpflichtung nach ....
(weiter lesen unter) .... http://www.vdk.de/deutschland/pages/the ... _verweisen