Keine Urlaubstage für die Mütter- und Mutter-Kind-Kur

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Keine Urlaubstage für die Mütter- und Mutter-Kind-Kur

Beitrag von Presse » 05.06.2013, 06:00

Rechtliches zum Kurantrag:
Keine Urlaubstage für die Mütter- und Mutter-Kind-Kur


Berlin, 4. Juni 2013. Zur Wahrnehmung einer stationären Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme für Mütter oder Mutter-Kind müssen erwerbstätige Mütter keinen Urlaub nehmen. Auf diese Rechtsfrage bei der Beantragung einer solchen Maßnahme weist das Müttergenesungswerk heute in Berlin hin.
„Eine Kurmaßnahme darf nicht auf die Urlaubstage angerechnet werden“, erklärte Anne Schilling, Geschäftsführerin des Müttergenesungswerkes. „Arbeitgeber müssen allerdings frühestmöglich über Zeitpunkt und Dauer der medizinischen Maßnahme informiert werden. Auch der Klinikwunsch sollte bereits bei der Antragstellung formuliert werden. Die Beratungsstellen im Verbund des Müttergenesungswerkes helfen kostenfrei in allen Fragen der Antragstellung.“
Der Klinikwunsch sollte gut begründet werden. Zu berücksichtigen sind vor allem die persönliche Lebenssituation mit allen Erfordernissen aus medizinischer Sicht und bspw. Therapieangeboten oder Schwerpunkten der Klinik, Besonderheiten im Kinderbetreuungsbedarf, die Entfernung zum Wohnort, das Vertrauen in die Einrichtung, religiöse und weltanschauliche Bedürfnisse. Kann der Arzt in seinem Attest oder die Mutter bei der Antragstellung gleich auf die Notwendigkeit eines bestimmten Hauses hinweisen, kann dies die Entscheidung der Krankenkasse entsprechend lenken. (Ggf. muss die Krankenkasse individuell begründen, warum die Maßnahme ggf. woanders stattfinden soll.)
„Wenn schulpflichtige Kinder ihre Mutter in die Maßnahme begleiten, sind sie von der Schule für diese Zeit freizustellen, da es sich um die Wahrnehmung einer medizinischen Maßnahme handelt“, so Schilling weiter, „Wir empfehlen die Kompetenz und respektvolle Begleitung durch unsere rund 1.300 Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände (AWO, DRK, EVA (Diakonie), KAG(Caritas) und DPWV). Hier kann im besten Fall auch die Nachsorgearbeit erfolgen. Das ist das Erfolgsrezept des Müttergenesungswerkes zur nachhaltigen Wirkung der Kurmaßnahmen für Mütter.“
Weitere Informationen zu Mütter- und Mutter-Kind-Kurmaßnahmen sowie die Attestformulare unter: http://www.muettergenesungswerk.de oder Kurtelefon: 030 330029-29

Quelle: Pressemitteilung vom 04.06.2013
Kontakt: Elly Heuss-Knapp-Stiftung, Deutsches Müttergenesungswerk
Bergstraße 63, 10115 Berlin
Katrin Goßens, Tel.: 030 330029-14
presse@muettergenesungswerk.de, www.muettergenesungswerk.de

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