Krankenhausplan NRW mit Qualitätsvorgaben
Verfasst: 24.07.2013, 06:49
Pressemitteilung vom 23.07.2013 |
Gesundheit: Ministerin Steffens:
Neuer Krankenhausplan mit Qualitätsvorgaben ist in Kraft - Umsetzung vor Ort bis 2015
Das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen teilt mit:
Der Krankenhausplan NRW 2015 heute (23. Juli 2013) ist in Kraft getreten. Er wurde von Gesundheitsministerin Barbara Steffens unterzeichnet und an diesem Dienstag im Internetauftritt des Ministeriums im Bereich „Publikationen“ unter www.mgepa.nrw.de/ministerium/service veröffentlicht. Der Plan enthält neue Rahmenvorgaben für die rund 400 Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen und soll bis zum Jahr 2015 umgesetzt werden.
"Der Krankenhausplan bildet die Grundlage zur Sicherstellung einer flächendeckenden stationären medizinischen Versorgung in Nordrhein-Westfalen", erklärt Ministerin Steffens. "Er enthält erstmals strukturelle Qualitätsvorgaben, beispielsweise zur schnelleren Identifizierung und besseren Einstufung altersspezifischer Erkrankungen. Generell müssen sich die Krankenhäuser verstärkt auf die besonderen Bedürfnisse und Bedarfe von älteren Patientinnen und Patienten einstellen", so Steffens weiter.
Neben dem Bereich der Altersmedizin (Geriatrie) werden aufgrund des gestiegenen Bedarfs auch in der Erwachsenen-, der Kinder- und Jugendpsychiatrie sowie in der Neurologie die Kapazitäten erhöht. In anderen medizinischen Bereichen wie etwa der Augenheilkunde, bei Hals-Nasen-Ohren-Krankheiten oder der Strahlentherapie ist vorrangig wegen zunehmender ambulanter Behandlungsmöglichkeiten ein Abbau von Kapazitäten möglich, ohne die Qualität der Versorgung einzuschränken.
Der Krankenhausrahmenplan prognostiziert einen insgesamt sinkenden Bedarf in Nordrhein-Westfalen von rund 124.000 Betten im Jahr 2010 auf etwa 114.000 Betten und Behandlungsplätze im Jahr 2015. Das entspricht einem Kapazitätsabbau von knapp 9 Prozent, der aber regional insbesondere in Abhängigkeit von der Bevölkerungsstruktur und -entwicklung sehr unterschiedlich ausfallen wird.
Festlegungen für einzelne Krankenhäuser enthält der Krankenhausplan 2015 nicht. Solche Konkretisierungen der Rahmenvorgaben werden in regionalen Planungskonzepten entwickelt, die von den jeweiligen Bezirksregierungen bewertet werden. Konkrete Vorschläge dazu machen insbesondere die Krankenhausträger selbst oder die Landesverbände der Krankenkassen.
"Um die Behandlungsmöglichkeiten im Sinne der Patientinnen und Patienten in unserem Land zu verbessern, müssen neue Erkenntnisse berücksichtigt werden", erläutert Ministerin Steffens. "Dies ist und bleibt ein ständiger Prozess. Das heißt: 'Nach dem Krankenhausplan ist vor dem Krankenhausplan'. Ich halte einen fortgesetzten intensiven Dialog insbesondere mit der Krankenhausgesellschaft, den Ärzteorganisationen und den Krankenkassenverbänden unter Einbeziehung des Patientenbeauftragten für zwingend erforderlich. Nur so können wir notwendige Veränderungen frühzeitig erkennen und weiterhin gemeinsam daran arbeiten, das System zukunftsfest zu halten. Dabei muss klar sein: Oberstes Ziel ist ein Gesundheitssystem, das konsequent daran ausgerichtet ist, was Patientinnen und Patienten tatsächlich brauchen."
Beispiele für Veränderungen im Krankenhausplan 2015 im Vergleich zum vorherigen Krankenhausplan 2001:
.... http://www.mgepa.nrw.de/ministerium/pre ... /index.php
Krankenhausplan NRW 2015
https://broschueren.nordrheinwestfalend ... -2015/1617
Gesundheit: Ministerin Steffens:
Neuer Krankenhausplan mit Qualitätsvorgaben ist in Kraft - Umsetzung vor Ort bis 2015
Das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen teilt mit:
Der Krankenhausplan NRW 2015 heute (23. Juli 2013) ist in Kraft getreten. Er wurde von Gesundheitsministerin Barbara Steffens unterzeichnet und an diesem Dienstag im Internetauftritt des Ministeriums im Bereich „Publikationen“ unter www.mgepa.nrw.de/ministerium/service veröffentlicht. Der Plan enthält neue Rahmenvorgaben für die rund 400 Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen und soll bis zum Jahr 2015 umgesetzt werden.
"Der Krankenhausplan bildet die Grundlage zur Sicherstellung einer flächendeckenden stationären medizinischen Versorgung in Nordrhein-Westfalen", erklärt Ministerin Steffens. "Er enthält erstmals strukturelle Qualitätsvorgaben, beispielsweise zur schnelleren Identifizierung und besseren Einstufung altersspezifischer Erkrankungen. Generell müssen sich die Krankenhäuser verstärkt auf die besonderen Bedürfnisse und Bedarfe von älteren Patientinnen und Patienten einstellen", so Steffens weiter.
Neben dem Bereich der Altersmedizin (Geriatrie) werden aufgrund des gestiegenen Bedarfs auch in der Erwachsenen-, der Kinder- und Jugendpsychiatrie sowie in der Neurologie die Kapazitäten erhöht. In anderen medizinischen Bereichen wie etwa der Augenheilkunde, bei Hals-Nasen-Ohren-Krankheiten oder der Strahlentherapie ist vorrangig wegen zunehmender ambulanter Behandlungsmöglichkeiten ein Abbau von Kapazitäten möglich, ohne die Qualität der Versorgung einzuschränken.
Der Krankenhausrahmenplan prognostiziert einen insgesamt sinkenden Bedarf in Nordrhein-Westfalen von rund 124.000 Betten im Jahr 2010 auf etwa 114.000 Betten und Behandlungsplätze im Jahr 2015. Das entspricht einem Kapazitätsabbau von knapp 9 Prozent, der aber regional insbesondere in Abhängigkeit von der Bevölkerungsstruktur und -entwicklung sehr unterschiedlich ausfallen wird.
Festlegungen für einzelne Krankenhäuser enthält der Krankenhausplan 2015 nicht. Solche Konkretisierungen der Rahmenvorgaben werden in regionalen Planungskonzepten entwickelt, die von den jeweiligen Bezirksregierungen bewertet werden. Konkrete Vorschläge dazu machen insbesondere die Krankenhausträger selbst oder die Landesverbände der Krankenkassen.
"Um die Behandlungsmöglichkeiten im Sinne der Patientinnen und Patienten in unserem Land zu verbessern, müssen neue Erkenntnisse berücksichtigt werden", erläutert Ministerin Steffens. "Dies ist und bleibt ein ständiger Prozess. Das heißt: 'Nach dem Krankenhausplan ist vor dem Krankenhausplan'. Ich halte einen fortgesetzten intensiven Dialog insbesondere mit der Krankenhausgesellschaft, den Ärzteorganisationen und den Krankenkassenverbänden unter Einbeziehung des Patientenbeauftragten für zwingend erforderlich. Nur so können wir notwendige Veränderungen frühzeitig erkennen und weiterhin gemeinsam daran arbeiten, das System zukunftsfest zu halten. Dabei muss klar sein: Oberstes Ziel ist ein Gesundheitssystem, das konsequent daran ausgerichtet ist, was Patientinnen und Patienten tatsächlich brauchen."
Beispiele für Veränderungen im Krankenhausplan 2015 im Vergleich zum vorherigen Krankenhausplan 2001:
.... http://www.mgepa.nrw.de/ministerium/pre ... /index.php
Krankenhausplan NRW 2015
https://broschueren.nordrheinwestfalend ... -2015/1617